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phie Schöpfer des Seyns, also angewendet. Anwen dung der Philosophie ist ein sittliches Leben.

(Ein sittliches Leben: nicht bloß ein nicht unfittli ches, ungerechtes, lasterhaftes, diese Neutralität wird noch von den Meisten mit der Sittlichkeit verwechselt, sondern ein wahrhaft, pofitiv: fittliches, die fittliche Welt, d. h. dasjenige, was in der Erkenntniß liegt, als schlecht: hin seyn sollend, erschaffend und auftragend auf die ges gebene Welt, die nur dazu da ist.

Da muß aber das innere Auge gebildet feyn zum Ers sehen dieses Ueberfinnlichen: diefe Bildung des Auges aber ist die Wissenschaftslehre.

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Also- absolute Erhebung über die Natur, Leben aus dem Erkannten, rein Geistigen heraus ist die zum Leben selbst, und zum Antriebe desselben gewordene Philofophie oder W. L. Diese in der Anwendung heißt eben: im Le ben, Wirken und Erschaffen, als eigentliche die Welt bile bende Grundkraft. Sie an die Spike der Weltgestaltung im eigentlichen und höchsten Sinne.

Diese angewendete lebt man nur; fie trägt man nicht vor in Reden als in einem neuen Bilde. Vorträge drum aus der angewendeten Philosophie, dergleichen ich angekündigt habe, gäbe es eigentlich nicht. (Daß vorges tragen wird als ein Mittel, Andere zu dieser beseeligenden Ueberzeugung und dem aus ihr erfolgenden Leben zu ers wecken, dieß kann allerdings aus dem Standpunkte einer Person ihr geistiges Leben, das ihr aufgetragene Werk feyn. Dies aber gehört eigentlich gar nicht hierher.)

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In einem andern und abgeleiteten Sinne aber müßten doch Vorträge über das geistige Leben, als die Anwendung der Philosophie, Bilder eines solchen Lebens selbst auch angewendete Philosophie (im Bilde eben, in einer bloßen Erkenntniß, die ihr Seyn nicht unmittelbar, wie der Naturbegriff, fest, sondern nur fordert) genannt werden.

Und dies drum wäre der Sinn meiner Ankündigung gewes fen. Die Wissenschaftslehre wäre von uns als Weiss

heit, Leiterin des Lebens und Wirkens zu betrachten;

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was man sonst auch nennt: praktische Philosophie. Und aus diesem Gebiete werden unsere Betrachtungen allerdings genommen seyn; so viel war auch angegeben. Die engere Sphäre habe ich jedoch öffentlich unbestimmt gelaffen, ohnerachtet sie bei mir wohl bestimmt war; weil ich die bloße Neugier nicht anziehen und kein anderes Interesse erregen wollte, als das rein wissenschaftliche ohne alle Bes ziehung auf den befondern Gegenstand, so lange, bis ich in den Vorträgen selbst Gelegenheit gefunden hätte, Sie au dem nöthigen Ernste zu stimmen, und nur diesen stren gen Ernst Sie erwarten zu lassen.

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Der besondere Gegenstand dieser Vorlesungen wird mir nämlich durch strenge Nothwendigkeit vorgeschrieben auf folgende Weise. Wenn ich wirklich den so eben be schriebenen und geleiteten Gegenstand ganz und durchgeführt hhandeln wollte, oder in diesem Zeitraum es könnte, nämlich die vollständige Beschreibung des Lebens im Geiste liefern, so müßte ich dieser Beschreibung durchaus voraus: schicken und an ihre Spise stellen, die Untersuchung über die äusserlichen Bedingungen dieses durchaus freien und geistigen Lebens: die Abschilderung eines vorauszu gebenden Weltzustandes, falls es zu der geforderten Fittlichen Freiheit im Allgemeinen kommen folle. Da ich nun vollenden freilich nicht kann, aber anheben will, so muß ich da anheben, wo der natürliche Anfang liegt: ich muß jene Untersuchung, als die des vorbereitenden Abs schnittes liefern; und dies ist denn eigentlich mein Vorha› ben mit diesen Vorlesungen: die äussern in der geges benen Welt liegenden Bedingungen der sittli chen Freiheit darzustellen.

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Faffen wir nochmals scharfjenen Begriff. Der Wille W ist das absolut schöpferische Princip der wahren Welt: feine Produkte und Effekte E. Dieser hat seinen geges benen Inhalt, sein anzustrebendes Ziel in dem Sittenges febe =J: in diesem liegen die Effekte vorgebildet: aber diese Effekte sind Fortbestimmungen in der voraus gegebe nen Sinnenwelt Z. Nun fragt sich: Ist diese in jeder Rücksicht geschickt den Abdruck eines freien und geistigen Willens aufzunehmen? Oder wie müßte sie seyn, falls fie dies nicht schlechthin wäre, und wie müßte fie in dies sem Falle erst dazu gemacht werden? - Also auf die ums gebende Welt, als Sphäre des freien Handelns, also in gewiffer Beziehung Natur, und zwar in Rücksicht auf ihre Paßlichkeit für freies sittliches Wirken, hätten wir die Bez trachtung zu richten. Dies im Allgemeinen der Ort der Untersuchung.

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Zuförderft nun: diese Untersuchung, ohnerachtet fie nach dem Bisherigen erschien als vorläufige für die anges wendete Philosophie, ist doch auch ein Theil derfelben. Denn falls die Welt in ihrem gegebenen Zustande allerdings fich nicht für Jenes tauglich fände, so ist es die allererste, und dermalen allein in der Zeitordnung liegende Forderung des Sittengesehes, daß ihr die taugliche Gestalt gegeben werde. Dies drum ist selbst die erste Anforderung an den fittlichen Willen: wir lehren fonach die nächste Sittenlehre

der Zeit. Sache:

So viel im Allgemeinen. Jest näher zur

Die gegebene Welt, inwiefern fie bestimmt ist allein durch das Naturgesek, ist ganz gewiß der Freiheit angemessen; denn sie ist, nach dem ursprünglichen Gefeße der Erscheinung und des Bildwefens überhaupt, nur die Sicht: barkeit des Sittlichen, der Freiheit. - Die Freiheit ist das durchaus höhere Princip, durch welches jene in Nichts verschwindet: sie kann sich für sich entwickeln, aber

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fie kann dem höheren Princip nicht widerstehen: dieses hebt eben an mit der Tödtung jener leeren Entwicklung für das Aufnehmen der Idee. In dieser Rücksicht also keine besondere Untersuchung über die Tauglichkeit; dies ist von vorn herein abgeschnitten. Was die Freiheit soll, kann fie nur, nicht die Natur; Alles aber, was jene kann, nimmt diese auf ohne Widerstreben. Aber die Freiheit kann nur auf sie wirken; nun ist diese zertheilt unter mehrere Individuen, deren Jedes in Beziehung auf die Natur unbedingt frei ist. Diese unbedingte Freiheit der verschiedenen Willen kann sich hindern und hemmen; und so entsteht Unfreiheit des Einzelnen, weil Alle unbedingt frei seyn wollen.

Also: Ein mit sich einiger Wille, und es wäre nirgend eine Hemmung der Freiheit: unsere ganze Aufgabe fiele hinweg. Aber es sind mehrere möglicher Weise mit sich streitende Willen; und daher die Möglichkeit der Hem: mung der Freiheit.

Das Naturgefeh

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etwa eine gewisse Natureinrich tung kann diesen Streit nicht schlichten; denn die Na tur gebietet überhaupt nicht der Freiheit: also ein sittli ches Gefeß; eines, das da an die Freiheit Aller gerichtet, in der Erkenntniß Aller niedergelegt wäre; das Grundgeses und der Bürge gleichsam aller sittlichen Geseze, - das durch, daß es bestimmt, wie weit die Freiheit jedes Einzelnen gehen könne, ohne die der Uebrigen zu stören. So wird gleichsam das Gebiet der Freiheit eingetheilt in zwei, Sphären, a) die der freien Wirksamkeit jedes Einzelnen, b) die, welche keiner unmittelbar berühren dürfte. dieses Geses wird jener Streit geschieden, und so die einzige Gefahr, die der Freiheit entgegenstand, aufgehoben.

Durch

Dies nun ist das Rechtsgeset: es ist schlechthin da, als die äussere Bedingung der sittlichen Freiheit: es muß drum herrschen, als absolut festes, und gege

benes, als schlechthin bindend gleich einem Naturges Тебе. Jene gesuchte äussere Bedingung drum ist das Recht, rechtliche Welt; das erste Gefeß hat vorläufig den Rechtszustand hervorzubringen. Die Untersuchung jener vorläufigen Bedingungen also hätte gerade dies zu bes schreiben: fie wäre Rechtslehre.

Nun ist auch das nicht meine Absicht: die Rechtslehre Habe ich voriges Jahr vorgetragen, aufferdem ein Buch darüber geschrieben; - sondern wir könnten das Rechtsa gesek betrachten, nicht als seßend einen vorhandenen Zustand, also bloß theoretisch, sondern praktisch, als ein fitt liches Gebot an Alle, als das, was wir alle sollen fürs erste begreifen, sodann Jeder an seinem Theile bes fördern.

Dies wäre aber nur möglich, wenn in der gegenwär tigen Welt der vollendete Rechtszustand nicht allerdings eingeführt wäre; und nur inwiefern ich dies glaubte, könnte ich eine solche Betrachtung ankündigen.

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Dies ist nun allerdings meine Meinung, die ich spä= terhin zu beweisen habe. Das Recht herrscht im gegen wärtigen Weltzustande freilich bis auf einen gewiffen Punkt,' herrscht auch im Ganzen (einzelne vorübergehende Auftritte der Ueberwältigung kommen dabei nicht in Betrachtung) weiter, als jemals in einem frühern Weltzustande; aber es fehlt noch viel, daß es durchgehends hergestellt`sey: theils, weil äusserst Wenige den Rechtsbegriff durchaus kennen; theils, weil es bei der dermaligen Bildung des Menschengeschlechts unmöglich seyn würde, ihn auszuführen; theils endlich auch, wir wollen dies uns nicht vers bergen - weil es der Vortheil Bieler ist, daß derselbe nicht ausgeführt werde, daß selbst die Erkenntniß desselben verdunkelt bleibe. So find die vorhandenen Rechtsverfass fungen - Noth verfassungen, die besten, die jest möglich find, nur vorläufige, Stufen, «Dabei foll es nuu nicht

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