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für die Ewigkeit. Er ist mit mir verbündet, er ist in Frieden mit mir, und ich bin verbündet mit ihm und bin im Frieden mit ihm ewiglich.

Seit nach dem Ableben Mutnara's u. s. w. sich Chetasar auf den Thron seines Vaters gesezt hat als großer Fürst von Chatti, siehe, da habe ich mit Ramses II u. s. w. den Wunsch gehegt, daß wir unsern Frieden und unser Bündnis herstellen möchten, daß es besser sein möchte, als der Frieden und als das Bündnis von früher, das gewesen ist; siehe, daß ich, der große Fürst von Chatti, mit Ramses II u. s. w. in schönem Frieden und schönem Bündnis stehen möchte, daß die Kindeskinder des großen Fürsten von Chatti in Bündnis und Frieden stehen möchten mit den Kindeskindern Ramses II u. s. w., indem sie in unserer Weise verbündet und in unserer Weise in Frieden seien, und das Land Ägypten mit dem Lande Chatti überhaupt ewiglich in Frieden und Bündnis stehe, indem keine Feindschaft zwischen ihnen_jemals aufkommt, (§ 1) daß der große Fürst von Chatti nie in das Land Ägypten einfällt um dort zu plündern, (§ 1 a) und auch Ramses II, der große Herrscher von Ägypten, nie in das Land Chatti einfällt um dort zu plünderu.1

Der wechselseitige (?) Vertrag, der zur Zeit Sapalulu's des großen Fürsten von Chatti, bestanden hat, und ebenso der wechselseitige (?) Vertrag, der zur Zeit des Mutnara, des großen Fürsten von Chatti, meines Vaters, bestanden hat, durch ihn bin ich gebunden, und siehe, Ramses u. s. w. ist durch ihn gebunden, (wir beide) zusammen, von heute ab sind wir durch ihn gebunden und wir stehen in wechselseitigen (?) Beziehungen.

[Der alte, jezt erneuerte, Vertrag lautet:] (§ 2) Wenn ein andrer Feind fommt in die Lande Ramses' II u. s. w. und dieser dem großen Fürsten von Chatti schreibt: „Komm mir gegen ihn zu Hilfe“, so soll der große Fürst von Chatti ihm zu Hilfe kommen und seine Feinde töten. Wenn aber der große Fürst von Chatti nicht selbst zu kommen beliebt, so wird er sein Fußvolk und seine Reiterei schicken um seinen Feind zu töten.

(§ 3) Wenn Ramses II u.s. w. gegen auswärtige (?) Unterthanen zürnt, welche (ein Unrecht [?]) gegen ihn gethan haben, und er auszieht, sie zu töten, so soll der große Fürst von Chatti mit dem großen Herrscher von Ägypten (gemeinsam handeln).

(§ 2 a) Andererseits, wenn ein anderer Feind kommt in die Lande des großen Fürsten von Chatti . . . . . (nach den Resten waren dieser und der folgende Abschnitt (§ 3 a) mutatis mutandis gleich den beiden vorangehenden).

(Der hier folgende Abschnitt (§ 4) ist stark zerstört. Es ist jedoch sicher, daß er dem zweitnächsten mutatis mutandis gleich lautete.)

(§ 5) (Wenn) Leute (entwichen sind), sei es einer oder zwei, unbekannte, und sie kommen ins Land Chatti um Unterthanen eines andern zu werden, so wird man sie nicht im Chatti-Lande lassen, sondern man wird sie zu Ramses II u. s. w. schicken.

(§ 4 a) Wenn ein Großer des Chatti-Landes entwichen ist, und er zu Ramses II u. s. w. kommt, sei es ein Städter, oder ein Landbewohner, oder ein andrer von den Einwohnern des Chatti-Landes, und sie kommen zu Ramses II u. s. w., so soll Ramses II u. s. w. sie nicht aufnehmen, sondern

1) Dieser Abschnitt enthält eine neu hinzugetretene Bestimmung die vor= weggenommen ist.

Ramses II u.s. w. soll sie zum großen Fürsten von Chatti schicken, und man soll sie nicht (in Ägypten) lassen.

(§ 5 a) (Wenn ein Mensch, oder zwei, oder drei, unbekannte entwichen sind, und sie kommen zu Ramses II u. s. w. u. s. w. mutatis mutandis gleichlautend dem zweitvorhergehenden Abschnitt.)

Diese Worte (des Vertrages, den gemacht hat Chetasar) der große Fürst von Chatti (mit Ramses II), dem großen Herrscher (von Ägypten) auf dieser silbernen Tafel, für diese Worte sind tausend männliche Gottheiten und tausend weibliche Gottheiten von denen des Landes Chatti, und tausend männliche Gottheiten und tausend weibliche Gottheiten des Landes Ägypten mir Zeugen; für diese Worte ist (Zeuge) Re, der Herr des Himmels, u. s. w. (es folgt die Aufzählung einer ganzen Anzahl von Göttern und Göttinnen der Hettiter und Ägypter).

Diese Worte, welche auf dieser Silbertafel für das Chatti-Land und für das Land Ägypten stehen, wer sie nicht bewahren wird, die tausend Götter des Chatti-Landes und die tausend Götter des Landes Ägypten sollen ihn, sein Haus, sein Land und seine Diener vernichten. Wer aber die Worte, welche auf der Silbertafel sind, bewahrt dem sollen die tausend Götter des Chatti-Landes und die tausend Götter des Landes Ägypten Leben und Gesundheit geben samt seinen . . ., samt seinem Lande und seinen Dienern. (Anhangsweise folgt noch eine Bestimmung über das Verhalten gegen diejenigen, die während der Kriege aus beiden Lagern zum Feinde übergelaufen waren:) Wenn Leute entwichen sind aus Ägypten, sei es einer oder zwei, oder drei, und sie sind zum großen Fürsten von Chatti gekommen, so soll der große Fürst von Chatti sie ergreifen lassen und sie zurückbefördern zu Ramses II. Aber, wen man zu Ramses II bringt, den soll man nicht belangen, und nicht sein Haus, seine Frauen und seine Kinder vernichten und ihn töten, noch seine Augen, seine Ohren, seinen Mund, seine Füße verstümmeln, noch ihn überhaupt irgendwie belangen.

Ebenso, wenn Leute aus dem Lande Chatti entwichen sind mutandis wie das Vorige.

u. s. m. mutatis

Wir haben demnach in diesem Bündnis- und AuslieferungsVertrage die Erneuerung eines früheren vor uns, dessen einer Contrahent Sapalulu, der Großvater des Königs Chetasar, war.

In der Folgezeit geht das Chatti-Reich schnell zu Grunde, teils durch das Eindringen der aramäischen Völkerwelle, teils durch das Vordringen neuer hettitischer Völkerschaften von Norden und Nordwesten her, mit denen bereits um 1100 Tiglat-Pileser I zusammenstößt. Nur in Karchemisch (Jerabis) am Euphrat (westlich von Carrhae) erhält sich ein Chattistaat durch bereitwilliges Tributzahlen an den jedesmaligen Oberherren noch ein paar Jahrhunderte einen Schein von Selbständigkeit, bis auch er 717 zur assyrischen Provinz gemacht wird.

Eine weitere Schicht der Hettitervölker treffen wir bereits im 15. Jahrhundert im westlichen Kleinasien in den Lukki an, die an

der Südküste der Halbinsel und nach Cypern hinüber, wie die TelAmarnabriefe berichten, Seeräuberei treiben. Nach ihnen sind die Landschaften Lykien und Lykaonien benannt, und wir haben anzunehmen, daß sie ganz West-Kleinasien überschwemmt haben.

Ein paar Jahrhunderte später sehen wir neue Hettitervölker vordringen und, eine Zeit der Schwäche Assyriens benugend, sich in Nordmesopotamien am Euphrat festseyen: es sind die Kummuch, die Namensgeber der späteren Provinz Commagene. Tiglat Pileser I (s. o.) trifft mit ihnen um 1100 am Euphrat zusammen und unterwirst sie, stößt aber sogleich an den Grenzen von Kummuch, auf weitere, noch nicht ansässig gewordene, sondern noch im Vordringen begriffene Völkerschaften derselben Raffe, die Muski, und weiter rückwärts, die Kaski und Tabal. Er wirft sie zurück. Die Muski sind höchstwahrscheinlich bis hinter den Halys zurückgewichen und haben sich dort festgesezt. Denn um 700 wird ihr Name als alte, historische Landesbezeichnung eines neuen, gleichartigen, gleichumfassenden, jedoch indogermanischen Reiches verwendet: König Midas von Phrygien heißt in den assyrischen Inschriften „Mita von Musti". Die Tabal jezen sich in Kappadocien fest, die Kaski nördlich davon in Klein-Armenien. Neben ihnen werden auch die Kumani genannt, die in den Bergen der Landschaft Melitene sizen und Comana den Namen gegeben haben.

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Wenig später begegnen uns als ein weiterer Zweig der Hettitergruppe und als Erben der Luffi die Chilakku. Die Assyrer treffen auf sie in Kappadocien. Ihr Name ist jedoch später nur an der Landschaft südlich des Taurus, Cilicien, haften geblieben.

Alle genannten Völkerschaften standen Jahrhunderte hindurch mit Assyrien in wechselndem Verhältnis. Waren assyrische Heere fern, oder war Assyrien durch äußere oder innere Stürme geschwächt, dann fielen sie ab, d. h. sie stellten die Tributsendung ein. Kamen aber dann die assyrischen Heere heran, so schickten sie sofort wieder Tribut und erklärten ihre Unterwerfung. Des ewigen Wechsels müde verbanden schließlich die Assyrer einen Teil dieser Völkerschaften als Provinzen fest mit ihrem Reiche: Karchemisch 717 (s. v.) Tabal mit Chilakku und Kue (mit der Hauptstadt Tarsus) (d. h. Kappadocien und Cilicien) unter Sargon (722-705), ferner Kammanu (mit Comana) als Provinz Tulgarimmu 712.

Die lezten Ausläufer hettitischer Staatenbildung liegen höchstwahrscheinlich vor in dem lydischen und dem cilicischen Reiche. Bald nach 700 ging durch den Ansturm der fimmerischen Ein

wanderung das indogermanische Reich des Midas von Phrygien Der Lyder Gyges, vielleicht ein Lehnsmann des Midas, benuzte die Wirren um auf den Trümmern des phrygischen, als Erbe seiner Macht, ein lydisches Reich zu begründen, das aller Wahrscheinlichkeit nach wieder ein hettitisches war. Östlich desselben aber, in Kappadocien und Cilicien, sehen wir in den lezten Zeiten des assyrischen Reiches, etwa von 660 an, langsam sich bilden ein Reich Chilakku (= Cilicien, aber viel weiter nördlich reichend als die spätere Provinz), das bald nach dem Falle Ninives (606) unter Syennesis zur Zeit Nebukadnezars neben Lydien, Medien und Babylonien als vierte Großmacht des Orients anftritt und zusammen mit Nebukadnezar 585 den Frieden zwischen Alyattes von Lydien und Kyaxares von Medien vermittelt. Nach den Königsnamen zu urteilen müssen wir auch dieses Reich Chilakku noch als hettitisches ansehen. Erst die Eroberung Kleinasiens durch die Perser unter Cyrus hat diesem und dem lydischen Reiche den Untergang gebracht und damit also den lezten größeren Staatenbildungen der Hettiter.

Dies ist die Entwickelung auf dem westlichen Schauplah. Wir treffen jedoch auch weiter östlich, in Armenien, Staaten der Hettiter an. Salmanassar I (um 1275) und Tiglat-Pileser I (um 1100) treffen in den Bergen Armeniens westlich und südlich des Van-Sees mit einer Reihe von Völkerschaften zusammen, die wir wohl als Hettiter ansehen müssen, da sich unter ihnen die Kummuch (j. o.) befinden und auch Namens-Übereinstimmungen dafür sprechen. Zunächst begegnen wir hier einer Reihe vereinzelter Stämme. Seit 850 aber bildet sich um den Van-See herum, wohl infolge neuer Einwanderung, ein großes Reich, das durch zwei Jahrhunderte ein gefährlicher Gegner Assyriens gewesen ist. Die Assyrer nennen es Urartu, die eigenen Inschriften Biaina. Mittelpunkt ist die Stadt Thuspa (heut Van) an der Ostküste des Van-Sees. Es erstreckt sich zu den Zeiten seiner größten Macht vom Araxes bis Melitene, Syrien, und südöstlich bis zum Urmia-See. Seine Macht ist durch Sargon gebrochen, durch die indogermanische Einwanderung im 7. Jahrhundert vernichtet worden.

So gering wie unsere Kenntnis der Geschichte der Hettitervölker ist, ist auch unser Wissen von der Kultur derselben, da dieses Wissen fast ausschließlich umfassende, sorgfältige Ausgrabungen zur Vorbedingung hat. Solche haben aber auf dem hier in Betracht

kommenden Gebiet bis jezt nur bei dem Orte Sendschirli in Nordsyrien, wenige Tagereisen landeinwärts vom Meerbusen von Iskenderun, seitens des Deutschen Orient-Komitees stattgefunden. Teilweise Ausgrabungen sind unternommen worden östlich des bezeichneten Punktes, in Karchemisch (heute Jerabis) am Euphrat durch die Engländer, und in Boghazföi und Üjük im Innern Kleinasiens, in Kappadocien, durch die Franzosen, und schließlich in Armenien, an der Ostküste des Van-Sees, durch die Engländer, die Deutschen und durch Eingeborene. Alles was uns sonst an Denkmälern hettitischer Kultur bekannt geworden ist, ist auf, oder unmittelbar unter der Erdoberfläche gefunden oder befindet sich an den Felswänden Kleinasiens. Besondere Erwähnung verdienen zwei Funde in den Ruinen Babylons, eine Steinschale und eine Steinbildsäule des hettitischen Wettergottes, - die leztere anläßlich der jezigen deutschen Ausgrabungen gefunden sowie ein solcher in den Ruinen von Ninive, weil sie weitab von den Wohnsißen der Hettiter angetroffen, nur durch den Verkehr, im Krieg oder Frieden, dorthin gekommen sein können. Der leztgenannte brachte 8 kleine Thonstücke zu Tage, auf denen Siegel mit hettitischen Schriftzeichen abgedrückt waren als Beglaubigung für irgendwelche Dokumente oder Gegenstände, an denen sie mittels Schnuren befestigt waren.

Die Fundorte der Denkmäler erstrecken sich über ganz Kleinasien hin bis nach Smyrna, über Nordsyrien und Armenien, sind aber am dichtesten gedrängt um den Bujen von Iskenderun herum, in Kappadocien, Cilicien und Nordsyrien. Obwohl nun von allen diesen Stellen eine nicht mehr ganz gering zu nennende Zahl von Kulturerzeugnissen vorliegt, die noch mit jedem Jahre weiter anwächst, so bringt es doch der Umstand, daß es, wie gesagt, fast durchweg Funde des Zufalls an der Erdoberfläche sind, und daß die begleitenden Inschriften noch unverständlich sind, mit sich, daß es noch unmöglich ist, die Denkmäler -- mit Ausnahme der armenischen Funde den einzelnen Völkerschaften, die uns in der Geschichte begegnen, zuzuweisen, sie zeitlich zu fixieren und eine Entwicklungsgeschichte hettitischer Kultur und Kunst zu geben. Ebenso verbietet es sich auch als unvorsichtig, die unleugbar vorhandenen Berührungen mit ägyptischen und assyrischen Kunstdenkmälern von vornherein stets als Entlehnungen seitens der Hettiter hinzustellen. Eine Darstellung der hettitischen Kultur muß sich noch auf lange hinaus im allgemeinen mit der Vorführung von Thatsachen be= gnügen.

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