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zeichnung auch in anderen Fällen lediglich der Abdruck wirklicher sozialer Zustände der Vergangenheit ist.

Auch hier ist die Sprache also das ehrwürdige Archiv uralter Sitten, und anscheinende Sprachseltsamkeiten sind Zeugen einer fernen Vorwelt. Und wir sehen hier gegenüber dem Hetärismus als das Neue und Eigentümliche, das durch diese Verwandtschaftsbezeichnungen bestätigt wird, den Grundsatz der Exogamie. Man kann direkt sagen, dass der Totemismus begrifflich exogam ist. Es ist hiernach sicher eines der ältesten Eheverbote, dass niemand in seinen eigenen Totem heiraten darf, und ist dies wohl der uralte Ursprung des dem Hetärismus prinzipiell entgegenstehenden, uns heutzutage selbstverständlichen Verbots der Geschwisterehe. Auf der anderen Seite zeigt sich die Einseitigkeit der Auffassung der Gruppenehe darin, dass bei Völkern mit Totemverfassung und Vielweiberei ein Mann, wenn er eine Witwe heiratet, gleichzeitig auch deren Tochter zur Ehe nehmen kann1).

Ausgesprochenes Recht ist die Exogamie des Totems bei den nordamerikanischen Indianern; bei den Jrokesen und Columbiavölkern ist dies sogar dahin ausgedehnt, dass es nicht nur von dem eigenen Totem desselben Stammes, sondern auch vom entsprechenden Totem eines anderen Stammes gilt, sodass z. B. wer zu einem Büffeltotem gehört, nicht in den Büffeltotem eines anderen Stammes hineinheiraten darf2).

Gehen wir davon aus, dass die Gruppenehe ein Zwischenglied vom Hetärismus zur Einzelehe bildet, so ist es natürlich, dass in älterer Zeit sie sich zunächst in hetäristischer Gestaltung entwickelt haben wird, während später sich bei allmählichem Übergang Mischformen ergeben haben müssen. Und derartige Verhältnisse, in welcher ein Teil der Frauen in anerkannt

1) VETTER in Zeitschr., Bd. 14, S. 332; v. d. STEINEN, Unter den Naturvölkern Zentralbrasiliens, S. 501.

2) DORSEY, S. 255 ff.; BANCROFT, Bd. 1, S. 197 A. 75: KOHLER in Zeitschr. Bd. 12, S. 226.

gültigen Einzelehen, ein anderer Teil hetäristisch lebt und dadurch von der Verehelichung mit einem einzelnen Mann ausgeschlossen ist, schildert uns tatsächlich KARL v. d. STEINEN 1) von dem südamerikanischen Naturvolk der Bororos.

Ebenso ist bei dem später zu erörternden Übergang des Mutterrechts zum Vaterrecht auch einer allmählichen Zerstörung alter Verhältnisse und ihrer Umschmelzung in neue nur selbstverständlich, dass diese Erscheinung sich auch in den Formen der Totemverfassung zum Ausdruck bringen wird. Hieraus erklärt sich die merkwürdige Abweichung, die man bei einzelnen amerikanischen Völkern, aber auch bei den afrikanischen Hereros gefunden hat3), dass das Kind zwar der Familiengruppe der Mutter, aber dem Totem (Brauch, Ahnenkult u. s. w.) des Vaters folgt. Hier tritt dann die unserm neueren Bewusstsein entsprechende Wendung ein, dass die Verwandtschaften beider Gruppen gezählt werden eine wichtige Verbindungsbrücke zu der Auffassung vorgeschrittener Zeiten.

Aber wir wollen uns der Betrachtung der Nachweise zuwenden, die uns vom Vorkommen der Gruppenehe in der Völkerkunde erbracht sind. Hier ist der klassische Boden Nordamerika, und die klassische Nation des Totemismus sind die Rothäute. Es ist den Forschungen MORGANS zu verdanken, dass uns ein anschauliches Bild von der dortigen hohen Entwickelung der Gruppenehe erhalten ist. Zunächst finden wir hier durchweg die Einteilung der Stämme in bestimmte einzelne Gruppen. Wir finden ferner, dass jede Gruppe ihr besonderes Tier hat, mit dem sie in einer religiös geweihten, geheimnisvollen Beziehung steht3). Man hat dies für einzelne

1) a. a. O., S. 481, 500 ff. Ähnliches finden wir bei EHRENREICH, Beiträge zur Völkerkunde Brasiliens, in den Veröffentlichungen aus dem Kgl. Museum für Völkerkunde, Bd. 2, S. 28 von den Karayas am Rio Araguaya. 2) Zeitschr., Bd. 14, S. 295.

3) DORSEY, S. XLVIII, S. 225, 229, 233, 237, 248.

Stämme ganz genau festgestellt; so haben beispielsweise die nachstehenden Stämme folgende Totems, nach denen sie in Gruppen zerfallen:

Die Wyandot 11: Hirsch, Bär, Falke, Biber, Wolf, Seeschlange, Stachelschwein und 4 Arten Schildkröte;

die Jrokesen 9: Wolf, Bär, Schildkröte, Biber, Hirsch, Schnepfe, Reiher, Aal, Habicht;

die Delawaren und Mohikaner: Schildkröte, Welschhahn, Wolf u. s. W.;

die Omaha: Elch, Schwarzschulterbuffalo, Hangabuffalo, Catada (mit den Untertotems Schwarzbär, Kleinvogel, Adler und Schildkröte), ferner Grüne Kreide, Wolf, Buffaloschweif, Hirschkopf, Buffalokalb, Reptil u. s. w.1). Zu unterscheiden ist das Stammtier vom Manitu oder Schutzgeist des einzelnen Indianers. Das ihm im Traum, insbesondere zur Zeit der Jünglingsweihe, erschienene Tier wird von ihm Zeit seines Lebens besonders verehrt. Die Bedeutung des Manitu liegt nur auf religiösem, nicht auf rechtlichem Gebiete.

Das Stammtier ist heilig; man glaubt an die Abstammung von diesem Tier, und dass die Stammesgenossen nach ihrem Tode in das Tier zurückkehren. Dem entsprechen auch die Begräbnisfeierlichkeiten und die Grabmäler. So wird bei den Buffalogruppen der Tote in eine Büffelhaut gekleidet und ihm gesagt: Vom Büffel bist du, dahin kehrst du zurück 2). So wird das Totemtier auch auf dem Grabe dargestellt: bei den

1) Vergl. auch SCHOOLCRAFT, History, Condition and Prospects of the Indian tribes, Bd. 2, S. 49: »The Turtle, the Bear and the Wolf appear to have been primary and honored totems in the most of the tribes, and bear a significant rank in the traditions of the Jroquois, and Lenapis or Delawares; and they are believed to have more or less prominency in the genealogies of all the tribes, who are organized on the totemic principle.

2) DORSEY, S. 229, 233.

Vogeltotems der Vogel in fliegender Stellung, als ob der Tote als Vogel davon fliegt.

Die Stammgenossen benennen sich vielfach nach den besonderen Eigenschaften des Stammtieres 1). Ebenso dient bei der Tätowierung das Tier als Stammwappen. Auch Schmuck und Haartracht wird der Besonderheit des Stammtieres angepasst2). Am deutlichsten zeigt sich dies bei den Schildkrötentotems: hier wird der Kopf geschoren und an jeder Seite 2 Locken, eine über der Stirne und eine hinten gelassen, welche Füsse, Kopf und Schwanz der Schildkröte darstellen sollen 3).

Auch bei den Festen und Tanzspielen wird, ganz in Zusammenhang mit deren uraltem religiösen Charakter, die Gestalt des heiligen Stammtieres in Gang, Maske und Vermummung nachgeahmt. So sind die ältesten dramatischen Spiele Tierspiele, die älteste nachbildende Kunst Tierbildnerei gewesen, wie uns auch die prähistorische Wissenschaft lehrt, dass die ältesten, uns auf Knochen und Elfenbein erhaltenen Versuche der Anfänge einer bildenden Kunst in Nachahmung von Tieren bestehen.

In weiterer Fortschreitung der Künste sehen wir, ähnlich den an den mittelalterlichen Palästen angebrachten Wappen des hohen Adels, heute noch bei den Rothäuten Alaskas, den dortigen Tlinkitindianern wie den Haidas auf der KöniginCharlotten-Insel, Bilder der Stammtiere, wie Wolf, Krähe, Adler u. s. w., oft in beträchtlicher Höhe vor den Häusern errichtet. Es ist dies eine Tatsache, welche das Erstaunen der Goldsucher von Klondyke erregt hat und durch ihre Schilderungen weit bekannt geworden ist.

1) DORSEY, S. 227, 236, 237, 239, 240, 243, 244, 245, 246, 247, 248.

2) DORSEY, S. 225, 229, 235, 238.

3) DORSEY, S. 240.

So fanden sich die einzelnen Gruppen, und wird diese Sonderung bis ins Einzelne festgehalten. Bei ihren Wanderungen wird das Lager ganz regelmässig nach den Totems angelegt, so lagern die Omaha in einem Kreis, in der Mitte ein Weg, 5 Totems zur Rechten und 5 Totems zur Linken desselben, bei den Osaga je 7 Totems zur Rechten und Linken, bei den Cheyennen 3 an der einen, 4 auf der andern Seite und einer am Schluss 1).

Und diese Gruppen sind die Grundlage der indianischen Eheverfassung. Die Frau muss stets aus einem andern Totem stammen als der Mann; so darf eine Frau aus der Wolfsgruppe keinen Mann aus derselben, sondern etwa aus der Rabengruppe heiraten. Und dass sie in ältester Zeit den sämtlichen Männern der andern Gruppe anvermählt war, geht nicht nur aus den vorhin beigebrachten Sprachdenkmälern, sondern auch aus verbliebenen Resten alter Sitte hervor, wie jetzt noch z. B. bei dem Indianerstamm der Koluschen im nordwestlichen Nordamerika der Bruder des Mannes als Nebenmann der Frau betrachtet zu werden pflegt2).

Innerhalb dieser Gruppenehe, die allen indianischen Stämmen Nordamerikas eigen ist, hat das Leben aber bei den Verhältnissen verschiedener Stämme auch verschiedene Unterformen gezeitigt. Immer ist Grundsatz, dass eine Gruppe in die andere hineinheiratet; man unterscheidet aber, nach zwei hierfür besonders typischen Stämmen, das Chokta- und das

1) DORSEY, S. 219 ff.

2) WAITZ, Anthropologie Bd. 3, S. 328. Über die vorstehende Schilderung der nordamerikanischen Totemverfassung vergl. ausser den angeführten Werken von MORGAN und DORSEY, SCHOOLCRAFT a. a. O. Bd. 2, S. 49, KOHLER in Zeitschr. Bd. 12, S. 214 ff., Bd. 6., S. 329; BANCROFT Bd. 1, S. 197 A. 75 von dem columbischen Indianerstamm der Nootkas: Persons of the same crest are not allowed to marry, und ebenda S. 277 von den columbischen Spokanes: The man who marries the eldest daughter is entitled to all the rest, and parents make no objection to his turning off one in another's favor.

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