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Nun finden sich unter dem zuletzt erwähnten Abschnitte die Worte: Hec Philippus Melanchthon ex tempore ad M. Georgium Ebner XII 1 Februarii anno 1521. Daran schliefst sich aber der Brief an, dessen Anfang oben mitgeteilt wurde, mit der Überschrift: Idem ad eundem, d. h. also Melanchthon an den Magister Georg Ebner. Am Ende des Briefes hat die Handschrift das Datum XII Februarii 1521, was ebenfalls im Drucke fehlt.

Nach alle dem dürfte der Schlufs nicht zu kühn sein, dass wir in Magister Georg Ebner, der als Zuhörer Luther's und Melanchthon's sich Aufzeichnungen machte, den eigentlichen Herausgeber der fraglichen kleinen Schrift sehen müssen.

Aber wer ist nun dieser Magister Georg Ebner? In der Wittenberger Matrikel und unter den Korrespondenten Melanchthon's und Luther's habe ich ihn vergeblich gesucht. Ob er dem Nürnbergischen Geschlechte der Ebner, mit dem Melanchthon viele Verbindungen hatte (man denke an Erasmus und Hieronymus Ebner) angehört hat? ich weifs es nicht zu sagen. G. A. Will, der in seinem Nürnbergischen Gelehrtenlexikon" von den verschiedenen Ebner spricht, nennt einen Georg Ebner nicht.

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4.

Lübeck im Jahre 1536.

Nebst einem Briefe Bugenhagens.

Von

Dr. H. Virck in Weimar.

Im Herbst des Jahres 1530 war der Sieg des Evangeliums in Lübeck entschieden. Am 26. Oktober erschien Bugenhagen in der Stadt, um ihr eine neue Kirchenordnung zu geben. Fast ein halbes Jahr war er zu diesem Zweck dort anwesend. Aber

1) Die Ziffer ist korrigiert. Es hat vielleicht XVI daselbst ge

standen.

während an anderen Orten, wo die neue Lehre die Gemüter ergriff, die Obrigkeit sich in dem Wunsch nach einer Reform mit der Menge begegnete und selbst deren Durchführung zum Heil des Gemeinwesens in die Hand nahm, war der Rat von Lübeck in seiner Majorität und in seinen einflussreichsten Mitgliedern der alten Lehre treu geblieben und hatte nur unter dem Druck finanzieller Verlegenheiten den Forderungen der Menge nach einer Reform nachgegeben. Er hoffte bei gelegener Zeit auf Wiederherstellung des alten Zustandes und war im geheimen dafür thätig. Bei dieser Sachlage konnte das zwischen Rat und Bürgerschaft bestehende Mifstrauen nicht beseitigt werden. Die Gemeinde glaubte den Rat beaufsichtigen zu müssen. Ein Ausschufs von 64 Bürgern, welchen der Rat am 7. April 1530 bewilligt hatte, dehnte, gestützt auf die Bürgerschaft, seine Kompetenz, die sich anfangs nur auf die Aufsicht über die neuen Steuern bezog, auch auf andere Dinge aus, und der Rat sank mehr und mehr zu einer Behörde herab, welche lediglich das ausführte, was der Rat der 64 beschlossen hatte.

Bald darauf wurde die Haltung, welche die Bürgerschaft in der religiösen Frage eingenommen hatte, auch für die politische Stellung der Stadt entscheidend. Trotz des Widerstandes des Rates und namentlich der beiden altkirchlichen Bürgermeister, Brömse und Plönnies, trat Lübeck 1531 dem Schmalkaldischen Bunde bei. Die Stellung letzterer an der Spitze der Bürgerschaft wurde dadurch unhaltbar. Am Osterabend des Jahres verliefsen sie heimlich die Stadt und begaben sich zu dem Herzog Albrecht von Mecklenburg und von da an den kaiserlichen Hof nach Brüssel, von wo sie für Wiederherstellung der alten Ordnung in Lübeck zu wirken suchten.

Dieser Schritt der beiden ersten Bürgermeister brachte den Rat vollends um allen Kredit und führte zu einer vollständigen Änderung der Verfassung. Während der Rat sich früher durch Kooptation aus den Patriziern ergänzt hatte, wurden die erledigten Ratsherrenstellen jetzt durch Wahl des Ausschusses der 64 und des später geschaffenen Ausschusses der 100 besetzt. Von den sieben durch die Ausschüsse neu Gewählten gehörte keiner einer patrizischen Familie an. Auch jezt noch blieb zwar die Majorität bei den alten Mitgliedern, indes sie hatten nur geringen Einflufs, und dieser wurde noch mehr geschmälert, als durch die Wahl von 1533 die Zahl der neuen Mitglieder unter 24 auf 12 stieg. Seit April des Jahres 1534 endlich verloren die Anhänger des Alten alle Macht, nachdem man durch ein widerrechtliches und willkürliches Verfahren den gröfsten Teil der alten Ratsmitglieder zum Rücktritt gezwungen hatte. Damit war die populare Partei in Lübeck völlig zur Herrschaft ge

kommen. Jene letzte Mafsregel wurde indes keineswegs von allen Anhängern der neuen Lehre gutgeheifsen. Die Prediger besonders machten aus ihrer Mifsbilligung kein Hehl. Sie hatten auch schon früher an dem Treiben der popularen Partei mannigfachen Anstofs genommen, und namentlich auf Jürgen Wullenwever, der in dieser ganzen Bewegung die hervorragendste Rolle spielte, war man in jenen Kreisen, wie der nachstehende Brief Bugenhagen's zeigt, von Anfang an wenig gut zu sprechen.

Seitdem Wullenwever 1533 zu einem der vier Bürgermeister gewählt worden war, hatte er mehr und mehr die Leitung der städtischen Angelegenheiten in die Hand genommen. Mit ganzem Eifer stürzte er sich in die äufsere Politik. Er war es vornehmlich, welcher, um die alte Machtstellung Lübecks im Norden zu erhalten, die Stadt in den Krieg mit dem Herzog Christian von Holstein, dem gewählten König von Dänemark hineintrieb und damit die gröfsten Gefahren über Lübeck heraufbeschwor. Denn der Krieg hatte einen durchaus anderen Verlauf, als Wullenwever und seine Partei gehofft hatten. Durch Eroberung von Travemünde brachte Christian die Stadt sehr bald in solche Bedrängnis, dafs sie sich im November 1534 genötigt sah, einen Vertrag zu schliefsen, infolge dessen die Feindseligkeiten in Holstein beendigt wurden, während sie in Dänemark ihren Fortgang hatten.

Infolge des unglücklichen Ausganges des Holsteinischen Krieges erlitt das Ansehen der popularen Partei und Wullenwevers den ersten Stofs. Die beiden Ausschüsse der 64 und 100 begaben sich auf Verlangen der Gemeinde ihrer früheren Gewalt, und die im Frühjahr ausgeschlossenen Ratsmitglieder wurden wieder in ihre Stellen eingesetzt. Bereits damals ist der Gedanke an eine Rückkehr Brömse's aufgetaucht; denn Plönnies war unterdes in seiner Heimat Westfalen gestorben. Aber das Ansehen Wullenwevers war doch noch zu grofs, als dafs die Hoffnung der Altkirchlichen schon Aussicht auf Erfüllung gehabt hätte. Als indes auch der Krieg in Dänemark nach anfänglichen Erfolgen eine immer unglücklichere Wendung nahm, und Wullenwever's Einflufs infolge dessen immer mehr sank, ist die Gemeinde diesem Gedanken näher getreten. Bereits im März 1535 autorisierte sie den Rat, mit Brömse in Unterhandlung zu treten. Die Entscheidung wurde schliesslich durch ein Mandat des Kammergerichts an Lübeck vom 7. Juli des Jahres herbeigeführt. Es forderte, dafs innerhalb sechs Wochen und drei Tagen die neu erwählten Ratsherren abtreten, alle Veränderungen abgestellt und in jeder Beziehung die alten Zustände wieder hergestellt werden sollten. Da Lübeck bei dem unglücklichen Gang des dänischen Krieges und der wenig freundlichen Haltung der benachbarten

Fürsten nicht daran denken konnte, dem Mandat zu trotzen, so suchte man in dieser schwierigen Lage nach einem Ausweg und glaubte diesen zu finden, indem man Brömse zurückrief. Dieser, meinte man, würde auch wohl die Macht haben, das Mandat abzuwenden. Einem hierauf gerichteten Antrag des Rates gab die Gemeinde am 14. August ihre Zustimmung. Die 64 und 100 legten definitiv ihr Amt nieder. Noch im Laufe des Monats, während der Abwesenheit Wullenwevers schlossen die neuen Ratsmitglieder sich ihnen an, und diesem blieb schliesslich nichts anders übrig, als ihrem Beispiel zu folgen. Am 28. August kehrte Brömse zurück und nahm alsbald wieder seine frühere Stelle als erster Bürgermeister der Stadt ein.

Brömse und seine Parteigenossen dürsteten nach Rache und wünschten, dafs der politischen Restauration bald die kirchliche folgen möge. Eher als sie es hoffen durften, schien dieser Wunsch in Erfüllung gehen zu sollen.

Wullenwever suchte auch nach Niederlegung seines Amtes für seine früheren Verbündeten, die dänischen Städte Kopenhagen und Malmö und die in ersterer eingeschlossenen Fürsten, den Grafen Christoph von Oldenburg und den Herzog Albrecht von Mecklenburg, zu wirken. Um diesen Hilfe zuzuführen, wollte er mit den Hauptleuten einiger Haufen Landsknechte in Verbindung treten, welche sich südlich der Elbe gesammelt hatten. Als er bei diesem Unternehmen das Gebiet des Bischofs von Bremen berührte, wurde er gefangen genommen und auf das Schlofs Rothenburg geführt, wo man ihm den Prozefs machte. Auf der Folter prefste man ihm das Geständnis ab, er habe jene Knechte in Sold nehmen wollen, um mit ihnen Lübeck zu erobern, Brömse und die alten Ratsmitglieder zu erschlagen und sich selbst zum Herrn der Stadt zu machen. Aufserdem wollte er widertäuferische Bestrebungen verfolgt haben, deren er auch die Lübecker Prediger Peter von Friemersheim zu St. Jacobi und Johann Flachsbart beschuldigte. Als Mitwisser seiner Pläne nannte er: Hinrich Möller, Borchert Wrede, Harmen Stüver, Johann v. Elpen, Harmen Israhel, Johann von Acheln, Ludwig Taschemaker und Harmen Sickman. Alle diese Männer hatten eine mehr oder weniger bedeutende Rolle in der kirchlichen oder popularen Bewegung gespielt: Taschemaker war zusammen mit Wullenwever Bürgermeister gewesen, Elpen hatte mit ihm im Rat gesessen, Israhel, Wrede, Acheln und Möller waren Mitglieder der 64 gewesen. Stüver wird unter denen genannt, welche die alten Ratsmitglieder verspotteten und ängstigten, als Brömse und Plönnies die Stadt verlassen hatten. Sickmann endlich hatte in der Versammlung der Gemeinde, durch welche der Rat autorisiert wurde, mit Brömse in Unterhandlung zu treten, darauf gedrungen,

dafs bei der bevorstehenden Änderung der evangelische Glaube gesichert und die abtretenden Ratsmitglieder vor Verfolgung geschützt würden.

Die Aussagen Wullenwevers kamen Brömse und seinen Genossen sehr gelegen. Wurden die Männer, welche die kirchliche Reform mit hatten durchführen helfen, des Landesverrats schuldig befunden, so musste das auch auf Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse zurückwirken. Es konnte für den Bestand der evangelischen Lehre in Lübeck verhängnisvoll werden. Trotz der Ungeheuerlichkeit der Aussagen Wullenwevers schenkte die Gemeinde ihnen in der ersten Aufregung Glauben. Nach Verlanf einiger Zeit indes, nachdem man die Sache mit rubigerem Blut überlegt hatte, wurden doch Zweifel laut, und diese verstärkten sich, als Abgeordnete aus der Bürgerschaft einem zweiten Verhör Wullenwevers beigewohnt hatten. Die Abgeordneten stellten deswegen nach ihrer Rückkehr bei dem Rat den Antrag, die Verhafteten gegen Bürgschaft in ihre Häuser zu entlassen, und der Rat hat dies nach anfänglicher Ablehnung auch bald darauf bewilligt (2. April 1536) Indes blieben die aus der Haft entlassenen Bürger auch ferner wegen des auf ihnen ruhenden Verdachtes in ihren Häusern interniert. Damit war die evangelische Bürgerschaft ihrer Führer beraubt und stand dem in seiner Mehrbeit am Alten hängenden Rat fast wehrlos gegenüber. bald sollten sich die Folgen hiervon bemerkbar machen.

Sehr

Auf der Versammlung der evangelischen Bundesstände in Schmalkalden im Winter 1535 war die Erneuerung des 1537 ablaufenden Bundes auf zehn Jahre beschlossen worden. Weder zu dieser noch zu der folgenden Versammlung, welche im April des folgenden Jahres in Frankfurt stattfand, waren die Lübecker erschienen. Wahrscheinlich schon unter dem Einfluss des restaurierten Rates suchte die Stadt sich erneuten Verpflichtungen gegen den Bund zu entziehen. Da aber die evangelischen Bundesstände den gröfsten Wert auf die Teilnahme Lübecks legten, so erhielten Herzog Ernst von Lüneburg und die Städte Hamburg und Bremen den Auftrag, dem Rat von Lübeck die Beschlüsse der beiden letzten Versammlungen mitzuteilen und ihn zu einer endgültigen Erklärung zu veranlassen, ob er in die Verlängerung des Bundes willige oder nicht. Am 21. Juni des Jahres entledigten die Gesandten des Herzogs und der Städte sich ihres Auftrags. Aber ihre Bemühungen, den Rat zu einer zustimmenden Erklärung zu bewegen, waren umsonst. Man sei bereit, so lautete die Antwort, bei Gottes Wort und der Wahrheit zu bleiben; doch seien dies wichtige Sachen, und die Stadt befinde sich infolge der Mafsregeln der vorigen Regierung in einer sehr schwierigen Lage. Man könne ohne weitere Überlegung und

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