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6.

Beiträge zur Geschichte des Augsburger Reichstages von 1530.

Archivalische Mitteilungen

von

D. Theodor Brieger.

I.

Die Verhandlungen des Kaisers und der altkirohlichen Mehrheit der Stände nach der Übergabe des evangelischen Bekenntnisses.

Die wichtigen Verhandlungen, welche nach Übergabe des evangelischen Bekenntnisses zwischen Karl V. und der ständischen Mehrheit Ende Juni und Anfang Juli gepflogen wurden, hat Ranke, Deutsche Geschichte III, 178 f. kurz skizziert. Inbetreff seiner Unterlage bemerkt er: „, Diese Verhandlungen lernen wir besonders aus den Auszügen bei Bucholtz III. kennen. Ein merkwürdiges Aktenstück daraus in seiner Integrität bei Förstemann Bd. II, p. 9". Ranke hätte noch ein zweites Aktenstück nennen können, welches Chr. Gottfried Müller 1 1808 aus den Mainzer Akten 2 hat abdrucken lassen.

Wir besitzen aber noch die ganze Reihe der damals gewechselten Schriftstücke. Nachdem ich zwei bisher unbekannte im Kgl. Sächs. Haupt- Staatsarchiv zu Dresden gefunden hatte, sah ich sie in einem Aktenbande des K. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs zu Wien alle vereinigt. Es ist derselbe, welchen v. Bucholtz benutzt hat.

Er stammt aus dem ehemaligen Mainzer Archiv (er wurde mir in Wien als zu den „, Erzkanzlerakten" gehörig bezeichnet). Schon Georg Gottlieb Weber, der hochverdiente Verfasser der,, Kritischen Geschichte der Augsburgischen Konfession", hat ihn ziemlich genau beschrieben 3:

1) Formula Confutationis Augustanae Confessionis, ed. Chr. Gott. Müller, Lipsiae 1808, p. XV sq.

2) Allerdings mit einigen Auslassungen.

3) Bd I (Frankfurt a. M. 1783), S. 158 ff.

Handlung zu Augspurg Anno MDXXX. der Religion vnd glaubens halber.

1530.

Diese Akten sind seit Weber, welcher sie im Jahre 1781 in Mainz durchgearbeitet hat, von keinem protestantischen Theologen eingesehen, geschweige denn untersucht worden. Chr. Gottfr. Müller, der wiederholt auf die, Acta Moguntina', d. h. auf diesen Band, zurückgeht, hat nur Abschriften benutzen können, welche für Weber im Jahre 1784 von der Mainzer Kanzlei angefertigt waren 1.

Gleich am Tage nach Übergabe des evangelischen Bekenntnisses, Sonntag den 26. Juni, versammelte der Kaiser die katholischen Stände und begehrte ihren Rat, wie jetzt mit den Protestanten zu verfahren sei. Sicher wurden die Stände an diesem Tage noch nicht schlüssig 2, erst in einer Versammlung

1) S. Weber, Krit. Gesch. II (1784), S. 442 und Müller,

p. X sq.

2) Campegi berichtet darüber noch an demselben Tage nicht ganz zutreffend: „, Hoggi sono stati li Principi Cattolici con li Deputati insieme, et hanno concluso, che tutto si rimetta a Cesare et a me, che con alcuni valenti homini si habbia a consultar la risposta " (d. h. die Antwort auf die Augsburg. Konfession). S. Lämmer, Monum. Vatic., p. 45. Diese ungemein wichtige Depesche Campegi's vom 26. Juni 1530 ist von Lämmer, welcher sie abschriftlich im Archiv zu Neapel fand, nicht nur mit beträchtlichen Auslassungen, sondern auch in grofser Verwirrung gedruckt, indem der Abschreiber eine Verschiebung der Blätter, welche bereits das Original im Vatikanischen Archiv (Nunz. di Germania, Bd. LIV, Bl. 23-31) aufweist, nicht bemerkt hat (das 5. und 6. Blatt ist vor dem 3. und 4. abgedruckt). Die eigenhändig unterzeichnete Depesche füllt im Original 16 Seiten (Bl. 31 ist Adrefsblatt. Ricev. 14. [Juli]). Der dem citierten Satze unmittelbar voraufgehende lautet: Et cosi heri lessero li [Lämm.: di] loro articoli, li quali ut audio sono da circa 50 Lämm. falsch: 30; dafs die Augustana etwa 50 Artikel umfasse, kann man dann auch in verschiedenen Briefen von Italienern bei Sanuto lesen], et di poi hanno data la copia in tedesco et latino; et Soa Maestà ha ordinato, che siano tradutti in Spagnuolo per se et li soi, et a me mandarà la latina." Bezeichnend für die Stimmung am Hofe ist der Schlufs der letzten zwei bei Lämmer fehlenden Seiten: „Se spera et a questo si attende ridurre ad sanam mentem lo Duca di Saxonia et figliuolo, et sic inter electores non saria piu alcun scrupolo, et in quello, che si resolverà sua Maestà cum loro, il resto de li membri dela Dieta lo seguiriano, et si aliqui erunt rebelles, piu facile saria il castigarli."

des nächsten Tages 1 wurde die Antwort an den Kaiser aufgesetzt und selbigen Tages übergeben.

In dem sogen., Protocollum 2, d. h. der zusammenfassenden Erzählung, welche der Sammler des Mainzer Aktenbandes den Aktenstücken selbst vorausgeschickt hat, heifst es kurzweg:

K. R. M.,,hat [nach Übergabe des Bekenntnisses] der Churfursten, Fursten vnd Stende Ratschlag darauf begert, die Ir Mt. gerathen, wie hernachuolgt fol. 57".

An der angeführten Stelle der Akten lesen wir denn auch das erste der hierher gehörigen Schriftstücke mit dem Vermerke, dafs es am 27. Juni dem Kaiser übergeben sei.

Nr. 2, die Antwort des Kaisers, unter der Voraussetzung, dafs sie unmittelbar auf Nr. 1 folgt, in manchem Betracht auffallend, wurde den katholischen Ständen am 5. Juli eingehändigt 3.

Nr. 3, die Replik der Stände, ist gleich Nr. 4, der Replik des Kaisers, undatiert. Von letzterer hat schon Ranke mit Recht bemerkt, dafs wir sie auf den 9. oder 10. Juli zu verlegen haben; erstere werden wir dem 7. Juli zuschreiben dürfen 5.

1) S. die Handschrift Aurifaber's (herausgegeben von Schirrmacher) S. 98, und dazu Spalatin's Aufzeichnungen für die Seinigen in Altenburg, Luther's Werke, Wittenberger Ausgabe IX (Wittenberg, Peter Seitz, 1569), Bl. 413a.

2) Vgl. über dasselbe die Bemerkungen von Weber I, 159 ff. Dasselbe umfafst die Bll. 14-19 (doch Bl. 14 leer; das von Weber mit hierher gezogene Bl. 20 gehört bereits zu der Augustana, Bl. 20-56). Zu beachten ist, dass die Überschrift: „Protocollum, wie der Reichstag angefangen" u s. w. erst von einer Hand des 17. (wenn nicht gar des angehenden 18.) Jahrhunderts herrührt.

3) Vgl. auch Spalatin a. a. O. Bl. 415:,,Dinstag nach vnser lieben Frawen Heimsuchung [5. Juli] sind die Bischoue vnd Fursten, vnser Widerteil, alle beyeinander auf dem Rathaus gewesen“ (Quelle für Aurifaber S. 100 f.).

4) Die Wahrscheinlichkeit spricht für den 10. Juli.

5) Ich schliefse das aus Spalatin's Aufzeichnung Bl. 416: ,,Dornstag nach vnser lieben Frawen Heimsuchung [7. Juli] haben vnser Gegenteil, die Bepstischen Fürsten, Bischoue und Doctores_ir Antwort auf vnser eingebracht Bekentnis, Entschuldigung und Erbietung Kei. Maie. vmb neun Hor zu mittag zugestelt. Darauf sich kei. maie. hat vernemen lassen, Sie wölle es in ein Bedencken nemen." Spalatin zeigt sich hier allerdings nur zur Hälfte richtig unterrichtet; denn nicht um die Übergabe der Confutatio handelte es sich an diesem Tage; diese wurde vielmehr nach Spalatin selbst (s. u.) erst am 12. oder 13. Juli vorgelegt, und keineswegs von den Fürsten dem Kaiser. Im weiteren Verlaufe seiner Aufzeichnungen hat dann Spalatin selbst seine Mitteilung von Übergabe der Confutatio am 7. Juli als auf einem falschen Gerüchte beruhend hingestellt (s. Bl. 416 af.).

Nr. 5, die dritte Äufserung der Stände, ist am 13. Juli eingereicht worden.

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Wien, Erzkanzlerarchiv, „, Handlung“ u. s. W., Bl. 57f. Konzept mit Korrekturen. Ist gefaltet gewesen. Die Überschrift (,,Ratschlag" u. s. w.) von anderer Hand als der des Schreibers. Links oben von dritter Hand der Vermerk: Ita praesentatum Imperatori | 27 Junij Ao 1530 1. Ratschlag der Chur Fursten vnd Stende auf der V fursten vber[geben Bekantnus].

Auf Ro key Mat. gnedigs begern haben Churfursten Fursten vnd Stende die Bekantnus vnd meynung der Funff Chur vnd Fursten 2, in schriefften zu latein vnd teutsch furbracht vnd verlesen, vnsern heiligen glauben betreffend, auß vndertheniger gehorsam, mit hochstem vleiß 3 beratschlacht.

Vnd nachdem Ir Chur vnd furstlich gnaden bei Inen betrachten, das dieß ein handel, der vnsern heiligen christlichen glauben, Seele, Ehr, leibe vnd gut antrief, an Ime selbs wichtig vnd groß, zu dem der furtrag in die lenge vnd etwa vill Artickel gezogen sy, vnd also zeitlichen vnd dapffern rathschlag wol thue erfordern,

So were der Churfursten Fursten vnd Stende vnderthenigs bedencken, Romisch keylich Mat. hetten diese großwichtige sach etlichen hochgelerten, vorstendigen, redtlichen, schidtlichen vnd nit hessigen personen beuolhen, dieselbig schriefft fur hand zunemen, der notturfft zuberatschlagen vnd zuerwegen,

Vnd was darin befunden, das dem Euangelio, gottes wort vnd der heiligen christlichen kirchen gleichformig vnd einig were, das dasselbig auf [57] ein ort gesetzt, wes aber dem

1) Gedruckt, doch fehlerhaft und mit Auslassung zweier Abschnitte bei Chr. Gottfr. Müller, Formula Confutat., p. XV sq.; Referat (ohne Angabe des Datums) bei v. Bucholtz III, 470 f. 2) Ausgestrichen: vnd derselben anhang. 3) Ausgestrichen: ermessen vnd erwegen.

Euangelio, wort gottes vnd christlichen kirchen zuwidder 1, das dasselbig mit warem grundt des Euangelij vnd der heiligen geschriefft vnd lerer abgeleint vnd in rechen [so!] christlichen verstandt bracht wurde.

So vill aber die mißbreuch 2 belangen mocht, were der Churfursten Fursten vnd Stende vnderthenig bedencken, das Ro. keylich Mat. deßhalb weg 3 furnemen, damit dieselbig gepurlicher weiß reformiert, geendert, in besserung bracht zum teyl, oder gar abgethan.

Vnd das alsdan Ir Mat. auch in andern gebrechen vnd beschwerungen, so geistlich vnd weltlich gegen einander haben, vf zimlich treglich pillich mittel vnd wege insehen theten, damit sie derselbigen auch vereinigt vnd verglichen werden mochten.

Daneben sehen auch Churfursten Fursten vnd Stende fur gut an, das Babstlicher heiligkeit legaten der Funff Chur vnd Fursten bekantnus, so in latein inbracht, auch vbergeben vnd zugestelt vnd darin Ires Raths gepflecht wurde. Das auch Ir keylich Mat. die funf Chur vnd Fursten theten befragen, ob sie by den vbergeben bekantnus plyben oder etwas wythers inbringen wolten, So sie dan etwas wythers inzubringen hetten, das begert wurd, dasselbig itzo alßbalde im anfangck auch zu vbergeben, damit es in einem rathschlag vnd bedacht beacht werden moge *. Durch diese mittel vnd [58] wege werde der sachen Ires achtens guter Rathe funden, vnd onzweiuelich bei den Funff Chur vnd Fursten nit vnfruchtbar erscheinen, Doch alles auf Romischer key Mat. gefallen vnd verbessern, Mit vnderthenigster bitt solich ir bedencken vndertheniger guter getrewer meynung aufzunemen vnd zuuersteen.

2.

Der Kaiser an die katholischen Stände.
5. Juli 1530.

Dresden,,,Acta, Handlung und Rathschläge so aufm Reichs
Tage zu Augspurg seynd gehalten 1530" (Loc. 10182),
Bl. 77-79. Wien, Erzkanzlerarchiv „, Handlung“ u. s. w.,
Bl. 59-62. Ist gefaltet gewesen. Bl. 59 nur die Auf-

1) Am Rande mit anderer Tinte, aber von derselben Hand: nit

gemeß.

2) Ausgestrichen: der kirchen.

3) weg dazwischen geschrieben.

4) Der letzte Satz (Das auch Ir keylich Mat. u. s. w.) Zusatz von anderer Hand am Rande.

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