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es fo mächtig, so bequem, und so angenehm als möglich zu führen: irrdische Güter und Besigthümer, immer nur bezogen auf Erhaltung und Annehmlichkeit des irrdischen Lebens, - und die Wege, um zu diesen zu gelangen, Ge werbfleiß und Handel. Blühende Gewerbe und so viel möglich Menschen durch einander in möglichstem Wohlstande, - dies das höchste Gut, der Himmel auf Erden, etwas höheres giebt die Erde nicht.

Barum treibt sich das Volk so, und schreit? Es will sich ers nåhren,

Kinder zeugen, und die nåhren, so gut es vermag. Merte dir Reisender das, und thue zu Hause des Gleichen! Weiter bringt es kein Mensch, stell' er sich, wie er auch will.

Diese Mittel des Lebens, Eigenthum genannt, wie fie auch zusammengebracht seyen, gegen gewaltsamen Raub jeder Art zu fügen, dazu ist der Staat; er bloß das Mittel dazu, darum das Dritte in der Reihe. - Zu erst das Leben, sodann das Gut, endlich der Staat, der es schüßt.

dieser

Wie sie zusammengebracht seyen, sage ich Umstand ist bedeutend, und gehört zu den Grundzügen dies fer Ansicht. Erwerb und Handel und überhaupt alles menschliche Treiben ist frei, und über die Gefeße des Staats durchaus erhaben. Nur die Religion verbietet Meineid, der Staat, wie sich versteht, materiellen Raub; übrigens gelten alle Mittel der Industrie. Auch findet eine Verjährung statt, selbst des Raubes, und bei dem Staate hat man die Producte dieser Industrie nur anzuzeigen, das mit er wisse, was er Jedem zu schüßen habe: keinesweges aber darf er bei dem, was Jeder ihm in seiner Hand vorzeigt, fragen nach dem Erwerbstitel,

Der Staat eine Anstalt der Eigenthümer, die aus dem Naturstande heraus, und vor allem Stagte, und ohne alle Kundnehmung des Staates, Eigenthümer find. Die

Staatsgewalt der Diener dieser Eigenthümer, der von ihnen für diese Dienste bezahlt wird.

Diese Ansicht des Staates ist sogar in den Schulen der Weisheit ziemlich allgemein. Sie zeigt sich in Lehren wie die: daß eigentlich die Grundeigenthümer (der Adel, vom schwedischen Worte Odal) die ursprünglichen Bürger und Stifter des Staatsvereins seyen, und die nachher Hinzugekommenen sich müßten gefallen lassen, was diese für Rechte ihnen abtreten wollen; in dem Eifer für die Freiheit, das ist, Gefeßlosigkeit des Erwerbs, der Bez Hauptung: daß Kirche, Schule, Handelsgilden und Innungen, und überhaupt so ziemlich Alles, was sich nicht auf die bürgerliche Gefeßgebung bezieht, nicht Staatsanstalten, sondern nur Unstalten von Privatpersonen seyen, die dem Staate bloß angezeigt werden müßten für seine Schußschuldigkeit; daß der Staat gänzlich wegfallen wür: de, wenn es nur keine Räuber mehr gäbe, indem alles Uebrige auffer feinem Umkreise liegt, wie oft gehört wird; und es giebt vielleicht auch unter Ihnen solche, denen diese Lehre vorgetragen worden, wie es zu geschehen pflegt, nicht ohne Bissigkeit, und schnippisches Wesen, und mitleidige Seitenblicke auf die, die zu so hoher Weisheit sich noch nicht erhoben haben.

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Hieraus folgt nun im Allgemeinen :

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1) Die Menschheit zerfällt in zwei Grundstämme: die Eigenthümer, und die Nichteigenthümer. Die ersteren sind nicht der Staat, — sie sind ja als solche vor allem Staate, und ohne seine Kundnehmung, wie sie es Find sondern sie halten den Staat, wie ein Herr sich einen Bedienten hält, und der lettere ist in der That ihr Diener. Wer nun einen Diener bezahlen kann, der dient

nicht: mithin kommen auf die Mitglieder der Staatsges walt nur die Nichteigenthümer. Wer eigenes Vermögen hat, dient nicht: der Diener dient, weil er Nichts hat, um seinen Sold der Soldat. Wer einen Diener hat,

thut die Dienste, für die er diesen bezahlt, nicht selber. Das Zeichen die Kantonfreiheit.

2) Es ist den Eigenthümern durchaus gleichgültig, wer fie schüßt, wenn sie nur geschüßt werden; das einzige Aus genmerk dabei ist: so wohlfeil als möglich. Der Staat ist ein nothwendiges Uebel, weil er Geld kostet, man muß aber jedes Uebel so klein machen als möglich.

Dies die Ansicht des Staates, als das Zweite: jest bas Dritte. Wenn es nun unter mehreren Staaten, die so angesehen werden, auch wohl sich selbst, in den Stellvertretern der Gewalt, nicht anders ansehen, zum Kriege kommt, was kann diefer bedeuten, und wie kann er geführt werden? Da der Stand der Eigenthümer in der gebildeten Welt sich, um seinen Erwerb ungehindert zu treiben, der Selbstvertheidigung begiebt, so kann er sich auch nicht vertheidigen gegen seinen Vertheidiger selbst; er steht, wie gegen alle Welt, also auch gegen ihn wehrlos da. Er kann drum auch nicht über den Lohn der Vertheidigung mit ihm dingen, sondern muß eben geben, was dieser verlangt; er kann nicht geben, was er will, sondern was sein Vertheidiger will; dieser aber wird, mit feltener Ausnahme, Alles wollen, was der Andere nur irgend geben kann. Die Stelle eines solchen Vertheidigers dürfte darum leicht eine sehr einträgliche Stelle werden. Sie führt überdies ihrer Natur nach dieses bei sich, daß der Wille eines Solchen bindet schlechthin alle Willen in feiner Sphäre, selbst aber gebunden wird schlechthin durch keinen einzigen.

Es ist drum sicher vorauszusehen, daß der, welcher zum Besige diefes einzig trefflichen, das Leben, seine Kräftigkeit

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und feinen Genuß am allerbesten versichernden Plazes kommt, Alles thun wird, um ihn auch seinen Erben und Erbnehs mern zu versichern; und so wird denn die Vertheidigung

ber wehrlosen Eigenthümer der ganzen Welt anheimfallen einer gewiffen Anzahl von Familien als ihr Erbbefit.

Da auf diese Weise das Vertheidigungsamt doch mehr einträgt, als es kostet, und, wer einmal ein bedeutendes Land vertheidigt, ziemlich mit derfelben Kraftanstrengung auch das benachbarte vertheidigen könnte, so werden die Herrscherfamilien einander zu verdrängen fuchen; und so entsteht denn zwischen ihnen, den Herrscherfamilien, ein Krieg über die Frage: ob ferner die eine oder die andere einen gewissen Distrikt vertheidigen solle, was Nichts verschlägt. und, worauf es eigentlich ankommt, den Ge winn, der dabei herauskommt, ziehen solle.

Wem verfchlägt nun diese Frage Etwas? Eigentlich nur den beiden Herrscherfamilien: und diese mögen dena durch ihre Söldner, die es sind, weil sie Nichts haben, und den Schuß nicht bezahlen können, drum ihn in Person leisten müssen, die Sache ausfechten lassen. Die Eigen: thümer und Gewerbtreibenden geht sie in der Regel ganz und gar nichts an, und es wäre Thorheit, wenn sie sich hineinmengten: es ist ein reiner Krieg der Herrscherfamis lien. Denn ihnen ist es nur um den Schuß des Eigenthums zu thun, diefer aber wird ihnen, wer da auch siege. Daher wird auch in diesen Kriegen die Sicherheit des Priz vateigenthums versprochen, nur das des Staats, heißt hier, der Herrscherfamilie, wird weggenommen, und der Bürger verliert dabei Nichts, fondern gewinnt; es bleibt doch bei seinem Vertheidiger, deffen ihm durchaus Nichts verschlagende Person bloß verwandelt ist. Was sollte er thun? Sein Leben, seine gefunden Gliedmaaßen in Gefahr sehen? Man lebt nur einmal, das Leben ist das höchs fe Gut; womit will man ihm denn sein Leben und feine

gefunden Glieder bezahlen? Seine Befihthümer, fein Ge werbe verlassen? Nicht um eines Schrittes Breite, denn nur das Auge des eigenen Herrn hütet wohl: sie könnten zu Schaden kommen, aber nur durch fie hat sein Leben Werth, und ohne dieselben wäre es auch nur jämmerlich. Sie sind an dasselbe gebunden und seine Hüter: wo dies ist, da müssen fie feyn.

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? Sobald der Feind nicht der feinige, sondern der feines vorigen Herrschers, fich seines Wohnsizes nur bemächtigt, und die Söldner des andern vertrieben hat, tritt Alles wieder ein in feinen vorigen Gang; seine Habe ist gesichert, und er geht seinen Geschäften ruhig nach, wie vorher. Nur der Augenblick, so lange er unentschieden ist, ist gefährlich; denn aller Kampf verheert das Eigenthum. Während desselben ist Ruhe die erste Bürgerpflicht. Bürger heißt Eigenthümer und Gewerbs treibende, im Gegensage des Söldners. Ruhe, daß er ganz neutral, in sein Haus verschlossen, bei verrammelten Fenstern, den Ausgang abwarte, und sehe, wen derselbe ihm zum künftigen Vertheidiger geben werde, we möglich für einen guten Vorrath weißea Brodes, frischen Fleisches, und stärkender Getränke gesorgt habe, mit denen er, nach Ausgang des Kampfes, dem Sieger, welcher von beiden es fey, sich empfehle und dessen Gewogenheit gewinne. Macht er es anders, so könnte ja seine Person und seine Habe zu Schaden kommen. Dies in jedem Fall zu ver hindern, muß ja selbst der wohlmeinende Freund feines bisherigen Herrschers wünschen; denn man kann ja immer nicht wissen, ob nicht bei dem, so Gott will, nächstens zu hoffenden schmählichen Frieden der Plak zurückgegeben werde: aber er wird offenbar von höherem Werthe seyn, wenn er unverwüstet ist, als wenn er verwüstet wäre.

Die Fortdauer des Kampfes verheert das Eigenthum, das höchste Gut des Mensøen nächst dem Leben, und bes

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