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den gar leicht eine oder mehrere Linien. Zweimal (Not. VII, Nr. 201-2, VIII, 135-6) ist der Name eines Bistums fälschlich zu zwei Namen zerlegt, zweimal (VII, 224 ff. und IX, 456 bis 457) finden sich kleine Abweichungen in der Reihenfolge. Aufser diesen reinen Schreiberversehen finden wir folgende gemeinsame Erweiterungen der alten Provinzialbeschreibung in Nott. VIII und IX: Das schon erwähnte Bistum Atenoa oder Atenia als vierten Suffragan von Pisidien; da dieser Name sonst nie vorkommt, so möchte ich glauben, dafs derselbe als ein sonst nicht überlieferter Doppelname eines anderen Bistums neben der Liste angemerkt war und von dieser Stelle fälschlich als besonderes Bistum in dieselbe eindrang. Anders verhält es sich mit den drei Bistümern, um welche das Verzeichnis der Eparchioten von Heraclea am Ende verlängert ist. Diese finden sich in den jüngeren Notitien und in Konzilsakten, aber nicht vor dem Nicänum II, sind also mit grofser Wahrscheinlichkeit als Schöpfungen des 8. Jahrhunderts anzusehen. Hier hat also der Bearbeiter der Not. VIII und IX offenbar eine nach der Zeit der Notitia des Epiphanius eingetretene Neuerung berücksichtigt, der einzige derartige Fall, welchen wir aufser der teilweisen Einschiebung der von Rom losgerissenen Provinzen im Provinzialverzeichnis jener Notitien konstatieren können. Den auffallenden Umstand, dafs die Namen der alten pisidischen Sitze Parlaos und Bindaeum nur in Not. IX erhalten sind, werde ich gleich unten berücksichtigen. Die Unterschiede innerhalb der Nott. VIII und IX in denjenigen Stücken, welche wir mit Not. VII nicht vergleichen können, verdanken ihre Existenz lediglich den Abschreibern 1.

Die von Gelzer S. 371 gegebene Bestimmung also, dafs die Beschreibung der einzelnen Provinzen in Nott. VIII und IX älter als das 7. ökumenische Konzil sei 2, ist genauer so zu fassen, dass

1) Abgesehen von der grofsen Verwirrung in Not. IX in den Provinzen Asien und Cappadocien sind in Not. VIII die Bistümer Dalde und Stratonicea (Lydien) und Lemissos (Lycien) übersprungen; in IX, 284-285 und 287-288 fälschlich ein Name in zwei zerlegt. Das sonst absolut unbekannte Bistum Adraneia unter Heraclea in Not. IX ist offenbar nur Doublette der Stadt im Hellespont. Da der Name in Not. VII dort ausgefallen ist, so war er wohl ursprünglich vom Schreiber am Rande nachgetragen und vom Abschreiber der Not. IX zuerst falsch eingetragen.

2) Damit stimmt allerdings nicht die Äufserung Gelzer's p. 362, Kotyaeion, welches noch auf dem 7. Konzil als Suffragan von Synnada auftrete, sei in keiner der erhaltenen Notitien mehr an dieser Stelle, jedoch ist diese Angabe irrig. Sowohl in Not. VIII wie in Not. IX steht es als erster Suffragan von Synnada, nur in korrumpierter Form, Kortulov in VIII (Nr. 424 Parthey), Koutíov in IX (Nr. 334 P.).

dieselbe, nach Abzug der späteren Zusätze über die neugewonnenen Provinzen und die drei letzten Bistümer von Heraclea nichts sei als eine Abschrift der alten Notitia des Epiphanius.

Zu einem ähnlichen Resultat werden wir bei eingehender Betrachtung für die Notitia I gelangen. Dafs dieselbe unter Hierapolis sämtliche Suffragane aufführt, widerspricht dieser Behauptung nicht, da der Bearbeiter den fünften Namen vom Rande seiner Vorlage aus einfügen konnte. Beweisend dagegen sind die Verhältnisse des zweiten Teils der Phrygia Pacatiana unter der Metropole Laodicea, wie sie in den Notitien I, VIII und IX (Not. VII fehlt hier) überliefert sind. Übereinstimmend haben dieselbe eine Zahl von 18 Suffraganen; der einzige Unterschied besteht darin, dafs an 8. Stelle in Nott. VIII und IX Iluza, in Not. I Caria genannt wird. Da ein Bistum Caria in Phrygien gänzlich unbekannt ist, so ist dieser Name offenbar nur eine korrumpierte Wiederholung des unmittelbar vorhergehenden Icria, welche den Namen Iluza verdrängt hat. In den jüngeren Notitien ist die Phrygia Pacatiana anders eingeteilt. Hierapolis hat in ihnen zehn, in den jüngsten elf Suffragane unter sich, nämlich aufser den fünf alten deren vier, welche in den älteren Verzeichnissen unter Laodicea stehen, aufserdem das in diesen ganz fehlende Synaos und in den jüngsten einen sonst unbekannten ἐπίσκοπος Φόβων. Unter Laodicea aber haben die jüngeren Notitien nun nicht nur die 14 übrig bleibenden Suffragane der älteren Listen, sondern 21, also in der ganzen Phrygia Pacatiana 31 (resp. 32) Bistümer, während die älteren nur 23 Namen aufführen. Und diese acht überschüssigen, in den älteren Verzeichnissen weder in Phrygien noch in irgendeiner anderen Provinz vorkommenden Namen gehören keineswegs erst in später Zeit gegründeten Sitzen an, sondern sind bereits früh, lange vor der Zeit Leo VI nachweisbar. Bischöfe von Cidissus finden sich auf dem Konzil von Chalcedon und auf dem Nicänum II, von Dioclia in Ephesus und Chalcedon, von Aristia in Chalcedon und der Photianischen Synode; die Namen von Colossae, Ceretapa, Acmonia, Synaos werden in fast allen Konzilsakten genannt. Da es völlig unglaublich ist, dafs diese Bistümer sämtlich für kurze Zeit aufgehoben und später wiederhergestellt seien, so sind offenbar die Namen in den älteren Verzeichnissen zufällig ausgefallen, und da nicht die gleichen Namen in zwei unabhängig

Parthey hat dies ebenfalls übersehen und daher im Index nicht, wie er sonst pflegt, diese korrupten Formen bei der richtigen mit aufgeführt. In Not. VII fällt der Anfang der Provinz Phrygia Salutaris noch in die grofse Lücke, sonst würden wir auch in ihr ohne Zweifel den Namen des Bistums finden.

voneinander aufgestellten Listen übergangen sein können, so bleibt nur die Annahme eines engen handschriftlichen Zusammenhanges zwischen Not. I und Nott. VIII und IX übrig. Eine Handschrift der letzteren kann der Bearbeiter der Not. I nicht benutzt haben, denn es fehlen alle jener Redaktion eigentümlichen Zusätze, folglich haben beide Bearbeitungen eine gemeinsame Quelle gehabt, und da die Quelle für Nott. VIII und IX die Notitia des Epiphanius war, so war sie es auch für Not. I. Das Provinzialverzeichnis der Not. I weicht von dieser Quelle stärker ab als jene Notitien, weil der Bearbeiter derselben konsequenter diejenigen Bistümer an ihrer alten Stelle strich, welche er anderweitig genannt hatte, so die unter die Autocephalen versetzten aufser Trapezunt, die der jungen Metropole Amorium zuerteilten aufser Amorium selbst, Sylaeum, welches mit der Metropole Perge vereint worden war. Ob der Bearbeiter selbst die Metropole Chalcedon übergangen hat, weil sie keinen Suffragan hatte, oder ob ein Abschreiber sie übersprang, ist nicht auszumachen. Andere Unterschiede fallen sicher den Abschreibern zur Last, so die Verschiebung der Provinz Rhodope hinter Haemimontus und die Änderung ihres Namens, das Fehlen von Anastasiupolis in der Eparchie Haemimontus (Adrianopel) und von Sebastupolis in Thracia hinter sehr ähnlichen Namen. Sehr merkwürdig sind die Verschiedenheiten der vier Notitien inbezug auf den Schlufs der Provinz Pisidien. Das Verhältnis derselben ist folgendes:

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Also nur in I und IX finden sich die beiden letzten Bistümer, obwohl Parlaos aus mehreren älteren Synodalakten nachweisbar ist (Lequien I, 1057), Bindäum wenigstens schon auf dem Quinisextum. Zwischen Tymandus und Metropolis hat Not. I vier Bistümer, welche alle in den jüngeren Notitien vorkommen, die drei letzteren zu den verschiedensten Zeiten auf den Konzilien vertreten sind. Nur Conane kommt in Synodalakten nie vor. Der einzige Name Justinianupolis, den die Nott. VII, VIII und IX dafür bieten, findet sich bei Hierokles, aber weder auf

Konzilien noch in anderen Notitien, gehört also wohl als zeitweilig in Übung bestehender Name zu einer der anderen Städte, vermutlich zu Conane, welches Hierokles nicht kennt. Offenbar war im Archetypus der vier Notitien die Provinz Pisidien stark in Unordnung geraten, so dafs ein Teil der Städte am Rande nachgetragen war. Dieser Nachtrag ist in Not. VII ganz übersehen, vom Bearbeiter der Not. I vollständig aufgenommen, während in der gemeinsamen Vorlage von VIII und IX nur die beiden letzten Bistümer am Rande wiederholt und vom Abschreiber der Not. VIII nicht berücksichtigt wurden. Ähnlich ist es zu erklären, dafs das Bistum Adraneia der Provinz Hellespont sowohl in Not. I wie in Not. VII fehlt, sich dagegen in Nott. VIII und IX findet.

In demjenigen Teile des Provinzialverzeichnisses, welches in Not. VII fehlt, bietet Not. I gegenüber von Nott. VIII und IX eine Reihe von Zusätzen sehr verschiedenen Charakters. Der rätselhafte ἐπίσκοπος Καδημνῶν ὁ Αλώπηξ erweist sich schon aus der Form als fremdartiger Zusatz, o Пlooμσov am Ende der Liste von Carien, und ó Kóov am Schlusse von Pamphylien sind offenbar Doubletten der gleichnamigen Bistümer unter Synnada und Rhodus, da die Städte in jenen Provinzen sonst nie vorkommen. Anders verhält es sich mit Orcistus; dies ist ein alter Sitz in Galatien, welcher auch in allen jüngeren Notitien vorkommt, in Nott. VIII und IX also offenbar nur durch Nachlässigkeit des Schreibers ihrer Vorlage fehlt. Ganz andersartig dagegen sind die Zusätze unter den Metropolen Nicomedien und Nicäa. Unter den Suffraganen von Nicomedien fehlt Neocäsarea, dafür sind am Ende Daphnusia und Eriste zugefügt. Letzteres ist nach den Konzilsakten mit Neocäsarea identisch, erst in den jüngeren Notitien von Leo ab steht es neben diesem als besonderes Bistum in der Liste; Daphnusia dagegen ist offenbar jüngere Stiftung, denn in den Synodalakten finden wir den Sitz zuerst auf dem 8. Konzil (Lequien I, 629), in den Notitien zuerst in der unten zu veröffentlichenden, welche kurz vor das 7. Konzil fällt. Unter Nicäa hat Not. I wie die Notitien seit Leo VI. sechs Suffragane statt dreier, sie fügt Numerica, Taion und Maximianae hinzu. Die beiden letzten kennen die Konzilsakten nicht, Numerica sitzt auf dem 8. Konzil (Lequien I, 661). In der erwähnten ungedruckten Notitia isto rov Zríλov zu den drei alten Sitzen hinzugefügt, offenbar korrupte Lesart für o tov Taɛiov oder Tatov. Demnach dürfen wir wohl annehmen, dafs Taïon kurz vor dem 7. Konzil, die beiden anderen zwischen diesem und der Blüte der Amoräischen Dynastie in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts geschaffen sind.

Aus diesen Untersuchungen ergiebt sich, dafs die beiden

Zeitschr. f. K.-G. XII, 2.

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,,Bearbeitungen" der Notitia des sogen. Epiphanius in betreff der alten Provinzen des Patriarchats von Byzanz nur aufserordentlich geringfügige Neuerungen kennen Nott. VIII und IX drei Sitze unter Heraklea, Not. I drei Sitze unter Nicäa, einen unter Nicomedien. Da jede derselben die von der anderen berücksichtigten übergeht, so würde schon hieraus folgen, dafs wenigstens einer der Bearbeiter nicht die Mittel oder den Willen gehabt hat, von den Zuständen seiner Zeit ein getreues Bild zu entwerfen, selbst wenn die Veränderungen des 8. Jahrhunderts sich wirklich in so bescheidenen Grenzen gehalten hätten. Dafs dies jedoch keineswegs der Fall ist, werde ich unten nachweisen; es wird sich dann zeigen, dafs die,, Bearbeitung" in Nott. VIII und IX nicht einmal in den Zuständen der Provinz Europa, der einzigen, in welcher sie Neugründungen kennt, ordentlich Bescheid weifs, denn aufser den drei von ihr genannten Bistümern stimmen auf dem 7. Konzil unter Heraklea noch folgende, vorher nie genannte, also offenbar ganz junge Sitze, Chariupolis, Daonium, Chalcis, Brysis, Metra, Nicäa, Lithoprosopon. Charakteristisch ist es, dafs die wenigen neuen Bistümer, welche die Bearbeiter überhaupt kennen, den Provinzen angehören, welche unmittelbar vor den Thoren von Konstantinopel liegen.

Nicht besser liegen die Verhältnisse inbezug auf die Behandlung der neu erworbenen Provinzen. In Not. I ist gar kein Versuch gemacht, dieselben im einzelnen dem Provinzialverzeichnis einzufügen, das Ungenügende und Eilfertige des Versuchs in der anderen Bearbeitung hat bereits Gelzer S. 372 hervorgehoben. In der That ist der Einschub aber noch weniger gut geraten, als es nach Gelzer's Ausführungen scheint. Dieser hat S. 551 die in Nott. VIII und IX überlieferte Liste der Bischöfe von Kreta so verwertet, dafs er den Bestand derselben, als Darstellung der kirchlichen Verhältnisse der Insel vor dem Einbruch des Islams, dem Bestande in späteren Notitien, als den Verhältnissen nach der Wiedereroberung Kretas entsprechend, entgegengestellt hat. Sehr auffallend ist es jedoch, dafs von den 20 Namen, welche jene beiden Notitien als kretische Bistümer unter Gortyn als Metropole aufzählen, neun sonst nie vorkommen. Lequien II, p. 256 ff. hat aus den Konzilsakten und sonstigen Hilfsmitteln 13 Sitze ermittelt. Von diesen finden sich in jener Liste elf Namen, Apollonia (nur aus den Akten von Chalcedon belegt) und Heracliupolis (nur Nicănum II) könnten, wie so oft, unter anderem Namen vorkommen; immerhin blieben nicht weniger als sieben Bistümer, von denen jede sonstige Spur fehlt. In der unten veröffentlichten, jedenfalls vor dem Nicänum II zusammengestellten, Notitia finden sich elf kretische Bistümer; es fehlen von den Lequien'schen ebenfalls Apollonia und Heracliupolis

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