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,,Augustanae Confessionis editae ab haereticis in Germania ao. 1530 confutatio".

handschriftliche

Reiche Ausbeute wird endlich der Nachlafs Joh. Fabri's in der Wiener Hofbibliothek gewähren; denn hier dürften sich, so weit nach den gedruckten Handschriftenverzeichnissen zu urteilen ist, aufser verschiedenen Handschriften der lateinischen und deutschen Widerlegung auch noch viele Vorarbeiten, Konzepte, Bruchstücke 2 finden, mit deren Hilfe wahrscheinlich noch ein oder der andere dunkle Punkt aufgehellt werden könnte.

6.

Zu den Verhandlungen über den Druck der Confutatio 1530--1533.

Jahrelang haben über den Druck der Confutatio Verhandlungen stattgefunden, welche bisher wenig beachtet sind. Ich stelle im Nachfolgenden zusammen, was mir beiläufig begegnet ist.

Allgemein bekannt (und bereits von Walch [XVI, Vorbericht] registriert) ist, dafs schon zu Augsburg, nachdem noch vor Beendigung des Reichstages Drucke der Augustana dahin gekommen waren, die Absicht aufgekommen ist, auch die Confutatio zu veröffentlichen. Von den Verhandlungen, die hierüber zwischen dem

1) Ich zähle in der Wiener Hofbibliothek nicht weniger als acht Handschriften der Confutatio, vier lateinische und ebenso viele deutsche. Unter den lateinischen stellen drei jedenfalls eine Rezension der letzten Ausarbeitung dar (Hds. 11829, n. 1, Bl. 1a-40b; Hds. 11872, n. 4, Bl. 68a-100b und [doch ohne Prolog] Hds. 11825, n. 1, Bl. 1a-46b übrigens in allen drei Handschriften bezeichnet als,, Responsio data Protestantibus 2. Aug. 1530"), die vierte ist, wie wir schon sahen (s. oben S. 149), von besonderer Bedeutung als aufser der Vaticana einzig bekannte Handschrift der Confutatio vom 12. Juli. Von den deutschen Konfutationen sind zwei Wiedergaben der ersten neun Artikel der ersten Ausarbeitung (s. oben S. 149), die beiden anderen (Hds. 11825, n. 2, Bl. 49a-107b und Hds. 11829, n. 2, Bl. 42-95 b) Abschriften der letzten Ausarbeitung. Auch auf den Prolog stöfst man wiederholt und zwar auf verschiedene Fassungen desselben; s. Hds. 11824 n. 6, Bl. 75a-75b (unzweifelhaft der Prolog der Confutatio vom 12. Juli, vgl. auch Hds. 11824, n. 7, Bl. 79a); Hds. 11833, n. 12, Bl. 213 (jedenfalls die letzte Fassung; s. Denis II, 2043).

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2) Man vergleiche nur 11813, n. 4; 11827, n. 4. 5. 8. 11.

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Kaiser und den katholischen Ständen geführt sind, ist bisher freilich nichts bekannt geworden. Aber Cochlaeus erzählt uns in seiner Historia de actis et scriptis Martini Lutheri" 2, der Kaiser habe einigen Theologen (es war, wie wir aus einem gleichzeitigen Briefe des Cochlaeus erfahren, eine aus vier Theologen bestehende Kommission 3) aufgetragen, die Schrift einem Augsburger Buchdrucker zu übergeben; schon habe er (Cochlaeus) mit Alexander Weifsenhorn darüber verhandelt, als sein Herr, der Herzog Georg, Augsburg verlassen habe, dem er wegen der Unsicherheit der Wege sich habe anschliefsen müssen *. Es war das im Oktober 1530 5. Alii aliis occupati negotiis", schliefst Cochlaeus seine Entschuldigung,,,aeditionem Confutationis omiserunt. Atque inde factum est, ut in hanc usque diem aedita non fuerit ea Confutatio, luce alioque non indigna“. Cochlaeus hätte hinzufügen können, dafs bereits das kaiserliche Dekret aufgesetzt war, welches dem Druck vorangeschickt werden sollte und dieses ist auf uns gekommen, aber freilich noch nicht gedruckt. Der Cod. Vindob. 11833 enthält (n. 13, Bl. 214-216) ein,, Decretum [Caroli V.] praemissum ut apparet confutationi Confessionis Augustanae“ 6.

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1) Dafs solche stattgefunden haben, geht aus den weiter unten zu erwähnenden Mitteilungen des Kardinals Albrecht hervor. 2) Paris 1565, Bl. 202b.

3) S. unten Anm. 5.

4) Etwas anders, aber sicher unrichtig motiviert erscheint der Vorgang in dem interessanten Berichte, welchen der aus Leipzig ausgewiesene Nürnberger Bürger Peter Gengenbach über sein am 30. Mai 1533 mit ihm abgehaltenes Verhör hinterlassen hat. Hiernach hätte Cochlaeus auf den Vorwurf Gengenbach's, dafs die Konfutation nicht ans Licht gekommen sei, geantwortet:,, ich sage euch, dass keiserl. Maj. den zweien Doctoribus Ecken und mir unser Bekäntniss hat uberantwortet, wir sollens in Druck geben. Als wirs in Druck geben, da brach Ihr keyserl. Maj. von Augspurg auf, da zog der Drucker auch weg, also blieb unser Bekäntniss dahinten." Siehe Kapp, Kleine Nachlese IV, 600 f. Vgl. schon Seckendorf, Hist. Luth. III, 56b.

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5) Herzog Georg von Sachsen verliefs Augsburg am 21. Oktober (s. den Bericht der Nürnberger Gesandten, Corp. Ref. II, 415). Vgl. den Brief des Cochlaeus an Pirkheimer vom 18. Oktober 1530 bei Heumann, Docum. Litter., p. 87: Post biduum abibit hinc Dominus meus ., quamvis instet R. D. Legatus, fortassis et Caesar petet, ut hic maneam, donec edantur omnia quae oportet (ego enim quartus sum et unus e quatuor, quibus illud negotii commissum est), non tamen intendo remanere, quia non video, quo pacto pateat_mihi tutus transitus absque latere Domini mei. Quod si remanendum mihi sit (quod nolim), rescribo tibi cito.

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6) S. Tabulae Codicum manu scriptorum. . in Bibliotheca Palatina Vindobonensi asservatorum", Vol. VII, Vindob. 1875, p. 60.

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Genaueres hat Denis 1 verzeichnet:,, postquam Confessionem illam dixisset praeter spem multis millibus exemplaribus latina et alemanica lingua a Calcographis impressam longe lateque vulgatam fuisse, addit: nos maturo consilio Rmi patris ac Domini nostri Papae Cardinalis legati, Electorum principum ac statuum Imperii usi Confutationem nostram etiam latine et Teutonice excudi et imprimi fecimus etc. Datum est Augustae, sed temporis notae abest". jedenfalls ganz mitgeteilt zu werden.

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Weshalb man es einfach

zu den Akten gelegt hat, wissen wir nicht. Denn die zufälligen Gründe, welche Cochlaeus vorbringt, sind sicherlich nicht ausschlaggebend gewesen.

Schon im Laufe des nächsten Jahres brachte der Kardinal Albrecht die Sache bei dem Kaiser in Erinnerung *. Anlass dazu gab ihm das Erscheinen der Apologie, von welcher er dem Kaiser ein Exemplar übersandte es sei demnach, führt der Kardinal aus, an der Zeit, dafs der Beschlufs von Augsburg ausgeführt, die Konfutation unter kaiserlichem Namen und Titel gedruckt und veröffentlicht werde. Bei dieser Gelegenheit erhalten wir einige belangreiche Nachrichten über den Auftrag, welchen Kaiser, Kurfürsten und Stände des Reiches zu Augsburg der Kommission gegeben: Dr. Joh. Fabri, heifst es hier, habe samt anderen Doktoren während des Reichstages die Weisung erhalten, die Konfutation für ihre etwaige Veröffentlichung in eine knappere und durchsichtigere Form zu bringen 3. Falls nun Fabri mit der Arbeit fertig geworden sei und es sei zur Kenntnis des Kardinals gekommen, dafs dem so sei möge sie jetzt gedruckt werden. Es kann hiernach keinem Zweifel unterliegen, dafs schon zu Augsburg eine Kommission, in welcher Fabri, Eck und Cochlaeus neben einem vierten, nicht genannten safsen, sich an die Überarbeitung der Confutatio für den Druck gemacht hat. Ob sie schon hier mit der Arbeit fertig geworden ist, oder ob erst später (1530/31) Fabri sie

1) Codices manuscripti Bibliothecae Palatinae Vindobonensis II (Vindob. 1794), 2043.

2) Albrecht an den Kaiser, 19. November 1531, gleichzeitiges Referat bei Lanz, Korrespondenz des Kaisers Karl's V., I, 602.

8) rediger la confutacion de sa maieste jmperiale en plus estroicte et clere forme, pour affin que, en cas que aucuns vouldroient publier aucune chose contraire a ladicte confutacion et besoignye touchant la vraye foy et religion chrestienne, que icelle confutacion fust aussi publier.

4) en cas doncques que ledict docteur Fabrj fust prest avec ce quil a collige, comme dessus, et jl soit venu a la cognoissance dudict cardinal quil est prest u. s. w.

absolviert hat, geht aus den Worten Albrecht's nicht hervor 1. Da aber nach dem oben angezogenen Dekrete des Kaisers sowohl der lateinische als auch der deutsche Text gedruckt werden sollte, wird sich auch die Redaktion auf beide Texte bezogen haben 2.

Aufs neue kam es dann zu lebhaften Verhandlungen über die Ausführung des Augsburger Beschlusses auf dem Regensburger Reichstage des Jahres 1532. Die Frage hat im Juni gespielt.

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es

Zuerst hat, so viel wir wissen, der päpstliche Legat war wiederum der Kardinal Campegi in einem Gutachten vom ersten Juni bei dem Kaiser angeregt, die Confutatio sorgsam übersehen und drucken zu lassen, um den aus der Unterdrückung der Widerlegungsschrift geschöpften Übermut der Ketzer zu brechen 3. Unmittelbar darauf bemächtigten sich auch die katholischen Stände der Sache; es wird der am 12. Juni in Regensburg angelangte Brandenburger Kurfürst gewesen sein, welcher, vielleicht unter dem Einflufs des Legaten oder Nuntius stehend, den Antrag stellte: heftig drang er auf die Veröffentlichung der Confutatio 5; andere altkirchliche Fürsten, nicht blofs

1) Dafs schon zu Augsburg eine Revision stattgefunden hat, zeigt auch eine Äufserung des Churfürsten Joachim aus dem Jahre 1533. S. unten S. 173, Anm. 1.

2) Diese Augsburger Überarbeitung wird sich gewifs, sobald das handschriftliche Material erst vollständig beschafft sein wird, noch ausfindig machen lassen. Vielleicht ist es die letzte Redaktion gewesen. Denn die späteren Verhandlungen über die Veröffentlichung der Confutatio scheinen es zu der geplanten neuen Revision nicht gebracht zu haben. Möglich, dafs nach dem Augsburger Tage Fabri die Verbesserung noch fortgesetzt hat (und diese Revision würde unter seinen Papieren in Wien (s. oben S. 149 u. 163] zu suchen sein). Möglich auch, aber mir nicht wahrscheinlich, dafs es in Rom 1532/33 zu einer letzten, offiziellen Redaktion gekommen ist (s. die weiter unten besprochene Instruktion für Briarde).

3) Lämmer, Mon. Vat., S. 127: „... manco male reputarei, che la Maestà V. comandasse, che le resposte fatte per li Catholici alla confessione delli Heretici in Augusta di novo si revedessero et con somma diligentia ogni cosa ben examinata, renovando un' altra fiata l'Editto Imperiale Wormatiense, tutte queste cose insieme congiunte [beide Konfutationen?] si publicassero et imprimessero in testimonio della verità et significatione apertissima della sincera nostra fede et catholica mente di V. Maestà et di tutta overo maggior parte della Dieta Augustense. Del che per non s'esser sin' hora publicata li heretici se ne hanno fatto molto gagliardi et persuaso alli popoli tutto il contrario della verità."

4) S. Campegi an Salviati, 22. Juni bei Lämmer, M. V., S. 137; vgl. Aleander an Sanga 18. Juni, ebenda S. 133.

5) Seckendorf III, 27 auf Grund eines Berichtes der säch

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der Bischof von Augsburg, sondern sogar Herzog Heinrich von Braunschweig, widersprachen dem Antrage: „, es sei schon Unlusts genug" 1. Doch vergebens: die Mehrzahl der Stände beantragte und zwar wiederholt bei dem Kaiser die Veröffentlichung der Augsburger Widerlegungsschrift, welche fortan Glaubens- und Lehrnorm sein sollte 2. Zugleich aber fafste man eine noch weitergehende Aufgabe ins Auge. Es war am 25. Juni, als Granvella im Auftrage des Kaisers die Ansicht des päpstlichen Legaten einholte über das Verlangen des Reichstages, dafs nicht blofs die Konfutation gedruckt, sondern auch der Apologie der Augustana eine Entgegnung entgegengestellt werde 3. Granvella fügte hinzu, dafs dieses, bei der Wichtigkeit der Sache, geschehen müsse im Namen und unter der Autorität des Papstes, dafs aber zu diesem Behufe die Confutatio zu revidieren und zu überarbeiten sei (ma che detta confutatione si revedesse bene et si aliqua erant addenda vel detrahenda, che si facesse et fusse con più elegantia che fusse possibile). Campegi bemerkt in seinem Berichte darüber, dafs er stets dieser Ansicht gewesen sei und den Nuntius Aleander gleich bei dessen Kommen davon verständigt. Aleander sei bei seiner Gelehrsamkeit gewifs am besten geeignet, diese ganze Aufgabe zu lösen; aber freilich, er bedürfe dazu Zeit und Bücher; deswegen werde sich vielleicht empfehlen, dafs der Papst die Arbeit von einigen tüchtigen Theo

sischen Gesandten Planitz und Taubenheim, auf den Johann Friedrich am 20. Juni antwortet.

1) Seckendorf a. a. O.

2) S. Pallavicini III, 9, 9 (ed. Rom. 1656, I, 295): con iterate repliche istavano che si desse in luce la confutazione stabilita in Augusta della Confession Luterana, e si costringessero tutti a credere ed operare secondo quella. Pallavicini ist hier jedenfalls gut unterrichtet; er beruft sich wiederholt auf einen Aktenband des Vatikanischen Archivs: „, Acta Conventus Ratisbonae celebrati et alia quaedam visu digna anno 1532". Dieser Antrag ist von den Ständen zweifelsohne schriftlich gestellt worden. Doch sind die betreffenden Aktenstücke meines Wissens noch nicht bekannt geworden, wie überhaupt die archivalische Forschung den Regensburger Reichstag mit seinen pikanten Verhandlungen zwischen Kaiser und katholischen Ständen stark vernachlässigt hat.

3) Auf die Notwendigkeit, die Apologie zu widerlegen, hat, so viel wir wissen, besonders nachdrücklich Cochlaeus in Regensburg hingewiesen. Sein Eifer ging so weit, dafs er dem Kardinal Campegi nicht weniger als drei Widerlegungen einreichte, deren letzte an Kürze nichts zu wünschen übrig liefs. Campegi schickte sie zwar nach Rom, aber weder er noch Aleander fügten dem Lobe klingende Münze hinzu, welche dem Verfasser den Druck seiner Schrift ermöglicht hätte. S. Cochlaeus' Klage in seinem Briefe an Lorenz von Truchsefs, Mainz 6. Oktober 1532 bei Riederer I, 342f. Vgl. Campegi an Salviati, 1. Juni 1532 bei Lämmer, Mon. Vat., S. 122.

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