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ob er zehn, zwanzig Jahr in einer ganzen Stadt drei, vier tausend Seelen versäumet, ja ob er in Städten, Dörfern drei, vier Pfarren auf einmal habe und unzählig viel arme Seelen und Gewissen jämmerlich trostlos lasse, welche er weder lehren, trösten, noch unterrichten kann; seine Sorge ist nicht Seelsorge, sondern Korn- und Mehlsorge. Seine beste Kunst ist, daß er sein Zinsregister lese und macht wohl das ganze Jahr keine Feder naß, denn wenn er auf Michaelis und Martini in das Register Dedit schreibt. Ein recht natürlich Papist ist ein solch lästerlich Unmensch, daß er beides verlacht, spottet und verachtet, es sei Recht, Religion oder ihr eigen erfunden Schein, allerlei Sagung, es sei Pabst oder Evangelium; denn man weiß noch wohl, wie die Papisten ihre eigene Winkelmesse spotteten: Ist Geld und Präsenz vorhanden (sprachen sie), so wachsen uns die Messen im Leib, wie den Hühnern die Eier; item wie sie ihre eigene Horas canonicas verlachten: Nicht viel Geld oder Korn habe ich, sprach einer zum Andern, aber gewiß Retardat und ungebetete Vesper und Metten habe ich etlich Boden voll! Welche nun solche rohe böse Leut sind, daß sie die Religion verachten, schmähen und spotten dürfen, die sind auch gewißlich aller ander böser lästerlicher Untugend, aller Sünde und Schande voll, und das ist gewißlich nichts guts, sondern eitel satanisch Gedanken und Werk, und sonderlich von Gottes Wahrheit, von dem Evangelio spöttlich reden ist zwar ein solch löblich Kunst, da der Teufel oberster Meister ist, welches diejenigen, so an Gott verzagen und dem Satan sich ganz ergeben haben, am besten können. Was Gott der Herr für göttlich stark Werk bei dem Evangelio auch zu unserer Zeit thut und gethan hat, das sehen dieselbigen verherten Papisten und mögen es mit Händen greifen und tasten; wollen sie aber nicht destoweniger arme Strohhälmer mit brennenden Feuer scherzen, so wird sie Gott auch wohl finden und der Herr Christus, welcher gewiß in den Pfarren, da das Evangelium und die Sacramente rein gehen, oberster Seelhirt, Pfarrherr, Bischof, Täufer und Sacramentreicher ist. Paulus der Apostel warnet mit großem Ernst wohl höher und größer Leut, denn die papistischen Dorfpfarrer sind, daß sie sich nicht an Gott verbrennen, 2. Cor. 13.: Suchet ihr denn (sagt er), daß ihr einmal gewahr werdet deß, der in mir redet, nemlich Christus; als sollt er sagen: Wagets nicht zu hoch, Gott ist euch zu stark, ihr seid Menschen, er ist Gott. Wir aber und alle Gottfürchtige sollen nicht so klein achten das Predigtamt, sondern sollen wissen, daß eine jegliche recht bestellte Pfarre (wenn es auch das geringste Dörflein wäre) des lebendigen wahren Gottes Haus und Saal ist, da Gott und viel tausend Engel (welche auchh Dorfpfarrer und der geringsten Christen hüten, Pfarrherry, mit sind) wandeln und wohnen; und wo das heilige Evangelium in eine Stadt oder Dorf kommt und den Satan und Pabst austreibt, sollen wir uns von Herzen freuen, daß wir diese Stücke wieder rein haben: Evangelium, Tauf, Sacrament, Absolution u. f. w. Denn wo diese Stück sind, da ist wiederum das Paradies angefangen, da ist das

Himmelreich, wie Christus selbst sagt. Wie herrlich preiset David Gottes Haus, wo Gott wahrhaftig eine Pfarre anrichtet, und da er durch sein Wort wohnet. Man sehe, wie herrliche Werk Gott der Herr wirket, wo eine Pfarre oder Kirch angehet; wo das Wort des Herrn Jesu, wo die Tauf ist, da gibt er bald den heiligen Geist, da thut er bald den ganzen Himmel auf, thut Wunderwerk, gibt Weisheit, Geist, Zungen und Sprache, Freudigkeit zu predigen, macht das Evangelium endlich zu Ehren, den Satan zu Schanden, fasset die Pfarren, Predigtstühl und das Himmelreich in eine Haushaltung, in eine Deconomia, wie denn auch die Schrift Pfarrherrn Deconomos nennet, d. i. Haushalter über die geistlichen und himmlischen Schäße."

Nicht minder einflußreich und bedeutungsvoll wirkte Jonas für die Gestalt und Rechtsverfassung der evangelisch-lutherischen Kirche durch sein im Jahr 1538 abgefaßtes Bedenken der Consistorien halben (mitgetheilt in Richters Geschichte der evangelischen Kirchenverfassung in Deutschland, S. 82 ff.). Der Churfürst hatte von den Wittenbergern ein Gutachten hierüber eingefordert und diese hatten ihr rechtskundigstes Mitglied mit der Arbeit betraut. Je mehr alle Hoffnung auf eine Ausgleichung mit den Autoritäten der römischen Kirche schwand, desto dringender schien eine feste Ordnung und Gestaltung der protestantischen Kirchenverhältnisse geboten, wie denn schon die Schmalkaldischen Artikel die Errichtung von Ehegerichten der Kirche forderten, während andererseits die Aufsicht der Visitatoren gegenüber der Zuchtlosigkeit des Volkes fich als unzureichend erwiesen hatte. Jonas lieferte sein Gutachten mit meisterhafter Umsicht und Klarheit. In demselben wies er zuerst die Nothwendigkeit der fraglichen Einrichtung nach: es sei zu besorgen, daß nach Abstellung etlicher Mißbräuche desto leichter Aergernisse vorfallen, viel Untugend und Muthwille von ungezogenen groben Leuten mit Verachtung, Lästerung der Religion, mit Unzucht und Ehebruch vorgenommen werden; die Ehehändel, auch die Streitigkeiten der Kirchen und Pfarrer bedürften ein eigenes Forum, hierzu sollten Confiftoria errichtet werden, welche 1) Fleiß darauf zu verwenden hätte, damit die Pfarrer und Diener des Evangelii dem göttlichen Wort gemäß und auch einträchtiglich, gleichförmig lehren, daß fie fleißig die heilige Schrift studiren und die reine christliche Lehre dem Volk treulich vortragen, aller Rotten, Secten, verdächtiger Bücher und Lehre sich enthalten; 2) ein Einsehen hätten, damit die Priester, Pfarrer, Prediger, Seelsorger, Diaconen, Kirchendiener und Custor mit unsträflichem christlichen Leben neben der Lehre sich erzeigen, nicht in ärgerlicher Uneinigkeit, Neid, Haß, Zank unter sich selbst, nicht mit Diebstahl, Ehebruch, Schwelgerei, anderen Lastern sich berüchtiget finden lassen; 3) sämmtliche Ehefragen erledigen, öffentliche Sittenzucht üben und Kirchenzucht im engeren Sinn gegen Sabbathschänder, Sacraments - und Religionsverächter; 4) über gleichmäßige Ceremonien bei Austheilung der Sacramente, bei Begräbnissen u. s. w. wachen; 5) Kirchenvermögen und Kirchenbauwesen

handhaben und 6) die Beseßung der erledigten Pfarrstellen leiten. Ueber die Errichtung dieser neuen Kirchenbehörde lautet das Bedenken, „daß die Confistoria an vier Orten der Lande und Fürstenthümer müßten aufgerichtet werden, und in einem jeglichen soll ein Commissarius seyn (wie man den nennen wollt), und derselbige müßte ein wohlgeschickter Mann seyn, gelehrt in Jure und auch in der heiligen Schrift, derselbige soll die Jurisdiktion haben und unter sich zwei geschickte Notarien oder Schreiber, welche alle beide, oder je Einer aus ihnen auch gelehrt sei, daß dieselbigen zu Zeiten die Sachen verhören und erwägen können. Dieser Judex muß Gewalt und Macht haben, die Parten zu citiren, die Sachen zu verhören, zu strafen und exequiren, und in schweren Sachen hätte er sich alle Zeit Raths bei der Universität Wittenberg oder andern gelehrten Theologis oder Juristen zu belernen.“ Als in Kirchenfachen zu gebrauchende Strafen werden genannt: „Excommunicatio oder Bann, nit um Geldsachen, sondern gemäß der heiligen Schrift, Strafe am Leibe, sofern wie vor Alters gegen Kirchenpersonen gebraucht; Geldstrafe und gebührlich Gefängniß." Der Bann soll nie ohne Vorwissen des Judicis Consistorii ausgesprochen und in der Kirche durch den Pfarrer oder Prediger über den Verbannten verkündigt werden. Hierbei wird bemerkt : ,,Dieser Artikel wird wohl bei Etlichen Bedenken haben, werden es dafür achten, man wolle den Bann wieder aufrichten; was ist aber das gesagt? Christliche Zucht zu erhalten ist der rechte christliche Bann gegründet in der Schrift, wie Paulus zu den Corinthern schreibet, wie D. Martinus auch gedenkt in der Visitation Büchlein; der christliche Bann, auch welcher nit um Gelds willen oder aus Leichtfertigkeit, sondern der Schrift gemäß durch Bedenken und zeitlich Rathschlag wird fürgenommen, ist nicht abgethan; der Apostel Ordnung auch und Schrift hat kein Creatur abzuthun; die Welt hat ihr diese Freiheit selbst angenommen, eine christliche Kirche aber fann bei einem rohen zaumlosen Leben nit bestehen. Mit den Excommunicaten oder Verbanneten solls also gehalten werden: Sie sollten in allerlei Gemein und Kirchen ausgeschlossen seyn und nirgends zugelassen werden, denn allein zu der Predigt; es sollt ihnen versagt werden das heilig Sacrament, item bei der Tauf Gevater zu stehen, oder so der Excommunicandus ein Prediger oder Priester, die Sacrament taufe zu reichen; item er sollt nit begraben werden mit Gesänge oder Ceremonien oder auf gemeinen Gottesacker, sondern aufs Feld; zudem sollt der Bann ein bürgerlich Straf mit sich bringen, als suspensionem ab officio, item auf ein Zeit lang Absonderung vom Rathstuhl, item Verbietung seines Handwerks, seiner Nahrung. Denn der Bann ist in der Kirche alle Zeit unter den höchsten Strafen gewesen, wie die heilige Schrift 1. Cor. 5. anzeiget und diejenigen als vor Gott verflucht zu achten, welche durch berathschlaget und beschlossen Urtheil der Kirchen aus genugsamen Ursachen kraft göttlichs Schrifts und Worts verbannet werden. Darum soll der Bann oder Excommunicatio nit vor ein gering Ding geachtet

werden; derhalben sollt der Bann' auch darneben ein bürgerliche Straf, als Verbietung des Handwerks auf ein Zeit oder dergl. mit sich bringen.“ Excommunicirt sollen aber werden: 1) die, welche rottische, verführisch Dogmata und Lehre führeten und davon sich nit wollten abweisen lassen; 2) die, so nach geschehener Verwarnung in Ehebruch, Hurerei, Wucher verharren und fich nicht beffern; 3) welche ihr Vater und Mutter schlagen und mit der That unseligen, item die so an ihre Priester, Pfarrer, Prediger, Seelsorger, Diacon, Kirchendiener mit Raufen und Schlagen Hand anlegen; 4) alle Gotteslästerer; 5) die, welche etwa unter der heiligen Communion, unter der Predigt oder zur Zeit der Pfalmodey in der Kirche aus Muthwillen Troß Leichtfertigkeit getrieben, den Prediger geschmähet, item die etliche Wochen, Monat oder Jahr aus Verachtung in keine Kirchen oder Predigt gegangen; 6) welche mit Zauberei und verdächtigem Segen umgehen, meineidig und ihres Eids Pflicht Verächter befunden. Für jedes Consistorium soll ein Kerker gebaut werden, die kirchlichen Vergehungen darin zu bestrafen. Insbesondere sollen die Consistorialrichter jährlich die unter ihnen stehenden Schulen durch die Notarien und etliche Gelehrte besuchen und visitiren lassen und Achtung darauf geben, daß in Erziehung der Jugend aller höchste Fleiß fürgewendet werde.

Der Churfürst nahm diese Vorschläge in Betreff einer Consistorialverfassung im Wesentlichen an und befahl, den Justus Jonas nebst M. Eisleben und den Juristen D. Goldstein und Monner mit Verwaltung der Kirchenfachen gemäß den obigen Vorschlägen zu beauftragen. Doch verzögerte sich die Ausfertigung des Auftrags bis 1539, die wirkliche Ausführung bis 1542, als Jonas nicht mehr in Wittenberg war. Kurze Zeit vor seiner Uebersiedlung nach Halle war diesem auch noch die Ehre zu Theil geworden, zum Hofmeister des späteren Herzogs Johann Friedrichs des Mittleren bestellt zn werden. Ehe wir ihm nach Halle folgen, verdient noch ein Brief mitgetheilt zu werden, den Jonas am 5. December 1539 an den Churfürsten zu Brandenburg, Markgrafen Joachim den Andern schrieb 71).

Der genannte Fürst beabsichtigte dem Reformationswerk in der Marf Brandenburg den Schluß zu geben durch Aufstellung einer festen evangelischen Kirchenordnung, deren erster Entwurf den Wittenbergern zugeschickt wurde, damit sie ihr Gutachten darüber abgäben. Je schwankender bisher dieses Fürsten Stellung zur Reformation gewesen war, desto mehr galt es, ihn in seinem Entschluß zu bestärken, und das versuchte Jonas mit seinem Schreiben. Es lautet:,,Gnädigster Churfürst und Herr. Nachdem Paulus sagt 1. Cor. 7: Das Wesen dieser Welt vergehet, und so der Apostel Johannes in seiner ersten Epistel 2. sagt: Die Welt vergehet mit der Lust, wer aber den Willen Gottes thut, der bleibet in Ewigkeit; so auch Gottes unendliche Güte so reich und überschwänglich ist, daß er alle Menschen ohne vorgehende Verdienst aus lauter Barmherzigkeit, Dankbare und Undankbare, durch sein Wort läßt

rufen zu Gottes Reich, also daß nach diesem ungewissen sterblichen Leben erst ihr recht Leben, derjenigen, so Gottes Wort glauben, soll angehen, und Gott dieß Leben für die vergängliche Blüth und Blätter, jenes zukünftig Leben aber für den Apfel und rechte Frucht achtet, sollt es wohl also seyn, daß Jedermann fleißig vor allen Dingen solch Gottesreich und ewig Leben sucht, aber aufs wenigste nicht verachtet und sollt unser eigen Sterblichkeit und Gebrechlichkeit (wie E. C. F. G. in Ihr Vorrede auch gedenken) verinnern, daß wir vor allen Dingen höchsten Fleiß thäten, Gott und den rechten Weg zum ewigen unsterblichen Leben recht zu erkennen. Aber da sehen wir, was die Erbsünde vor Schaden gethan; in der Welt gehen andere Sachen vor, Gott muß mit seinem Reich allenthalben der letzte seyn. Gott vermahnet wohl treulich in Propheten, als Esajä 55: Alle, die ihr durftig seid, kommt zum Wasser, kommt her und kauft ohne Geld umsonst Wein und Milch; item: Suchet den Herrn, weil er zu finden ist, rufet ihn an, weil er nahe ist; item im 24. Psalm vermahnet er sonderlich die Könige und Fürsten, daß fie Gottes Wort wollen annehmen, item den König der Gloriä nit lassen vor der Thür stehen; denn die Land und Königreich, Fürstenthümer nennet er Thore. Aber die Welt läßt ihrer Art nach ihre Sachen, Reichthümer, Ehr, Gut xc. das Erste seyn, achtet für einen großen Schaden, bei Menschen Unwillen zu verdienen oder Menschen zu verzornen; da eilet fie, lauft und rennet, das Zeitliche nicht zu versäumen. Ums Himmelreich dringet sie sich nicht so emfig und meinet ohngeboten Gottes Reich und Gnade zu versäumen oder Gott zu verzornen sei nit Schade. Darum ist das ein groß reich Gnade, Werk Gott gibt hier auf Erden sein Wort, Willen und den rechten wahren Gottesdienst zu erkennen und also hier in den Kirchen in das Paradies und Himmelreich wiederum zu kommen durch Christum. Denn da sagt der Psalm: Die Welt freuet sich, wann sie Ehr, Gut, Herrlichkeit, alles genug hat; aber wohl. dem Volk (sagt David), deß der Herr ein Gott ist: denn das Königreich oder Land oder der Mensch, der den rechten Gott erkannt hat, dem ist ewig ge= holfen. Denn wer den wahren Gott und Christum hat, der hat ewig Troft, ewige Seligkeit, Himmel und Paradies wiederum, allein daß noch auf Erden nicht alles offenbaret ist, und wartets in Hoffnung. Denn wir Menschen find zu viel höheren Gütern geschaffen, denn Silber und Gold ist. Darum sagt Paulus 1. Cor. 1: Jhr seid reich in allerlei Weisheit an allerlei Gabe, also daß euch nichts mangelt. Ja darum ist viel ein großer Schaß, wo Gott einem Land das Evangelium gibt, denn wenn er da plößlich viel reich Bergwerk ließ angehen, wie auch Christus das Himmelreich einem Schaß oder Bergwerk in der Erden verborgen vergleicht. Derhalb gnädiger Churfürft und Herr, sind wir hoch von Herzen erfreut, daß E. C. F. G. in Ihren Landen und Churfürstenthümern die Lehre des Evangelii angenommen und die Thür dem Herrn Christo aufgethan haben, wollen Gott den Herrn treulich helfen bitten, daß er seinen reichen Segen und Gnade dazu wolle verleihen. Ich

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