Der Alte Orient, àÅèÁ·Õè 4 |
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˹éÒ 34 - Buhlen" oder einer Buhldirne zu Ziehvater oder Ziehmutter sagt: „Du bist nicht mein Vater oder meine Mutter", so soll man ihm die Zunge abschneiden. 193. Wenn ein Sohn eines „Buhlen...
˹éÒ 35 - Geld (Silber) zahlend 204. Wenn ein Freigelassener den Körper eines Freigelassenen schlägt, so soll er 10 Sekel Geld (Silber) zahlen. 205. Wenn der Sklave eines Freien den Körper eines Freien schlägt, soll man ihm sein Ohr abschneiden. 206. Wenn jemand einen andern im Streite schlägt und ihm eine Wunde beibringt, so soll er schwören: „mit Wissen (Willen) habe ich ihn nicht geschlagen
˹éÒ 132 - ... ihres Weges entlassen, als Entlassungsgabe ihr nichts geben. Wenn ihr Ehemann sie nicht entlassen will und ein anderes Weib nimmt, so soll jene als Magd im Hause ihres Gatten sein. 142. Wenn ein Weib mit ihrem Gatten streitet und spricht: du verkehrst nicht mit mir, so sollen ihre Beweise für ihre Benachteiligung dargelegt werden: wenn sie schuldlos ist, ein Fehler ihrerseits nicht besteht, ihr Gatte weggeht (--- sich herumtreibt), sie sehr vernachlässigt, dann soll dieses Weib keine Schuld...
˹éÒ 119 - Hof (König) stiehlt, so soll er getütet werden; auch wer das Gestohlene von ihm angenommen hat, soll getötet werden. 7. Wenn jemand Silber oder Gold oder einen Sklaven oder eine Sklavin oder ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder fönst etwas von dem Sohne jemcmds oder von dem Sklaven jcmcmds ohne Beisitzer" und Vertrag kauft oder zur Aufbewahrung annimmt, der gilt als Dieb und wird getötet.
˹éÒ 41 - Naß der Starke dem Schwachen nicht schade, um Waisen und Witwen zu sichern, habe ich in Babylon, der Stadt Anus und Bels ihr Haupt erhoben, in...
˹éÒ 131 - Frau fchuldlos sein. 135. Wenn jemand kriegsgefangen wird und in seinem Hause Lebensunterhalt nicht vorhanden ist, wenn dann seine Frau in ein anderes Haus geht und Kinder gebiert: und wenn später ihr Mann zurückkehrt und in seine Heimat kommt: dann soll dieses Weib zu ihrem Gatten zurückkehren, die Kinder aber (je) ihrem Vater folgen. 136. Wenn jemand...
˹éÒ 34 - Wenn ein Sohn seinen Vater schlägt, so soll man ihm die Hände abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören/
˹éÒ 35 - Sklaven für den Sklaven ersetzen. 220. Wenn er ihm seine ^ mit dem Operationsmesser geöffnet hat und das Auge zerstört wurde, so soll er seinen halben Preis bezahlen.
˹éÒ 131 - Kinder ausgezogen hat, so soll von allem was ihre Kinder erhalten, ein Anteil wie der eines Sohnes ihr gegeben werden. Sie kann den Mann ihres Herzens heiraten.^ 138.
˹éÒ 121 - Wenn jemand in ein Haus ein Loch bricht (einbricht), so soll man ihn vor jenem Loche töten und einscharren. 22. Wenn jemand Raub begeht und ergrissen wird, so wird er getötet.