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er hinzu: discipuli Domini pro maiori parte de statu paupertatis fuerunt assumpti. Das ist also dieselbe Anschauung, die Wiklif in seiner ersten Übersetzung ausdrückt: pore men ben taken to prechynge of the Gospel, während die zweite sich stützt auf die Erklärung des Nikolaus von Lyra: denunciantur habere regnum caelorum, sicut et dictum est: beati pauperes. Das ist dasselbe, wie ben maad keepers of the Gospel. Wie wenig beide Übersetzungen originales Eigentum Wiklif's waren, wie sehr sie der allgemein herrschenden Auffassung entsprachen, zeigt z. B. wieder des Matthias von Beheim Historienbibel, der Matth. 11, 5: di armen werden êwangêlizîrende und Luk. 7, 22: di armen werden geevangelizîret sagt.

Aus dem allen ergiebt sich also mit völliger Sicherheit, dafs Wiklif bei seiner Bibelübersetzung sich vollständig mit den Vätern in Einklang wufste. Nicht die geringste Spur eines neuen Schriftverständnisses findet sich hier, vielmehr eine absichtliche Abhängigkeit von den Vätern. Damit ist die eingangs aufgeworfene Frage, ob Wiklif's Schriftverständnis wirklich ein neues, von dem der Väter und der mittelalterlichen Kirche abweichendes gewesen ist, auf einem der drei Wege, die zu einer Auskunft darüber führen, nämlich durch Untersuchung der Bibelübersetzung, beantwortet: Hier wenigstens hat sich Wiklif als durch und durch mit der mittelalterlich - katholischen Auffassung in Einklang stehend erwiesen, und es ist ebenso unrichtig, aus dieser Bibelübersetzung auf revolutionäre, wie auf reformatorische Ideeen zu schliessen.

Aber ausdrücklich ist zu betonen: es giebt noch zwei andere Wege, auf denen man Auskunft suchen muss. Es ist ja nicht von vornherein ausgeschlossen, dass, wenn Wiklif auch in der Bibelübersetzung in den Bahnen der Väter geblieben ist, er nicht doch in seiner Lehre über die Schrift und in ihrem Gebrauch sich über den mittelalterlichen Standpunkt erhoben hat. Dies zu untersuchen, mufs vorbehalten bleiben. Ehe jedoch Buddensieg die von ihm vorbereitete Ausgabe der Schrift Wiklif's de veritate sacrae scripturae vollendet hat, wird es überhaupt nicht möglich

sein, von Wiklif's Lehre über die Schrift ein klares Bild zu gewinnen.

Nur um die Schrift Bender's gänzlich abzuthun, wollen wir schliesslich noch auf einen Punkt des Schriftgebrauchs Wiklif's eingehen. Bender macht es Wiklif zum Vorwurf, dals er die Stelle Matth. 10, 9 Mark. 6, 8 = Luk. 9, 3

10, 4 als eine bindende Verpflichtung zur Eigentumslosigkeit für alle Kleriker aufgefafst wissen wollte. Die Stelle lautet bei Matthäus: Nolite possidere aurum, neque argentum, neque pecuniam in zonis vestris: non peram in via neque duas tunicas, neque calceamenta, neque virgam. Wiklif legt diese Stelle (de civ. dom. cap. 9) so aus: certum itaque tenendum est ex fide, quod Christus Matth. 10. Mark. 6. Luk. 9 precepit apostolis, nihil ferre in via, quod precepit expropriationem omnium perpetuam. Wenn Bender sich hier daran stöfst, dafs dieser Auftrag als ein Befehl, als ein praeceptum aufgefalst wird, so ist dagegen zu sagen, dass die Rede des Herrn ja bei Markus thatsächlich mit einem precepit eis eingeleitet ist. Und wenn er weiter es als eine gefährliche Irrlehre Wiklif's bekämpft, dafs er aus dieser Stelle gefolgert habe, der Kleriker dürfe kein Privateigentum besitzen, so ist das allerdings richtig, denn dieser Gedanke findet sich nicht nur de dom. civ. cap. 12 und 14, sondern wiederholt auch mit einer scharfen Spitze gegen den Papst und den weltförmigen Klerus seiner Tage in Wiklif's polemischen Schriften, so de diabolo et membris suis cap. 4, de Christo et s. adv. Antichr. cap. 15, purgat. sect. Chr. cap. 7 1.

Aber eine neue, von Wiklif erst aufgebrachte Auslegung der Stelle ist es nicht; er befindet sich in ihrem Verständnis durchaus in Einklang mit der vulgären mittelalterlichen Anschauung. Ein orthodoxer Ausleger, Hugo von St. Viktor, schliefst aus jenem Auftrag Christi an die Apostel (Luk. 10), der Prediger solle sein ganzes Vertrauen auf Gott setzen und weder mit Gold, noch mit Silber sich ausrüsten. Franz von Assisi empfing gerade durch diese Stelle die Anregung

1) Streitschriften, ges. von Buddensieg: S. 369. 691. 310.

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FÖRSTER, WIKLIF ALS BIBELÜBERSETZER.

zur Gründung seines Ordens, und seine Schüler und Anhänger haben diese Stelle ganz ebenso als ein den Klerikern gegebenes Gebot gefafst, so Nikolaus von Lyra, Bonaventura, Wilhelm von Ockam. Erinnern wir uns doch, dafs diese Stelle eine von denen war, über die der Armutsstreit entbrannte. Also auch der Gebrauch dieser Schriftstelle bei Wiklif zeigt, wie wenig berechtigt es ist, Wiklif darin ein neues, originales Schriftverständnis zuzuschreiben. Er ist auch hier abhängig von der Bewegung, die wohl überhaupt seine philosophische, theologische und kirchenpolitische Stellung erzeugt hat, von der franziskanischen.

ANALEKTEN.

1.

Nachträge zu den Notitiae Episcopatuum.

Von

Dr. Carl de Boor
in Bonn.

II1.

Ich lasse nun die Besprechung einer unedierten Notitia folgen, welche, unzweifelhaft jünger als die Notitia des Epiphanius, älter als das siebente ökumenische Konzil, der Zeit der ersten Bilderstürmer angehört. Dieselbe ist im Paris. Reg. 1555 A 2, fol. 23 ff. aufbewahrt. Wegen der starken Abweichungen derselben von den gedruckten Notitien gebe ich zunächst den Text wieder, dessen Abdruck die folgenden Ausführungen verdeutlichen wird, ohne den Umfang des Aufsatzes zu vergrössern; denn die sonst notwendige ausführliche Beschreibung der Verschiedenheiten würde nicht weniger Raum eingenommen haben. Die Namen sind in der Handschrift vielfach stark korrumpiert wiedergegeben, doch habe ich meistens die Überlieferung im Texte belassen und die voraussichtlich richtige Form in den Noten angegeben; stillschweigend korrigiert habe ich nur solche Formen, bei denen jeder Zweifel ausgeschlossen und die Angabe der Variante wertlos war, wie Εὐρόπης, Ἐλάδος, Ελισπόντου, Απολωνίας u. dgl. Wo ich Lücken der Handschrift ausgefüllt habe, habe ich die Zusätze durch spitze Klammern bezeichnet. Sehr unzuverlässig ist die Handschrift inbezug auf die Accentuierung, namentlich

1) S. oben S. 304.

2) Über die Handschrift ist der Catalogus codicum manuscriptorum bibliothecae Regiae, T. II, p. 621 zu vergleichen.

liebt sie das Paroxytonon statt des Perispomenon zu setzen; doch ist ihr auch der entgegengesetzte Fehler nicht fremd. Die Schriftzüge des Codex sind deutlich und leicht lesbar, nur in vereinzelten Fallen kann man zweifelhaft sein, ob man β oder μ, σσ oder σπ vor sich hat.

1. Τάξις προκαθεδρίας τῶν ὁσιωτάτων πατριαρχῶν μητροπολιτῶν καὶ αὐτοκεφάλων.

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7. Μητροπολιτῶν.

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ὁ Καισαρείας

ὁ Ἐφέσου

0

ὁ Κωνσταντίας

ὁ Ἡρακλείας Θρά

κης

ὁ Αγκύρων ὁ Κυζίκου ὁ Σάρδης

ὁ Νικομηδείας

ὁ Γορτύνης

ὁ Νικαίας

ὁ Θεσσαλονίκης

ὁ Χαλκηδόνος

ὁ Σίδης

ὁ Σαρδηνίας
ὁ τοῦ Δυρραχίου
ὁ Τυάνων

ὁ Αμασείας

.

ὁ Μωκησῶν

ὁ Γαγγρῶν

ὁ Κλαυδιουπόλεως

12. Γαλατίας und 13. Ἑλλησπόντου fehlen.

18. σαλωνίκης. 19. χαλκηδών. 21. ἐπαρχία Σαρδινίας, ὁ Καράλεως ? 22. ὁ ὁ τοῦ δυραχίου. 24. ἀμασίας. 26. γαγρῶν.

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