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Beroaldus-Franck als Quelle für Hans Sachs.

Für die Quellenkunde seiner Werke hat Hans Sachs selbst das Meiste geleistet. In den Einleitungen seiner Gedichte und in dem Verzeichniss seiner Büchersammlung hat er die hauptsächlichen Quellgebiete mit Namen genannt, aus denen der gewaltige Strom seiner Dichtung seine Zuflüsse erhielt. Die Forschung kann und muss sich daher im wesentlichen darauf beschränken, die ihr vom Dichter selbst gewiesenen Gebiete nachsuchend zu durchstreifen, um die Quellen im einzelnen genauer zu bestimmen und vor allem die Art und Weise ihrer Aufnahme zu beobachten. Seltener ist es ihr vergönnt, selbständig ein neues Gebiet zu entdecken, aus welchem dem Dichter eine Quelle zugelaufen ist. Ein solcher Fund wird im folgenden geboten.

'Ein Fafsnacht spil mit vier Personen, Nemlich ein Richter, ein Buler, ein Spiler vnd ein Trincker' lenkt schon durch seine Überschrift den Blick auf die declamatio Philippi beroaldi de tribus fratribus ebrioso scortatore et lusore.') Eine Prüfung des Inhalts bestätigt, was der Titel verspricht. Das Werk des Beroaldus wird von ihm selbst in seiner Widmung an Sigismund Gosslinger ganz vorzüglich charakterisirt: Ex hoc genere ludicrarum questionum (nimirum) illa tua est... quam mihi dissoluendam proposuisti. Scribis enim ad me ... ortam esse apud te inter coepulones atque compransores tuos Ludicram. et vere conuiualem disputationem videlicet quis fedior: nequiorve sit habendus, meretricarius an Aleator, an temulentus: quid denique ex his tribus vitijs sit culpatissimum. Consulis me adhibes pręces, vt libello tibi explicem: quid super hac re sentiam. Et tanquam honorarius arbiter controuersiam hanc ipse dijudi

1) Sämtliche Fastnachtspiele von Hans Sachs. Hg. v. E. Goetze. Nr. 5. (Neudrucke deutscher Litteraturwerke des XVI. und XVII. Jhs. Nr. 26. 27.) Für Beroaldus ist die Strassburger, von Jac. Wimpfeling veranstaltete Ausgabe von 1501 benutzt. Vgl. Goedeke 12, 409. Die erste Ausgabe erschien in Bologna 1499.

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cem: Ego... sumpto calamo hanc ioculatoriam disputationem explicaui stilo declamatorio pleneque scholastico. Ita enim credidi rem planius lucidius manifestius liquere posse si hoc charactere explicaretur. Caeterum quia socraticum est et academicum nihil affirmare ego nihil decerno ut dogmatistes: verum ut opinator. Id opinor et probo quod in ultimo positum leges: sic varro: sic ceteri in extremo collocant quod maxime probant. Et cum suum cuique iudicium sua sententia sit: sequatur unus quisque quod maxime probabile existimabit. .. [libellum] quem suadeo. aut super cenam legas: aut post cenam (sic enim opinor) faciet ad stomachum. cum matutino et sobrio seria atque austera conveniant. Das Werk zerfällt in drei Theile: Argumentum, Ebriosus contra Scortatorem et Aleatorem, Scortatoris et Aleatoris recriminatio aduersus Ebriosum.

.....

Ein unmittelbarer Vergleich zwischen einer Dichtung des Hans Sachs und einem lateinischen Werk ist nur dann erforderlich und erlaubt, wenn sich eine deutsche Überleitung von der lateinischen Urquelle durchaus nicht finden lässt. Eine solche Vermittelung bildet jedoch: Ein Künstlich höflich Declamation vnd hefftiger wortkampff, zanck vnnd hader dreyer brüder vor gericht, Nämlich eins Sauffers, Hurers, vnd Spilers, vnder welchen der ergest auss seines vatters geschäfft vnd Testament enterbt sein soll, Dero keiner der böst will sein. Von Philippo Beroaldo jn Latein. gestelt, verteütscht. Anno. 1531. Den grösseren Theil des Titelblatts bedeckt ein Bild: ein Richter auf erhöhtem Sitz mit dem Stab in der Hand. Vor ihm steht der 'Spiler' mit Würfel und Karten, neben ihm der Trincker' mit Weinkanne und Kelchglas, im Hintergrund der 'Buler' mit seinem Elslin. Rückseite des letzten Blattes: Gedruckt zu Nürmberg durch Friderich Peypus. 1531. 16 Bll. oder 4 Bogen (A-D). 4°. a 1: 'Sebastian Franck seinem liebsten Vettern Michel Francken, Bürgern (und 'wirth oder gastgeb') zu Nördling.' a 2: Argument dises Gerichtshandels vnd Büchleins.' a 2: 'Des Sauffers wider den Buler vnnd Spiler hefftige klag, vnd sein selbs schützung, schirmred vnd aussflucht. b 4: Dess Bulers vnd Spilers gegenklag vnd widerred wider den Truncknen.'

Die

Widmung des Beroaldus fehlt in der Übersetzung, wird jedoch durch den von S. Franck erfundenen Schluss des Arguments, das weniger übertragen als überarbeitet ist, in gewissem Sinne ersetzt: 'Aber die vrteilsprecher oder schöffen haben daruber nit mügen rechtsprechen, desshalb dz vrteil noch in der federn steckt, vnnd vnder den Richtern hangt, biss der öberst richter es ausspricht vnd dy sach entschleust vnd entscheit.' Im ganzen strebt die Übersetzung nach treuer Wiedergabe der Vorlage. So sagt der Übersetzer am Schluss seiner Widmung: 'Ich wölt sie auch mit der Gottes genaden woll basz mit den farben der schrifft haben abgemalet vnd abconterfeit, aber ich habs bey den worten Phil. Beroaldi lassen bleyben, damit ich nit meyster in eines andern buch wölle sein, gesehen werde.'

Aus der Fülle der Parallelen sollen zuerst einige gegeben werden, welche beweisen, dass Hans Sachs nicht die Übertragungen von Wimpfeling oder Frölinkint, sondern nur die Übersetzung des Sebastian Franck benutzt haben kann. 2) Schlagende Beweise hierfür liefern bereits der

2) Wimpfeling: Widmung zu einer Übersetzung vgl. bei Hartfelder, Ungedruckte Übersetzungen aus dem Heidelberger Humanistenkreise. Frölinkint: Eyn beschreylich gedichte redefürung dreier gebrüder etc. Meyntz 1535. Während des Druckes dieses Aufsatzes wurden mir die Nachträge zur Bibliographie Wimpfelings von Dr. G. Knod im Centralblatt für Bibliothekswesen (November 1888) bekannt. Knod macht auf einen vollständigen Druck der Wimpfelingschen Übersetzung aufmerksam und gibt aus diesem ein für die Entwicklung unseres Stoffes interessantes, satirisch moralisirendes Gedicht Wimpfelings wieder, in welchem der elsässische Pädagog, der schon die lateinische Ausgabe mit einer erbaulich moralisirenden Vorrede eingeleitet hatte, als 'dogmatistes' auftritt und in bezeichnendem Gegensatz zu Hans Sachs alle drei Brüder verdammt. Er gibt 'Dem Buler nur eyn rosenkrantz, Dem Saufer ein niderlendschen pot, Dem Spiler eyn welsch Kartenspyl', das Vermögen zieht er vorläufig ein und erwartet das endgiltige Urtheil von Gott 'an dem letsten Gericht'. Ein Plagiat dieses Wimpfelingschen Gedichtes findet sich in der ebenfalls von Knod in der Münchener Hof- und Staatsbibliothek aufgefundenen, bisher unbekannten Ausgabe der Franckschen Übersetzung. Dieser Druck ist nach Knod datirt: Augspurg. Anno D.MXXIX. Knod schreibt nun: Franck hat sich nicht gescheut, die Wimpfelings Über

Titel und das Argument, die als freie Umgestaltungen der lateinischen Vorlage dem Sebastian Franck eigenthümlich sind:

Hans Sachs 30 ff.

Das der ergest Son auss vns dreyen Enterbt sol werden von den zweien ... Nun wil keiner der ergest sein.

Ebenso wie den letzten Hans Sachs folgenden Satz finden können:

Hans Sachs 50.

Ich wil dir zwar dein wappn plesimirn.

Beroaldus - Franck a 2b. Der ergest vnter mein sünen sol enterbt sein vnd aller meyner güter genzlich entsetzt. Nun wil der brüder keiner der böst sein. (Vgl. auch den Titel.)

Theil dieses Beispiels hat einzig und allein bei Franck

Beroaldus - Franck a 2b.

vnd visiern in summa einander häfftig das wappen.

Endlich ist der auffallende Irrthum des Hans Sachs, dass er den Herodot als Erfinder des Brettspiels nennt (V. 123), nur aus der unklaren Übersetzung des Franck zu begreifen. Von den anderen Beispielen seien nur angeführt:

Hans Sachs 162 ff.

Ein Hur ist ein grundloses Meer,
Die dir verschlickt, leyb, gut vnd.

Beroaldus - Franck a 4b.

In Truculento sagt ein knecht:
Ich acht das ein huer sey ein

setzung angehängte, von diesem frei erdichtete moralische Nutzanwendung wörtlich in seine Schrift aufzunehmen, ohne seines Vorgängers Wimpfeling mit irgend einer Silbe zu gedenken.' Auch bei einem notorischen Compilator wie Franck muss es auffallen, dass er ein Gedicht aufnimmt, welches die von ihm im Argument noch besonders herausgearbeitete Pointe der Schrift vernichtet. Die Schwierigkeit lässt sich leicht heben, da sie nur auf einem Lesefehler beruht. Knod hat D.MXXIX statt DMXXXIX gelesen. Sicherlich hat der Nachdrucker H. Stainer, welcher die Bilder der Wimpfelingschen Ausgabe genau nachschneiden liess, auch das sinnlose Plagiat an dem Gedicht verübt und so eine Contamination von Wimpfeling und Franck vollzogen. Dieser muss also von der Anklage, die ihm Knod mit gesperrtem Druck vor die Augen hält, freigesprochen werden. Damit fällt wohl auch Knods Hinweis auf stilistischen Zusammenhang der Wimpfelingschen und Franckschen Übersetzung. Hans Sachs hat die Ausgabe von 1539 sicher nicht benutzt. Auf Befragen theilte mir Victor Michels aus seinen noch ungedruckten chronologischen Untersuchungen über Hans Sachs mit, dass unser undatirtes Spiel zwischen dem 20. Februar und dem 23. Mai 1535 entstanden ist.

Hans Sachs 162 ff. ehr, Die niemand nicht erfüllen kan.

Hans Sachs 350 ff.

Die von Sparta hetten ein recht, Das sie mit wein füllten jr Knecht, Liessen jr Sön sehen mit fleiss Der vollen Knecht schendlich abweiss, Die füllerey mit zu verschmehen.

Beroaldus-Franck a 4b.

mör, die verschlindt was du gibst vnd nymmer genung hat. In der Comedi Asinaria sagt ein junger gsel yetzt beraubt vnd von den huren aussgestossen, Das mör ist kein mör, Ir seit das bodenloss mör.

Beroaldus - Franck d 1a. Lacedemonij die aller gnawesten, mässigsten völcker mit den gesetzen Lycurgi wol unterwisen, so sie wolten die iuget von der trunckenheit ableitten, hielten sie dise weiss, das sie an höchzeitlichen tagen jr Knecht mit guttem wein gefüllet, inn das angesicht der jungen füreten, das so die jungen dise schendtliche geperd der vollen knecht ansichtig würden, sie die füllerey als ein schnöd laster zu verhütten ein schrecken trügen.

Entlehnungen und Anlehnungen liessen sich noch anführen für die Verse 33. 89. 90. 92. 108. 111. 116. 132. 210. 213. 231. 327. 336. 345, 380. 413. 416 ff.

Dem Werke des Sebastian Franck darf ein wesentlicher Einfluss auf die Entwicklung der Dichtung des Hans Sachs zugeschrieben werden, wenngleich nicht zu leugnen ist, dass dieser auch wohl ohne Francks Einwirkung den Weg zur dramatischen Gestaltung gefunden hätte. Jedenfalls kann man dem Werke des Sebastian Franck nachrühmen, dass die dramatischen Keime einer Gerichtsverhandlung, welche bei Beroaldus noch fast ganz verborgen lagen, bei ihm durch das Bild, die Überschrift und den Schluss des Arguments - so klar zu Tage treten, dass sie nicht mehr zu übersehen sind. Hans Sachs hat diese Keime zur vollen Entwicklung gebracht. Der Figur des Richters, welche bei Franck ihre bildliche Gestaltung gefunden hatte, verlieh er das dramatische Leben und schuf sich damit die Möglichkeit, ein Fastnachtspiel in viel gepflegtem Stile auf

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