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Über Archiv und Register der Päpste.

Von

J. v. Pflugk-Harttung.

Das Archiv der Päpste in Rom war lange Zeit hindurch nicht nur ein Archiv, sondern das Archiv. Alles Wichtigere, was sich in der Welt zutrug, hinterliess in ihm seine Niederschläge; es wurde zum Spiegelbilde der päpstlichen Machtentfaltung und für den späten Forscher zur unerschöpflichen Fundgrube. Doch leider nur teilweis, die Bestände vor Innocenz III., vor 1198, gingen fast alle verloren, und mühsam muss man durch weite Reisen von Ort zu Ort, von Land zu Land das Zerstörte wenigstens in Bruchstücken ergänzen.

Im älteren Papstarchive verwahrte man Originalurkunden, Bannbullen, Edikte, eingegangene Briefe, Präcepte, Privilegien, Bittschriften, Gesetze, Relationen, Registerbände, Konzilsakten, Pacht-, Tausch-, Leih- und sonstige Verträge, Rechnungen und Akten, Güterverzeichnisse und manches andere; zeitweise auch mehr oder weniger offizielle Geschichtsaufzeichnung, wie schon Gregor I. von,, gesta publica" sprechen konnte, denen ein Erlass einzufügen sei (J. 1871)1. Früh scheint man Kanzleiexcerpte aus den Registern und anderen Dokumenten gemacht zu haben, Kanon- und Dekretalsammlungen, beschränktere Register

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1) Hierher gehören auch die annosa memorialis sacri scrinii historia" zur Zeit Agapets II. (De Rossi, De Origine hist. indic. scrinii et bibl. S. A. p. LXXXII).

texte, wie das Hadrianische Register Gregor's I. (N. A. III, S. 440) u. a.

Die Menge der Originalurkunden mufs bald sehr bedeutend gewesen sein. Sie zerfielen in zwei bzw. drei Hauptgruppen; in solche, die von auswärts kamen, in Erlasse der Päpste für Rom und Patrimonium und in Konzilsakten, wogegen die Bullen und Breven mit fremden Adressaten verschickt wurden.

Die Spuren des päpstlichen Archives reichen weiter hinab als die irgendeines anderen im Mittelalter. Bereits Papst Anterus (235-236) soll die Märtyrerakten in der Kirche niedergelegt haben. Sicheren Boden gewinnt man erst mit einer Inschrift des Papstes Damasus I. (366-384), in der er sagt, dafs er beim Theater des Pompeius, bei der Kirche S. Lorenzo in Prasina (in Damaso) ein neues Archivgebäude errichtet habe. Von nun an findet sich das Archiv (scrinium) öfters erwähnt, ohne dafs wir wissen, wo es sich befunden hat. Seine Bezeichnung als „, scrinium" rührt daher, dafs die Schriftstücke in Schreinen und Kisten verwahrt wurden.

Im Jahre 649 befand sich das päpstliche Archiv im Lateran, wie man aus dem Verhalten bei der damaligen Lateransynode mit Sicherheit schliefsen darf. Dies und die Notiz über Papst Anterus scheinen anzudeuten, dafs das Lateranische wohl von jeher das Hauptarchiv, wie die Laterankirche seit Konstantin Hauptkirche gewesen. Es ist am natürlichsten und mithin am wahrscheinlichsten, dass jede der fünf Patriarchalkirchen (Lateran, S. Pietro, S. Paolo, S. Lorenzo und S. Maria Maggiore) je ihre Akten aufbewahrte; daraus ergäbe sich der Bau bei S. Lorenzo, daraus das sichere Vorhandensein eines alten Archivs von S. Peter, und daraus das Überwiegen von S. Johann im Lateran: die Hauptkirche wurde zur Papstkirche und sein Archiv das eigentlich päpstliche für mehr als ein halbes Jahrtausend.

1) Das bahnbrechende Werk für die Geschichte von Archiv und Bibliothek ist das bereits citierte von G. B. De Rossi, Rom 1886, im ersten Bande der Cod. Pal. Lat. Bibl. Vat. Weitere Litteratur: Brefslau, Urkundenlehre I, 120.

Längere Zeit wird das Archiv mit der Bibliothek vereinigt gewesen sein, welch letztere mehr Codices enthielt, Kirchenväter, häretische Schriften, Bibeln, Liturgieen etc.; doch auch Dinge, die ebenso gut im Archiv hätten untergebracht werden können. Später standen beide Institute wenigstens unter derselben Oberleitung, zunächst unter der des Primicerius notariorum. Es fragt sich nun, wann sie getrennt, wann sie verschiedenen Räumlichkeiten überwiesen wurden 1.

1) Zuletzt hat Brefslau in seiner Urkundenlehre über die für diese Abhandlung in Betracht kommenden Fragen gehandelt. Jeder, der sich die Mühe des Nachprüfens giebt, wird sehen, wie wenig derselbe seinen Gegenstand vertieft hat. Auf die gehässige und unredliche Polemik, die er durch das ganze Buch gegen mich befolgt, ist hier nicht der Ort einzeln einzugehen: eine Polemik, die teils im Verschweigen von Leistungen, teils im Aburteilen über solche besteht. Brefslau gebärdet sich, als ob er erst kommen musste, um etwas in Papsturkunden zu leisten, während er thatsächlich durchaus auf meinen Schultern steht. In seinem Bücherverzeichnisse vergifst er nicht seine eigenen dünnen und zweifelhaften Diplomata centum zu nennen, meine drei Bände Acta Pontificum mit ca. 1400 Papsturkunden und unzähligen Urkundennotizen, meine Specimina Pontificum mit ca. 150 grofsen Tafeln, die die ganze päpstliche Urkundenentwickelung im Bilde, meine,,Urkunden der päpstlichen Kanzlei", welche zum erstenmal das Wagnis einer Verarbeitung des Gesamtmaterials enthalten, alle diese Bücher kennt er hier nicht, wohl aber das Supplement eines westfälischen Urkundenbuches, Urkundenbücher von Hildesheim, Speyer, Hamburg u. dgl. Als Brefslau S. 69 von der Skriptumzeile spricht, nennt er natürlich seine Arbeit über Pergament, meine Arbeit über die Skriptumformel aber, die den Gegenstand speziell auf Grund von lauter Originalen behandelt, existiert nicht für ihn. S. 39 meint er kühn: dafs die Schriftvergleichung auch auf die Papsturkunden wenigstens der älteren Zeit Anwendung finden mufs, habe ich in meinen, in jüngster Zeit vorgenommenen archivalischen Studien feststellen können". Dies benutzt er, um in einer Anmerkung über meine Specimina herzufallen, denn je mehr er sie hinabsetzt, um so gröfser mufs sein eigenes Verdienst erscheinen, die Hauptsache aber ignoriert er wohlweislich, dafs jene Schriftvergleichung längst von mir gemacht und veröffentlicht ist in „, Die Schreiber der päpstlichen Kanzlei". S. 72 wird mir vorgeworfen, ich sei über meine Urkundenklassifizierung ganz unsicher und weise ein und dasselbe Stück in immer wiederholter Selbstberichtigung bald der einen bald der anderen Gruppe zu. Wo sich dieser immer

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In meiner Arbeit über die Register Gregor's VII. (N. A. VIII, S. 241) sprach ich die Vermutung aus, dass dies zur Zeit Urban's II. (1088-1099) wohl schon der Fall gewesen. Ich dachte mir das Verhältnis ungefähr dem des heutigen Vatikans entsprechend, wo Bibliothek und Archiv in dem gleichen Gebäudekomplex aber in getrennten Zimmerabteilungen untergebracht sind; wie hier im Vatikan, so damals im Lateran. Meine Vermutung hat Widerspruch erfahren, weswegen etwas auf die Angelegenheit eingegangen werden mag. Gerade neuerdings hat man dem älteren päpstlichen Archivwesen grofses Interesse entgegengebracht.

Noch jetzt sind eine nicht unbedeutende Anzahl alter Archiv- und Bibliotheksräume in Italien erhalten. Bei wichtigeren Stiftern finden sich dort gewöhnlich beide getrennt. Wir erinnern an das Archiv von S. Ambrogio zu Mailand und die Ambrosianische Bibliothek, an das von S. Lorenzo in Florenz und die Laurenziana, an das Kapitelarchiv und die Kapitelbibliothek von Lucca. Oder es überwiegt eine Richtung so stark, dafs man füglich nur von ihr sprechen kann. So das Kapitelarchiv in Pisa oder die Klosterbibliothek in Casa Mari. Vereinigte Bibliotheken und Archive treten in alt überlieferten Räumen entschieden zurück. Um wie viel mehr darf man es für Rom am Ende des 11. Jahrhunderts annehmen, wo der Aktenbestand durch tausend

wiederholte Vorgang findet, wird nicht gesagt. Es handelt sich um zwei bis drei Stücke unter etwa 4000, die ich früher anders als nachher einreihte. Sich bestimmter auszudrücken, wie in meiner Originalliste des hist. Jahrbuchs und in den Spec. ist absolut unmöglich. S. 66 heifst es: es sei ganz unzulässig mit J. v. P. H. die äusseren Merkmale als den mafsgebenden Einteilungsgrund für die Papsturkunden auch der früheren Jahrhunderte zu betrachten. In Klammer werden meine diesbezüglichen vier Arbeiten angeführt. Damit hat Brefslau sich der an diesem Orte absolut notwendigen Verpflichtung des Citierens entledigt, das Ganze aber von vornherein in die gewünschte Beleuchtung gerückt. Dies ist um so gehässiger, weil meine Arbeiten auf die Originale fussen, diese erst mit 788 beginnen, ich also die „äufseren Merkmale" für die früheren Jahrhunderte" gar nicht benutzen konnte, einfach, weil es keine giebt. Solche Dinge vermag ich Brefslau zu Dutzenden, zu Hunderten nachzuweisen!

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jähriges Sammeln trotz starker Verluste ganz enorm gewesen sein mufs und wo man ihn nachweislich für Politik, Verwaltung, kirchliche und gelehrte Zwecke stets brauchte, ihn also möglichst übersichtlich und in Ordnung erhalten musste. De Rossi hat einen Katalog von nachweislich im 7. Jahrhundert erhaltenen Büchern aufgestellt (p. LXVIII), aus dem man sieht, dafs die römische Bibliothek allein an theologischen Werken, lateinischen und griechischen, nicht blofs eine Bibliothek, sondern geradezu die Bibliothek des Abendlandes gewesen sein mufs, welche auch nach auswärts zahlreiche Mitteilungen ergehen liefs (p. LXXII sq.). An und für sich erscheint unwahrscheinlich, dafs man für solch wichtige Einrichtung keinen festen Namen besafs, es bald als Archiv, bald als Bibliothek bezeichnete.

Im 11. Jahrhundert werden die Bullen meistens von Bibliothekaren datiert, welche Scriniare, mithin Archivbeamte als Urkundenschreiber unter sich hatten. Hieraus ist klar, dafs die Verwaltung beider Institute noch in derselben Hand lag, aber keineswegs, dafs man sie für identisch hielt. Im Gegenteil, wenn unter Leo IX. Udo als „primicerius cancellarius et bibliothecarius" vorkommt (J. p. 529) und wir im Primicerius den alten Vorstandstitel von Kanzlei und Archiv zu sehen haben 2, so spricht dies dagegen, denn wozu setzte er diese Amtsbezeichnung, wenn sie in der des Bibliothekars einbegriffen gewesen wäre? ja sein Voranstehen könnte darauf gedeutet werden, dafs man damals noch den Primiceriustitel als den höheren ansah 3. Niemals

1) Trotz Brefslau, Urkb. I, S. 161 ist klar, dafs notarius und scriniarius nicht identisch sein kann, schon deshalb nicht, weil beide Titel nebeneinanderstehen; und dafs neben notarius das scriniarius in erster Linie auf das Archiv deutet, sollte für die in Betracht kommende Zeit kaum bestritten werden können. Als S. Bonifaz über einen Brief, den er im päpstlichen Archiv vermutete, Mitteilung wünschte, stellten Nachforschung für ihn an die,, scriniarii" (Jaffé, Bibl. III, 96). Für ältere Zeit vgl. Mommsen in N. A. XIV. 2) De Rossi p. LXVI; Brefslau 123. 168. 177.

3) Doch darf hierauf nach damaligem Kanzleibrauch nicht viel gegeben werden; gern stellte man namentlich den geistlichen Grad

voran.

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