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überhaupt nicht um eine schwierige Partikularität gewesen, daher scheint er sich auf die Seite derer, der Thora, sondern um einen Grundsatz von naturrechtlicher Evidenz, der eben deswegen auch nicht aus einem Spruch, sondern aus dem Zusammenhang der Thora refultirt. Tholuck: „Eine unter den Juden geläufige Rechtsmaxime; aus dem Alten Testament fie nachzuweisen, bemüht sich Este vergeblich." Das Beispiel der Ruth, der Abigail, selbst das Beispiel der zweiten Ehe Abrahams das Alles ist doch mehr als eine unter den Juden geläufige Rechtsmaxime. Verwandt ist übrigens der Rechtsgrundsaß Kap. 6, 7. Daß das Gesetz herrschet. Nicht ó vóμos tov avgainov (Mosh. u. A.), sondern vóu. mit xvo. zu verbinden. Der Mensch ist freilich dann dennoch der betreffende unter das Gesetz gestellte Mensch. So lange er lebt. Das hy ist offenbar auf den Menschen selbst zu beziehen nach B. 2-4, nicht auf das Geset, so daß es in metaphorischem Sinne seine Geltung bedeuten würde, wie Orig., Erasm., Bengel u. A. wollten, um das Bild selbst verständlicher zu | machen. Dies wäre dann eben erst zu beweisen gewesen, daß das Gesetz keine Geltung mehr habe. Phil. will das Syv von dem alten, natürlichen Leben verstehn. S. dagegen Thol.: in dem Falle wäre die Berufung auf die Gesetzeskunde unpassend und das Bild schon durchbrochen. Das Gesetz ist personifizirt als Herrschaft, gerade wie im vorigen Abschnitt die Sünde. Meyer hebt mit Recht hervor, daß éq' ooov zgóvov den Nachdruck habe. Denn das dem Manne unterthänige Weib. Das Bild V. 2 und 3 ist ganz flar; die Anwendung aber ist schwierig. Da das Gesetz mit dem ersten Manne verglichen wird, Christus mit dem zweiten, so schien die Anwendung folgen zu sollen: Das Gesetz als der erste Mann der theokratischen Gemeinde ist gestorben; nunmehr darf sie sich frei mit Christo vermählen. Daher haben auch Ufteri, | Rück. u. A. bemerkt, das Bild sei nicht klar durchgeführt, und schon Chrysost. hat angenommen, aus Schonung für die Juden habe Paulus das Verhältniß in der Anwendung umgekehrt, und statt zu sagen: das Gesetz oder der Mann ist todt, habe er gesagt: ihr, die weiland dem Gesetz Vermählten, seid gestorben. Meyer gleicht mit Fr. die Schwierigkeit also aus: Vermöge der Einheit der ehelichen Verbindung sei das Sterben ein gemeinsames; wenn der Mann eigentlich gestorben sei, sei auch das Weib in rechtlicher Beziehung gestorben für den Mann. Man kann dann noch fragen: weshalb hat denn der Apostel das Bild nicht gestaltet der Anwendung gemäß und das Weib selbst als den gestorbenen Theil bezeichnet? Offenbar wegen der Wiedervermählung. Die erwähnte Zurechtlegung der Concinnität, welche Fr. und Meyer gegeben haben, ist begründet, aber auch sprachlich von dem Apostel markirt. Sowie das Weib nicht gestorben ist, aber in ehelicher Beziehung getödtet oder todt gelegt ist durch das natürliche Sterben des Mannes, so sind auch die Gläubigen nicht eines natürlichen Todes gestorben, sondern zu Todten gemacht für das Gesetz, indem sie mit Christo für das Gesetz gekreuzigt sind. Der Begriff: in der ehelichen Beziehung getödtet, ist also das Tertium comparationis. Das Javaτovodai B. 4 ist also gleich tem xaragyɛio da einer Witwe, worin auch eine todesartige Verwaisung angedeutet ist. Daß das Geset selber auch durch seine saßungsmäßige Verwenbung zur Kreuzigung Christi als Buchstabe gestorben ift, folgt aus dem Gesagten ohne Weiteres. Für Thol. ist die Meyer'sche Ausgleichung nicht befriedigend

welche schon von V. 2 an eine allegorische Auslegung annehmen, stellen zu wellen. Erklärungen: 1) Das Weib ist die Secle, der Mann die Sünde; diese stirbt in der Gemeinschaft der Gläubigen mit Christi Tod (Augustin u. A., Olsh.). 2) Nur der vóuos kann gedacht sein als der Mann (Orig., Chrys., Calvin, Phil.). Aehnlich mit besonderer Beziehung auf das Schuldgefühl (Luth.), mit besonderer Beziehung auf die Sünde (Spener). Mit Recht haben de W. und Meyer die Eintragung der Allegorie in V. 2 und 3 verworfen; sie verwischt alle gesetzliche Evidenz des Bildes. Nicht also hat der Apostel vermieden zu sagen: éFavata‡n ó vóuos, weil er den Gedanken prägnanter ausdrücken, und in die eine die andere Seite mit einschließen wollte, sondern weil Favarovodai verschieden ist von einem einfachen aлo9vonɛev, und weil der Rückschluß von dem Akt, den die Gesetzesverwaltung an dem Leibe Christi begangen hat, auf das Absterben des vóμos (nach Hebr. 8, 13; alt und grau geworden) nahe lag. Das Evangelium ist ewig neu, weil es sich nur auf ewige Verhältnisse bezieht. Das Gesetz altert von Anfang an, weil es sich nach seiner äußeren nationalen Seite auf vergängliche immer veränderliche Verhältnisse bezieht. Anwendung auf Katholizismus und Protestantismus. (Wer das Schwert nimmt 2c.) "Pлavdoos, viro subjecta, das Weib hatte kein Recht, sich zù scheiden. - Von dem Gesez des Mannes, d. h. das sich auf den Mann bezieht. Ueber die Verwandtschaft des Ausdrucks xatnoynraι mit dem Davatádηte, vergl. die Uebersetzung von Meyer, „fie ist zu nichte geworden und dadurch vom Gesetze, welches sich auf ihren Mann bezog (fie an ihn band), los und ledig" (f. Gal. 5, 4). Wird geheißen werden. Sie bekommt in förmlicher und rechtlicher Weise den Namen. Und damit ist sie dann der schwersten Strafe, nach dem Gesetz der Steinigung verfallen. So daß sie keine Ehebrecherin ist. Meyer besteht auf dem Zweckbegriff: damit sie keine Ehebrecherin sei, und gibt dies als den Zweck der göttlichen Gesetzordnung an, was dann Tholuck pedantisch findet. Hier könnte freilich doch der Ausdruck gewählt sein mit Bezug auf die Anwendung. Den gläubigen Juden warfen die Judaisten allerdings auch Avfall, also religiösen Ehebruch vor; daher sagt Paulus sivai statt xonuarisei, und Fritzsche hat treffend das rov un ɛivai von élevỡépa abhängig gemacht. — Demnach, meine Brüder. Erst hier folgt die Erklärung, und diese ist nicht allegorisch, sondern symbo|lisch, weil die Ehe im äußeren Lebensgebiet darstellt, was die Religion im inneren und höheren (Eph. 5, 32). Auch ihr, wie das verwitwete Weib.

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Für das Gesch getödtet, d. h. in Beziehung auf das eheliche Band. Der Ausdruck &avat. ist nicht blos gewählt, weil der Tod Christi ein gewaltsamer war, sondern auch, weil er ebenfalls das Gestorbensein der Christen für das Gesetz als ein von Seiten der Gesetzesverwaltung verschuldetes bezeich= net. Durch den Leib Christi. In und mit ihm zugleich, indem er getödtet wurde. Allerdings ist hier nicht die versöhnende Wirkung des Opfertodes zu premiren, obschon sie mitgesetzt ist. Die Christen find mit Christo gestorben, begraben (Kap. 6), auferstanden (Koloff. 3, 1), ja auch schon dem Prinzip nach in den Himmel entrückt (Phil. 3, 20). Indem sie aber gestorben sind mit ihm, sind sie gleich wie er durch das Gesetz dem Gesetz gestorben (Gal. 2, 19). Calvin,

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muß es sich nun auch verhalten in der göttlichen Richtung. Das eivai bezeichnet den Standpunkt der Persönlichkeit; die Richtung des Lebens von einem bestimmten Prinzip aus. Hier also ist es die Richtung des Lebens von dem Prinzip des Fleisches aus. Erklärungen: 1) Meyer: Die odos, das Menschliche an uns (was wäre denn nicht menschlich an uns ?) in seinem Widerstreben gegen den göttlichen Willen das Lebenselement, in welchem wir uns befinden. Gegensatz gegen das aлodavórtes V. 6. 2) Theodoret, Defum.: In der naτà vóμov noliteia. Das Fleisch ist die materielle, äußerliche Seite des Leibes und des Lebens. Also da wir in dieser äußerlichen Richtung standen, welche als äußerliche analytische Lebensform (von den einzelnen enivuía abhängig) auch in ihrer besseren Gestalt das Gesetz als einen Complex von äußerlichen, analytischen Vorschriften nahm. - Wirkten die Leidenschaften der Sünden. Nach Meyer und Tholuck gen. object. Aus welchen die Sünden entstanden". Tholuck führt Jakob. 1, 15 zum Beweise an. Wir halten jedoch dafür, daß die Sünden hier als Erzeugerinnen der Leidenschaften genannt sind. Denn die Leidenschaften, лa9. find nicht, wie Thol. annimmt, dasselbe, was die enIvuiai (welchemnach Luth. Lüste übersetzt), sondern es sind die durch den Gesetzestrieb gesteigerten en

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Grotius, Koppe u. A. haben erklärt, das savarwen sich verhalten hat in unserer fleischlichen Richtung, To vouw sei ein milderer Ausdruck für ó vóu. évavarán, áñédavɛv vμīv. Diese Erklärung hat den Unterschied zwischen dem natürlichen und dem gewaltsamen Lode sowie der Selbstvernichtung nicht beachtet. Das Gesetz durfte nicht getödtet werden, dies wäre Revolution gewesen; als göttliche Offenbarungs form mußte es veralten, absterben (Hebr.8,13); als menschliche Satzung aber hat es sich selbst den Tod gegeben. Daher behielt das Gesetz auch noch seine einstweilige historisch - ethische (nicht religiös- prinzipielle) Geltung für die, welche ihm nicht durch die Gemeinschaft Chrifti gestorben waren. Durch den Leib Christi, dia τov oάuatos Javara Jevros. Es fragt sich, in welchem Verhältniß steht dieses Getödtersein mit dem Leibe Christi zu dem Versöhntsein durch den Leib Christi? Tholud: „Die Gemeinschaft mit dem Tode Christi schließt die Be- | freiung von der xataoá des Gesetzes in fich (Gal. 3, 10), und diese, durch die dankbare Gegenliebe vermittelt, das Absterben des alten Menschen der Sünde (Kap. 6, 6) und die Kräftigung zu einem neuen Leben". Das Freiwerden von dem vóuos vollzieht sich mit der Entwicklung der Buße und des Glaubens, d. h. mit der Rechtfertigung; das Freigewordensein von dem alten Gesetz ist entschieden, wenn das neue Gesetz, das Gesetz des Geistes, die Gerechtigkeit des Glaubens hervortritt (Ephes. 2, 16). Damit ihr würdet einem Anderen. Tiveo dai tivos, eines Mannes Eigenthum werden. Das Bild von der ehelichen Gemeinschaft der Glaubensgemeinde mit dem Herrn (2 Kor. 11, 2; Ephes. 5, 25; Offenb. 21, 8). Einem Anderen. Das stärkere eragos ist hier gesezt. Nicht nur gehören die Christen_dem aufer- | standenen Christus an, weil er sie mit seinem Tode erworben hat (1 Petr. 1), sondern auch, weil sie selber, gestorben mit ihm, ein Jenseitsgeschlecht geworden sind, ein überirdisches Volk, welche als Auferstandene nur mit dem Auferstandenen sich verbinden können; deren weitere Verbindung also mit dem diesseitigen Geseß eine Mesalliance wäre. Das gemeinsame Element dieser neuen Gemeinschaft ist das neue Leben. Damit wir Frucht tragen möchten. Das Bild von der Ehe führt auf das Bild von der ehelichen Frucht (Theodor, Erasm., A., Meyer). Dagegen Tholuck. Da indeß eine Rückbeziehung auf xαonós (Kap. 6, 22) stattfindet, da ferner xαonòv лoiεiv, péoɛiv, auch xаoлоpооεiv (Mark. 4, 20; Luk. 8, 15; Roloff. 1, 10) in einer von den Feldfrüchten hergenommenen Metonymie als technisch christliche Phrase für die praktischen Wirkungen des Glaubenslebens häufig vorkommt, überdies V. 6 wiederkehrt, wo sich das Bild von der Ehe nicht findet, so erscheint es sehr unficher, jenen Tropus der Kinderfrucht anzunehmen." Reiche und Fritzsche haben sogar diese Deutung verworfen, weil sich eine unwürdige Allegorie ergebe, haben also den Tropus auf Acker oder Feldfrucht getentet. Phil. ähnlich, wogegen de W. für die erstere Auffassung ist. Die Allegorie von einer unfruchtbaren Ehe aber kann an sich nicht würdiger sein als die von einer fruchtbaren. Die Geistesfrucht der Gerechtig keit wird jedoch ihrer übersinnlichen Natur gemäß hervorgebracht für Gott, zur Verherrlichung Gottes. Denn da wir im Fleische. Der Gegensatz von V. 5 soll dazu dienen, die letzte Folgerung V. 4 zu erläutern. Das yag sagt uns: dem gemäß wie es

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vuial. Sodann würde sich in dem Falle, wenn die Sünden als Folgen der лadnu. daständen, die Vorstellung ergeben, aus dem Chebunde des Gesetzes selbst mit dem Menschen seien die Mißgeburten für den Tod hervorgegangen. Die Verbindung mit dem Gesetz setzte also zugleich eine Verbindung mit der àμaoría voraus (s. Kap. 6, 13), und diese war in der Vereinzelung einzelner duaoria als Erzenger wirksam durch die vom Gesetz aufgeregten sündlichen Leidenschaften in den Gliedern. Das Gesetz selbst erzeugte die Früchte des Todes nicht; es regte aber die Sünde auf, daß sie die enidvuíaι zu ñałńμara machte, und so zu zeugungsfähigen Potenzen. Ta dia tov vouov. Grot. ergänzt gaivóueva, das ist zu wenig; Meyer sc. övta, das ist bei Weitem zu viel. Nach V. 9 ȧvazwvta. „Biele Aeltere, um das Gesetz nicht in zu ungünstigem Lichte erscheinen zu lassen, erklärten: von der durch das Gesetz vermittelten Sündenerkenntniß (so Chrysoft., _Ambrof., Bullinger u. A.). Doch so gefaßt würde dià vóuov außerhalb des Pragmatismus der Stelle stehen," Tholuck. Auch Tholuck will wie Meyer das verb. subst. ergänzen. Waren wirksam. Medium. Wirksam in befruchtender Weise. In unfern Gliedern. Vereinzelte Zeugungen zwischen Einzelleidenschaften und Einzelgliedern, wobei das centrale Bewußtsein geknechtet war, zur Hervorbringung vereinzelter Mißgeburten. Frucht zu tragen. Meyer: Damit wir ein dem Tode anheimfallendes Leben führten. Wenigsagend, hier beinahe nichts. Damit Scheinfrüchte entständen, Mißgeburten oder vielmehr Fehlgeburten (weshalb der Subst. xαonós selbst vermieden ist). Erasmus: ex infelici matrimonio infelices foetus sustulimus, quidquid nasceretur morti exitioque gignentes. Luther: Wo das Gesetz über die Leute herrscht, sind sie zwar wohl nicht müßig, gebären und zeugen viele Kinder, find aber eitel Bastarde, welche der freien Mutter nicht angehören. Auch hier will Meyer den Tod auf den Begriff des ewigen Todes beschränken, s. oben. Nun aber sind wir ledig geworden vom Geseß.

3. Tholud: Abgethan ist das Gesetz für die Gläubigen nicht nach seinem sittlichen Gehalte, sondern wie Calov bemerkt: quoad rigorem exactionis, quoad maledictionem, et quoad servilem coactionem." Nach der Bergpredigt sowie nach Paulus ist es abgethan, in sofern es erfüllt ist; aufgehoben im negativen Sinne, in sofern es aufgehoben ist im christlichen Prinzip, dem Gesetz des Geistes. Aus der äußeren Vorschrift ist ein inneres Prinzip geworden, aus der äußeren Form eine innere Norm, aus dem äußeren Recht eine inuere Richtung, aus der Vielheit eine Einheit, aus der Analyse eine Synthese, aus der Verordnung: thue das, so wirst du leben, die Ordnung: lebe und thue das. Es muß nun wohl beachtet werden, daß hier allein vom Gesetz nach seiner endlichen, formalen Seite die Rede ist, nicht vom Gesetz als Typus des Neuen Bundes, wie es sich verklärt hat zum Gefeß des Geistes.

Wir sind aufgehoben in Beziehung auf das Gesetz, terscheidung zwischen dem Bilde selbst und seiner hiund damit ist das Geseß aufgehoben für uns. - In-storischen Anwendung tritt die Evidenz klar hervor, dem wir gestorben sind. (Ueber die Lesart anodo- welche die Argumentation des Apostels haben mußte, vovros ↑ die krit. Noten und Tholuck S. 330). Vor und zwar zunächst für die Judenchristen. Diese Eviév & ist rovre vorausgeseßt. Meyer erklärt, worin denz hat aber noch immer ihre Geltung. Der Standwir wie in einem Gefängnisse festgehalten wurden. punkt der äußerlichen Gesetzlichkeit und der StandNäher liegt doch dem Vorigen gemäß: wovon wir punkt des lebendigen Glaubens lassen sich als religiöse wie von einer gesetzlichen, selbst ehelichen Verpflich- Prinzipien nicht miteinander vermengen. Beide tung gefesselt wurden. Man braucht deswegen freilich Standpunkte sind durch den Tod Christi geschieden. nicht év & auf vóuos schlechthin (mit Orig., Koppe, die Gesetzes-Confession oder die gesetzliche GlaubensWo fie vereinigt aufzutreten scheinen, da ist entweder de W., Phil. u. A.) zu beziehen. Thol.: Das Geset Confession das dominirende religiöse Motiv, während also ist als xarexwv, als Fessel gedacht, analog dem das entgegengesetzte Prinzip nur die Bedeutung einer ἐφρουρούμεθα συγκεκλεισμένοι, Gal. 3, 23; in sofern es die Seinigen in der dovhsia hält (Röm. historisch - ethischen Sitte hat, die ihrer Natur nach 8, 15; 2 Tim. 1, 7.) Die direkte Beziehung des év ebenso als gesetzliche Sitte den katholischen Glaubensmann beengt, wie sie als evangelische Sitte den geauf die Sünde (nach Chryfoft., Dek. u. A.) ist nach setzlich katholisirenden Protestanten beschwert. der entgegengesetzten Seite zu stark. - Die Ursache der Fesselung des Menschen durch die Sünde einerseits wie durch das Gesetz andererseits war die Totalität des elvai év τn oaoxí, wie sie sich in lauter Getheiltheiten der Begehrlichkeit und der Geschlichkeit äußerte. Dies ergibt sich klar aus dem Folgenden: im alten Wesen des Buchstabens. So daß wir nun Knechtsdienste. Das dovlever kann nur bedingter Weise ironisch gesagt sein. Wir haben wirk lich unser äußeres Leben zu knechten, aber nicht nach der alten Weise in vereinzelten Momenten, Akten, nach vereinzelten Vorschriften, Motiven, Affekten, sondern in der Neuheit des Geistes, also vermöge des einheitlichen, immer neuen und immer neu sich gestaltenden Geistesprinzips. Das év bezeichnet nicht blos die Thätigkeitssphäre (Meyer), sondern die Kraft, das Prinzip der Thätigkeit selbst. Neuheit des Geistes. Meyer: es sei der Heilige Geist, als das wirkende Prinzip des christlichen Lebens. Offenbar ist es der Geist als das innere christliche Lebensprinzip selbst, welches allerdings nicht ohne die Gemein schaft des Heiligen Geistes zu denken ist. Denn der Heilige Geist als vεvua schlechthin, objektiv wirkend, war auch Erzeuger des youua, welches hier den Gegensatz bildet. Dies Prinzip ist selbst ein ewig neues Wesen und hat ein ewig neues Wesen als Prinzip der absoluten Erneuerung zur Folge. Tholuck: Der durch Gottes Gnadenthat erzeugte Guadengeist." - Und nicht im alten Wesen. Das roaμua. S. Kap. 2, 29; 2 Kor. 3, 6. Das Gesetz nach seiner äußeren Seite aufgefaßt, und durch seine historisch-subjektive Veräußerlichung zu einem alten absterbenden Wesen, nadaιórns geworden. Etwas unverständlich schreibt Meyer: Die nalaιórns war der Natur des Verhältnisses nach, in welchem das yoάuua zum Prinzip der Sünde im Menschen steht, nothwendig (f. V. 7 ff.) sündlich, sowie hingegen die naivórne wegen des lebendig influirenden vevμa nothwendig auch sittlich sein muß.

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Dogmatisch - ethische Grundgedanken. 1. Die Verbindung mit der Sünde war nach Kap. 6, 12-23 ein Sklavenstand; die Verbindung mit dem Gesetz dagegen war nach unserem Abschnitt einem irdischen Ehestande vergleichbar; welchem nun die Verbindung der Gläubigen mit Christo als ein überirdischer Ehebund gegenübertritt (1. Ephef. 5, 32).

2. Nur durch die Freihaltung des Bildes aus dem Eherecht von der allegorischen Fassung und die Un

4. Auch hier ist das Bild der Ehe, das sich in vorbildlichen Formen durch das Alte Testament hindurchzieht, auf das Verhältniß zwischen Christus und der Gesammtheit der Gläubigen bezogen. An dem Ehebunde dieser Gesammtheit partizipirt_freilich der einzelne Gläubige, doch nicht in mystischseparatistischer Vereinzelung seines Verhältnisses zu Christo.

5. Hier ist V. 5 besonders von den Leidenschaf= ten der Sünden, die durch das Gesetz erregt und veranlaßt werden, die Rede, und es ist kein Grund vorhanden, blos die anomistischen Formen der leidenschaftlichen Erregungen darunter zu verstehen. Wie sehr nämlich gerade auch die nomistischen Formen in's Gewicht fallen, das lehrt die Geschichte des Pharisäismus und des Fanatismus überhaupt von der Kreuzigung Christi au bis auf den heutigen Tag. In dieser Richtung hat sich das odium generis humani gebildet, sowie die immer stärker hervortretende Kriegführung des hierarchisch-kirchlichen Parteirechts gegen die ewigen sittlichen Gesetze der Humanität, in denen sich das Wesen Gottes ielber abbildlich darstellt, während sich in der Sagung nur das trübe Erscheinungsbild der Gemeinde abspiegelt, nicht ihr ewiger Kern.

6. Die Mißgeburten des mit dem Evangelium und der Humanität verfeindeten Satzungswesens haben den Centralpunkt ihrer Erscheinung in der Kreuzigung Christi erreicht; sie erscheinen aber überall wieder da, wo Christus im gröberen oder feineren Sinne abermals gekreuzigt wird. Und nicht nur da, wo das geschriebene Offenbarungsgesetz in fanatische

Satzung verkehrt wird, sondern auch da, wo man Ideale des natürlichen Gesetzes (Röm. 2, 14) in fanatische Zerrbilder verwandelt, wie dies die Geschichte der Revolution beweist.

7. Zu V. 6. Tholuď: „roάμμa, лvεvua (Kap. 2, 29). Das erste zunächst Bezeichnung des äußer- | lich, das andere des innerlich wirkenden Prinzips; und zwar ist dieses innerlich Wirkende der durch Got tes Gnadenthat erzeugte Gnadengeist. Calv.: Spiritum litterae opponit, quia antequam ad dei voluntatem voluntas nostra per spiritum sanctum formata sit, non habemus in lege nisi externam litteram, quae fraenum quidem externis nostris actionibus injicit, concupiscentiae autem nostrae furorem minime cohibet. Und Melanchthon: Ideo dicitur littera, quia non est verus et vivus motus animi, sed est otiosa imitatio interior vel exterior, nec ibi potest esse vera invocatio, ubi cor non apprehendit remissionem peccatorum."

8. Wie die Veraltung des Gesetzes nach seinem Buchstaben oder nach seiner endlichen Beziehung gleich vom Anfange der Gesetzgebung an beginnt, dies veranschaulicht uns die israelitische Geschichte, und das Deuteronomium gibt sogar den kanonischen Typus dieser Wahrheit. Wie dagegen die Neuheit des Geisteslebens in seiner Erneuerungskraft stets neuer wird, dies lehrt die Geschichte der christlichen Kirche. Der gleiche Gegensatz wird aber noch einmal in der steten Veralterung der mittelalterlichen Kirche, und in der steten Verjüngungskraft der evangelischen | Kirche offenbart.

Homiletische Andeutungen.

(3u Kap. 7, 1-6.)

Als Chriften gehören wir nicht mehr dem Gesetze, sondern Christo an. 1) Weil wir durch Jesu, die Macht des Gesetzes aufhebenden, Tod dem Gesetze abgestorben sind; 2) weil wir durch dieselbe Thatsache mit ihm verbunden sind, um Gott Frucht zu bringen (V. 1—6). — Die Ehe als Bild geistiger Verhält niffe: 1) als Bild unseres Verhältnisses zum Gesetze; 2) als Bild unseres Verhältnisses zu Christo (V. 1| bis 6). Wie das Verhältniß des Menschen zu Christo ein ganz anderes ist, als dasjenige zum Gesebe, so ist auch die christliche Ehe hinwieder eine ganz andere als die alttestamentliche (V. 1–6). Wie der Tod scheidet, aber auch verbindet (V.4).-Herzensverbindung mit Christus dem Auferstandenen bedingt die glückliche Verbindung menschlicher Herzen unter einander, so daß sie Gott Frucht bringen (V. 4). Wie traurig war es, unter dem Gesetze im Fleische, wie beglückend ist es, unter der Gnade im Geiste zu leben! Zur Begründung: 1) Beschreibung des Zustandes unter dem Gesetz: a. wir waren gefangen; b. die fündlichen Lüste waren kräftig in unseren Gliedern, dem Tode Frucht zu bringen; c. wir dien ten dem Buchstaben. 2) Beschreibung des Zustandes unter der Gnade: a. wir sind frei; b. das neue Wesen des Geistes regt sich in uns, Gott Früchte zu bringen; c. wir dienen dem Geiste, nicht mehr dem Buchstaben (V. 5-6).

Starke: Wie ein Distelstrauch voller Stacheln ist, so sind unbekehrte, fleischliche Menschen voller Lüfte des Fleisches (V. 5). — Christus befreit uns von der Laft des Gesetzes, daß wir sein Joch auf

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uns nehmen sollen (V. 6). Hedinger: Frei find wir von dem Gesetze, nicht nach der Vorschrift der Pflicht, die ewig bleibet, sondern nach seiner Verdammung, Zwang und Schärfe (V. 1). - Wo kein Herz und geneigter Wille, nur äußerliche Arbeit und Mühe ist; wo keine Bekehrung des Lebens und Wachsthum nach dem inwendigen Menschen sich zeiget, ist's verloren Werk, ein Buchstabendienst, so man auch den Boden in Tempeln durchknien, seinen Leib brennen lassen, ein Bettler und Einsiedler werden wollte!

Spener: Wir haben diese verkehrte Art, daß, wo uns etwas verboten ist, so haben wir so viel mehr Luft dazu. Wie wir dies oft an den Kindern sehen, daß sie an etwas weniger gedacht und es also nicht zu thun begehrt haben; wenn es ihnen aber verboten wird, haben sie nur desto mehr Luft dazu. Also auch, da uns das Gesetz dies und jenes verbietet, so bekommen wir aus unserer bösen Unart mehr Lust dazu (V. 5). — Wir sind nicht so frei, daß wir keinem mehr dienen sollten, sondern die Art des Dienens ist allein verschieden. Vormals war's gezwungen, jetzt geschieht's mit freudigem Willen. Dort war es Buchstabe, jetzo Geist (V. 6). — Noos: Die Wahrheit, die Paulus hier (V. 1–4) vorstellt, ist diese, daß nichts, als ein Tod die Herrschaft des Gesetzes aufhebe..

Lisco: Die völlige Freiheit des Menschen vom Gesetz befördert die wahre Heilung desselben (V. 1 bis 6). Vom Verhältnisse des Menschen zum Gesetz (B. 1—3). Anwendung dieses Verhältnisses_auf die Gläubigen (V. 4). Vorzüge der neuen Lage vor der alten unter dem Geseze (V. 5. 6).

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Heubner: Der Christ ist frei vom Gesetzeszwang (V. 1-6). Der Tod Christi wurde die Befreiung von der Zwangsgewalt und dem Fluche des Gesetzes, 1) als Aufhebung des levitischen Opferdienstes; 2) als Reizung zur freien, dankbaren Liebe gegen Gott (V. 4). Irreligiöse Politiker sprechen darin nur ihre unnoble, servile Denkart aus, wenn ihnen alle Religion nur als Zaum für's Volk Werth hat (V. 4). Das Wesen des Christen ist Geist: 1) in Beziehung auf den Glauben; 2) in Beziehung auf das Handeln. Diesem Geist steht entgegen der Buchstabe in denselben Beziehungen (V. 6).

Besser: Seit Kap. 1, 13 redet Paulus hier die Heiligen zu Rom zum ersten Male Brüder an, nämlich Brüder „in Christo Jesu unserem Herrn" (V. 1). „Nun aber", dies nun ist ein evangelischer Grundton des Römerbriefs, vergl Kap. 3, 21 u. s. f. (V. 6).

Lange: Der Tod Christi, eine ernste Gränzscheide zwischen dem gesetzlichen und dem evangelisch-gläubigen Standpunkt. 1) Die Bedeutung dieser Gränzscheide selbst; 2) die Anwendung: Keine religiösen Vermischungen beider Standpunkte. Bei einer herkömmlichen Verbindung derselben hat der eine dieser Standpunkte nur die Bedeutung einer sittlichen Schranke, welche am Ende den innern Verbältnissen nicht gemäß ist. — Die sinnliche Kraft und die geistliche Schwäche des gefeßlichen Wesens liegt darin, daß es ein irdisches, diesseitiges Verhältniß ist. wenn auch in der Furcht Gottes (diesseits das Haupt, die Gottesstadt, das Erscheinungsbild des Reichs 2c.)

Der Ehebund der freien Gottesgemeinde ist ein überirdisches Verhältniß, und darum die Macht der Erneuerung des irdischen Wesens: a. Christus jenseits und diesseits; b. der Glaube ebenso; c. die Kirche

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nicht minder. Die Wechselwirkung zwischen dem Bedeutung. 1) Das alte von Anfang an veraltend Gesetz und der Sünde zum Tode, ein Gegenbild der und alt machend; 2) das neue von Anfang an sich Wechselwirkung zwischen dem Geiste Christi und dem selbst und die Welt erneuernd. Aber auch ein Glauben zum neuen Leben. Der Gegensatz des Neues Testament ist im Wesen des Alten, sowie Alten und des Neuen Testaments in seiner vollen | ein Altes in der Erscheinung des Neuen.

Fünfter Abschnitt. Uebersicht. Das Gesetz in seiner heiligen Bestimmung, durch das Gefühl des Todes hinüber zu leiten zu dem neuen Leben in der Gnade. Die Entwicklung des Gesezes von der Aeußerlichkeit zu der Innerlichkeit hin. Die Erfahrung des Paulus, ein Lebensbild des Kampfes unter dem (wohlverstandnen) Gesetz als des Uebergangs von dem alten Leben im Gesetz zum neuen Leben im Geiste.

Kap. 7, 7-25.

Was sollen wir nun sagen? Ist das Gesetz Sünde? Das sei ferne! Aber die Sünde erkannte ich nicht [hätte ich nicht erkannt], wenn nicht durch das Gesetz. Denn auch die Lust ja ver8 stand ich nicht, wenn nicht das Gesetz gesagt hätte: laß dich nicht gelüften. *Indem aber die Sünde einen Anlaß annahın, bewirkte sie durch das Gebot in mir jegliche Begierde. Denn ohne 9 das Gesetz ist die Sünde todt [unlebendig]. *Ich aber lebte ohne Gesetz einstmals. Als aber das 10 Gebot gekommen, da lebte die Sünde [erst recht] wieder auf. *Ich dagegen starb. Und so erwies sich für mich das Gebot, das zum Leben gereichen sollte, eben dasselbe als gereichend zum Tode. 11*Denn die Sünde, indem sie einen Anlaß annahm, betrog mich durch das Gebot und tödtete mich 12 durch dasselbe. *So ist also das Gesetz heilig und auch das Gebot ist heilig, gerecht und gut. 13 *Gereichte 1) denn also das Gute mir zum Tode? Das sei ferne! Aber die Sünde, damit sie

erschiene als Sünde, indem sie durch das Gute mir den Tod bewirkte; [und dies] damit die Sünde 14 über die Maßen sündenhaft würde durch das Gebot. *Denn wir wissen, daß das Gesetz geistlich 15 [geistartig] ist, ich dagegen bin fleischartig 2), verkauft [als Sklave] unter die Sünde. *Denn was ich verübe, erkenne ich nicht. Denn nicht was ich will, vollbringe ich, sondern was ich hasse, das 16 thue ich. *Wenn ich aber, was ich nicht will, thue, so stimme ich dem Gesetze zu, daß es gut sei 17 [edel, xaλós]. *Nun aber übe nicht ich mehr dasselbe aus, sondern die in mir wohnende Sünde. 18 *Denn ich weiß, daß nicht wohnhaft ist Gutes in mir, das ist in meinem Fleische; denn das Wollen ist mir vor der Hand; das Vollbringen [ausführen] aber des Edlen [xalóv] finde ich 19 nicht auf 3) [ist mir abhanden gekommen]. *Denn nicht, was ich will, thue ich, das Gute, sondern 20 was ich nicht will, das Böse, das verübe ich [thue ich erst recht]. *Wenn ich aber, was ich nicht will 4), eben das thue, so vollbringe nicht ich mehr dasselbe, sondern die in mir wohnende Sünde. 21 *Ich entdecke [finde] also das [Pseudo-] Gesetz, daß mir, wie ich das Edle thun will, eben mir 22 das Böse vor der Hand ist. Denn ich habe Lust an dem Gefeß Gottes nach dem inwendigen 23 Menschen. Ich erblicke aber ein fremdartiges [eregov] Gesetz in meinen Gliedern, welches Krieg führt wider das Gesetz meines Gemüthes [vóos] und macht mich zum Gefangenen in dem 24 Gesetz der Sünde, das in meinen Gliedern ist. *Ich elender [unglückseliger] Mensch, wer wird mich erlösen von diesem Leibe [diesem Pseudoleibe, der den ganzen Leib durchwirkt] des Todes. 25 *Danksagung sei Gott 5) durch Jesum Christum, unsern Herrn! - Mithin also ich derselbe im Gemüthe stehend, diene ich dem Gefeß Gottes, im Fleische stehend aber dem Gesez der Sünde.

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A. Die Entwicklung des Lebens unter dem Gesetz als Entwicklung der Sündenerkenntniß.

Uebersicht. 1) Das Gesetz im Verhältniß zur Sünde, V. 7-12 u. 13. a. Die Heiligkeit des

Gesetzes in seinem Verhältniß zu der Sündigkeit des Menschen, V. 7-12. b. Die bestimmungsmäßige Wirkung des Gesetzes: Enthüllung der todtbringenden Wirkung der Sünde, in der Veranlassung der Sünde, sich zu vollenden, sowohl in den Thatsachen als im Bewußtsein, V. 13. – 2) Der Sünder

1) Die Lesart éyéveto nach A. B. 2c. ft. yeyovɛ. 2) Die Lesart oάoxivós st. σaoxinós nach A. B. C. von Lachmann, Tischendorf u. A. vorgezogen. Auch im Sinait. 6. 2 Kor. 3, 3.

3) Statt ovx evoioxa lesen Lachmann und Tischendorf (auch der Sin.) blos ov nach Gydd. A. B. 2c. Nach Meyer erklärț sich die Auslassung aus dem Forteilen des Schreibers von ov% auf das V. 19 beginnende ov. Wir nehmen an, daß das ov ɛvgiono auffallend werden mußte, sobald man die sententiöse Antithese nicht mehr verstand: Das Wollen ist mir gleich zur Hand, das Vollbringen des Edlen kann ich nimmer finden.

4) Wir lesen Dela éya mit A. K. Tischend., Meyer will das kya nach Analogie von V. 15 und 18 unzulässig fin: den. Es ist aber ein Gedankenfortschritt da, der mit in Betracht kommt.

5) Zápis T εg. So Lachmann und Tischendorf nach Cod. B., wozn nun der Sinait. fommt. Anßer der Recepta svzaviora findet sich noch die Lesart ý xáρis tov Fεov.

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