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Sonntagsruhe beschlossene Segensfülle den alten Kulturvölkern am Euphrat und Tigris" verdanken; denn was sie selbst nicht hatten konnten sie auch andern nicht geben.

Daneben aber steht es fest, daß der affyrische König, der Hirte der großen Völker", am 7., 14., 21. und 28. Tag des Monats kein gebratenes Fleisch und kein gesalzenes Brot essen durfte; denn als Oberpriester mußte er den hemerologien oder Kulturgesehen der Priester gehorsam sein. Auch durfte er an diesen Tagen seinen Leibrock nicht wechseln noch weiße Gewänder anlegen, keinen Wagen besteigen, kein Opfer bringen, keine Entscheidung fällen. Beachtet man dieses Verbot, so kann in Assyrien sicher der Sabbat nicht als ein Tag zur Beschwichtigung der großen Götter aufgefaßt worden sein; denn auch der Magier durfte an verborgenen Orten nicht wahrsagen, der Arzt die Kranken nicht besuchen. noch Arzneien verordnen. Eine Verfluchung am Sabbat vorzunehmen, wurde nicht passend gefunden; denn es war ja ein böser Tag. Nur Zahlung zu leisten war nicht verboten 1). Mit allen diesen Bestimmungen gelangen wir nicht zu einem Tag religiöser Freude und geistlichen Segens, wie der Sabbat in Israel tatsächlich auftritt, vielmehr entsprechen namentlich die assyrischen Bestimmungen der Auffassung des Sabbats als eines bösen Tages, wo jeder sich hüten muß, den Zorn der Götter noch mehr zu reizen statt ihn zu beschwichtigen. Solchen Bestimmungen sieht der Talmud viel ähnlicher als die Bibel; sie machen aus dem Sabbat einen Fasten-, Buß- und Trauertag, während das Volk Ifrael an diesem Tage der großen Taten seines Gottes fröhlich gedachte, sodaß dieser Tag ein ewiges Bundeszeichen zwischen Gott und seinem Volk sein sollte und geworden ist 2). So wird es dabei bleiben, daß die ursprüngliche Bedeutung des Sabbats nur bei den Hebräern erhalten blieb und, soweit nötig, später wieder hergestellt wurde, während die Sumero-Akkadier und die bei ihnen wohnenden Semiten den Segen und die Freude des Sabbats durch Einwirkung ihres Gößendienstes vollftändig verloren hatten.

Doch die Schwärmer für Babylon gehen weiter und meinen, nicht nur der Sabbat, sondern das ganze Geseh Israels sei von den Babyloniern entlehnt, denn kaum waren die Gesetze Hammurabis bekannt geworden, so wurde das sog. Bundesbuch 3) mit diesen neu entdeckten Gesehen verglichen. Unmittelbar vor dem Bundesbuch stehen aber die heiligen zehn Gebote, die Fr. Delitzsch) als des heiligen Gottes ureigenste Öffenbarung" anerkennt. Sie sind gewiß die Grundlage aller menschlichen Gesetze, der Richter aller Sittlichkeit und Religion. So hebt denn das Bundesbuch im Anschluß an das erste Gebot mit dem

1) K. B. IV, S. 271.

2) Ex. 31, 17.

3) Er. 20, 22-23, 33.
4) II. Vortrag, S. 18.

Verbot jedes Gößendienstes an und fährt fort mit Bestimmungen über den Bau der Altäre des unsichtbaren Gottes. Dann wird das Recht der Sklaven und Sklavinnen verkündet, während die folgenden Bestim mungen als Ausführung des sechsten Gebotes 1) Leib und Leben des Menschen schützen. Sodann wird das achte Gebot bestätigt und das Eigentum gegen Diebstahl, Raub und Veruntreuung gesichert. Betr. des siebenten Gebotes wird die Ehre der Jungfrau geschützt und die widernatürliche Unzucht mit Strafe bedroht. Dann wird die Strafe für die Zauberinnen und für alle Göhendiener festgesetzt. Es folgen Gesetze zu gunsten der fremdlinge, der Witwen, Wasen und Armen, Verordnungen über Behandlung falscher Anklagen, über Verhütung von Sachbeschädigung, Sorge für gerechtes Urteil, Schuß der Fremdlinge, JahresSabbath, Passahfeier und doppeltes Erntefest. Endlich wird dem Volk Israel Sieg über die Kanaaniter verheißen und wiederholt vor dem Gößendienst gewarnt.

Wenn diese Gesehe, die das Volk Israel durch Moseh erhielt, sich in einzelnen Stücken mit den Gesetzen Hammurabis nicht nur berühren, sondern hier und da fast wörtlich übereinstimmen; und wenn man daraufhin eilfertig die Behauptung aufstellt, die Hebräer hätten ihre Gesehe aus Babel erhalten, so ist mit solcher Behauptung die wirkliche Sachlage nicht erhellt, die Frage nach dem beiderseitigen Verhältnis nicht gelöst und abgetan. Davon abgesehn, daß dem Gesetzeskoder Hammurabis sumero-akkadische Gesetze 2) vorausgehen und zugrunde liegen, müssen wir daran festhalten, daß viele Geseke Israels, vor allen die heiligen zehn Gebote, viel älter sind als Moseh und Hammurabi, so alt wie die Menschheit selbst 3). Aber wie der König Hammurabi die Gesetze, die in seinem Volke galten, zu ihrer Sicherung auf eine Felsensäule schreiben ließ, so wurden dem Volke Jfrael Gottes Gebote, auf steinerne Tafeln geschrieben, neu und unverfälscht übergeben. Ob nun Moseh sich, wie H. Windler und A. Jeremias) annahmen, dabei der babylonischen Keilschrift bedient hat, oder ob, wie mir wahrscheinlicher dünkt, die Gefete Israels in der hieratischen Schrift der Aegypter, in deren Weisheit Mofeh unterrichtet war), geschrieben wurden; darauf kommt hier nichts an. Die Zeit, in der die Gesetze Hammurabis aufgezeichnet wurden, wird damals ihren Anfang genommen haben, als der Nordsemite Tharah mit seinem Hirtenstamme Babylonien bereits wieder verlassen hatte; denn diese Gesetze sind fast ohne Ausnahme aus einem seßhaften und ackerbautreibenden Volke hervorgegangen und für ein seßhaftes Volk bestimmt. Jene Auswanderer aber verschlossen sich wie

1) Nach biblischer Zählung.

2) Veröffentlicht von H. Winckler, G. H. 4. Aufl.

3) Vergl. das zum 4. Gebot Gesagte.

4) A. T. O. S. 263.

Er. 2. 10. 24, 4. 34, 28. Deut. 31, 9. Apostelg. 7, 22.

gegen den Ackerbau und gegen die Schreibekunft der alten Sumero-Akkadier, so auch gegen die Sitten oder Unsitten dieses Volkes, teilweise auch gegen seinen Gößendienst. Demnach muß die Uebereinstimmung einzelner Geseze bei Hammurabi und Moseh auf eine Zeit zurückgeführt werden, wo die Semiten noch nicht in Babylonien eingedrungen waren. So auch Grimme und ähnlich J. Jeremias am Schluß seines trefflichen Büchleins), wo er Arabien als Vermittler zwischen hebräischem und babylonischem Recht annimmt.

Vergleicht man aber das Bundesbuch Israels mit den Gesehen Hammurabis nicht nur auf den Wortlaut, sondern auf den inneren Gehalt, so läßt sich mit A. Jeremias behaupten, daß in Hammurabis Gesehen nicht ein einziger religiöser Gedanke zu finden ist, daß sie alle rein weltlicher Art nach Ursprung und Absicht sind, während sich das Gesetz Israels vor allem auf den Dienst des Einen unsichtbaren Gottes bezieht, der in den Gesetzen Hammurabis nur wie ein Märchen aus alten Zeiten auftritt. Von Gott ist mehrere Male darin die Rede, aber niemals von seiner Verehrung. Gott ist ein Wort ohne Inhalt geworden. Aber auch von dem Dienst der Gößen ist dort selten die Rede. Abgesehn von der Einleitung und dem Schluß wird nur im Sah 182 eines Göhen namentlich gedacht. Wo bleibt da der von Hommel erfundene Monotheismus der Hammurabidynastie 2) ?

An andere Mängel erinnert A. Jeremias 3), durch die Hammurabis Geseze weit hinter die Gesetze Israels zu stehn kommen, nämlich daß nirgends die böse Begierde bekämpft, nirgends die Selbstsucht durch Altruismus - lautet auf deutsch tausendmal schöner: Liebe deinen Nächsten als dich selbst — eingeschränkt wird; daß nirgends das religiöse Motiv sich findet, wodurch die Sünde als der Leute Verderben erkannt wird, weil sie der Furcht Gottes widerspricht. Dazu kommt_noch manches andre Gebrechen. Beide Gesetzsammlungen enthalten Straf bestimmungen für allerlei Vergehen, aber Israels Gesetz ist in Abmessung der Strafen viel gelinder, viel menschenfreundlicher als die Gesehe Hammurabis. Ferner ist das siebente Gebot in Babel so gut wie vergessen. Nur die allerschwersten Uebertretungen desselben werden noch mit Strafen bedroht. Während in Israels Gesetz die Ehre der Jungfrau beschützt wird, beschäftigt sich bereits 800 Jahre vorher Hammu rabi mit den Rechtsverhältnissen der Tempeldirnen!

Daß die Sitten der semitischen Babylonier und der Hebräer vielfach übereinstimmen, ist nach den oben angeführten Gründen ganz selbstver ständlich; denn beide sind ursprünglich ein Volk. Hier wie dort. nahnı ein Mann, dem seine Frau keinen Erben geboren, eine Nebenfrau, meist die Dienerin der Hauptfrau, wie die hl. Schrift von Abraham und Jakob

1) M. u. H. S. 35 u. 62.

2) Die altifr. Ueberlieferung S. 117.
3) A. T. O. S. 266.

u. a. berichtet. Wenn bei diesen hebräischen Patriarchen die unge brochene Naturweise des Orients zutage tritt, so haben wir an den betreffenden Berichten nicht nur das Gepräge der Wirklichkeit zu beachten, fondern empfangen auch ein Zeugnis von der Geduld Gottes, der sein Heilswerk nicht auf Heilige, sondern auf Sünder richtet und sein Haus auf Erden nicht mit Heiligen, sondern mit Sündern baut und doch alles herrlich hinausführt, was er sich vorgenommen hat.

Die sittlichen Zustände aber, die der Koder Hammurabis bei dem babylonischen Volk voraussett, sind bereits weit unter die bei den gleich. zeitigen Patriarchen der Hebräer gesunken. Ueberall haben es diese Gefete der Babylonier mit grausamen, selbstsüchtigen, wollüstigen Menfchen zu tun, was durch den König selbst bestätigt wird, da er als seine Absicht kundgibt, er wolle den wirtschaftlich Schwachen vor Ausbeutung durch den wirtschaftlich Starken schützen. Ob nun die harten Strafen dieses Koder das babylonische Volk auf eine höhere Stufe der Sittlichkeit gehoben haben, ist hier nicht zu untersuchen. Jedenfalls werden sie nicht umsonst gebraucht sein, wenn sie das babylonische Volk nur auf der Stufe erhalten haben, auf der es zu Hammurabis Zeiten stand, um noch den letzten Rest sittlicher Kraft aus besseren alten Tagen auf die nach folgenden Geschlechter zu vererben. Bei andern Völkern werden die Strafgesetze bald gemildert, bald verschärft; aber weder in Babel noch in Affur gibt es einen zweiten Strafkoder, der dem Hammurabis an die Seite getreten wäre.

Auffallend ist auf den ersten Blick, daß in Hammurabis Gesetzen der Blutrache nicht einmal Erwähnung geschieht, während sie in Israel noch tausend Jahre später nach dem Gesetz Mosehs und des Volkes Gewohnheit ausgeübt wurde. Die Antwort oder den Schlüssel zu diesem Rätsel gibt uns die Lebensweise beider Völker. Die Babylonier hatten als Ackerbau treibendes Volk feste Wohnsitze in Städten und Dörfern. Da gibt es ordentliche Obrigkeit, Richter und Gerichte und ihre Diener. Ifrael aber war zu der Zeit der Patriarchen in Kanaan, dann in Gosen und in der Wüste Sinai und wieder in Kanaan zum Teil ohne Ackerbau und lebte mit seinen Herden nomadisierend. Der Hirte aber ist häufig einsam, fern von größeren Wohnstätten der Menschen. Wird er belei digt, beschädigt, an Leib und Leben angegriffen, so ist er zunächst auf die Selbsthilfe angewiesen. Darum aber sind die Hebräer noch lange kein roher Nomadenhaufen gewesen, wozu ihn theologische Antisemiten stempeln wollen, als wären seine religiösen Anschauungen und seine Sitten nicht über die der wilden Naturvölker erhaben gewesen. Dieses Märchen ist für die Zeit der Erzväter durch Hammurabis Geseße, für die Zeit Mosehs durch die Tafeln aus dem Tell el Amarna selbst bei den Leuten widerlegt, die die hl. Schrift erst an zweiter Stelle vernehmen.

Wie weit sich die Vorliebe für Babylonien erstreckt, selbst hinüber

auf das Sprachgebiet, ersieht man aus der Behauptung H. Wincklers 1), das Wort „erkennen", das in der hl. Schrift einen besondern Sinn hat, sei aus der babylonischen Sprache entlehnt. Doch kommt dasselbe Wort mit derselben Bedeutung auch in der Sprache der Araber, der Griechen und Römer vor, ehe diese Völker noch mit Babylonien in Verbindung getreten waren 2). Dies Wort soll nicht nur eine Handlung verdecken, die auch bei heidnischen Völkern nicht leicht mit ihrem einfachen Namen genannt wird, sondern es besteht nach Vilmar auch eine innere geheime Verwandtschaft zwischen dem geistigen Erkennen und dem leiblichen Erzeugen.

Geht es aber nicht an, einen unmittelbaren Einfluß Babyloniens auf Israel zu beweisen, so wird ein mittelbarer behauptet. Syrien und Palästina standen zwar zu Mosehs und Josuas Zeiten unter ägyptischer Herrschaft, aber die Statthalter des Pharao sprachen babylonisch und schrieben weder mit Hieroglyphen noch mit hieratischen oder demotischen Schriftzeichen, sondern mit babylonischer Keilschrift, die weder der Ueberbringer noch der Empfänger der Steinbriefe lesen konnte. Der Fürst von Mitanni, einem Land der Hethiter, westlich von Assyrien selegen, gab seinem Briefträger einen targumaanu oder Dolmetsch mit, der dem Aegypterkönig den Inhalt des Briefes übertragen mußte. Nach H. Winckler ist Mitanni gleich Naharina, d. i. Naharaim Aram oder Mesopotamien 3). Ob mit diesen Briefen der überwiegende Einfluß grade von Babylonien bewiesen wird, kann dem recht zweifelhaft werden, der mit andern erwägt, daß der Dolmetsch aramäisch und nicht bel lisani genannt wird.

Wieder ein andrer Gelehrter *) hält zwar daran fest, daß der Vorzug Ifraels vor andern Völkern nicht zu leugnen sei; er weiß auch, daß derselbe nicht auf dem Gebiet menschlicher Kraft und Bildung, sondern auf dem Gebiet der Religion liegt. Aber er gibt zu, daß viele babylonische Elemente in die israelitische Religion eingedrungen seien, und meint, diese Vermischung habe in der Zeit der Besitznahme des Landes Kanaan stattgefunden, das damals mit babylonischer Kultur und Reli gion durchsetzt gewesen sei. Israel habe mitten in der Entwickelung der Völker des westlichen Asiens gestanden und von den um Jahrtausende älteren Kulturvölkern, den Aegyptern, Phönikiern und Babyloniern Fulturelle, literarische und religiöse Elemente in sich aufgenommen, aber sie im Glauben an den Einen heiligen und gnädigen Gott Himmels und der Erde umgeprägt“ und durch das Feuer des göttlichen Geistes „geläutert"; aber dieser Glaube habe sich auch in Israel erst in allmählicher Entwickelung unter viel Kampf mit animistischen, polytheistischen und

1) H. G. S. 26, Anm. 1.

2) Vergl. Vilmar, Erkl. der Gen. S. 61 11. 62.
3) Vergl. E. Schrader, U. d. W. 1888, S. 588.

Sellin in d. evang. Kzeitung für Oesterreich 1903.

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