Der Alte Orient, àÅèÁ·Õè 4J.C. Hinrichs., 1902 |
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˹éÒ 110
... Geschenk , das der König dem Hauptmanne gegeben , wegnimmt , so soll der ...... Oder der ...... getötet werden . 35. Wenn jemand Rinder oder Kleinvieh , das der König dem Hauptmanne gegeben , von diesem kauft , so verliert er sein Geld ...
... Geschenk , das der König dem Hauptmanne gegeben , wegnimmt , so soll der ...... Oder der ...... getötet werden . 35. Wenn jemand Rinder oder Kleinvieh , das der König dem Hauptmanne gegeben , von diesem kauft , so verliert er sein Geld ...
˹éÒ 119
... Geschenk zurückgeben und einen Nuganteil an Feld , Garten und Habe ihr geben , damit sie ihre Kinder aufziehe . Wenn ... Geschenk “ , das davon unterschieden wird , ist eine der Frau vom Vater ( wohl als peculium ) gewährte Mitgift ( vgl ...
... Geschenk zurückgeben und einen Nuganteil an Feld , Garten und Habe ihr geben , damit sie ihre Kinder aufziehe . Wenn ... Geschenk “ , das davon unterschieden wird , ist eine der Frau vom Vater ( wohl als peculium ) gewährte Mitgift ( vgl ...
˹éÒ 120
... Geschenk nehmen und in das Haus ihres Vaters zurück- tehren . 143. Wenn sie nicht schuldlos ist , wenn sie weggeht , ihr Haus vergeudet , ihren Gatten vernachlässigt , dann soll man dieses Weib in das Wasser werfen . 144. Wenn jemand ...
... Geschenk nehmen und in das Haus ihres Vaters zurück- tehren . 143. Wenn sie nicht schuldlos ist , wenn sie weggeht , ihr Haus vergeudet , ihren Gatten vernachlässigt , dann soll man dieses Weib in das Wasser werfen . 144. Wenn jemand ...
˹éÒ 121
... Geschenk , das sie aus ihrem Vaterhause mitgebracht hat , ihr zurückerstatten und sie soll gehen . 150. Wenn jemand seiner Ehefrau Feld , Garten , Haus und Habe schenkt , und ihr eine Urkunde darüber giebt , wenn dann nach dem Tode ...
... Geschenk , das sie aus ihrem Vaterhause mitgebracht hat , ihr zurückerstatten und sie soll gehen . 150. Wenn jemand seiner Ehefrau Feld , Garten , Haus und Habe schenkt , und ihr eine Urkunde darüber giebt , wenn dann nach dem Tode ...
˹éÒ 123
... Geschenk jenes Weibes ihr Mann keinen Anspruch erheben , es gehört ihrem Vaterhause . 164. Wenn sein Schwiegervater den Mahlschah ihm nicht zurückgiebt , so soll er von ihrem Geschenk den Betrag des Mahl- schazes abziehen und ihr Geschenk ...
... Geschenk jenes Weibes ihr Mann keinen Anspruch erheben , es gehört ihrem Vaterhause . 164. Wenn sein Schwiegervater den Mahlschah ihm nicht zurückgiebt , so soll er von ihrem Geschenk den Betrag des Mahl- schazes abziehen und ihr Geschenk ...
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Achlame Ägypten alſo alte Orient alten Ägypter Aramäer aramäiſchen Arzt assyrischen Ausgrabungen Babylon babylonischen Medizin Benhadad Bit Adini Chabur Damaskus Denkmäler deſſen dieſe Ehefrau Eigentümer Einfluß ersten Euphrat Feld Fluß Frau Freigelassenen Fürst von Chatti Garten und Haus geben Geld zahlen Geschäftsmann Geschenk getötet Getreide giebt Gott Göttin Groschen große Fürst Gur Getreide Gurgum Hamat Hammurabi Hand Hauſe Hazael Hefte Herr Herrn Hettiter Hippokrates Hugo Winckler Inschriften Israel iſt Jahre Jahrgang Jahrhundert jemand einen Ochsen jezt Kappadocien Karchemisch Keilschrift Keilschriftmedizin Kinder Kleinvieh König Krankheitserkenntnis Kultur Land laſſen läßt lezten lich ließ macht Magd Mann Marduk Mesopotamien muß Nabatäer Namen Norden Ochsen mietet Operationsmesser Ramses Recht Reich Rezepte Rind Salmanassar Sam'al Schiff Schrift ſein ſeine Sekel Geld ſich ſie ſind Sippar Sklaven Sklavin ſo ſoll Sohn soll Sprache Stadt stirbt Süden Syrien Teil Teima Tempel Tiglat-Pileser Tigris Tochter unsere Vater Völker Völkerschaften Vorderasiatischen Gesellschaft Vorderasien Weib Winckler wohl Worte
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˹éÒ 137 - Buhlen" oder einer Buhldirne zu Ziehvater oder Ziehmutter sagt: „Du bist nicht mein Vater oder meine Mutter", so soll man ihm die Zunge abschneiden. 193. Wenn ein Sohn eines „Buhlen...
˹éÒ 33 - Geld (Silber) zahlend 204. Wenn ein Freigelassener den Körper eines Freigelassenen schlägt, so soll er 10 Sekel Geld (Silber) zahlen. 205. Wenn der Sklave eines Freien den Körper eines Freien schlägt, soll man ihm sein Ohr abschneiden. 206. Wenn jemand einen andern im Streite schlägt und ihm eine Wunde beibringt, so soll er schwören: „mit Wissen (Willen) habe ich ihn nicht geschlagen
˹éÒ 130 - ... ihres Weges entlassen, als Entlassungsgabe ihr nichts geben. Wenn ihr Ehemann sie nicht entlassen will und ein anderes Weib nimmt, so soll jene als Magd im Hause ihres Gatten sein. 142. Wenn ein Weib mit ihrem Gatten streitet und spricht: du verkehrst nicht mit mir, so sollen ihre Beweise für ihre Benachteiligung dargelegt werden: wenn sie schuldlos ist, ein Fehler ihrerseits nicht besteht, ihr Gatte weggeht (--- sich herumtreibt), sie sehr vernachlässigt, dann soll dieses Weib keine Schuld...
˹éÒ 117 - Hof (König) stiehlt, so soll er getütet werden; auch wer das Gestohlene von ihm angenommen hat, soll getötet werden. 7. Wenn jemand Silber oder Gold oder einen Sklaven oder eine Sklavin oder ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder fönst etwas von dem Sohne jemcmds oder von dem Sklaven jcmcmds ohne Beisitzer" und Vertrag kauft oder zur Aufbewahrung annimmt, der gilt als Dieb und wird getötet.
˹éÒ 39 - Naß der Starke dem Schwachen nicht schade, um Waisen und Witwen zu sichern, habe ich in Babylon, der Stadt Anus und Bels ihr Haupt erhoben, in...
˹éÒ 129 - Frau fchuldlos sein. 135. Wenn jemand kriegsgefangen wird und in seinem Hause Lebensunterhalt nicht vorhanden ist, wenn dann seine Frau in ein anderes Haus geht und Kinder gebiert: und wenn später ihr Mann zurückkehrt und in seine Heimat kommt: dann soll dieses Weib zu ihrem Gatten zurückkehren, die Kinder aber (je) ihrem Vater folgen. 136. Wenn jemand...
˹éÒ 137 - Wenn ein Sohn seinen Vater schlägt, so soll man ihm die Hände abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören/
˹éÒ 33 - Sklaven für den Sklaven ersetzen. 220. Wenn er ihm seine ^ mit dem Operationsmesser geöffnet hat und das Auge zerstört wurde, so soll er seinen halben Preis bezahlen.
˹éÒ 129 - Kinder ausgezogen hat, so soll von allem was ihre Kinder erhalten, ein Anteil wie der eines Sohnes ihr gegeben werden. Sie kann den Mann ihres Herzens heiraten.^ 138.
˹éÒ 119 - Wenn jemand in ein Haus ein Loch bricht (einbricht), so soll man ihn vor jenem Loche töten und einscharren. 22. Wenn jemand Raub begeht und ergrissen wird, so wird er getötet.