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8.

Ein Schreiben Döllingers über die Entstehung der Pseudoisidorischen Dekretalen.

Mitgeteilt

von

B. von Simson.

Im Jahr 1886 erschien eine Schrift von mir unter dem Titel,, Die Entstehung der Pseudo - Isidorischen Fälschungen in Le Mans" (Leipzig, Duncker & Humblot), in welcher ich eine von mir bereits in der Zeitschrift für Kirchenrecht XXI (N. F. VI), S. 151 ff. angedeutete Ansicht näher auszuführen und zu begründen versuchte. Das Schicksal dieses libellus ist kein glückliches gewesen. Zwar haben einige französische Gelehrte, Paul Fournier in der Nouvelle Revue historique de droit (1887. 1888) etc., Viollet in der Bibl. de l'École des chartes 1889, L. Duchesne im Bulletin critique 1886, Nr. 120, sich zugunsten der von mir vertretenen Hypothese ausgesprochen, wenn auch teilweise nicht ohne Vorbehalt und nicht ohne Mängel meiner Ausführung zu rügen. Dagegen ist die Kritik in den deutschen Zeitschriften, wenn ich von einer, wie ich weifs, von sehr kompetenter Seite herrührenden Besprechung im Litterarischen Zentralblatt 1887, Nr. 20 und ein paar anderen kurzen Anzeigen absehe, vorwiegend eine abfällige gewesen. Löning schliefst seine Rezension in der Deutschen Litteraturzeitung 1887, Nr. 26, sogar mit dem bestimmten Ausspruch: „Wir können demnach unser Urteil nur dahin zusammenfassen, dafs die Schrift des Verfassers die Frage nach der Entstehung der pseudoisidorischen Dekretalen ihrer Lösung nicht entgegengeführt hat." Ähnlich hat auch noch jüngst H. Wasserschleben in der Historischen Zeitschrift (Bd. LXIV, S. 234-250) geurteilt.

Hoffentlich komme ich in nicht ferner Zeit dazu, meine Gegengründe gegen die erfahrenen Angriffe zu entwickeln und zugleich die weiteren charakteristischen Ähnlichkeiten nachzuweisen, welche ich noch nachträglich zwischen den pseudoisidorischen und den Fälschungen von Le Mans aufgefunden habe. Einstweilen darf ich wohl ein Urteil der Öffentlichkeit übergeben, welches kein Geringerer als der verewigte J. von Döllinger in einem an mich gerichteten Briefe vom 2. April 1887 über die pseudoisidorische Frage und meine Arbeit abgegeben hat. Bei

Lebzeiten des greisen Gelehrten nahm ich Anstand, ihn mit der Bitte um Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Schreibens zu behelligen. Nach seinem Hinscheiden dürfte ihr nichts im Wege stehen. Vielmehr wird es für weitere Kreise von Interesse sein, die Ansicht kennen zu lernen, welche der berühmte Kirchenhistoriker sich in dieser Frage, lange bevor ich eine Zeile darüber geschrieben, gebildet hatte. Döllinger's Brief ergiebt, dafs nach seiner Meinung an den falschen Dekretalen eine Mehrzahl von Personen gearbeitet hat. Insofern weicht sie von der in meiner Schrift entwickelten Ansicht ab und würde, da sie wohl zutreffend sein mag, eine erhebliche Modifikation der letzteren bedingen. Inbezug auf die Hauptsache jedoch, die Entstehung der pseudoisidorischen Fälschungen in Le Mans, im Kreise des Bischofs Aldrich, steht sie mit ihr in völligem Einklang. Wie Döllinger mitteilt, standen ihm für diese Annahme noch weitere Argumente zugebote, die er geltend zu machen gedachte. Nichts könnte mir erwünschter sein, als wenn die Schrift, deren sein Brief Erwähnung thut, sich etwa im Nachlafs des Verewigten vorfände und zur Veröffentlichung gelangte.

München 2. April 87.

Hochgeehrter Herr Professor!

Von Rechts wegen hätte ich Ihnen früher schon für Ihre höchst werthvolle Gabe danken sollen. Ich hatte Ihre Schrift eben gelesen, als das von Ihnen gütigst gesandte Exemplar ankam. Ich kann nur sagen, dass ich ganz mit Ihnen übereinstimme; seit etwa zwölf Jahren war es mir gewifs, dafs Pseudoisidor in Le Mans entstanden ist, dafs mehrere zusammen so zu sagen fabrikmäfsig daran gearbeitet haben, und dafs Bischof Aldrich der intellectuelle Urheber, seine Canonici die Amanuenses, die nach seinen Weisungen arbeiteten, waren. In einer hoffentlich bald erscheinenden Schrift werde ich, meine ich, im Stande sein, so nebenbei die von Ihnen erkannte Thatsache noch mit einigen Bestätigungsgründen zu versehen. Selbstverständlich verbleibt Ihnen das volle Verdienst, das Wahre in dieser quaestio vexata zuerst klar hingestellt, und die Sache zur Entscheidung gebracht zu haben. Schon vor mehreren Wochen habe ich in einem Briefe an H. v. Schulte in Bonn meine völlige Zustimmung zu Ihrer Ansicht geäufsert, und ich denke, die Sache wird auch ihm einleuchten.

Hochachtungsvoll

Ihr ergebenster

Zeitschr. f. K.-G. XII, 1.

Döllinger.

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9.

Miscellen.

1. Franz von Sickingen's,, Gehülfen", welche bei der Einnahme des Schlosses Landstuhl am 6. Mai 1523 gefangen wurden.

Franciscus von Sickhingen

gehilfen.

Edelleut so in der besitzung des schlos Lannstall gefangen worden. Gescheen Mitwochs nach Cantate.

Wilhelm von Walldeckh.

Anno etc. XXIIIo.

Philippus von Rudigkhaim.

Melchior von Schaunnberg.

Eberhart von Berlichingen.

Balthasar von Newhausen.

Pauls von Guelltlingen.

Marsilius Veit.

Mathes von Mattenheim genant Kremter.

Ludwig von Eschemman.

Friderich von Hain.

Conrat von Helmstett.

Hanns Behem.

Hanns Fetzer.

Cristoffel von Oberstain.

Wilhelm von Seckhendorf.

Fabian Buttler.

Bernhart von Stainhaim an der Stras.

Raysig knecht.

Hanns von Erenbergs knecht.

Michell Frannckh.

Cristoffel Pawman.

Ott Frannckh.

Fritz Schmid.

Cristoffel Fotz.
Bastian Reyneckh.

Es sind etlich edelleut under den fußknechten, so auch darinnen gewest. Die hat man ledig geben, wie andre landßknecht. Aber die obgeschribne hat man betagt, und [sind] gleich auf dem feldleger mit gelait gen Lautter gefuert worden, auf weitern beschaid.

Registraturvermerk:

Verzeichnus der namen, wos vor edelleuth ihn besitzung des schlos Landstall gefangen. Actum Mitwochs nach Cantate A° 1523.

Gleichzeitige Handschrift eines unbekannten Autors, in den Papieren des Hochmeisters Markgrafen Albrecht von Brandenburg, der sich 1523 in Nürnberg befand (Königl. Staatsarchiv Königsberg, unregistriert), aufgefunden und kopiert von

Paul Tschackert.

2. Ein neues Dokument über Beatus Rhenanus.

Die mustergültige Publikation: Briefwechsel des Beatus Rhenanus gesammelt und herausgegeben von A. Horawitz und K. Hartfelder, hat neuerdings wieder die Aufmerksamkeit auf den Schlettstadter Gelehrten gelenkt. Die Erwartung, dafs dieselbe ein neues Licht über seine Stellung zur Sache der Reformation verbreiten würde, hat sich indessen nicht erfüllt. Mögen in dieser Korrespondenz noch so viele Notizen über die religiöse Bewegung des 16. Jahrhunderts, über den Gang der Ereignisse und einzelne daran beteiligte Persönlichkeiten eingestreut sein, so lassen sich doch hieraus keine Fakten gewinnen, die das bisherige Urteil über die vornehm kühle Haltung des Humanisten zu ändern vermochten.

Eine Bestätigung findet allerdings, dafs er in den freundschaftlichsten Beziehungen zu den Hauptführern der Reformation in der Schweiz und im Elsafs stand. Interessant ist auch der Brief an Bonifaz Amerbach vom 9. Juli 1541, worin Rhenanus von einer anderthalbstündigen Unterhaltung mit Amerbach's Schwiegervater berichtet: sermo fuit de variis rebus, sed imprimis de comitiis Ratisbonensibus et emendatione morum atque prolapsae religionis restitutione. Indicavi multa de pietate Caesaris eiusque propenso animo erga reformationem sanciendam, si per tergiversatores, quos nominavi, liceret, deque abusibus non pauca, ut audirem: Ergo et tu Lutheranus es? Daraus aber den Schlufs zu ziehen, dafs Rhenanus der evangelischen Partei angehört habe, wäre nicht minder gewagt, als grofses Ge

wicht auf den Umstand zu legen, dafs, wie Hedio am 29. Juli 1547 Mathias Erb mitteilt, Butzer und zwei andere evangelische Männer, Lenglin und Bathodius (Lucas Hakfurt), bei dem Tode des Rhenanus anwesend waren, zumal der Schreiber sein eigenes Urteil über den Verstorbenen in die Worte zusammenfasst: Religionem veram haud dubie amavit, tametsi patriae ceremoniis se conformarit, forte Erasmi sententiam sequutus: Non est prudentis pugnare cum moribus sui seculi.

Zwar weist die in Schlettstadt in ihrem ehemaligen Bestand noch erhaltene Bibliothek des Rhenanus zahlreiche reformatorische Schriften auf, von deren Gebrauch seitens des dereinstigen Besitzers die Anmerkungen von eigener Hand zeugen so trägt ein Exemplar der Augsburgischen Konfession beim Artikel von dem Ehestand der Priester die Randglosse: qui potest capere capiat und doch beweist auch dies nur, dafs Rhenanus, wie jeder Gelehrter seiner Zeit, blofs ein allgemeines Interesse den Erscheinungen, welche damals die Welt bewegten, entgegenbrachte, nach dem Terenzischen Spruch: Homo sum, et nil humani a me alienum puto.

Beachtenswert ist in dieser Hinsicht nachstehender Brief von Sapidus an Butzer. Derselbe wird hier zum erstenmal veröffentlicht, und zwar auf Grund einer Abschrift, die Baum von dem in der Antistitiumsbibliothek zu Basel befindlichen Original für seinen Thesaurus epistolicus reformatorum alsaticorum genommen hat. Klar und deutlich zeigt uns dieses Schreiben, wie Beatus Rhenanus der theologisch reformatorischen Bewegung gegenüber eine eminent kritisierende Richtung einnahm. Es scheint ihm aber ein tieferes Verständnis für die religiöse Frage, zu welcher es galt Stellung zu fassen, wie auch das Bedürfnis, mit sich selber darüber ins Klare zu kommen, fremd geblieben zu sein.

Sapidus Bucero.

Johannes Sapidus Martino Bucero salutem ac pacem christianam optat.

Soleo non raro convenire Beatum Rhenanum et quod me amico colloquio excipiat, et quia ab illo semper tamquam Aphrica novi aliquid domum mecum fero. Is cum pridie tui, Capitonis atque aliorum fratrum mentio fieret, coepit subito atque intempestivo quodam risu diffluere et cum rogarem causam risus et quid tam effuse rideret, respondit: quidni riderem, homines parum instituti sui memores, qui quod in aliis vel diris devovent, ipsi vel maxime utuntur; instabam quidnam id esset, ait, repraehendunt in Erasmo atque aliis optimis viris, qui Evangelico negotio non minus pro

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