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kraft verloren zu haben. So verschwindet er im zehnten Jahrhundert allmählich in Vorderindien. Der eindringende Islam, der ihn zuerst in Afghanistan ausgerottet, macht ihm auch auf dem vorderindischen Festland ein Ende.

Inzwischen hatte der südliche Buddhismus nicht nur auf Ceylon festen Fuß gefaßt, mit Ausnahme des nördlichen, von Tamulen bewohnten Teils der Insel, sondern auch in Barma und Siam das herrschende Volf gewonnen, während die unterdrückten Stämme der Karenen und Laos bei ihrem Dämonen= dienst blieben. Eine Zeit lang war er auch auf den Sundainseln Sumatra, Java und Bali verbreitet, wovon noch schöne Ruinen zeugen. Aber auch dort mußte er dem Islam weichen. Der nördliche Buddhismus hat sich diesseits des Himalaya nur in Nepal erhalten, aber jenseits desto größere Gebiete gewonnen.

Merkwürdig, an den Besuch der Weisen aus Morgenland erinnernd, ist besonders die Einführung in China. Im Jahr 65 n. Chr. schickte der Kaiser Ming-ti eine Gesandtschaft nach Indien, um Bücher, Bilder und Priester des großen indischen Weisen zu holen, von dem er gehört hatte. Also auch im fernen Osten war damals ein Verlangen nach einer besseren Religion, wie im Abendland, und wenn die Apostel Christi ebenso schnell nach Osten vorwärts gekommen wären wie Paulus nach Westen, wäre vielleicht in kurzer Zeit ganz Asien mit dem Schall des Evangeliums erfüllt worden. Nun aber mußten diese Völker mit dem Evangelium des Buddha sich begnügen, welches sie gegen das Christentum nur verschlossener gemacht hat.

In dem für das Neue sonst so schwer zugänglichen China erwachte ein Eifer für die aus Indien eingeführte Lehre. Die selbstlose Hingebung Buddhas sprach doch die Herzen mehr an als der falte Verstandesmensch Kongtse, und wir müssen bedenken, daß durch die in den folgenden Jahrhunderten ins Chinesische überseßten Schriften nicht das Nirwâna des Buddha, sondern das Paradies des Amitabha als das Ziel der Wünsche dargestellt wurde, während Kongtse über das Jenseits den Menschen völlig im Ungewissen läßt, und der Taoismus, wie wir S. 136 bemerkten, wahrscheinlich erst angeregt durch den Buddhismus, auch eine Lehre vom Jenseits ausgebildet hat. Das am Ahnendienst hängende Volk hatte für die Ausmalung der Zustände im Jenseits sicherlich großes Interesse.

Von 221-618 war China fein einheitliches Reich, und mehrere Herrscher der kleineren Staaten waren tatarischen Ursprungs, also nicht im Konfuzianismus aufgewachsen. Sie begünstigten den Buddhismus, so daß immer mehr Schriften ins Chinesische überseßt wurden und auch Chinesen in den buddhistischen Klerus eintraten. Daneben gab es aber nicht bloß Disputationen mit den Konfuzianern, sondern auch Buddhisten= verfolgungen. Die Tang-Dynastie, welche 618-906 ganz China wieder unter ihrem Szepter vereinigte, war die Blütezeit des Buddhismus.

Im 10. Jahrhundert kamen die Buddhisten in den Besit der Insel Pu-tu an der Mündung des Jantsekiang, wo das berühmte Heiligtum der Kwan-jin, der Göttin der Barmherzigkeit, errichtet wurde. Der Dienst dieser Kwan-jin ist eine weitere Etappe in der Abweichung vom ursprünglichen Buddhismus. Kwan-jin soll eine Königstochter gewesen sein, die sich weigerte zu heiraten, um ganz der Frömmigkeit zu leben. Von ihrem ungläubigen Vater aufs grausamste verfolgt, wurde sie durch göttliche Intervention gerettet und auf Buddhas Befehl von einem Nâga (Schlangen-) Geist auf einer breiten Lotusblume nach der Insel Pu-tu gebracht. Dort rettete sie viele vom Sturm heimgesuchte Seefahrer und heilte unzählige Kranke, auch ihren eigenen Vater, indem sie das Fleisch von ihren eigenen Armen abschnitt und daraus eine Arznei bereitete, welche sie ihm schickte und wodurch sie ihn versöhnte. So ist sie die Himmelskönigin der chinesischen Buddhisten geworden.

Der buddhistische Bilderdienst brachte auch bei den Konfuzianern und Taoisten den bis dahin nicht üblichen Bilderund Heiligen- oder Götterdienst in Aufnahme. Unter der SungDynastie (960-1280) wurde namentlich durch den Philosophen Tschu-hi eine Versöhnung von Konfuzianismus, Taoismus und Buddhismus angebahnt, welche mit einigen Unterbrechungen bis jest geblieben ist, so daß der Chinese sich in den Nöten des Lebens an die taoistischen Priester wendet und in den Ängsten des Todes an die buddhistischen (Piton, Der Buddhismus in China, S. 28). Aber die eigentliche Volksreligion ist der Ahnenkult, und die kanonischen Schriften, welche die Bücherleser für ihre Examina studieren müssen, sind die konfuzischen. Der chinesische Laie kann alle Tempel besuchen, und obgleich die Gebildeten den Buddhismus verachten, muß

doch die Regierung eine Anzahl von Mönchen in Peking auf Staatskosten unterhalten.

Von China kam der Buddhismus um 372 nach Korea, 552 nach Japan. Bei der Volkszählung von 1891 zählte man in Japan unter 40 Millionen Einwohnern mehr als 30 Millionen Buddhisten, darunter ungefähr 10 Millionen Anhänger der Schin-Partei, welche im 12. Jahrhundert gegründet wurde und der europäischen Bildung sich nicht feindlich zeigt. Sie hat die Lehre des fleinen Sakhâvatî-vyûha vom Eintritt in das Paradies ohne Werke. Die Mönche dürfen Heiraten und Fleisch essen. Die Jodo-Partei dagegen verlangt die Werke, und die im 13. Jahrhundert entstandene Nichiren-Partei treibt groben Gößendienst und Magie.

Nach Tibet kam der Buddhismus erst im 7. Jahrhundert durch den König Sfrongtsan Gampo, dessen Minister Thumi Ssambotha sich in Indien aufgehalten und die tibetanische Schrift erfunden haben soll und von dessen Gemahlinen eine aus Nepal, die andere aus China stammte; und hier entwickelte sich eine Hierarchie, welche die weltlichen Khane nur als ihre Mandatare betrachtete, die das Licht von den geistlichen Fürsten erhalten wie der Mond von der Sonne. Die großen mongolischen Eroberer im 13. und den folgenden Jahrhunderten waren natürlich nicht dieser Ansicht und huldigten einem religiösen Synfretismus: „ein Gott im Himmel und ein Khan auf Erden“. Aber schon Chubilai begünstigte mehr und mehr den tibetanischen Lamaismus. Im Anfang des 15. Jahrhunderts stiftete der tibetanische Reformator Tsongkapa den Orden der gelben Mönche, während bisher rot die Farbe der Lamas war, und forderte von denselben strenges Cölibat, während bis dahin die tibetanischen Kleriker in der Ehe bleiben durften, bis ihnen ein Sohn geboren war. Auch beschränkte er die Zauberei, konnte fie aber nicht ganz verbannen und führte den Monlam ein, eine 15 tägige Versammlung aller gelben Mönche zum Anfang des buddhistischen Kirchenjahrs. Da die gelben Priester ehelos blieben, konnte hier nicht wie bei den roten von Erblichkeit der Stellen die Rede sein, und es kam das System der Inkarnationen auf, welches an die Lehre von den Dhyâni-Buddhas sich anschließt. Jeder in der irdischen Welt erscheinende Buddha ist nur das Abbild eines in mystischer Erhabenheit und reiner Herrlichkeit lebenden Dhyâni-Buddha. Den fünf Buddhas des

gegenwärtigen Kalpa entsprechen also fünf Dhyâni-Buddhas. Der des Sakyamuni ist der schon genannte Amitâbha. Aber die Dhyâni-Buddhas müssen auch ihre Dhyâni-Bodhisatwas haben, welche im Unterschied von den andern Bodhisatwas sich nicht inkarnieren, aber in der Zeit zwischen dem vorigen und dem zukünftigen Buddha das Werk vom Himmel her lenken. Der gegenwärtige Dhyâni-Bodhisatwa ist Awalokitêschwara oder Padmapâni, der ganz besonders als Patron des Landes angerufen wird in dem sechssilbigen Gebet: ôm! Mani padmê! hum! d. h. ôm! Das Kleinod im Lotus! Amen! oder: ôm! Padmapâni! Diese sechs Silben stehen auf den Gebetsrädern in möglichst vielen Wiederholungen und werden mittelst der Rosenkränze geplappert. Padmapâni kommt in den Mahajânaschriften auch in einer Trias mit Mandschuschri und Wadscharadhara vor. In China vertritt die Kwan-jin die Stelle des Padmapâni. Die höchsten Würdenträger des tibetanischen Buddhismus, der Dalai Lama in Hlassa, und der TeschoLama in Taschilumpo, werden nun als Abbilder oder Statthalter des Amitabha und des Padmapâni betrachtet. Beim Tod eines Dalai Lama geht die Erbfolge über auf ein Kind, das neun Monate später geboren wird. Das nennt man die chubilganische Erbfolge. Die Wahl,

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welche der Klerus vornimmt, steht in neuerer Zeit unter der Aufsicht der chinesischen Regierung. So ist in Tibet der eigent= liche Buddha wirklich verschwunden, aber Wesen in der unsicht= baren Welt werden verehrt mit sichtbarem Stellvertreter, der aber für das Ausland noch immer unzugänglich ist.

5. Verfassung und Kultus im Buddhismus.

Nur die Bettelmönche (bhikschu) sind die Mitglieder der buddhistischen Gemeinde (samgha). Das ist geblieben, auch wo ein ganzes Volk die Lehre des Sakyamuni angenommen hat. So ist die Herrschaft der Kleriker über die Laien nicht geringer geworden als im Brahmanismus. Nur ist niemand durch seine Geburt vom Eintritt in den bevorzugten Stand ausgeschlossen. Laien, welche dem Buddha anhingen, waren aber von Anfang an nötig, um den Unterhalt der Mönche durch ihre Gaben zu sichern.

Die Ordensregel für die Mönche ist im Pratimôkscha enthalten, einer Schrift des Vinaya, welche ohne Zweifel älter ist als die Schriften über Lehre und Leben des Buddha. Sie enthält in acht Abteilungen bei den füdlichen Buddhisten 227, bei den Chinesen 250, bei den Tibetanern 253 Gebote und Verbote. Bei den Versammlungen der Mönche, zweimal im Monat, am Neumond und am Vollmond, sollen diese Regeln vorgelesen und die Vergehungen gegen dieselben gebeichtet werden.

Das Klosterleben ist an die Stelle des Einsiedlerlebens getreten, obgleich noch einzelne Formeln an dieses erinnern. Wenn auch die Mönche in Indien und Ceylon in gesonderten Hütten wohnten (pansala), so hatten sie doch ihren gemeinsamen Versammlungsraum (vihâra), bei welchem nach späterer Sitte ein Bodhibaum und gewöhnlich ein Reliquienturm (stûpa) nicht fehlen durfte.

Die Aufnahme ins Kloster kann schon im Knabenalter stattfinden. Der Novize (Samanêra) hat die oben genannten zehn Gebote zu beobachten und noch besondere Instruktionen namentlich für die Hausgeschäfte. Die Ordination (upasampada) darf nicht vor dem vollendeten 20. Lebensjahr erteilt werden. Es werden in der Versammlung der Klosterbewohner dem Kandidaten mehrere Fragen vorgelegt, ob er den Bettlertopf und die drei vorgeschriebenen Kleidungsstücke habe, der Buddhismus dringt im Unterschied vom Brahmanismus und Dschainismus sehr auf vollständige Bekleidung der Mönche, ob er mit feiner besonderen Krankheit behaftet, ob er nicht Sklave oder Soldat sei, ob er die Einwilligung seiner Eltern habe. Wenn der Aufzunehmende dreimal die vorgelegten Fragen bejaht und Gehorsam gegen die Gebote versprochen, wird er für ordiniert erklärt und ihm die Priesterkleidung angezogen. Nun ist er von der Welt geschieden. Aber ein Austritt wird nicht erschwert, namentlich wenn einer nur von seinen Eltern gezwungen das gelbe Gewand angelegt hat. Als Bettler darf der Mönch nur acht Dinge besigen: die drei Stücke seiner Kleidung, den Gürtel, den Almosentopf, die Gießkanne, durch welche er das zu trinkende Wasser durchlaufen läßt, damit er fein Tier töte, das Rasiermesser und eine Nähnadel. Dagegen das Kloster darf nach späterer Auslegung der Regel Eigentum besigen.

Die Disziplin ist besonders sorgsam in bezug auf den Verkehr mit dem weiblichen Geschlecht. Im Sutra der 42 Säße Wurm, Religionsgeschichte.

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