Der Alte Orient, àÅèÁ·Õè 4 |
¨Ò¡´éÒ¹ã¹Ë¹Ñ§Ê×Í
˹éÒ 25
... ( die Magd ) ihm Kinder gebiert , dann aber diese Magd sich ihrer Herrin gleichstellt : 1 weil sie Kinder geboren hat , joll ihr Herr sie nicht für Geld verkaufen , zur Sklavenschaft ” soll er sie thun , unter die Mägde rechnen . 147.
... ( die Magd ) ihm Kinder gebiert , dann aber diese Magd sich ihrer Herrin gleichstellt : 1 weil sie Kinder geboren hat , joll ihr Herr sie nicht für Geld verkaufen , zur Sklavenschaft ” soll er sie thun , unter die Mägde rechnen . 147.
¤ÇÒÁ¤Ô´àË繨ҡ¼ÙéÍ×è¹ - à¢Õ¹º·ÇÔ¨Òóì
àÃÒäÁ辺º·ÇÔ¨Òóìã´æ ã¹áËÅè§¢éÍÁÙÅ·ÑèÇä»
©ºÑºÍ×è¹æ - ´Ù·Ñé§ËÁ´
¤ÓáÅÐÇÅÕ·Õ辺ºèÍÂ
Abbildungen Adad Ägypten ähnlich alſo alte Orient Aramäer aramäiſchen Arzt Aſſyrien Babylonien babyloniſchen beiden bereits Chatti Damaskus Denkmäler derſelben deſſen dieſelben dieſer Eigentümer einige einzelnen erhalten Euphrat Fall Feld finden Form Frau früheren Fürſt Fürſten ganze Garten geben Gebiete gegeben gehört gekommen Geld genannt Geſchäftsmann Geſchenk Getreide giebt gleich Gott Göttin großen Hand Haus Hauſe Hefte Herr Hettiter hettitiſchen heute Höhe Inſchrift Inſchriften iſt Jahre Jahrgang Jahrhundert jeine jemand jeßt joll Kinder König konnten Krieger Kultur kurzen Land lange laſſen läßt Leben lich links macht Mann Medizin mietet Mitteilungen Mittelalter muß mußte Mutter Namen natürlich nehmen neuen nimmt Norden oben Ramſes Recht Reich Schiff ſchon Schrift ſehr ſein ſeine Seiten ſich ſie ſind Sklaven ſo ſoll Sohn ſollen ſondern Sprache Stadt Stelle ſtirbt Süden Syrien Tage Teil Terte Tochter Uruk Vater viel Völker Weib Weiſe weiter wenig wieder Winckler wohl Worte zahlen Zeichen zeigt zurück zwei zweiten zwiſchen
º·¤ÇÒÁ·Õèà»ç¹·Õè¹ÔÂÁ
˹éÒ 38 - ... ihres Weges entlassen, als Entlassungsgabe ihr nichts geben. Wenn ihr Ehemann sie nicht entlassen will und ein anderes Weib nimmt, so soll jene als Magd im Hause ihres Gatten sein. 142. Wenn ein Weib mit ihrem Gatten streitet und spricht: du verkehrst nicht mit mir, so sollen ihre Beweise für ihre Benachteiligung dargelegt werden: wenn sie schuldlos ist, ein Fehler ihrerseits nicht besteht, ihr Gatte weggeht (--- sich herumtreibt), sie sehr vernachlässigt, dann soll dieses Weib keine Schuld...
˹éÒ 25 - Hof (König) stiehlt, so soll er getütet werden; auch wer das Gestohlene von ihm angenommen hat, soll getötet werden. 7. Wenn jemand Silber oder Gold oder einen Sklaven oder eine Sklavin oder ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder fönst etwas von dem Sohne jemcmds oder von dem Sklaven jcmcmds ohne Beisitzer" und Vertrag kauft oder zur Aufbewahrung annimmt, der gilt als Dieb und wird getötet.
˹éÒ 37 - Frau fchuldlos sein. 135. Wenn jemand kriegsgefangen wird und in seinem Hause Lebensunterhalt nicht vorhanden ist, wenn dann seine Frau in ein anderes Haus geht und Kinder gebiert: und wenn später ihr Mann zurückkehrt und in seine Heimat kommt: dann soll dieses Weib zu ihrem Gatten zurückkehren, die Kinder aber (je) ihrem Vater folgen. 136. Wenn jemand...
˹éÒ 37 - Kinder ausgezogen hat, so soll von allem was ihre Kinder erhalten, ein Anteil wie der eines Sohnes ihr gegeben werden. Sie kann den Mann ihres Herzens heiraten.^ 138.
˹éÒ 27 - Wenn jemand in ein Haus ein Loch bricht (einbricht), so soll man ihn vor jenem Loche töten und einscharren. 22. Wenn jemand Raub begeht und ergrissen wird, so wird er getötet.