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kommt vor, dafs der Bibliothekar als solcher einfach den Archivtitel führt, dieser statt jenes gesetzt worden.

Freilich ist hiermit wenig gewonnen, doch wenn wir die ziemlich häufigen Erwähnungen von Archiv und Bibliothek ansehen, die Art dieser Erwähnungen, so deutet es auf Raumtrennung eher als Vereinigung.

Die meisten Citate hat De Rossi zusammengestellt und mögen dort nachgeschlagen werden. Für das 11. Jahrhundert sind sie leider äusserst dürftig, die Hauptquelle hier ist der Kardinal Deusdedit, der Ende des Jahrhunderts eine Kanonsammlung verfasste.

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Bereits in der vorne genannten Abhandlung verwies ich auf die Nennung der Lateranbibliothek vor und hinter einem Passus innerhalb dieses Werkes (vgl. auch Stevenson p. 30 sq., De Rossi p. XCII). Sieht man näher zu, so bemerkt man, dafs die Zwischenangaben nicht dazu stimmen. Nur durch. wenige Worte getrennt von „, quae secuntur sumpta sunt ex tomis Lateranensis bibliothecae" heifst es:,,itque in alio carticio thomo inveni iuxta Palladium". Nun war das Palladium nicht mit dem Lateran identisch, sondern ziemlich weit davon entfernt, ein Kloster bei S. Maria Novella am Fulse des Palatins. Etwas nachher heifst es noch bestimmter:,, in quodam tomo carticio, qui est in cartulario iuxta Palladium" (Deusd. p. 317, vgl. Stevenson p. 40). De Rossi will diese Stellen dahin verstehen, dafs jener,, turris chartularia“ zur Verwaltung des ,,patriarchium Lateranense" gehört habe und ein Teil oder ein Repositorium der Bibliothek gewesen sei (De Rossi p. XCIV). Das wird gewifs richtig sein, aber damit ist die Schwierigkeit doch nur umgangen und nicht gelöst, denn man kann verständigerweise nicht erst sagen: man entnehme etwas der Lateranensischen Bibliothek, und thatsächlich entnimmt man es ihr nicht, sondern dem Palladium. Die rechtliche Zubehörigkeit pflegt dem Benutzer ziemlich gleichgültig zu sein, wichtig für ihn ist der Fundort. Es käme obiges ungefähr darauf hinaus, als wenn man mitteile, man habe etwas dem Münchener Reichsarchive entnommen, während man es doch im Würzburger Provinzialarchive fand, jenes blofs, weil dem bayerischen Archiv

direktor auch das Würzburger unterstellt ist. Uns dünkt, die Sache mufs anders erklärt werden. Deusdedit machte anfangs nur Mitteilungen aus der Lateranbibliothek und richtete seine Angaben demgemäss ein, nachher aber fand er etwas im Palladium und schob dies einfach dazwischen, ohne seine frühere Schreibweise zu beachten, daher der jetzige Widerspruch im Texte. Das übertrieben lange Kapitel und seine ungewöhnlich zahlreichen Bruchstücke zeugen für längere Bearbeitung, eine sachliche Gruppierung (Stevenson p. 43) nicht dagegen. Das Ganze entspräche durchaus der Art, wie die Sammlung offenbar hergestellt ist.

Nun findet sich in unserem Abschnitte noch ein anderes Citat:,,sicut legitur in tribus cartis armarii Lateranensis Palatii" (Deusd. p. 319). De Rossi will dies auch von der Bibliothek verstanden wissen. Ich mufs gestehen, dass ich dafür keinen Grund absehe; wenn Deusdedit die Bibliothek und nicht das Archiv meinte, warum nannte er sie nicht wie sonst? Hinzu kommt, dafs er ausdrücklich sagt, er entnehme den tomis" der Bibliothek, es sich hier aber nicht um Bände handelt, sondern um drei Urkunden. Aufserdem hätte das Citat keinen rechten Sinn, wenn die Bibliothek gemeint wäre, denn vorn und hinten, war ja schon mitgeteilt, der Passus sei der Bibliothek entlehnt. Da er ausdrücklich citiert, so mufs dies doch etwas anderes gewesen sein 1. Das Armarium steht also mit dem Palladium auf gleicher Stufe und wird unter gleichen Umständen in den Text gekommen sein. Bestätigt wird dies durch eine Angabe im nächsten Kapitel. Dort sind Mitteilungen aus dem Register Gregor's VII. gemacht, dann heifst es (p. 331): „,ex synodo habita in Dalmatia quae synodus habetur in archivio sacri Palatii Lateranensis". Wieder handelt es sich um eine Urkunde, um eine Synodalakte. Uns dünkt, deutlicher kann Deusdedit sich kaum aussprechen.

...

Überblicken wir die lange Reihe Erwähnungen von Archiv und Bibliothek, so finden wir, dafs fast immer gesagt worden,

1) Vorher heifst es auch noch speziell:,, in alio carticio tomo Lateranensi" also der Lateranbibliothek.

Urkunden seien im Archive. Nur einige deutliche Fälle. Von Papst Vigilius heilst es: er habe seine Gutachten nach einigen Tagen in das kaiserliche Palais zu Konstantinopel befördert und die Seinigen mit dem betrügerischen Vorgeben zu beschwichtigen gesucht, er wolle diese gegen das Konzil von Chalkedon abgegebenen Vota dem römischen Archive nicht einverleiben (Langen, Gesch. d. röm. Kirche II, 361). Oder: Gregor I. benachrichtigte den Bischof von Lyon: bezüglich dessen, was ihr wünschtet, liefsen wir im Archive nachforschen, aber es wurde nichts gefunden (De Rossi p. LXXII); offenbar handelte es sich um eine Urkunde. Pelagius II. schrieb den istrischen Bischöfen: er habe ihren Gesandten einige Aktenstücke aus dem römischen Archive vorgelesen (Langen S. 407); oder wenn Bonifaz II. das Original der Bannbulle gegen Dioskur im Archive niederlegen liefs, von woher es später wieder entnommen wurde (N. A. X, S. 421); oder Bonifaz V. und Innocenz I. wegen einiger Briefe,, ad scrinii monimenta et instructionem chartarum archivorum" rekurrierte, und Bonifaz II. beauftragte, die Glaubwürdigkeit desselben im apostolischen Archive nachzusehen (De Rossi p. XLIV). Oder wenn Johann VIII. in Erlassen für S. Gilles sagt: aber als wir in unserem Archive die Urkunden suchten, so fanden wir jenes dem heil. Aegidius verliehene Präcept 1. Ähnlich konnte der heil. Bonifaz nach Canterbury berichten, dafs ihm die Archivare (scriniarii) versichert hätten, gewisse Urkunden Gregors I. hätten sich im Archive (scrinium) der römischen Kirche trotz des Suchens nicht finden lassen (Jaffé, Bibl. III, p. 96). Die Akte des Damasischen Konzils von 369 mit den eigenhändigen Unterschriften wurde ebenfalls im Archive verwahrt (De Rossi p. XLIII). Einmal ist die Rede von einem unechten Briefe, der im „, chartarium" der römischen Kirche zu suchen sei (De Rossi p. XLVIII). Uns bedünkt

1) Jaffé 3179. Nach einer anderen Lesart preceptum a beato Egydio traditum". Es war damals, nebenbei bemerkt, 200 Jahre alt. 2) Uber einen Katalog der Anwesenden auf der Synode des Symmachus unter Clemens II. Jaffé p. 4141.

es nicht zufällig, dafs hier immer vom Archive geredet wird, um so weniger, als keine gleichwertigen Fälle vonseiten der Bibliothek gegenübergestellt werden können. Bonifaz I. und Innocenz V. sprachen gar von einer „, instructio chartarum archivorum" (De Rossi p. XLIV).

Danach scheint, als ob die Originalurkunden hauptsächlich im Archive aufbewahrt wurden. Ebenso die Register, wie eine Stelle des Diakonen Johann ausdrücklich (N. A. III, S. 437) zur Zeit Papst Johann's VIII. angiebt. Auch einige der obigen Citate werden sich auf dieselben beziehen; auf einen anderen Umstand verwies ich bereits früher (N. A. VIII, S. 241). Die Register hingen besonders eng mit den Originalurkunden zusammen. Ebenfalls barg das Archiv Codices, wie manche Angaben zeigen, doch befand sich die Mehrzahl der Codices in der Bibliothek (vgl. namentlich De Rossi p. LXVI sq.). Caietanus Cenni berichtete vom apostolischen Archive:,,Duas in partes percommode illud divisum esse comperio; quarum altera spiritualem universae ecclesiae administrationem distinctis cum dioeceseon seu tractuum singulorum nominibus prae suis quorumvis pluteis, ut quaerenti praesto esset quidquid ferret occasio; altera vero documenta omnia donationum seu patrimoniorum et quaecumque ad ea pertinebant, quae infinitum esset enumerare, tam multiplex praeceptorum, privilegiorum aliarumque chartarum genus occurrit in pontificiis litteris, quibus de eorum administratione agitur" (De Rossi p. XLVII).

Eine eigentümliche Stelle bringt der Liber Pontificalis im Leben des Gelasius; da heifst es:,,qui hodie in bibliothecae ecclesiae archivio reconditi tenentur" (De Rossi p. LIV), also: im Archive der Kirchenbibliothek. Leider ist die Stelle zu knapp, um zu entscheiden, ob hier das eigentlich päpstliche Archiv oder nur ein untergeordnetes Archiv der Lateranbibliothek gemeint ist.

Aber selbst wenn jenes der Fall, so erkennt man Archiv und Bibliothek als gesonderte Abteilungen, und bedenkt man die Massenhaftigkeit des Vorhandenen und die für den Gebrauch notwendige Übersichtlichkeit,

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spricht entschieden die Wahrscheinlichkeit gegen den gleichen Raum. Ja, wenn wir eine Angabe des Liber diurnus (lit. 2) heranziehen, so scheint obige Stelle in ein neues Licht zu treten; sie lautet:,, decretum

... in
in archivo do-
sacro Lateranensi

minico nostrae S. R. E., scilicet in scrinio, pro futurorum temporum cautela secondi fecimus". Hier wird vom archivum dominicum gesprochen, welches noch genauer als das eigentliche Lateranarchiv präcisiert wird. Dies legt die Vermutung nahe, dafs es dann daneben noch andere Archive gab, wovon das der Lateranbibliothek eines sein könnte. Jedenfalls pafst die hier und in der vorigen Stelle gewählte Ausdrucksweise so schlecht wie möglich, um sie zu identifizieren. Auch Gregor I. spricht einmal von „, in nostris ... scriniis", also ebenfalls von einer Mehrheit. Möglich wäre natürlich, dass wir hier schon an das Archiv von S. Peter u. dgl. denken müssen. Aus der ersten Angabe erklärt sich übrigens zugleich, weshalb beide Teile verwechselt und zusammengeworfen werden konnten.

Ein eigentlicher Fall, wo direkt Archiv und Bibliothek identifiziert wurden, ist mir nicht bekannt, und doch wäre gerade dies bezeichnend. Alles in allem dürfte sich mindestens ebenso viel gegen als für Vereinigung geltend machen lassen, wenn nicht gar mehr. Auch dies, dafs die ältesten päpstlichen Einrichtungen sich eng an die kaiserlichen und die der kaiserlichen Beamten lehnten, und hier das Urkundenaufbewahrungsinstitut ein Archiv war. Thatsächlich tritt dies für die ältere Zeit in den Vordergrund, obwohl man obige Stelle zugunsten der Bibliothek auslegen könnte, später zeigt die Bedeutung des Bibliothekartikels das grössere Ansehen auf dieser Seite. Wann die etwaige Trennung erfolgt ist, lässt sich bei dem vorhandenen Materiale nicht entscheiden.

Archiv und Bibliothek werden in einer für damals auffallend starken Weise benutzt worden sein: einerseits für praktische, anderseits für gelehrte Zwecke. Bereits zu Beginn des fünften Jahrhunderts konnte der heil. Hieronymus einen Gegner, der die Echtheit eines Briefes anzweifelte,

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