ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub

Gottes Dienerin das Schwertrecht verwaltet zum Schrecken der bösen und zum Schutz der guten Werke. Mithin ist auch das Urtheil über die Staatsaktionen innerhalb des rein ethischen Gebietes und der Schranfen der Gefeßlichkeit und Weisheit frei. c. Das Merkmal des freien Gehorsams besteht nach dem Apostel darin, daß er sich vor der hohen Gewalt nicht fürchtet, daß er ihr Dasein voraussetzt nach ihrer Idee B. 3 u. 4, nicht nach ihren zufälligen Irrthümern. Diese Furchtlosigkeit ist mit der Ehrfurcht, welche V. 7 verlangt, nicht nur vereinbar, sondern unzer- | trennlich verbunden (1. Tholuck 692). Wie man das Recht und die Pflicht hat, den Christen darauf anzusprechen, daß er chriftlich handelt, so hat man das Recht und die Pflicht, dem Staate gegenüber vorauszusehen, daß er den ideellen Staatsprinzipien zugethan fci. d. Deswegen zahlet ihr auch Steuern, sagt der Apostel, wie wenn er sagen wollte: mit diesem Akt der Freiwilligkeit betheiligt ihr euch selbst an der Obrigkeit und verpflichtet ihr euch zum Gehorsam gegen sie. Den gleichen Akt bezeichnet er aber als Schuldigkeit V. 7. Die Lösung dieser scheinbaren Antinomie hat schon der Herr selbst gegeben, Matth. 22, 21 (f. das Bibelwerk). Das Auswanderungsrecht ist bei dem sich Erheben einer fremdartigen Gewalt dem Individuum unbenommen. Nimmt dasselbe aber mit der Münze des Landes den Genuß,den Schuß und die Autorität des Landes an, so entsteht die Pflicht, die aus dem Gesammtleben und Bedürfen | des Staates sich ergebende geseßliche Steuer zu entrichten. Und wer fo mit der einen Hand die Steuer zahlt, d. h. huldigt, mit der andern Hand sich empört, der macht sich nicht nur der Auflehnung schuldig, sondern auch der Täuschung und des Widerspruchs mit sich selbst. Dies find prinzipielle Lineamente; wie wir sie auch Ephef. 6, 5; 1 Timoth. 2, 2; 1 Petr. 2, 13 finden. Die Anwendung dieser Lineamente auf die einzelnen hier hervortretenden Fälle und Fragen bat das Wort Gottes der Entwicklung des christlichen Geistes überlassen. Daß dieser Geist und seine Grundlage von unlautern Geistern mißdeutet werden kann, davon überzeugen wir uns, wenn einerseits das Evangelium von byzantinischen Verfälschern der Wahrheit zu einem Evangelium des absoluten Despotismus gemacht wird, andererseits von hierarchischfanatischen Meuterern zu einem Evangelium des revolutionären Terrorismus, wie er schon in den Zeloten der Juden hervortrat, und bald als politische Behmjustiz, bald als Brigantismus, bald als Fenierismus auftritt. In beider Beziehung ist das Alte Testament ein Commentar, reich an Illustrationen für den Sinn des Neuen. Weder Pharao noch die Notte Korah, weder Rehabeam noch Jerobeam, weder Nebukadnezar noch die Widersacher des Jeremias find auf den heiligen Blättern dem richtenden Urtheil des Geistes entgangen. Im jüdischen Kriege aber, als der Fanatismus der Gewalt und der Fanatismus eines schwärmerischen Freiheitsschwindels miteinander rangen um die heilige Stadt, wanderten die Christen aus nach Pella. Das Licht und Recht des Christen besteht darin, daß sich keine irdische Macht zwischen seinen himmlischen König und sein Gewissen drängen darf. Wo man ihm also zumuthet, sein Gewissen durch Unwahrheit, durch Ungerechtigkeit, durch Feigheit und Parteilichkeit zu beflecken und seinem himmlischen Könige untreu zu werden, da weiß er, da muß er wissen, daß sein inneres Leben mit der Treue gegen den Herrn steht und fällt, von welcher

Seite die Zumuthung kommen möge. Auch die Zumuthung schon, sein ganzes Leben aufgehen zu lassen in die politischen Rechtsfragen, muß er abweisen, da es noch andere Dinge im religiösen, kirchlichen, fittlichen und bürgerlichen Leben zu beschicken gibt, als das Ringen nach den vollkommensten politischen und sozialen Formen. Dieselbe fanatische Veräußerlichung, welche auf die absolute Kirchlichkeit gefallen ist im Mittelalter, kann auf den absoluten Politizismus fallen in der modernen Gesellschaft. Stellen sich aber im Leben der Völker Zustände ein, wo die Definition des Apostels auf eine hohe Gewalt schlechthin nicht mehr paßt, wo das Schwert ein Schrecken wird für die Guten, so hört sie auch zu seiner Zeit auf vлeоézovσa zu sein. Auch in einem solchen Falle aber konnte Gott für Deutschland mit Einek russi ichen Winter mehr thun als der gottentfremdete Mensch mit einer Reihe von Revolutionen für Frankreich. Freilich geschieht die Befreiung nie ohne begei sterte Befreier, welche Gottes Flammenzeichen von menschlichen Brandstistungen zu unterscheiden wissen. In seinem besonderen Beruf aber muß sich Jeder seiner Pflicht bewußt bleiben.

4. Nach der Erfahrung, welche der Apostel bisher gemacht hatte, war er mehrfach durch das Schwert der römischen Obrigkeit gegen die Meutereien des jüdischen Fanatismus geschützt worden. Gelehrte Leute haben uns erinnert, er habe diese Ermahnungen nach Nom geschrieben, obschon Nero dort Kaiser gewesen. Andere Gelehrte haben dagegen bemerkt, das gut Quinqennium des Nero sei noch nicht zu Ende ge wesen. Sicher aber hat er auch in der Staatsordnung für die Folgezeit wie in der Stiftung der Kirche den historischen Widerbalt gegen das keimende Antichri stenthum in der Welt erkannt, nach 2 Theff. 2. Die Freiheit seines Urtheils hielt er damit nicht gebunden (f. 2 Tim. 4, 17).

5 Juwiefern ist der Staat eine göttliche Stiftung? Ausführliche Verhandlungen über diese Frage referirt und bespricht Theluck S. 681–689. Nach den Prinzipien des Romanismus ist der Staat blos eine menschliche Ordnung (s. Tholuck 684; Gieseler, Kirchengesch. II, 2. S. 7, S. 108). Der Keim der göttlichen Stiftung des Staats liegt in der göttlichen Stiftung des Hauses, in der Autorität des Hausvaters insbesondere, sowie in den substantiellen Verhält nissen der Menschheit. Da aber auch die alttestamentliche Gesetzgebung Stiftung einer Theokratie ist, welche die Zwillingsgeburt Staat und Kirche noch gemeinsam umschließt, so liegt eine göttliche Sanktion des Staates auch im Alten Bunde, und zwar eine Sanktion, welche den fünftigen geheiligten Staat zur Wechselwirkung mit der zukünftigen Kirche verpflich tet. Und darin ist es auch schon vorbedeutet, daß es ebenso verwerflich ist, den Staat zum Knecht der Kirche als die Kirche zur Magd des Staats zu machen.

6. Ueber das Recht der Todesstrafe mit Beziehung auf das Schwert der Obrigkeit s. Thol. 691. Freilich ist zwischen dem Recht des Gebrauchs des Schwerts und der Pflicht des Gebrauchs zu unterscheiden.

Homiletische Audeutungen.

Vom christlichen Gehorsam gegen die Obrigkeit. 1) Warum soll man der Obrigkeit gehorsam sein? a. Weil alle Obrigkeit von Gott ist; b. weil somit, wer sich der Obrigkeit widersetzt, der Ordnung Got tes widerstrebt; c. weil solche Ordnung uns zu gut

[ocr errors]

besteht. 2) Worin soll dieser Gehorsam sich zeigen? a. Darin, daß man sich guter Werke befleißigt und vor den strafbaren, bösen sich hütet; b. darin, daß man aber nicht allein um der Strafe willen unterthan ist, sondern auch um des Gewissens willen; c. darin, daß man Schoß gibt, um das Wohl des Ganzen zu för dern (V. 1-6). - Gehorsam gegen die Obrigkeit ist Pflicht eines jeden Christen. 1) Ohne Unterschied des Besitzes, 2) des Standes, 3) der Bildung, 4) auch des Bekenntniffes (V. 1). In wiefern ist keine Obrigkeit ohne von Gott? 1) In sofern Gott selbst ein Gott der Ordnung ist, der also auch Ordnung in den bürgerlichen Verhältnissen haben will; 2) in sofern Gott zugleich ein Gott der Liebe ist, der durch die Obrigkeit uns Gutes thun will (V. 1---4). Widerseßlichkeit gegen die Obrigkeit betrachtet als Widersetzlichkeit gegen Gottes Ordnung (V. 2). Gutes thun der beste Schuß gegen alle Furcht vor der Obrigkeit (V. 3). — Das Lob der Obrigkeit. 1) Wer soll es erwerben? Jeder, der Gutes thut, d. h. jeder, der a. sich nicht knechtisch beugt, sondern b. aus freiem Gehorsam die Gesetze des Landes erfüllt. 2) Worin soll es bestehen? a. Nicht sowohl in glänzenden Auszeichnungen, worauf Manche so erpicht sind; als b. in der einfachen Anerkennung treu erfüllter Bürgerpflicht (V. 3). Auch die Obrigkeit soll dienen 1) Gott, 2) den Menschen (V.,4). Das heilige Richteramt der Obrigkeit. 1) Von wem hat sie es? Von Gott, der ein gerechter Gott ist, dem kein gottloses Wesen gefällt (Ps. 5, 5). 2) Was gehört dazu? Die Ausübung der Strafgerechtigkeit, vor Allem des Rechtes über Leben und Lod. 3) Wie soll sic es üben? In dem erhebenden, aber auch demüthigenden Bewußtsein, Gottes Dienerin zu sein (V. 4). Gehorsam gegen die Obrigkeit als Gewissenspflicht (V. 5). Luther: Weltliche Gewalt ist um zeitlichen Friedens willen; darum ist das Gewissen aus pflichtiger Liebe schuldig, derselbigen unterthan zu sein (V. 5). Sebet, wie gut ist es, Schoß geben und gehorchen, daß ihr damit helfet, die Frommen schützen und die Bösen strafen. Darum lasset's euch nicht verdrießen (V. 6).

Starke: Wenn obrigkeitliche Personen ihre Unterthanen zur Unterthänigkeit reizen wollen, sollen sie auch ihr Amt recht führen und zu dem Ende bedenken: 1) Daß sie von Natur nichts besser sind als alle andere Menschen; 2) daß sie daher auch dahinsterben wie alle anderen; 3) daß sie vor Gottes Gericht müssen, und, ihres obrigkeitlichen Vorzugs und Regiments wegen, eine viel schwerere Rechnung abzulegen haben als ihre Unterthanen (V. 1).—Lange: Obrigkeiten, wenn sie lesen und hören, daß ihr Stand von Gott sei, haben sich wohl zu prüfen, ob sie auch das seien ihren Unterthanen, was das Haupt dem Leibe und seinen Gliedern ist (V. 1). — Hedinger: Obrigkeit, Gottes Dienerin! Viel gesagt. Also keine Herren über Gott. Der wird einst Rechnung halten und alle Ehrentitel bei Seite setzen (V. 4). - Gebt heraus ihr Unterthanen Gut und Blut, nur das Gewissen nicht (V. 6).

Gerlach: Ist das Amt auch göttlich, so kann der Inhaber es doch unrechtmäßig besißen und mißbrauchen (V. 1). „Nothwendig“ soll hier nicht den äußeren Zwang, sondern die innere Nothwendigkeit, Gott gehorsam zu sein, bezeichnen (V. 5).

Lisco: Die heilige Liebe des Gläubigen ist des Gesches Erfüllung; zunächst im Verhältniß gegen die Obrigkeit (V. 1 ff.). Der Gehorsam ist dem Christen Gewissenssache, ist ein innerer und aufrichtiger Gehorsam (V. 5).

Heubner: Die christliche Denkweise gegen die Obrigkeit (V. 1 ff.).— Die Gränzen des Gehorsams gegen die Obrigkeit sind gezogen durch Gewissen, Glauben, Gottes Gebot, Apostg. 5, 29 (B. 1). . Die christliche Weise des Gehorsams ist frei, rein, gewissenhaft, nicht blos aus Zwang oder Furcht (V. 5).

Schleiermacher: Ueber das rechte Verhältniß des Christen zu seiner Obrigkeit. 1) Wie ganz unanständig es dem Christen ist, um der Strafe willen unterthan zu sein; wie es ihm 2) natürlich und nothwendig ist, sich um des Gewissens willen zu unterwerfen. (Gehalten im Januar 1809). V. 1 5.

Bierter Abschnitt. Das rechte Verhalten gegen die Welt überhaupt. Die Rechtsgemeinschaft mit der
Welt. Die Anerkennung der Rechte der Welt in der Gerechtigkeit und zwar in Kraft der Nächstenliebe.
Die Scheidung von dem ungöttlichen Wesen der alten Welt (dem nächtlichen Wesen des Heidenthums).
Der Universalismus und seine Heiligung durch die wahre Separation.
(V. 7—14).

So leistet nun1) an Alle, was ihr ihnen pflichtmäßig schuldet [eure Schuldigkeiten], Steuer, 7 dem die Steuer gebührt [dem ihr sie schuldet]; Zoll, dem der Zoll gebührt; Ehrfurcht, dem die Ehrfurcht gebührt; Hochachtung, dem die Hochachtung gebührt. *Bleibt Niemand und nichts 8 schuldig, als nur, daß ihr euch unter einander liebet; denn wer den Andern liebet, der hat das Gesetz erfüllet. Denn Jenes: „Du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht tödten; du sollst nicht 9 stehlen; [du sollst nicht falsch Zeugniß geben 2)]; laß dich nicht gelüsten; und was es für ein anderes Gebot sei, das ist in diesem Worte zusammengefaßt, in dem 3): Du sollst deinen Nächsten lieben als wie dich selbst. *Die Liebe thut dem Nächsten nichts Böses. Des Gesetzes Erfüllung 10 also ist die Liebe. *Und Solches wissend wissen wir auch, was die Zeit ist: Daß die Stunde da 11 ist, daß wir uns endlich aus dem Schlafe erheben [völlig erheben oder gleich sollen erhoben haben, eyegova Aorist]. Denn jetzt ist unsere Erlösung schon näher gerückt, als da wir [zuerst] gläu

1) Das ovv fehlt bei Codd. A. B. 2c., Lachmann 2c., auch im Sinait. So tritt also der Anfang eines neuen Abschnitts bestimmter hervor.

2) Der Zusat ov yevdoμaotvońσeis ist nach den meisten Codd. Zusaß. 3) Dies zweite Ev tą haben mehrere Codd. ausfallen lassen.

Lange, Bibelwerk. N. T. VI. 2te Aufl.

17

12 big wurden. *Die Nacht ist bald fort, der Tag ist bald da; so lafset uns abthun die Werke der 13 Finsterniß, laffset uns aber1) anlegen die Waffen des Lichts. *Als wie am Tage lafset uns wohlanständig leben, nicht in Nachtschwärmen und Saufgelagen, nicht in unzüchtigem Wesen und 14 Ausschweisungen, nicht in Zänkerei und Eifersucht. *Ziehet aber völlig an [Aorist Evdvoαodε als Waffenrüstung] den Herrn Jesum Christum, und die Pflege des Fleisches macht euch nicht zur Pflege der Lüste.

Exegetische Erläuterungen.

mehr werden. Die Pflichten sind nach der äußeren Seite hin ein finitum, die Pflicht der Nächstenliebe Vorbemerkung. Unser Abschnitt hängt durch bleibt ein infinitum. Und je mehr der Christ über B. 7 mit dem Vorigen zusammen. Während der das Eine klar wird, desto mehr über das Andere. vorige Abschnitt das Verhältniß der Christen zu dem Opeidere nicht Indikativ (Reiche u. A.), sondern ImStaate, dem sie als Bürger angehören, bestimmt, perativ, wobei der Sat: Als nur, daß ihr euch under gegenwärtige Abschnitt dagegen ihr Verhältniß ter einander liebet, etwa so zu verstehen ist; als nur zu der Welt überhaupt nach der freundlichen und das, was ihr als Schuld nicht abtragen könnt. Meyer feindlichen Seite, nach Gemeinschaft und Abstoß ord- betont die subjektive Fassung: erachtet euch als Liebesnet, behandelt V. 7 ihr Verhältniß zu den Autori schuldner. Allerdings ist auch bei dem: seid Niemand täten in der Welt überhaupt. Man hat nicht blos nichts schuldig, an das Bewußtsein und seine Handmit der eignen Obrigkeit und dem eignen Staate zu lungsweise appellirt. Das Gesetz erfüllet. Пethun, sondern auch mit fremden Staaten und Würλnowns. Mit der Liebe ist die Gesetzeserfüllung den. Der Reisende hat dem fremden Staate keine prinzipiell entschieden, Kap. 14, 13. Reiche u. A.: Steuern zu entrichten, wohl aber den Zoll; überhaupt id quod in lege summum est. Wofür zu sehen: soll man Jedem die ihm gebührende Ehre und Rück- quod legis principium est. Daß darin keine Recht ficht erweisen. Nach Tholuck enthält V. 7 eine Zu- fertigung liegen kann, ergibt sich erstlich daraus, daß sammenfassung der verschiedenen Pflichten gegen alle der Apostel dieses Lieben nur auf Grund der Recht Arten der Obrigkeiten, zunächst die untergeordneten fertigung für möglich hält; zweitens daraus, daß er Abgaben-Verwalter, sodann die Richter und Magi- das Lieben emphatisch gefaßt als ein Ideal auf strate." stellt, das man nicht erreicht hat, so lange man noch Leistet an Alle não. Dies bezieht sich nach überall im Einzelnen schuldig bleibt. Denn Jenes: Estius, Klee u. A. auf alle Menschen; nach Meyer Du sollst nicht. Es ist selbstverständlich, daß der Apo blos auf die Magistrate, wie wenn man allein diesen stel die negativen Gebote des Dekalog nicht blos nach Hochachtung schuldig wäre! Der Gegensatz ist: Seid dem Buchstaben nimmt, wie dies auch die Hervorhe Niemand nichts schuldig. — Steuer, dem die Steuer. bung des letzten: Laß dich nicht gelüften (Luth.: Tholuck, Meyer u. A. wollen zu aлódote ein anα- Nichts gelüften, Betonung der Objekte; gegen Kap. TOVVTi ergänzen. Die Ergänzung ist aber schon an- 7, 7) ausspricht: ebenso, daß dieses vollkommne nes gedeutet in vas ogelas, und folgt gleich weiterhin gative Verhalten ohne ein correspondirendes positives mit opellere. Furcht und Hochachtung wird auch Verhalten nicht denkbar ist. Thol.:,,In der AufzähNiemand abverlangt, selbst von Magistraten nicht in lung der Gebote B. 9 geht das vom Ehebruch dem der Form, wie Steuer und Zoll eingezogen werden, vom Morde voran. Dieselbe Ordnung findet sich im und auch bei Steuer und Zoll soll man es nicht ge- Codd. Alex. LXX. 2 Mos. 6, desgl. bei Philo, im rade auf das Einfordern ankommen lassen. Grot. N. T. Jakob. 2, 11; Mark. 10, 19; Lut. 18, 20. hat ergänzt: dpeiletai, Köllner opeihere, wogegen Philo begründet sie dadurch, daß der Ehebruch das Meyer erinnert, dies sei philologisch fehlerhaft, weil schwerste Bergehen sei." Weiteres bei dems. . 694. rą nicht für & stehe. Stände aber &, so bildete sich Avanegalaιovv, s. Ephes. 1, 10. In dem Ausdruc leicht der Begriff einer organischen Distribution; die liegt die Vorstellung, daß alles das, was sich von dem ser wurde vermieden, indem der Apostel va contra Prinzip aus erplizirt hat (z. B. die zehn Gebote vom hirend für route sette. Nach Grot. ist hier einfach Gesetz der Liebe), auch wiederum in der Erfüllung ber Art. praepositivus für den subjunctivus ge- des Prinzips zusammengefaßt wird. Also nicht setzt, wie das Umgekehrte der Fall sei Kap. 14, 2. 5. blos ovvτóμws anαorilerai (Chrysoft.). Die 30ll. Grot.: Vectigalia pro mercibus dan- Liebe thut dem Nächsten. Die Sentenz des Apostels tur, tributa pro solo aut capite. Zunächst freilich bestätigt das Gesagte in der Form eines Oxymoron, ist hier unter dem Zoll die innerstaatliche römische in sofern die Liebe deswegen als die große positive Waarensteuer zu verstehn. Niemand und nichts. Erfüllung des Gesetzes erscheint, weil sie - dem So zur Verdeutlichung des alterthümlichen Niemand Nächsten nichts Böses thut. Die vorwaltend negati nichts. Die vier vorangegangenen Kategorien werden bestimmte Vollkommenheit des Dekalogs wird zum hier verallgemeinert zu dem Begriff der allseitigen Maß der vorwaltend positiv bestimmten Bollkommen Nächstenpflicht. Es ist also zwiefach ungenau, heit des Evangeliums. Und Solches wiffend, wenn Thol. sagt: „Von den Unterthanenpflichten wiffen wir auch. Kai rovro ist nach Bengel zu er leitet er zu den allgemeinen Christenpflichten gänzen mit лoleite, nach Estius mit agere debeüber." Als nur. In Beziehung auf die bestimm- mus (Thol. nowμer). Meyer geht zurück auf die ten Pflichtleistungen soll sich ter Christ nach allen Vorschrift V. 8: undevì undèv opeíhere. Doch ficht Seiten schlechthin schuldenfrei zu machen und zu hal- nicht nur jene Vorschrift weit ab, sondern es tritt hier ten suchen; in Beziehung auf die Liebe, als die Quelle auch ein Wechsel der Person ein von der zweiten zur der Pflichten, soll er sich dagegen einer unendlichen erften. Sehen wir auf den sachlichen Zusammenhang, permanenten Schuldigkeit bewußt bleiben und immer- so kann der Apostel nicht wohl so einfach sagen: Las

[ocr errors]

1) Die Lesart évdvocóueda dè. Lachmann, Tischendorf.

-

1

[ocr errors]

[ocr errors]

um

set uns das thun, den Nächsten lieben als uns selbst. den Menschen herantritt (Kol. 1, 12 u. 13), Näher liegt der Gedanke: Lasset uns mit allen Schul- wie viel mehr, wenn das regnum gloriae fich naht" digkeiten aufräumen, da wir wissen, daß das Ende - Denn da wir gläubig. (Calvin u. A.) Luther nahe ist. Der Apostel sagt aber nicht: Das Ende ist unrichtig: Denn da wir's gläubten. Die nahe, sondern: Der Tag der vollkommnen Erlösung Nacht ist bald fort. Nach Meyer wäre die Nacht die ist nahe. Daher empfiehlt sich die Annahme einer Zeit vor der Parusic; der nahe Tag dagegen die PaEllipse: nai Tovτo eidotes tòv naugòv oidaμev, rusie. Allerdings heißt es nicht: „Die Nacht ist veroder eidóres éouév. Weil wir wissen, daß die Liebe, gangen, der Tag aber herbeigekommen." Daraus die das Gefeß erfüllt, da ist, so wissen wir die Bedeu- folgt aber nicht, das nach Paulus erst mit der Parutung der Zeit, nämlich, daß die Zeit der vollen Erlö- fte der Tag anbrechen sollte. Der Tag bricht hundert sung nahe ist. Inwiefern? Weil nun mit der Liebe Mal von neuem an in immer höheren Potenzen zwidie Werke der Nacht schwinden müssen: Ehebruch, schen der ersten und der zweiten Zukunft Chrifti. Mord, Diebstahl, böse Lust; also der Tag der vollen- Hier nun vollends ist von einem chronologischen Gedeten Lebens-Gerechtigkeit anbrechen muß. Sollte gensaß nicht die Rede. Die Nacht ist der Geisteszudiese Combination zweifelhaft bleiben, so würde die stand des heidnischen Rom, der anbrechende Tag ist Meyer'sche Construction eintreten. Aus dem die Zukunft des christlichen Rom. Hvis лOоÉиоуеν; Schlaf erheben. Wie sehr der Apostel das Wort me- processit. So laffet uns abthun. Meyer: „Wie taphorisch nimmt als Bezeichnung des Sündenschlafs, man Kleider ablegt. Diese Auffassung (gegen Fritsche) der Verdunkelung und Gebundenheit des Gewissens- entspricht dem correlaten évdvowueda, vgl. zu Eph. urtheils durch die Verblendung der Sünde, dies er- 4, 22." Aber Werke der Finsterniß sind nicht gleich gibt sich daraus, daß er weiterhin als Werke der Fin- Kleidern der Nacht. Zwischen Nachtschwärmereien und fterniß gerade das aufgeregte äußerliche Wachen be- Nachtkleidern ist ein Unterschied. Dem Apostel schwebt zeichnet. Nach Reiche sollte vnvos ein Bild des das heidnische, besonders römische Nachtleben nach der Zustandes der Christen auf Erden sein, wogegen sittlichen Seite vor, und er macht es zur Bezeichnung Meyer S. 382. Das yuav ziehen wir mit Luther der bösen Werke in der sittlichen Finsterniß überhaupt. und den Meisten auf ǹ owrnoía, nicht auf kyyúrɛoov Daß der Römer damals in der Nacht sich den wüsten mit Meyer; weil es nicht paulinisch wäre, zu sagen: Festgelagen und Werken der Unzucht hingab, am das Heil, absolut gefaßt, ist uns, den Gläubigen, schon Tage aber wieder den römischen Lieblingsstaat der näher gerückt. Zornola ist hier das Erlösungsheil Waffen anlegte: diesen, den römischen Christen sehr des messianischen Reichs in seiner Vollendung. Da- anschaulichen Contrast macht er ihnen zum Bilde her Meyer sagt: Wie es durch die Parufie eintritt, eines religiös-sittlichen Contrastes. Waffen des welche Paulus nahe dachte (Ufteri, Lehrbegriff S. 355). Lichts. Nicht Werkzeuge (Morus); Kleider (Beza Letzteres nicht anerkennend — trotz dessen, daß Pau- u. A.); glänzende Waffen (Grot.), sondern die Waflus die kurze Zeit von der Befchrung bis zur Zeit fenrüstung, die der Römer am Tage trägt, als Bild seines Schreibens so nachdrücklich in Rechnung bringt der geistlichen Kampfesmittel und Kämpfe, welche dem ward mati zu sehr verkehrten Deutungen gezwun- Lichte angehören; von ihm dargeboten und in seinem gen, z. B. die Rettung durch den Tod sei gemeint Elemente gehandhabt werden (s. Eph. 6, 13). Das (Photius u. A.), oder die für das Christenthum glück- Licht ist der Herr, von dem, für den, mit dem diese liche Katastrophe Jerusalems (nach Aelteren auch Waffen sind. ·Evdvεodai. Tholuck: „Das Bild Michael.), oder die innere owrnoía, das geistige Heil der innigsten Verbindung mit Christo, wie das Kleid des Christenthums (Morus_u. A.)." Nach Tholuck mit dem Leibe, Gal. 3, 27; Eph. 4, 24; Kol. 3, 10. kann man nur zugeben, daß Paulus die Hoffnung Auch bei den Klassikern s. Wetst." Als am Tage. der baldigen Wiederkunft Chrifti hatte, vielleicht auch Als ob jener Tag schon da wäre, wo es zum öffentauf das Miterleben, aber dennoch keine feste Zeitbe- lichen Anstand gehören wird, christlich-sittlich zu leben, stimmung darüber. Nach der schroffen Fassung von daher wohlanständig zu leben. Evornuóvas, 1 Theff. Meyer hätte man sich mit den Ebioniten eine zwei- 4, 12; 1 Kor. 7, 35; 14, 40, weil jener Tag eben fache owτnoia zu denken; die eine bereits geschehn, schon im Anbruch ist. Kauois. Meyer übersetzt: die geistige Erlösung, die andere nahe bevorstehend, mit Nachtschwärmereien, indem er die sich folgenden die Parusie, zwischen inne wieder eine düftere Zeit. Dative als Dative der Art und Weise faßt. Zu Dies ist aber die Anschauung des Apostels nicht. лeginατεiv will dies nicht recht passen. Koiral, Vielmehr ist die erfte oder prinzipielle oornoia, Unzuchtsgelage; Rendez-vous, Kammern und Häuwelche schon Heilsbesitz der Christen ist, in steter voller ser der Unzucht, Werke der Unzucht selbst. Ζήλος, Entfaltung zu der lezten, schließlich peripherischen Eifersucht. Die Kehrseite der nächtlichen Lüfte und Erlösung hin. Es geht täglich von owτnoia zu ow- Wollüfte sind die nächtlichen Streithändel, insbesonTngia fort. Und namentlich wird für Paulus eine dere die Händel der Eifersucht, auch heutzutage noch neue Aera der Entfaltung der ewτngia kommen, besonders in Italien und Spanien vorwaltende Forwenn erst von Rom eine Ausbreitung des Christen men unter den Werken der Finsterniß. thums durch das ganze Abendland stattfindet, was ja aber völlig an den Herrn. Evdveo Jai, Gal. 3, 27; nach der Absicht des Briefes nahe bevorsteht, und mit Eph. 4, 24; Kol. 3, 10. Thol.: „Schon bei der dieser Christianisirung der römischen Welt wird dann Taufe wurde Chriftus angezogen, Gal. 3, 27; aber auch die vollendete oornoia näher gerückt sein. Diese sowie das Lichtwerden muß auch dieses évdúεodai großen, lebensvollen dynamischen Anschauungen des sich fortgesetzt erneuern. Dazu kommt die Erwägung Apostels sind von den modernen Fiktionen von der der Aoristform: Das Anziehen wie ein Kleid bezeich= Paruste, die man ihm andichtet, sehr verschieden. net das Eingehen der innigften Gemeinschaft." Thol.: „Die Weltzeit vor der Erscheinung des reg- Meyer: „Auch bei Klassikern bezeichnet svdúεodai num gloriae im Vergleich zu der Herrlichkeit dessel- tiva, Jemandes Sinnes- und Handlungsweise anben als Nachtzeit dargestellt. Der geistliche Schlaf nehmen. Und die Pflege des Fleisches. Die wird abgeschüttelt, wenn das regnum gratiae an Uebersetzung Luthers: Wartet des Leibes, doch

[ocr errors]
[ocr errors]

Ziehet

also 2c. ist zwięfach unrichtig. Erstlich theilt sich der gegenwärtige Aeon hat mit dem Tode und der AufSah nicht in eine positive und negative Vorschrift; erstehung Christi prinzipiell aufgehört, und der zuzweitens ist von der odos die Rede, nicht vom ocua. fünftige Aeon ist schon da im Herzen der Kirche und Der Sat enthält den Ausdruck der sittlichen Be- in der großen Entwicklungskrise der Welt, wenn auch schränkung der äußern Wahrnehmung einer selbst überall noch von dem Nachtschatten des alten Aeon verständlichen Pflicht. Die Pflicht ist roóvoia τns äußerlich umfangen. Und weil er prinzipiell schon oaonós, die gebotene Beschränkung ist: un eis eñid. längst da ist und dynamisch alle Tage herrlicher herNach Fritsche soll odos nur als caro libidinosa vorbricht, so rückt auch unsere volle Erlösung stets verstanden werden können und deswegen der ganze näher, namentlich in allen großen Epochen der extenSaß ein Verbot sein. Dagegen erinnert Tholuck und fiven und intensiven Ausbreitung des Reiches Gottes, Meyer, die oog in diesem Sinne verstanden als welche lauter Vorzeichen der dem religiösen Vorgefühl finnliche Luft, solle sogar gekreuzigt werden, Gal. unendlich nahen und doch chronologisch unbestimmbar 5, 24. Meyer beschreibt die oάok, wie sie verstanden fernen Parusie sind. Was jener äußeren Paruste wird, als den niedern animalischen Theil des Men- noch Alles vorangehen muß, das hat Paulus Röm. schen, den Quell und Siß der finnlichen und sündli- | 11 und 2 Theff. 2 angedeutet, und Johannes in der chen Begehrungen im Gegensatz gegen das лvevμa. Offenbarung weitläufig in Bildern beschrieben. Beffer nennt er die σags die Materie des owμa. Daß die noóvora als Fürsorge sensu bono zu verstehen sei, dafür führt Thol. auch den medizinischen Sprachgebrauch bei Galen an; besonders aber gehört hierher Ephes. 5, 29; 1 Kor. 12, 23. Die Unterscheidung des Vitiösen an der wahren Fürsorge für das Fleisch, wie sie sich insbesondere auch in der wohlanständigen Kleidung, auf welche wohl der Gegensatz: ziehet an den Herrn Jesum, besonders hinweist, bethätigt, ist nun wohl nicht blos ausgedrückt mit dem an eis enivuías: nicht so, daß nivμiai daraus entstehen; sondern auch mit dem medium: Touloε, machet euch, womit auf den subjektiven Selbstbetrug, bic πράξεις τοῦ σώματος in ber Befriebigung der finnlichen Bedürfnisse hingewiesen wird.

Dogmatisch ethische Grundgedanken.

1. Die Schuld der Liebe bezeichnet die Pflicht der Nächstenliebe, wie sie nach dem Gesetz eine unendliche eintreibende Forderung und nach dem neuen Lebensprinzip_des_Gläubigen eine unendliche treibende Macht ist. Die Einheit dieser Schuld verzweigt sich in die verschieden gestalteten Schuldigkeiten der verschiedenen Nächstenpflichten.

2. Die Liebe ist des Gesetzes Erfüllung: 1) In sofern das ganze Gesetz nur ein auszufüllender Schattenriß der Liebe ist; 2) in sofern sie jede Uebertretung des Gesetzes ausschließt. Dagegen 3) jedes Gebot als Lebensprinzip im neuen Leben verwirklicht. Als die Liebe hat Gott das Gesetz gegeben, als unsere Berufung zu unserer Bestimmung. Als die Liebe hat Christus das Gesetz erfüllt zu unserer Versöhnung. Als die Liebe lebt in unserm Glauben das Gesetz des Geistes und ergänzt in der Gemeinschaft Christi die Mängel unsers Thuns, um sie in der Nachfolge Chrifti immer mehr aufzuheben.

3. Die neue Zeit der Liebe, ein anbrechender Morgen der neuen Zeit des Lichts, mit welcher sich die Bollendung der Erlösung naht.

4. Will man das Verhältniß des Paulus sowie sämmtlicher Apostel zu der Paruste näher bestimmen, so muß man unterscheiden 1) zwischen dem reli giösen Zeitmaß des Reiches Gottes und dem chronologischen Zeitmaß der Welt; 2) zwischen der apostolischen Anschauung einer Zukunft der Herrlichteit, die fich alle Tage entfaltet in immer neuen Morgenzeiten, und der Dürftigkeit der ebionitischen Vorftellung, welche nur ein wunderhaftes Meteor von Baruste einerseits weit hinter sich, andererseits weit vor sich hat, während sie sich selber gestellt findet in eine trübe Zeit und einen gemeinen Weltlauf. Der

5. Selbst die Thatsache, daß das Böse den Schleier der Nacht sucht, ist ein Zeugniß für das Wort Got tes; und wie die Nacht ein Bild der geistigen Finsterniß ist, der Tag ein Bild des geistigen und himmlischen Lichts, so find auch die Werke der Nacht, einerseits der Schlaf, andererseits das lasterhafte Nachtwesen, Bilder von verschiedenen Formen des geistigen Verderbens, die groben Lafter freilich nicht nur Bil der, sondern auch Phänomene geistiger Verderbnisse; wogegen mit dem Morgen auch der Anzug des Tages, die Tagsrüstung, ihre geistige Bedeutung haben. Für die Römer besonders war die Kriegsrüstung ein sehr anschauliches Bild.

6. Das Nachtleben nach seinen zwei großen Gegensätzen. Lust und Streit, Wolluft und Mord.

7. Mit dem Heil des Christenthums für den Glauben ist auch der Morgen der Sittlichkeit, der Sitte, der wahren Wohlanständigkeit für die Menschen angebrochen.

8. Der 13. Vers ist eine unvergängliche Erinne rung an die Bekehrung Augustins (f. Conf. 8, 12. 28).

Homiletische Andeutungen.

V. 7: Jedem das Seine! Des Christen königlicher Wahlspruch 1) in Bezug auf sein Verhältniß zur Obrigkeit; 2) im Verkehr mit Jedermann.

Heubner: Mehr als die äußere Pflichterfüllung ist die Achtung, die wir als Christen der Obrigkeit schuldig find.

V. 8-10: Das Verharren in der Liebe. Es ist 1) in Ansehung des Nächsten eine Schuld, die niemals abgetragen werden kann; 2) in Ansehung des Gesetzes seine Erfüllung (V. 8-10). — Die Liebesschuld gegen den Nächsten. 1) Sie ist eine recht drückende Schuld; a. weil der Gläubiger so viele find; b. weil ihre Forderungen einen sehr bedeutenden Betrag ausmachen; c. weil sie niemals vollständig getilgt werden kann. Aber sie ist dennoch 2) eine süße Schuld; a. weil sie nicht leichtsinnig eingegangen wird; b. weil sie mit Gottes Gebot übereinstimmt; c. weil auch nur der Versuch, fie abzutragen, das Herz so fröhlich macht (V. 8—10). - Die Liebesschuld als die einzige, nicht nur zulässige, sondern sogar gebotene Schuld des Christen gegen den Nächften (B. 8). — Niemanden nichts schuldig sein, als die Liebe! (V. 8.) — Das Gebot der Nächstenliebe als Inbegriff aller Gebote der zweiten Tafel (V. 9).

-Warum thut die Liebe dem Nächsten nichts Bö ses? 1) Weil sie aus der Wurzel der ewigen Liebe Gottes zu den Menschen hervorgeht; 2) weil sie Gott in dem Nächsten dienen will (V. 10).

Die

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »