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laffen, ihrem eigenen Fleisch und Blut, ihren Angehörigen und Verwandten in fernen Ländern zu gute kommen und denselben in Not und oft schwerer Trübsal Hilfe und Trost bringen.

2. Die Gesellschaft will kein Parteiorgan sein. Sie identificiert sich in ihrer Thätigkeit mit den eigentlichen Pflichten und Aufgaben, welche England als eine christliche Nation überkommen und in allen Weltteilen, in denen englisch gesprochen wird, zu erfüllen hat, und will nichts weiter sein als die Handmagd der ganzen Kirche. Sie ist daher konservativ, aber nicht im exklusiven Sinne, sondern im Gefühl, daß sie die kostbaren Glaubensschäße der Kirche in ihrer Reinheit und Unantastbarkeit bewahren und zum Gemeingut aller machen müsse. Man hat sie in Deutschland „steif" genannt, man hat ihr Puseyismus vorgeworfen, man hat sie hyperhochkirchlich gefunden und dergleichen mehr. Ich leugne nicht, daß derartige Züge in ihren Missionaren und Geistlichen zu Tage ge= treten sind, das liegt aber nicht an der Gesellschaft, sondern an den Leuten selbst. Die S. P. G. giebt keine Parteiparole aus, sie hat kein Schibboleth, sie appelliert allein an die Kirche und an das kirchliche Gefühl ihrer Arbeiter. Zudem liegt es nicht im Wesen der Organisation der Gesellschaft, ihre Leute in dieser Hinsicht zu beeinflussen oder auch nur beeinflussen zu können, denn sowie ihre Sendlinge den Fuß in ihr Bestimmungsland sehen, stehen sie, sowohl was ihre Arbeit betrifft, als auch bezüglich ihrer individuellen Stellung zur Kirche, zur Lehre und zum Ritus derselben, unter der Oberleitung des betreffenden Bischofs, in dessen Diöcese ihr Arbeitsfeld liegt. Die Gesellschaft hat hinfort keinerlei Verfügungsrecht über den Missionar, noch der lettere irgend welche persönlichen Verpflichtungen gegen dieselbe. Sie übernimmt keine weitere Verantwortlichkeit für denselben, als daß sie sein Gehalt aufbringt, und erwartet von ihm nur, daß er ihr von Zeit zu Zeit, gewöhnlich einmal im Vierteljahr, Berichte über seine Thätigkeit einsendet, welche in den Zeitschriften der Mission zur Kenntnis des Publikums gebracht werden, im übrigen ist er vollständig in den Händen des betreffenden Bischofs, welcher nach seinem Ermessen über ihn verfügt, also ihm die für ihn am besten passende Arbeit überträgt, die etwa notwendig scheinenden Versetzungen auf eine andere Station anordnet u. s. w. Der Bischof allein hat fortan über ihn zu verfügen und dem Bischof allein ist er verantwortlich und ihm allein hat er zu gehorchen, zu welchem Zweck jeder Geistliche1) bei seiner Ordination nach dem Eide der Treue gegen die

1) Respektive Missionar.

Königin den Eid des kanonischen Gehorsams gegen seinen Bischof abzulegen. hat. Wenn also unliebsame Erscheinungen wie die oben genannten: Neigung zum Ritualismus oder zu andern Extremen in Ritus, Lehre und Praxis sich in den S. P. G. Missionen gezeigt haben oder noch zeigen, so sind sie allein die Früchte individueller Anschauung und Überzeugung oder das Resultat einer Direktive, welche den betreffenden Personen von ihrem Bischof zugegangen, der selbstverständlich seine Ansichten über Partei, Lehre und Ritual dem ihm untergestellten Klerus, wenn auch nicht aufzuoktroyieren vermag, so doch als pro tempore maßgebend darstellt. Die Gesellschaft als solche hat aber mit all diesen Dingen nichts zu thun. Im Gegenteil, sie warnt ihre Geistlichen bei ihrer Aussendung, alle Parteinamen und alles Parteiwesen aufs strikteste zu vermeiden und in Einigkeit und „christlicher Übereinstimmung" mit andern als eine „Körperschaft von Brüdern ein und derselben Kirche unter ihrem bischöflichen Oberhaupt" an ihrer großen Aufgabe, der Ausbreitung des Evangeliums, zu arbeiten, und in einem andern Paragraphen der für die Gesellschaft maßgebenden Verordnungen wird ausdrücklich bestimmt, daß jeder Missionar, welcher in England gewählt worden ist, sich sofort nach dem Lande seiner Bestimmung begebe, und nach seiner Ankunft daselbst dem Bischof oder einer andern ihn vertretenden kirchlichen Autorität untergestellt werde. 1)

Was ich in aller Kürze gesagt habe, wird genügen, den Lesern die Überzeugung zu geben, daß die S. P. G. feine exklusive Gesellschaft ist, sondern auf einer Basis steht und arbeitet, welche so breit und umfassend ist, daß sie für alle Schattierungen kirchlicher Parteien Raum hat, 2) fie repräsentiert die nationale Kirche Englands, deren loyale Tochter und Magd sie ist und sie sucht mit all ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Pflichten, welche dieser Kirche in andern Weltteilen obliegen, von derselben aber nicht immer erkannt und erfüllt wurden, thatkräftig und mit gewissenhafter Treue auszuführen. Der verstorbene Bischof Wilberforce sagt: 3)

„Diese Gesellschaft, gegründet in finstern und kalten Zeiten durch die Gebete von mehr als zehn Gerechten, ist wie ein Engel der Gnade in die trüben Gewässer unserer unchristlichen Kolonisation herabgestiegen und hat eine

1) Vid. Instructions to Missionary Clergy 1706 par. XI u. Bye-Laws 29. pag. 172 u. 173 S. P. G. Report 1891.

2) In Wirklichkeit ist es aber wesentlich die hochkirchliche, und zum Teil die extrem hochkirchliche Richtung innerhalb der Church of England, welche durch die S. P. G. vertreten wird. D. H.

3) The first Century of the Colonial Episcopate. London. pag. 17.

nach der andern gesund gemacht, denn es ist keine Übertreibung, wenn ich sage, daß Amerika und viele unserer Kolonien ihr Christentum ihrer Arbeit verdanken."

Nicht weniger denn 46 bischöfliche Diöcesen in allen Weltteilen zerstreut, erhalten jezt noch Hilfe an Geld und Männern von derselben und sie verdanken ihr allein ihr Entstehen und ihr Fortbestehen.

Ihres hohen Alters und ihrer loyalen Treue wegen wird die S. P. G. von allen kirchlich Gesinnten die „Venerable" Society genannt und ich meine, auch deutsche Missionsfreunde werden ihr diesen Ehrentitel geben, wenn sie sich mit ihrer Geschichte, ihren Grundsäßen und ihrer weltumfassenden Arbeit eingehend vertraut gemacht haben.

II.

Das alte Königreich Barma1) scheint zuerst durch die Agenten der Ostindischen Compagnie mit England in Berührung gekommen zu sein. Die Compagnie, welche bekanntlich den Grundstein zu dem jezigen angloindischen Kaiserreiche legte 2), hatte in allen Provinzen des indischen Reiches Vertreter, durch welche sie ihre Handelsverbindungen immer weiter ausdehnte, bis sie endlich auch die angrenzenden Länder Nepal, Barma und andere in den Bereich ihrer Thätigkeit zog. Im Anfang des 17. Jahrhunderts wurden jedoch alle Europäer, welche sich in Ava, der damaligen Hauptstadt des Reiches, aufhielten, aus derselben vertrieben und mit ihnen die Angestellten der Ostindischen Compagnie.

Im Jahre 1687 gelang es jedoch England, sich durch die Besißnahme von Negrais an der Mündung des Irawaddy in Barma dauernd festzusetzen. Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, 1811, war es schon teilweise unter britische Jurisdiktion gekommen. Infolge fortwährender Vertragsbrüche und Gewaltthätigkeiten, welche sich die barmanische Regierung zu schulden kommen ließ, sah sich England 1824 genötigt, dem despotischen Herrscher den Krieg zu erklären. Der englische General eroberte Rangun und Prome und setzte sich in Besitz der bedeutenderen Befestigungen am Irawaddy. Der Erfolg der britischen Waffen zwang den König, Frieden zu schließen und 1826 einen Vertrag zu unterzeichnen, in welchem England das Besitzrecht der Provinz Tenasferim mit der

1) Birma, Burma, Burmah 2c. sind alle Korruptionen des Wortes Barma. Die Eingebornen des Landes, mit denen ich während meines jahrelangen Aufenthaltes in Assam, einer früheren barmanischen Provinz, vielfach in Berührung getommen, nennen ihr Land Barma.

*) Wie bekannt, ist die Königin von England Kaiserin von Indien.

Hauptstadt Moulmein sowie der Provinzen Arakan und Assam zuerkannt wurde, während dasselbe die Rechte des Königs zu schüßen und zu achten versprach und zu diesem Zweck einen Gesandten an des Königs Hof in Ava schickte.

Die inneren Unruhen hörten aber nicht auf. In 1837 stieß Prinz Tharawaddi seinen Bruder vom Thron und erklärte sich als entschiedener Gegner englischer Interessen. Er ließ seinen Unwillen zuerst an dem britischen Gesandten aus, welcher infolge dessen nach Rangun versezt wurde. Da ihm auch dort der König feindlich entgegentrat, so wurde er 1840 abberufen.

Nun suchte die barmanische Regierung den englischen Handel zu unterdrücken. Von den Kapitänen der englischen Kauffarteischiffe wurden unerhörte Summen erpreßt. Das Verlangen Englands, diese Summen zurück zu erstatten oder irgend welchen Schadenersaß zu leisten, wurde zurückgewiesen. Hierauf blockierte der englische Admiral die Haupthäfen des Landes und nachdem der König auch ein englisches Ultimatum zurückgewiesen hatte, wurde ihm aufs neue der Krieg erklärt und die Provinz Begu annektiert.

Wie die Engländer nach und nach weiter nördlich vordrangen, die Absetzung des grausamen Despoten Theebaw in 1886, die Annektierung Oberbarmas unter der indischen Viceregentschaft des Lord Dufferin, die tragischen Ereignisse vor zwei Jahren in Mandalay, die schmachvolle Ermordung des britischen Kommissarius und des Residenten, der heldenmütige Rückzug der Frau des letzteren, die schließliche Hinrichtung des Subraj, des Prinzen, welcher all das Elend angerichtet hatte, das alles ist den Lesern gewiß aus den Zeitungsberichten genügend bekannt, so daß ich hier nicht näher darauf einzugehen brauche. Ich will daher nur noch zur vollständigen Orientierung des Lesers einige geographische Notizen hinzufügen.

Die natürlichste Einteilung Barmas ist die jest gebräuchliche in Unterund Ober-Barma. Das erstere umfaßt die drei Provinzen Arakan, Pegu und Tenasserim mit den Hauptstädten Rangun, Moulmein, Prome, Thayet-myo und Tounghu und reicht von dem östlichen Ufer des Golfs von Bengalen und von Chittagong im Norden bis zum Königreich Siam im Osten. OberBarma schiebt sich wie ein Keil zwischen Indien im Westen und China im Often. Seine Grenzen und geographischen Verhältnisse im Norden sind noch ganz unbestimmt weil unbekannt. Die dort seßhaften Stämme, welche früher wenigstens dem Namen nach dem König von Barma tributpflichtig waren, werden jezt von der englischen Regierung als „freundschaftliche Verbündete" angesehen und behandelt. Die nördlichst gelegene bedeutende Stadt in eng= lischem Besiß ist Bhamo am Oberlauf des Irawaddy (siehe Karte).

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