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tenden Listen folgt. Auf je eine Liste der Metropolen und Erzbistümer folgt je eine zweite, welche, wie oben nachgewiesen ist, einem Exemplar der Notitia I Parthey's entnommen sind. Darauf folgt eine ganze Notitia, also zunächst zum drittenmale die Listen der Metropolen und Erzbistümer, unter der Überschrift: τάξις τῶν μητροπόλεων καθὼς ἐν τῷ χαρτοφυλακίῳ ἀναyéуouлtα, also ein zweites dem Archiv entnommenes Aktenstück. Da in der ersten und dritten Metropolenreihe die ursprüngliche Ordnung bis zur 59. Stelle (Pompeiupolis), also gleichzeitig, erweitert ist, so müssen dieselben gleichzeitig nebeneinander gestanden haben. Wenn aber bereits auf die Verordnung des Nikolaus eine vollständige Notitia gefolgt wäre, so hätte sich der Schreiber offenbar nicht die Mühe gemacht, ein zweites Aktenstück hervorzuholen und die Listen der Metropoliten und Erzbischöfe zweimal zu schreiben.

Die Verordnung des Patriarchen Nikolaus über die Rangordnung der beiden höchsten Klassen seiner Geistlichkeit, und die Neuordnung der gesamten Diocesan-Verhältnisse in den véa taxTIXά waren also zwei nicht blofs sachlich, sondern auch zeitlich verschiedene Akte, von denen der erstere dem zweiten voraufgegangen sein mufs. Offenbar wollte man mit der Beseitigung der schreiendsten Übelstände nicht warten, bis das umfassende Reorganisationswerk vollendet war, und beseitigte daher einstweilen die hässlichen Rangstreitigkeiten unter denjenigen Geistlichen, deren häufiges Zusammentreten zu den Sitzungen der immer mehr zu einer stehenden Institution werdenden,, heiligen Synode" zu stets erneuten Reibungen Anlafs gab.

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Das weitere Interesse des Monac. 380 liegt darin, dafs die in ihm enthaltenen Stücke zu einer Zeit bearbeitet sind, als Pompeiupolis jüngste Metropole war, nach den Berechnungen Gelzer's S. 539 ff. etwa zwischen 1022 und 1035, während die übrigen jüngeren Notitien, die bisher publiziert sind, Zustände späterer Zeit aufweisen. Für die Metropolen lernen wir, da wir keinen Anhaltspunkt haben, die Zeit der Bearbeitung genau zu fixieren, nichts aus der Handschrift. Die erste Liste derselben giebt die der véa taxtixá, vermehrt um die neun Namen, welche auch sonst darauf folgen; die dritte Liste hat zwar eine wesentliche Abweichung, indem sie an 13. Stelle Sicilien statt Melitene nennt, allein diese Veränderung ist willkührlich nach dem folgenden Verzeichnis der einzelnen Diöcesen gemacht. Verschieden sind die beiden Listen der Erzbistümer behandelt. Die erste weist nur 45 Nummern auf, da alle diejenigen, welche mittler

1) Auf diese xavédpaι bezieht sich wohl besonders der Ausdruck ἡνίκα καθέδρας καιρὸς ἐκάλει in der Verordnung.

weile zum Range einer Metropolis erhoben sind (Amastris, Chonae, Hydrus, Keltzene, Colonia, Theben, Serrae, Pompeiupolis) gestrichen sind, Rhyzaeum fehlt und als Suffragan von Neocaesarea auftritt; dagegen folgen auf Corcyra noch tà Dúgoala und rà Tauáτaoza1. In der dritten Liste sind die Korrekturen nicht vorgenommen, sie zählt 51 Erzbistümer bis incl. Corcyra 2 auf, dann folgen wieder Pharsalus und Tamatarcha. Als Gewinn aus der Übereinstimmung beider Listen dürfen wir die Erkenntnis verzeichnen, dafs bereits zur Zeit, als Pompeiupolis jüngste Metropole war, also jedenfalls vor 1035, Pharsalus und Tamatarcha eximiert waren. Somit ist der von Gelzer S. 543 aufgestellte Satz, dafs bis gegen 1060 keine Vermehrung der Autokephalien eingetreten sei, falsch.

Die Provinzialbeschreibung im Monacensis hat ebenfalls ihr Interesse darin, dafs sie zwischen den véa taxtıxά, so weit sich aus den Angaben Gelzer's über diese ein Urteil bilden läfst, und den jüngeren Notitien in der Mitte steht. Dafs sie ein direktes Mittelglied bildet, ergiebt sich daraus, dafs sie die Interpolation der sicilischen Bischöfe mit den jüngeren gemeinsam hat, und zwar haben dieselben, wie in Notitia X, die Provinz Melitene verdrängt. Dagegen fehlt ihr vollständig die Liste der kretischen Bischöfe, welche in den jüngeren Notitien an die Stelle der isaurischen getreten sind; am 30. Platze finden wir wie in den via TaxTixà die Metropole Seleucia, aber nicht wie dort (nach Gelzer S. 550) mit 24 Suffraganen, sondern nur mit 22; von den 23 Bischöfen der Nott. III und X fehlt am Ende o pins, vielleicht nur durch Schuld des Schreibers. Am Ende fehlt alles, was auf die 51. Provinz Euchaita mit ihren vier Bistümern in den Nott. III und X folgt. In den übrigen Provinzen hält

1) τà Tαμáταoxa lautet der Name in der dritten Liste, und so ist er in der ersten Liste vom Schreiber selbst aus rà μáraoxa hergestellt. Dieselbe Form findet sich zweimal im Text der Schrift des Constantin Porphyr. de adm. imp. (cap. 42, p. 181, 7 Bonn und cap. 53, p. 268, 22 B) ist also die ursprüngliche und echte. Die Formen MaTaoxa (so in der Überschrift von Const. de adm. imp. cap. 42, p. 177, 8), Μάτραχα, Μέτραχα, Μέταλα der gedruckten Notitien sind entweder einfache Korruptelen oder jüngere Formen.

2) Wie sich diese Liste zu der der véa TaxTixà verhält, vermag ich nicht zu sagen, da Gelzer im Widerspruch mit sich selbst auf p. 535 Corcyra als 50., auf p. 543 als 51. Erzbistum der Liste bezeichnet. Jedenfalls ist im Mon. wie nach Gelzer p. 532 Rhyzaeum der 45. Autocephal; es folgen im Mon.: 46 Gothia, 47 Sugdaea, 48 Phullos, 49 Sebastupolis, 50 Aegina.

3) Aus der Vergleichung von Not. X und dem mit ihr übereinstimmenden Mon. folgt, dafs das Stück Not. III, Nr. 666—673, ebenso wie das aus dem Paris. 1361 von Gelzer p. 555 mitgeteilte Stück Produkt von Verwirrung und Interpolation in einer Handschriften

der Monacensis in merkwürdiger Weise die Mitte. Inbezug auf die klein asiatischen Bistümer, über welche, nach Gelzer's Schweigen zu urteilen, zwischen den jüngeren Notitien und den va TaxTixù keine Verschiedenheiten bestehen, bietet auch der Monacensis nur geringe Abweichungen, welche offenbar lediglich auf Rechnung des Abschreibers kommen; in denen der europäischen Diocese, des eigentlichen Griechenlands und Unteritaliens finden sich thatsächlich kleine Unterschiede gegenüber den Nott. III und X, ob in Übereinstimmung mit den va taxtınù lässt sich bei Gelzer's Schweigen nicht konstatieren. Sehr wichtige Verschiedenheiten zeigen sich aber in den vielumstrittenen Grenzprovinzen, sowohl im Westen wie im Osten. Im Norden Griechenlands haben die beiden Sprengel am Adriatischen Meere, Naupaktus und Dyrrhachium, noch genau denselben Umfang wie in der Ordnung Leo's ohne die späteren Erweiterungen, in Thessalien unter Larissa sind sogar nur die ersten acht von den zehn Sitzen, welche diese Ordnung kennt, aufgezählt, wohl nur durch Lässigkeit des Schreibers, welchem es auch sonst begegnet, die letzten Bistümer eines Sprengels zu überspringen. Dagegen ist die Zahl der Sitze unter Thessalonich schon von der Fünfzahl unter Leo auf elf, wie in den jungen Notitien, gestiegen; der letzte ist in folgender Form bezeichnet: α': ὁ Λυκοστόμου ἤτοι Θετταλικών Τέμπων: ὁ Τούρκων, hat also den alten Namen bewahrt und die Bezeichnung der jüngeren Notitien in Form eines Scholion beigefügt. Ähnlich liegen die Verhältnisse an der östlichen Grenze. Inbezug auf die Metropolen Mocissus und Neocaesarea ist ein sicheres Urteil nicht möglich, weil Gelzer über ihren Bestand in den véa taxtınà keine Angaben macht, jedenfalls sind sie geringer an Umfang als in den Nott. III und X. Unter Mocissus fehlt Matiana, Neocaesarea hat noch keine zehn Bistümer, sondern aufser den drei alten, Cerasus, Polemonium und Comana, nur noch Rhizaeum, welches seine eximierte Stellung verloren hat. Der Sprengel von Trapezunt stimmt im Umfange genau mit der Ordnung Leo's ohne die spätere Erweiterung auf den doppelten Bestand. Dagegen hat die Metropole Kamachos schon den Umfang der späteren Notitien, und stimmt hier der Monac. genau mit dem von Gelzer S. 554 angeführten Parisinus 1361, mit Keltzene an erster, dem wieder

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gruppe ist. Marmaritzana gehört nicht unter die Suffragane von Mitylene, sondern als einziger Suffragan zu Néa IIάroat; die vier dieser Metropole zugeteilten Bistümer gehören dem äussersten Osten an unter Euchaita, und das „, Jóvos vлozelμevos ovx čotiv“ hinter dem Namen von Euchaita ist interpoliert.

tum.

1) Dies ist also doppelt aufgeführt, als Metropole wie als Bis

holt genannten Barzanisse an letzter Stelle 1. Die Provinz Keltzene mit ihren zahlreichen Bistümern fehlt noch ganz.

Gelzer hat aus den gedruckten Notitien wiederholt nachgewiesen, wie mit der weltlichen Organisation der dem byzantinischen Reiche einverleibten Eroberungen die Organisierung der geistlichen Provinzen Hand in Hand ging, und wie wir somit in den Notitien ein Spiegelbild der politischen Erfolge und Mifserfolge der Herrscher von Byzanz vor uns haben. Wenden wir diesen Grundsatz auf die Münchener Notitia an, so werden wir in eine Zeit geführt, in welcher die byzantinische Macht seit den Zeiten Kaiser Leo's nur sehr bescheidene Fortschritte gemacht hatte; im Westen haben sich die Rhomäer nur von ihrer Zentralfeste Thessalonich aus ein wenig ausgebreitet, im Osten ist die Provinz Kamachos ein wenig erweitert, und durch die Erhebung des Bistums Keltzene zur Metropolis ein Kernpunkt geschaffen, an den sich in Zukunft neue Eroberungen ankrystallisieren können. In jedem Falle mufs also diese Notitia vor die Zeit fallen, in der der gewaltige,, Bulgarentöter" Basilius die drohende Macht des Bulgarenreiches zertrümmerte und längst verlorene Provinzen dem Machtbereiche von Byzanz wieder unterwarf, d. h. vor die ersten Jahrzehnte des 11. Jahrhunderts. Da nun auch aus a. 992 ein glücklicher Krieg des Basilius gegen Armenien erwähnt wird (Muralt. Chron. byz. S. 573), der die bescheidene Ausdehnung im Osten erklären würde, so werden wir nicht fehl gehen, wenn wir die Notitia den letzten Jahren des 10. Jahrhunderts zuschreiben. Da damals der Patriarch Nikolaus II. (982-995) entweder noch lebte oder wenigstens noch im frischesten Andenken seiner Zeitgenossen stand, so ist es um so erklärlicher, dafs der Verfasser dem Namen des ersten Patriarchen Nikolaus den Zusatz rov nahaιov gab, um leicht mögliche Mifsverständnisse seiner Leser zu verhüten.

Dies Resultat, welches die Erhöhung des Erzbistums Pompeiupolis zur Metropole spätestens etwa auf a. 1000 setzen würde, stimmt nicht zu dem von Gelzer S. 539 gewonnenen Ansatze, welcher diese Erhöhung der Zeit nach a. 1022 zuweist. Dieser Ansatz basiert darauf, dafs in diesem Jahre Basilius II. einen Teil, bald darauf sein Nachfolger Constantin Monomachus ganz Armenien dem byzantinischen Reiche inkorporiert, und dafs mit dieser Inkorporierung die Erhöhung von Keltzene zur Metropolis, welche der von Pompeiupolis vorherging, in Verbindung gesetzt wird. Allein so wahrscheinlich es auch ist, dafs diese Eroberungen die Erklärung dafür geben, dafs in den jüngeren Notitien

1) Im Mon. ist es durch den Zusatz roi alovάons von dem ersteren unterschieden.

eine umfangreiche Provinz Keltzene mit vielen Bistümern erscheint, so wenig zwingend ist es, die Einrichtung dieser Provinz mit der Erigierung der Metropole zeitlich zu identifizieren. Es ist auch ohne räumliche Erweiterung vollständig erklärlich, dafs man den moralischen Einflufs und das Ansehen eines solchen Grenzbistums durch eine Rangerhöhung stärkte, um so mehr, als die orthodoxe Geistlichkeit unter der vorwiegend ketzerischen Bevölkerung jener Gegenden sicher einen schweren Stand hatte. Ich glaube somit inbezug auf die Metropolen als festes Resultat der Untersuchung bezeichnen zu dürfen, dafs Keltzene, Colonia, Theben, Serrae, Pompeiupolis zwischen a. 968, dem Jahre der Erigierung von Hydrus, und a. 1000 zu diesem höchsten Range der byzantinischen Hierarchie erhoben worden sind.

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Über die Statuta Murbacensia.

Von

Dr. 0. Seebafs in Stuttgart.

In der für die Monumenta Germaniae von Boretius veranstalteten Neuausgabe der Kapitularien findet sich auch das auf der Reichssynode von 817 zu Achen erlassene Capitulare monasticum, welches für die Geschichte der inneren Entwickelung des Mönchtums von hervorragender Bedeutung ist. Als Grund, weshalb er die von Baluze und Pertz nach dem Cod. Paris. 4638 aufgestellte Anordnung der Kapitel beibehalten habe, giebt Boretius (S. 344) an, dafs dieselbe auch der Reihenfolge der Statuta Murbacensia am nächsten komme, welche letztere einen Auszug aus Bestimmungen einer älteren Synode, ,, vermutlich der vom Jahre 802", darstellen sollen. Mit der letzteren Annahme stützt sich Boretius vornemlich auf die Schrift von Nicolai: Der heil. Benedikt, Gründer von Aniane und Cornelimünster. Der Verfasser derselben hat S. 74, den Andeutungen von Mansi und Binterim folgend, zuerst mit vollkommener Bestimmtheit die Identität der Murbacher Statuten mit den Beschlüssen der Synode von 802 behauptet. So viel ich sehe, ist ein Widerspruch gegen

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