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ANALEKTEN.

1.

Nachträge zu den Notitiae Episcopatuum.

Von

Dr. Carl de Boor

in Bonn.

I.

Die Notitiae Episcopatuum der orientalischen Kirche, d. h. die nach den Rangverhältnissen geordneten Verzeichnisse der dem Patriarchen von Konstantinopel unterstehenden Metropolitansitze, der von den Metropoliten unabhängigen (autocephalen) Erzbistümer und der jedem einzelnen der Metropoliten untergebenen Bistümer, sind längst als ebenso wichtig für die Erforschung der weltlichen und kirchlichen Geschichte des oströmischen Reiches, wie für die Kenntnis der mittelalterlichen Geographie 1anerkannt. Trotzdem ist bisher wenig geschehen, um das in den Handschriften zerstreute Material bekannt zu machen und systematisch zu sichten. Parthey in der mit seiner Ausgabe des Synecdemus des Hierocles verbundenen Sammlung von Notitiae (Hieroclis Synecdemus et Notitiae graecae episcopatuum. Ex recognitione Gust. Parthey, Berolini 1866) hat sich nur das eine Verdienst erworben, die bis dahin an verschiedenen Stellen gedruckten Stücke übersichtlich zusammenzustellen und durch einen Index leicht benutzbar zu machen; aber an neuem Stoffe bringt

1) The Byzantine ecclesiastical lists (including Hierocles' Synekdemos) must be the foundation of any systematic investigation of Anatolian antiquities lautet der kürzlich von einem hervorragenden Forscher auf dem Gebiet der kleinasiatischen Topographie ausgesprochene Grundsatz. S. Ramsay, The cities and bishoprics of Phrygia im Journal of Hellenic studies VIII, p. 461.

er so gut wie gar nichts, ebenso wenig trägt er zur kritischen Verbesserung der alten Ausgaben bei. Auch die für die richtige Verwertung der Notitien wichtigsten Fragen nach dem Alter der einzelnen und ihrem Verhältnisse zueinander, so weit sich darüber aus dem vorliegenden Material Schlüsse ziehen lassen, waren bis vor kurzem nur flüchtig gestreift worden. Erst in jüngster Zeit hat diese Fragen Gelzer in den Jahrbüchern für protestantische Theologie XII (1886), S. 337 ff. und S. 529 ff. einer grundlegenden Untersuchung unterzogen und zugleich durch die Entdeckung einer Notitia, welche die wahrscheinlich von Kaiser Leo dem Weisen festgestellte und in ihren Grundzügen für alle Folgezeit mafsgebend gebliebene Diocesanordnung in ihrer ursprünglichen Form darstellt, einen höchst wichtigen Beitrag zur Bereicherung des Materials geliefert. Mit gleicher Anerkennung darf man hervorheben, dafs Gelzer in feiner Weise den toten statistischen Listen Leben eingeflöfst und an einzelnen Beispielen den Weg gezeigt hat, dieselben in interessanter Weise auch für die allgemeine Geschichte des Ostreichs fruchtbar zu machen.

Obgleich wir so ein festes Gerüst haben, dessen Gefüge weitere Untersuchungen nicht nur nicht erschüttern, sondern schwerlich auch nur in wesentlichen Punkten verändern werden, bietet sich doch dem Forscher auf diesem Gebiete noch reiche Aussicht auf lohnende Arbeit. Denn das bisher publizierte Material erlaubt uns doch im wesentlichen, und mehr noch als die Resultate Gelzer's voraussetzen lassen, nur, die Entwickelungsphasen an bestimmten Punkten, die um Jahrhunderte auseinanderliegen, zu fixieren, die allmählichen Übergänge von einer Phase zur anderen kennen wir bisher nur sehr wenig, und die Konjektur hat unter Benutzung vereinzelter Notizen noch einen sehr weiten Spielraum. Die Hoffnung, diese weiten Zwischenräume ausfüllen und der Entwickelung dieser Verhältnisse im einzelnen näher nachgehen zu können, beruht auf der Eigentümlichkeit des Materials. Solche tabellarischen Übersichten sind von den mittelalterlichen Schreibern nicht wie andere litterarische Erzeugnisse betrachtet worden, deren Bestand sie sich unverändert wiederzugeben verpflichtet fühlten. Wie Listen von Kaisern und Patriarchen selten in zwei Handschriften ganz übereinstimmend überliefert sind, sondern vielfach aus dem dürftigen Wissen der Schreiber mit allerlei Notizen ausgestattet, meistens, je nach dem Können bald in knappster Form, bald in ausgiebiger Weise bis auf ihre Zeit von denselben fortgesetzt wurden, so dürfen wir etwas Ähnliches auch bei den Notitien zu finden hoffen, wenn wir ein jedes derartige handschriftlich überlieferte Dokument näher prüfen. Wenn auch viele derselben keine wesentlichen Abweichungen

bieten werden, so wird doch kaum eins ganz ohne Nutzen sein, sei es auch nur, dafs wir aus einem Scholion die Schicksale eines einzelnen Bistums erfahren, oder einige Zusätze über im Laufe der Zeit eingetretene Namensveränderungen; manche aber werden sicher von einem verständigeren und gründlicheren Manne nach den Zuständen seiner Zeit überarbeitet uns über bisher nicht hinreichend bekannte Zwischenstufen zwischen den überlieferten Phasen sehr erwünschten Aufschlufs geben. Im Folgenden will ich die Berechtigung dieser Hoffnungen an einigen Beispielen nachweisen, zunächst jedoch einige Punkte der Gelzerschen Auseinandersetzungen besprechen, an denen ich glaube, durch genaue Nachprüfung des vorhandenen Materials zu einer noch schärferen Bestimmung des Verhältnisses der älteren Gruppe der publizierten Notitien und des Wertes der einzelnen Bearbeitungen gelangt zu sein.

Die Resultate1 seiner Untersuchung über diejenigen der bisher publizierten Notitien, welche vor die Regierungszeit Leo's des Weisen fallen, fafst Gelzer S. 556 in folgende Sätze zusammen:

1) Die älteste Notitia ist die des sogen. Epiphanius von Cypern (Notitia VII bei Parthey). Sie gehört spätestens in den Anfang des 8. Jahrhunderts.

2) Der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts gehört die Redaktion von Notitia I durch Georgius Cyprius an.

3) Wahrscheinlich unter Patriarch Nicephorus (806-815) entstand das in Not. V, VI und IX (welche ein Ganzes bilden) und in wenig jüngerer Fassung in Not. VIII erhaltene Elaborat. 4) Der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts gehört die Bearbeitung von Not. I durch Basilius an.

Zunächst bedarf die dritte These einer Berichtigung. Der einzige Grund, aus welchem Gelzer S. 371 schliefst, dafs Not. VIII jünger sei als Not. VI ist der, dafs in der Autocephalenreihe der Not. VIII zwischen die Erzbischöfe von Trapezunt und Athen der Erzbischof von Theben eingeschoben ist, welcher in Not. VI fehlt. Wir würden damit ein ziemlich genaues Datum für die Eximierung dieses Bistums gewinnen. Allein der ganze Unterschied beruht, wie der Vergleich der beiden Stellen zeigt, auf Nachlässigkeit und Mifsverständnis der Abschreiber. Liste in Not. VIII lautet:

Επαρχία Πόντου Πολεμωνιακού.
Επαρχία Ελλάδος.

Επαρχία Αχαΐας.

ὁ Τραπεζοῦντος.

ὁ Θηβῶν.

ὁ ̓Αθηνῶν.

Die

1) Im allgemeinen stimmen damit die Resultate von Ramsay, Journ. of Hel. stud. VIII, p. 463.

In Not. VI:

Ἐπαρχία Πόντου Πολεμωνιακού.

ὁ Τραπεζούντων.

Επαρχία Ελλάδος ἤτοι Αχαΐας. ὁ ̓Αθηνῶν.

Offenbar hatte der Schreiber einer Handschrift für Inßāv, welches mit der alten Form des geschrieben dem Worte θηνῶν sehr ähnlich ist, falsch das ihm bekanntere ἀθηνῶν geschrieben, sich selber aber nachträglich korrigiert, sodafs in der Handschrift stand:

θηβῶν.

Ἐπαρχία ἑλλάδος ἤτοι ἀχαΐας ὁ ἀθηνῶν.

Der Schreiber von Not. VI vernachlässigte die Korrektur, während der Schreiber von Not. VIII, um jede der beiden von ihm für autocephale Erzbistümer gehaltenen Städte unterzubringen, die eine Provinz Ellas To Aqua (vgl. Hierocles p. 9 ed. Parthey) in zwei Provinzen zerlegte. So erklärt es sich auch, dafs in den beiden Notitien Athen sowohl im Metropoliten- wie im Autocephalenverzeichnis vorkommt; fällt es in letzterem fort, so braucht man nicht mehr mit Gelzer S. 371 anzunehmen, dass die beiden Abteilungen in den Notitien zu verschiedenen Zeiten entstanden seien. Not. VIII ist also nicht nur nicht jünger als VI, sondern sogar aus demselben Archetypus abgeschrieben. Damit stimmt, dafs beide den Namen der Provinz, zu welcher der eximierte Bischof von Garella früher gehörte, auslassen, und in den gleichen Worten zum Namen von Odessus beifügen, dafs es identisch sei mit Varna. Auch bei den Provinzial verzeichnissen der Bistümer in Not. VIII und Not. IX finden sich so auffallende Übereinstimmungen, dafs die Herleitung aus derselben Handschrift höchst glaublich erscheint. Beide haben den Bischofsitz Zela, welcher zur Provinz Helenopontus gehört, unter den Bistümern der Provinz Pamphylien, ja sogar an erster Stelle noch vor der Metropolis Side, wohin er sich offenbar nur vom Rande einer gemeinsamen Quelle verirrt haben kann; beide haben aus dem Bistum Θεοδοσιούπολις ήτοι Περπερίνη der Provinz Asien zwei Bistümer Theodosiupolis und Perperine gemacht; beide haben an vierter Stelle in der Provinz Pisidien ein sonst unerhörtes Bistum Atenia oder Atenoa.

Diese handschriftlichen Beziehungen der Notitien lassen sich aber noch weiter verfolgen. Zwischen Not. VIII und Not. IX findet sich ganz am Schlusse bei der Eparchie des Metropoliten von Hierapolis ein bemerkenswerter Unterschied. Jede derselben nennt vier Bistümer, von diesen sind jedoch nur drei identisch; als viertes nennt Not. VIII Anastasiupolis, Not. IX Dionysupolis. In Wahrheit hatte nun jener Metropolit fünf Suffragane, da sowohl Anastasiupolis wie Dionysupolis ihm unterstellt waren. Offenbar liegt die Sache ähnlich wie oben; im gemeinsamen Arche

typus der beiden Notitien war einer der beiden Namen vom Schreiber übersehen, aber nachträglich am Rande beigefügt; von den Abschreibern beachtete der eine diesen Nachtrag nicht, der andere hielt ihn fälschlich für eine Emendation und setzte den einen Namen an die Stelle des anderen ein. Auffallenderweise hat nun auch die im Zeremonialbuch des Kaisers Konstantin Porphyrogennetus, leider fragmentarisch, erhaltene Notitia VII in der Provinz Phrygia, obgleich sie in der Überschrift die Gesamtzahl von fünf Suffraganbischöfen nennt, nur vier Städtenamen; es fehlt wie in der Not. IX Anastasiupolis. Dazu kommt noch eine nicht minder sonderbare Übereinstimmung zwischen den Not. VII und VIII; bei beiden ist der Name der Dovyía KanaTiar, wie die Phrygia Pacatiana durchweg bei den Byzantinern heifst, in Dovyía Kanлadoxía korrumpiert, ein Versehen, welches gewifs nicht so nahe liegt, dafs man es zwei voneinander unabhängigen Schreibern zutrauen könnte. Es ist vielmehr aus diesen Verhältnissen der Schlufs zu ziehen, dafs das Exemplar des Kaisers Konstantin und die Handschrift, welche der Zeitgenosse des Patriarchen Nicephorus überarbeitete, aus derselben Quelle geflossen seien. Das ist auch ganz glaublich. Die Not. IX beruft sich auf ein Exemplar des Patriarchalarchivs: ist es nicht durchaus wahrscheinlich, dafs sich der Kaiser, wenn er sich nach einer Notitia für sein offiziellen Zwecken dienendes Buch umsah, zunächst an das Archiv wandte, um einen authentischen Text zu erhalten? Die Notitia des sogen. Epiphanius und die des Patriarchalarchivs sind offenbar identisch. Ob dieselbe bereits im Archiv den Namen des Epiphanius trug und wirklich um die Wende des 7. Jahrhunderts von einem cyprischen Erzbischof des Namens verfasst war, oder ob die Beamten sie für den Kaiser mit diesem Namen ausstatteten, um sie als Werk des ehrwürdigen Cypriers des 4. Jahrhunderts diesem noch wertvoller zu machen, lasse ich dahingestellt, glaube aber das letztere, da die Nott. VIII and IX von Epiphanius nichts wissen und der Kaiser ihm das Beiwort 9eoniσios giebt, selber also an jenen alten Epiphanius als Verfasser dachte.

Die Unterschiede in den Provinzialbeschreibungen der drei behandelten Notitien sind, soweit sich aus den Fragmenten der Not. VII ein Urteil darüber gewinnen läfst, bei den alten Provinzen des byzantinischen Patriarchats nur gering. Dafs bald in dieser, bald in jener ein Bistum fehlt, ist nicht auffällig; beim Abschreiben solcher Listen überspringt das Auge des Schreiben

1) In VII sind ausgefallen: o 'Avtov (Asien), d'Adoavelas (Hellespont), & Mayúdov (Pamphylien), o "Yons (Lycaonien); in Not. VIII ὁ Πούγλων (Pamphylien); in Not. ΙΧ ὁ Λιμένων (Pisidien).

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