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der Mensch von den Engeln Monkar und Nakir gepeinigt und verhört, aber erst am Tage des Gerichts, den Gott allein weiß, wird das endgültige Urteil gesprochen werden. Auf einen Posaunenstoß des Engels Asrafil sterben alle auf der Erde Lebenden, auf einen zweiten stehen alle Toten auf. Eine Brücke, dünner als ein Faden und schärfer als die Schneide des Schwerts, führt über den Abgrund der Hölle zum Paradies. Die Frommen werden von ihren Schußengeln gehalten, die Gottlosen fallen hinunter. Der Spruch wird gefällt nach den Berichten jener Engel, welche den Menschen durch dieses Leben geführt haben. Für den Ungläubigen gibt es keine Rettung, die Gläubigen aber werden noch auf Gottes Gnade und die Fürbitte des Propheten hoffen dürfen. Ein Beispiel von der Beschreibung des Gerichts möge hier aus S. 56, 1 ff. folgen:

Wann eintrifft die treffende,

Die nicht zu bezweifelnde,
Erniedernde, erhöhende;

Wenn die Erd' erbebt mit Beben,
Die Berge gehoben sich heben
Und werden zu Flockengeweben,
Drei Scharen werdet ihr geben:
Die Genossen der rechten Hand;
Was sind die Genossen der rechten Hand?
Und die Genossen der linken Hand;

Was sind die Genossen der linken Hand?
Und die Vorgehenden, die Vorgehenden,
Das sind die Nahestehenden,

In Wonnegärten,

Ein Trupp von den Urersten

Und wenige von den Lezten.

Auf gestickten Polsterkissen,

Gelehnt darauf, sich gegenübersißend,
Umkreist von Jünglingen, ewigen,

Mit Bechern, Schalen des Klarflüssigen,

Das nicht berauscht und nicht verdüstert,

Und Früchte, wonach sie gelüsten,

Und Fleisch von Vögeln, was sie wünschen;

Und Huris*), groß geaugt, gleich Perlen in der Muschel,

Belohnung fürs getane Gute.

Sie hören dort kein Torenwort noch Sünde,

Nur sagen: Friede, Friede!

*) Schöne Jungfrauen.

Doch die Genossen der Rechten!

Wo sind die Genossen der Rechten?
Bei Sidrabäumen, schlichten,

Und Talhasträuchern, in Schichten

Und Schatten düstern und Quellen lichten
Und vielen Früchten

Ungeschmälert und unverwehrt.
Aber die auf den Polstern hehr,
Neu schufen wir sie neulich
Und machten sie jungfräulich,
Gleichaltrig, herzerfreulich
Den Genossen der Rechten,
Ein Trupp von Urersten
Und ein Trupp von den Lezten.
Doch die Genossen der Linken!
Wo sind die Genossen der Linken ?
Im Süd- und Glutwinde

Und Schatten von Rauchgewinde,
Nicht kühl und hold zu empfinden.
Sie waren es, die sonst sich legten,
Sich an Ruchlosigkeit ergeßten
Und Worte setzten:

,,Wie, wenn wir starben

Und wurden Staub und Knochen,
Wie sollen wir sein die Auferweckten
Und unsre Väter auch, die Ersten ?“
Sag': Ja, die Ersten und die Lezten
Versammelt zu der Tagesfrist der geseßten!
Ihr Irrer und ihr Leugner, nun

Esset ihr von dem Baum Sakkun

Und füllet euren Bauch davon,

Und trinkt darauf vom heißen Strom,

Und trinkt so schnell

Wie ein verðurstetes Kamel!

Dies ist ihr Gasttrunk am Gerichtstag.

Wir haben euch geschaffen;

Odaß ihr glauben möchtet!

(Überseßt von Nückert.)

6. Die Prädestination in Gestalt eines resignierten Fatalismus gehört zu den charakteristischen Merkmalen des orthodoxen Islam. Da Gott das Gute und das Böse nach seinem Ratschluß geschehen läßt, auch zu Glauben und Unglauben, zu Seligkeit und Verdammnis die Menschen prädestiniert hat, bleibt dem menschlichen Willen nichts übrig, als sich blindlings

dem göttlichen Willen zu ergeben. Diese völlige Ergebung ist in dem Wort Islâm ausgedrückt. Bei allen Widerwärtigkeiten des Lebens spricht der Moslim: Allah kerîm, d. h. Allah ist groß. Auch der Glaube ist mehr eine äußerliche Unterwerfung unter das vorgeschriebene Dogma als ein persönliches Verhältnis zu Gott. Das Urteil im göttlichen Gericht erfolgt nicht nach der Gesinnung des Herzens, sondern nach dem Bekenntnis und der Beobachtung der Hauptgebote. Doch nicht ohne Opposition ist dieser Fatalismus des Islam zur Herrschaft gekommen.

Für Kultus und religiöses Leben sind die fünf Hauptgebote, die fünf Pfeiler, maßgebend: Glaubensbekenntnis, Gebet, Almosen, Fasten und Wallfahrt nach Mekka.

1. Das Glaubensbekenntnis: „Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist der Gesandte Gottes," wird von dem Neubekehrten hergesagt, nachdem er sich durch eine umfassende rituelle Waschung vom Schmuß der Abgötterei gereinigt hat. Die Aufrichtigkeit der Befehrung wird dabei vorausgeseßt. Ein Rücktritt ist nicht gestattet. Der Abtrünnige wird mit dem Tode bestraft, was heute noch in allen unter mohammedanischer Herrschaft stehenden Ländern gilt. Wer das Glaubensbekenntnis abgelegt hat, ist verpflichtet, das ganze Gesetz zu halten. Die Beschneidung kommt im Koran nicht vor, da sie in Arabien schon vor Mohammed üblich war, aber sie wird als Zeichen des Islam bei der Aufnahme fremder Volksgenossen für nötig erachtet und an den Knaben zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr vollzogen.

2. Das Gebet ist fünfmal täglich zu verrichten: bald nach Sonnenuntergang (der Tag beginnt wie bei den Juden mit Sonnenuntergang), 11/2 Stunden nach Sonnenuntergang, bei Tagesanbruch, um Mittag und eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. Der Mueddin ruft mit kantillierender Stimme vom Minaret die Stunde des Gebets mit Lobpreisung und Mahnung. In der Moschee ist die Kibla, die Richtung auf Mekka, durch eine Nische angegeben. Aber überall, wo er geht und steht, soll der Moslim die Stunden des Gebets ein

halten. Vor dem Gebet müssen Waschungen vorgenommen werden am Gesicht, an den Händen und Füßen bis an die Knöchel. Wenn in der Wüste kein Wasser zu beschaffen ist, genügt die Abreibung mit Sand. Das Gebet besteht aus mindestens zwei Rekas, und jede Reka umfaßt eine genau vorge= schriebene Reihe von Körperbewegungen (das Angesicht zur Erde, die Finger an die Ohrläppchen zum Aufmerken auf Gottes Stimme, Neigung des Kopfs nach rechts und nach links zur Begrüßung der seitwärts stehenden Schußengel u. s. w.) und ebenso genau festgestellten religiösen Formeln. Um keinen Fehler zu begehen, welcher das Gebet ungültig machte, segt man sich in der Moschee hinter den Vorbeter, den Im âm, und ahmt alle seine Bewegungen nach. Das häufigste Gebet ist die erste Sure des Koran:

„Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Erbarmers! Preis sei Gott, dem Herrn der Weltgeschöpfe, dem Barmherzigen, dem Erbarmer, dem Gebieter des Gerichtstags! Dich verehren wir und dich rufen wir um Hilfe an. Führe uns auf geradem Pfade, dem Pfade derer, welchen du Geduld erwiesen, auf denen kein Zorn liegt, und nicht auf dem der Frrenden!"

3. Die Almosen sind nach Sure 9, 60 eine Art Vermögenssteuer (zakât), welche in den Staatsschaß abgeführt und nicht nur für Arme, sondern auch zur Gewinnung von Proselyten verwendet werden soll. Daneben kam eine freiwillige Steuer für Arme (sadakât) auf, welche nach lokalen Verhältnissen firiert und am Ende der Fastenzeit eingesammelt wurde.

4. Das Fasten hat Mohammed als „die Türe zur Religion" hoch geschäßt und einen ganzen Monat, den Ramadhan, dazu ausersehen, so daß den Tag über nichts genossen werden darf. Man entschädigt sich zwar in der Nacht dafür, aber wenn der Ramadhan in den Sommer fällt (bei den mohammedanischen Mondsjahren kommt er in verschiedene Jahreszeiten), ist die Entbehrung aller Erfrischung bei Tag beschwerlich, und die religiöse Erregung wird oft durch besondere Übungen noch gesteigert. Kranke, Reisende und Kriegführende können das Versäumte nachholen oder für jeden Tag ein bestimmtes Lösegeld zahlen. Zum Schluß der Fastenzeit wird der kleine Bairam gefeiert. Verboten ist den Moslimin zu jeder Zeit das Fleisch von Schweinen, Hunden, Kaßen und nicht ordentlich ge

schlachteten Tieren. Diejenigen jüdischen Speiseverbote, welche die Mohammedaner nicht annehmen, sind nach der Darstellung des Korans (S. 6, 147) den Juden zur Strafe für ihre Frevel gegeben worden. Der Wein und das Hazardspiel (maisir) ist den Gläubigen verboten, weil es dem Satan dient und zu Streit und Vernachlässigung des Gebets führt.

5. Die Wallfahrt nach Mekka (hadsch) ist ebenfalls ein Gebot des Islam, welches jeder, der die Mittel dazu hat, wenigstens einmal in seinem Leben erfüllen soll. Das Zentralheiligtum hat eine ähnliche Bedeutung wie der Tempel in Jerusalem. Dort werden noch Opfertiere geschlachtet und am zehnten bis zwölften Tage des Wallfahrtsmonats geschieht dies auch anderswo in Erinnerung an Mekka. Das ist der große Bairam, der aber in der Entfernung von Mekka weniger zu bedeuten hat als der kleine. Die Pilger sollen sich Haare, Bart und Nägel nicht schneiden vom Antritt der Reise bis zur Ankunft in Mira, wo die Opfertiere geschlachtet und die Haare geschnitten werden. Die Zeremonien, welche Mohammed bei seiner legten Wallfahrt verrichtet hat, gelten als obligatorisch. Der zurückkehrende Hadschi wird in seiner Heimat ehrenvoll empfangen, genießt eine hohe Stellung und ist ein Missionar für den Islam in den noch nicht ganz unterworfenen Gebieten.

Das sittlich-religiöse Leben im Islam ist „ein Kompromiß zwischen biblischen Marimen und der Landessitte. Es fehlt im Vergleich mit der biblischen Religion die tiefere Erfenntnis der Sündhaftigkeit und des Verderbens der menschlichen Natur. Vorgeschrieben ist eine gewisse Werkgerechtigkeit, welche Gottes Wohlgefallen erwirbt, während die Leidenschaften nicht durch ein heiliges Geseß, wie das mosaische, gebrochen werden, oder gar die alte Natur neu geboren wird wie im Christentum. Der Islam gründet sich durchaus auf den natürlichen Menschen mit seinen Tugenden und Fehlern. Die alten semitischen Tugenden wie Gastfreundschaft, Erbarmen mit den Schußlosen, Armen, Schuldnern u. s. f. werden neu gepriesen und strenger eingeschärft; die altarabische Tapferkeit und Kampfeslust erhält ein würdigeres Ziel in der Ausbreitung des Islam und einen höheren Preis in der Verheißung des Paradieses. An die Stelle der Stammesbrüderschaft ist die

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