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ift. S. m. posit. Dogmatik, S. 119. Der Zweck der Langmuth und Milde Gottes zielt ebenso be stimmt auf die Wirkung der Buße hin, wie sein Zorngericht.

5. Es ist das eigentliche Thun des Ungläubigen und Verstockten, daß er die Erweisungen der Langmuth und Güte Gottes in die Vorbedingungen des Zorngerichts verwandelt; daß er sich aus dem Reichthum Gottes, den er erfährt, einen eigentlichen Schatz des Verderbens sammelt.

6. Auch der Tag des verschmähten Evangeliums wird für den Menschen ein Tag des inneren Gerichts, das früher oder später auch in einem äußeren Gerichte offenbar wird, wie dies die Zerstörung Jerufalems beweist. S. die Erläuterungen V. 5. Alle Gerichte aber find Prophetien und Vorspiele des letzten Zorntages. Es ist kurzsichtig, wenn man meint, der Begriff der geschichtlichen Periode schließe die Epoche aus, oder die einzelnen Epochen schlössen die Endkatastrophe aus. Dies ist auch auf die Idee der Gerichte anzuwenden. Eben weil die Weltgeschichte das Weltgericht ist, läuft sie auf das Weltgericht hinaus.

11. Offenbar werden V. 12 verschiedene Grade des Strafgerichts angedeutet. S. die Erläuterungen. 12. Ueber das dinaιovv vgl. die Erläuterungen zu V. 13. Ebenso das Bibelwerk Jakobus, S. 66. Da das Sinaioun selbst nach dem Begriff: gerecht machen nur ein gerechtsprechen sein kann, weil es sich stets um die Rechtfertigung in irgend einem Forum handelt, so sind auch die vermeintlichen Ausnahmen, wo dinaiovv in der Schrift gerecht ma chen heißen soll, zu revidiren. Nun ist die Stelle Jes. 53, 11 im Grunde nicht anders zu erklären als: Er wird vermöge seiner Erkenntniß als der Gerechte, der Knecht Gottes, gerechtsprechen für Viele, und zwar weil er ihre Sünden trägt. Die Stelle Dan. 12, 3 ist jedenfalls darnach zu erklären, daß vom Weltgericht die Rede ist, an welchem sich nach biblischer Anschauung auch die Gerechten betheiligen sollen (1 Kor. 6, 2), und selbst wenn in das diesseitige Leben zurückweist, bezeichnet es ebenso wenig Gerechtmacher wie ¬¬ Klugmacher. Die

Lesart dinaia dýra Offenb. 22, 11 kann sich gegenüber der stärker beglaubigten Lesart Sinaioovvyv oinoár nicht halten. Näheres Kap. 3, 26.

will. Als heidnische Tugenden können sie nur Tugenden des Fortrückens bis zur Armuth im Geiste unter der Leitung der gratia praeveniens sein, oder Grundformen der Entfaltung der Sehnsucht nach dem Heil. Der Versuch, diese Spezies zu würdigen in Rothe's Ethik, II. Thl., S. 398 ist nicht zur Klar

7. Die Verlegenheiten der Exegese über den Sinn von V. 6-10 deuten auf ängstliche, unfreie Fassun13. Ueber das Vorkommen einer Gesetzerfüllung gen der Lehre von der Rechtfertigung hin. Unsere bei den Heiden s. Tholuck, S. 101 u. 102. Der Ver Stelle gewinnt die rechte Beleuchtung durch die bib- faffer bestreitet mit Recht nach älteren Theologen den lische Lehre, daß es auch eine gratia praeveniens Flacianismus. Es ist freilich mißverständlich, von über der Heidenwelt gibt, was selbst Augustin noch Tugenden der Heiden zu reden, wenn man nicht von nicht ganz verkannt hat, wohl aber nach seinen Im-den ausgeprägten Formen eines unendlichen Strepulsen die mittelalterliche Theologie, und zwar weit bens oder eines Strebens nach dem Unendlichen reden über das Mittelalter hinaus. Die Strebenden, welche V. 7 u. 10 gezeichnet sind, werden es sich nie beharrlich einfallen lassen, sich auf ihre Werke zu stüßen Gott gegenüber, weil sie in einer Gravitation zum Ewigen stehen, die nur in dem Anschauen Gottes in Christo zur Ruhe kommt, hier oder dort. Die Gegenüberstehenden aber, deren Lebensprinzip der Par-heit gelangt. teigeist ist, das Vertrauen auf eine endliche Genossen- 14. Die drei objektiven Formen des Strebens nach schaft, die auch im Ganzen ihr Vertrauen auf eine endliche Form sett, werden selbst dann ihr Vertrauen auf ihre Leistungen setzen, wenn sie die Lehre von der Verdienstlichkeit der guten Werke lebhaft verwerfen. Denn es gibt neben der Werkgerechtigkeit auch eine Lehrgerechtigkeit, Buchstabengerechtigkeit, Negationsgerechtigkeit, die alle mit der Werkgerechtigkeit den Grundzug der Parteigerechtigkeit gemein haben, und in sofern die gefährlicheren Formen sind, als sie die subtileren sind. Ueber das Seligwerden der Heiden vgl. Tholuck, S. 92 ff. Die Lehre von der Rechtfertigung kann mit der Lehre von der Gerechtigkeit Gottes, vermöge welcher er Jedem nach seinen Werten geben wird, nicht streiten.

8. Preis und Ehre und Unvergänglichkeit: eble Perlen; ewiges Leben die kostbare Perle. S. Matth. 13, 45 u. 46.

9. Es ist der Charakter alles Parteigeistes, daß er Empörer ist nach oben gegen das Königsrecht der Wahrheit, Sklave dagegen nach unten für den tyrannisirenden und terrorisirenden Geist der Partei.

10. Eben deswegen, weil Gott als der Gerechte auf den Kern des persönlichen Lebens sieht, sieht er die Person nach dem äußerlichen bürgerlichen Begriff derselben, nach ihrer äußeren Erscheinung und Geltung nicht an.

dem Höheren in der Heidenwelt sind: Der Staat als Ausdruck des Strebens nach Gerechtigkeit in den Gewissen oder auch im Wollen, die Philosophie als Ausdruck des Strebens nach der Wahrheit in der Intelligenz, und die Kunst als Ausdruck des Strebens nach ideeller Anschauung und Darstellung des Lebens vers mittelst des Gefühls.

15. Die drei subjektiven Formen des Strebens nach dem Höheren in der Heidenwelt sind: 1) Werke des Edelmuths. 2) Das Gewissen, insbesondere Momente der Freudigkeit des sittlichen Bewußtseins.,,Da sie den Stern sahen, wurden sie hoch erfreut." 3) Ein Verkehr in fittlichen Urtheilen von entschuldigender und verklagender Art.

16. An dem Tage der Krisis, welche das Evangelium bewirkt, kommt es zu Tage, daß manche Heiden dem Wesen nach Juden sind, manche Juden dem Wesen nach Heiden. So sind manche mittelalterliche Christen dem Wesen nach evangelisch gesinnte Heilsgläubige, manche evangelisch genannte Werkgerechte oder Lehrgerechte oder Protestir - Gerechte katholisch. Ueber den historischen Gegensätzen, die ihre sehr große Bedeutung haben, walten gleichwohl ideal-dynamische Gegensätze, die der Tag Gottes an's Licht bringt. Ueber den hier gemeinten Tag s. die Erläuterungen.

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Homiletische Andeutungen.

(3u V. 1-16.)

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Gottes unparteiische Gerechtigkeit! Sie zeigt sich darin: 1) Daß Gott die Juden nicht bevorzugt, ob wohl sie das Gesetz haben; 2) die Heiden nicht benachtheiligt, obwohl sie ohne Gesetz sind; sondern 3) bei den einen wie bei den andern nur darnach fragt, ob fie Gutes gethan oder Böses (V. 1—16). Da= durch, daß Andere schwarz sind, werden wir nicht weiß (V. 1). Richten des Nächsten ist das schlimmste Verderben, weil wir 1) blind werden gegen uns, 2) ungerecht gegen unsere Nebenmenschen (V. 1). Durch unser Gericht über Andere verfallen wir dem Gerichte Gottes über uns (V. 3). Wozu fordert die Feier eines Buß- und Bettages auf? 1) Nicht zu verachten den Reichthum der Güte, Geduld und Langmüthigkeit Gottes; sondern vielmehr 2) uns daran zu erinnern, daß seine Güte uns zur Buße leiten soll. (V. 4). Gottes Güte betrachtet als die lautere Quelle der Buße (V. 4). — Häufe dir nicht den Zorn auf den Tag des Zornes (V. 5). Dies irae, dies illa solvet secla in favilla (V. 5 u. 6). Was wird Gott einem Jeglichen nach seinen Werken geben? 1) Den Einen: Preis und Ehre und unvergängliches Wesen sammt köstlichem Frieden, 2) den Anderen: Ungnade und Zorn, Trübsal und Angst (V. 6—11). Was das heiße, mit Geduld in guten Werken trachten nach dem ewigen Leben (V. 7). Gottes Ungnade! 1) Nicht unverschuldet, sondern verdient; 2) nicht vorübergehend, sondern ewig (V. 8). Gottes Zorn: heiliger Unwille, nicht unheiliger Unmuth. Niemand ist ohne Geset! Denn 1) den Juden hat Gott sein Gesetz durch Mose gegeben; 2) den Heiden hat er seinen Inhalt in's Herz geschrieben (V. 12—16). Die allgemeine Offenbarung Gottes im Gewissen (V. 14 u. 15). Das Gewissen und die menschlichen Gedanken in ihrer Beziehung zu einander. Sie gestaltet sich so, daß 1) jenes Zeugniß ablegt von dem Werke des Gesetzes, 2) diese Angesichts solches Zeugnisses sich unter einander verklagen oder entschuldigen (V. 14 u. 15). Unmöglichkeit der Predigt des Evangeliums unter den Heiden, wenn das Gewissen nicht da wäre. Die Offenbarung Gottes im Gewissen einerseits nicht zu verachten, andererseits nicht zu überschätzen. Das Gewissen als Anknüpfungspunkt für jede Missionspredigt unter den Heiden betrachtet. Luther: Langmüthigkeit ist eine Tugend, eigentlich die langsam zürnet und strafet das Unrecht. Aber Geduld ist, die das Uebel trägt an Gut, Leib und Ehre, ob es gleich mit Recht geschähe. Güte ist die leibliche Wohlthat unter einander und freundliches Wesen (V.4). Das Wörtlein Geset" mußt du hier nicht verstehen menschlicher Weise, daß es eine Lehre sei, was für Werke zu thun oder zu lassen sind; wie es mit Menschengesehen zugehet, da man dem Gesetz mit Werken genug thut, ob's Herze schon nicht da ist. Gott richtet nach des Herzens Grund und lässet sich an Worten nicht begnügen, sondern straft vielmehr die Werke, ohne Herzens Grund gethan, als Heuchelei und Lügen. Daher sagt Paulus, daß Niemand mit Werken des Gesetzes ein Thäter des Geseßes ist (V. 15).

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Starke: Die Gottlosen sind wie die Säue, wie dieselben den Baum nicht ansehen, von dem die Eicheln gefallen, die sie auslesen: also sehen sie bei Genuß der leiblichen Wohlthaten auch nicht auf Gott, der ihnen doch gibt allerlei Gutes reichlich zu genie

Ben (Hos. 2, 7; Jef. 1, 3; Jerem. 5, 24), denn bei einem jeden Bissen Brodes suchet er ihre Besserung (V. 4). Wer durch die göttlichen Wohlthaten nicht besser wird, der wird ärger (V. 5). Wie die Arbeit, so ist auch der Lohn, und was ein Jeder einge= brockt, das muß er ausessen (V. 6). — Was die Frommen im Reich der Gnaden gesucht, werden sie im Reich der Herrlichkeit vollkommen erlangen (V. 10). -Hedinger: Andere meistern, ist soviel, als sich selbst verdammen. Wer richtet denn 'gern, so er sich als ein Heuchler selbst das Strafurtheil fället (V. 1).

Blindheit! Verzug zeuget Betrug. Sicherheit folgt auf göttliche Langmuth. Hüte dich! Je länger das Wetter umziehet, je schrecklicher schlägt les ein. Zudem ist lange geborgt nicht geschenkt (V. 4). Jede Sünde empfängt ihren rechten Lohn. Wer will damit scherzen ? (B. 8). Ein größeres Maß der Erkenntniß bringt nur größere Berdammniß und keine Entschuldigung. Auch ein Heide weiß soviel, darüber er billig zum Tode gerichtet wird: geschweige denn ein Christ, der den göttlichen Willen im Gesetz völlig erlernen kann und soll (V. 14). Nova Bibl. Tüb.: Ein Sünder kann sich selbst bereden und durch mancherlei Vorstellungen einschläfern, daß er meint, seine Sünden werden ihm ungestraft hingehen. Ach! wie gemein ist dieser Betrug (V. 3). --- Das ewige Leben ist ein Kleinod, um welches man ringen, eine Krone, um welche man kämpfen, eine Gabe, welche man annehmen, behalten und bewahren muß bis an's Ende. Wer beharret, der wird se= lig. Vor dem jüngsten Gerichte wird es nicht auf Worte, sondern auf Werke ankommen (V. 7). — Niemand ist ohne Gesetze! Hat man's nicht in Stein geschrieben, so hat man's doch in's Herz gegraben. Entgehet ein Mittel, so fehlet es nicht an dem andern. Jedermann weiß natürlich, was Recht oder Unrecht, gut oder böse sei (V. 14). Cramer: Es muß Gott ein rechter Ernst sein um der Menschen Seligkeit, das sucht er mit Gutem und Bösem, Süßzem und Saurem. Wenn Worte nicht helfen wollen, so braucht er Strafe und wartet mit großer Langmuth und Geduld, daß sich der Sünder bekehre (V. 4). Das Gesetz der Natur ist ein Brunnquell des geschriebenen Gesetzes Gottes in die zwei Regeln verfasset: Was du willst, daß dir die Leute thun sollen, das thue ihnen auch, und was du nicht willst, das 2c. (V. 14). — Niemand süudige darauf, daß seine Sünden können verborgen bleiben; denn sollten sie nicht eher offenbar werden, so werden sie doch am jüngsten Tage an's Licht kommen (V. 16). Würtemb. Bibl.: Die Werke sind Zeugen des Glaubens. Man muß also gute Werke thun, nicht darum, daß man selig werde, sondern, daß man den Glauben damit bezeuge und durch den Glauben das ewige Leben erlange (V. 7). Lange: Laß ja alle Entschuldigungen fahren, die du bei Ermangelung des rechtschaffenen Christenthums entweder von deinem Alter oder Stande, oder anderen Beschaffenheiten deiner Person hernimmst; denn du kommst damit vor dem Gerichte Gottes nicht aus (V. 11). Das Gesetz der Natur muß viel auf sich haben und allen Menschen sehr tief in's Herz geschrieben sein, weil deffelbigen muthwillige Uebertretung eine so große Schuld und Strafe oder Verdammniß über den Menschen bringet (V. 12).

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Bengel: So lange der Mensch das göttliche Gericht nicht empfindet, verachtet er leicht die Güte (Matth. 28, 18). — Merke hier den Gegensaß zwischen

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der Verachtung des Reichthums göttlicher Güte und dem gesammelten Zornschat (V. 4).

hat keine Entschuldigung vor Gott. 1) Beweis. 2) Anwendung. Der Mensch vor dem göttlichen Ges richte: Er muß 1) sich schuldig geben, 2) Gottes Urtheil für gerecht und unentfliehbar halten, 3) zur Güte Gottes seine Zuflucht nehmen und auf ihren Ruf zur Buße hören, 4) die Zukunft fürchten, 5) auf die Offenbarung hören. Wie wir uns selbst im Beispiel der unbußfertigen Juden spiegeln sollen.

Daniel Superville: La souveraine équité de dieu (V. 11). Menken: Die allgemeine Gleichheit der Menschen vor Gottes Gericht.

Gerlach: Die Güte Gottes offenbart sich in der Erweisung von Wohlthaten, die Geduld in dem Tragen des Sünders, die Langmuth in dem Aufhalten der Strafe (V. 4). Das Christenthum ist nicht etwas unter den Menschen neu Erfundenes, sondern sein Urheber, der Sohn Gottes selbst, ist der König und Richter nicht blos der Christen, sondern auch ebensowohl der Juden und der Heiden, die er in seinen vorbereitenden Gnadenhaushaltungen, jene in des Vaters Hause, diese durch die erweckte Sehn- Spener: Dem ersten Menschen ist das völlige sucht nach demselben, in ihrer weiten Ferne von der Gesetz in das Herz geschrieben worden, denn seine Heimat zu erziehen sucht für sein Reich (V. 16). Seele war ein Bild der göttlichen vollkommenen HeiLisco: Blos äußere Ehrbarkeit ist auch strafbar | ligkeit und Gerechtigkeit. Aber, nachdem dieses völlige (V. 1). Preis, Herrlichkeit _statt Niedrigkeit, | Geseß aus dem Herzen ausgelöscht war, so find, so Ehre statt Schmach, und Unvergänglichkeit zu reden, nur einige größere Buchstaben davon stehen statt des sterblichen Zustandes (1 Kor. 15, 53 u. 54) geblieben, einige Erkenntniß von dem offenbaren Böist Lohn der Geduld, des unter allen Hindernissen sen und Guten (V. 15). Das Gewissen ist nichts und Schwierigkeiten dennoch beharrlichen Trachtens anderes, als eine Stimme Gottes (B. 15). Roos: nach dem ewigen Leben (V. 7). Das Gewissen ist das Bewußtsein der richterlichen Aussprüche des Geseßes (V. 15).

Besser: Aus dem Wissen des Menschen um das ihm eingeschriebene Gottesgeseß ergibt sich das Gewissen, welches ihm bezeugt, wie Luther trefflich die Macht ausdrückt, womit das Gewissen sein richterliches Zeugniß dem Menschen aufzwingt (V. 15).

Auf die Frage: Was für eine Krankheit bringt dich um?" antwortet bei dem Dichter Euripides ein Muttermörder: „Das Gewissen, denn ich bin mir bewußt, daß ich Böses gethan habe“ (V. 15).

Heubner: Gottes Urtheil ist recht 1) objektiv: dem heiligen Geseß gemäß, nicht nach Willkür und Laune, ohne Ansehung der Person: 2) subjektiv: der wahren Beschaffenheit des Menschen gemäß jeden nach seinem inneren und äußeren Werth nehmend (V. 2). Das Verfahren Gottes gegen die sündigen | Menschen ist eben dies, daß er Alles erst mit Güte versucht, ehe er die Strafe verhängt; diese Güte erkennen, ist unser Heil, fie verachten, unser Verderben (V. 4). Das verstockte Herz ist imputabel: es ist nicht Naturwirkung, sondern Folge der eigenen Ver- Lange: Das Richten der Menschen im Gerichte schlimmerung; es wird erst verhärtet, wie? Gottes." Die Quellen des Nichtens (V. 4 u. 5). 1) durch Leichtsinn, 2) durchTroß und Stolz, 3) durch Wie der Sünder die Schäße der Güte Gottes in wirkliches fortgesettes Sündigen (V. 5). Die ge- Schätze des Zorns verwandelt. Die großen Gerechte Unparteilichkeit Gottes. Gott richtet nicht 1) nachrichtstage in der Weltgeschichte, insbesondere die Zeräußeren Vorzügen, Gestalt, Geburt, Abstammung, störung Jerusalems. Die Rechtfertigung und die Macht, Ansehen, Reichthum; auch nicht 2) nach Gerechtigkeit Gottes: 1) Scheinbarer Widerstreit, Geistesgaben, Kenntnissen, Geschicklichkeit; oder 2) vollkommene Einheit. Zweierlei Menschen er3) nach den äußeren Leistungen als solchen, nach kennbar 1) in zweierlei Zielen, 2) zweierlei Strebungen, blos äußerlichen Werken, äußerlicher Frömmig 3) zweierlei Erfolg (B. 7–10). Gott fiehet die keit, sondern nach dem ganzen innern Sinn, nach Person nicht an, weil er sie ansieht: 1) Er sieht sie der Einfalt und Lauterkeit des Herzens, nach Glaube, nicht an in weltlichem Sinne; 2) er sieht sie an nach Treue; er berücksichtigt, was Jedem gegeben ist ihrer geistigen Bedeutung. Wie das Evangelium (V. 11). der Herzen Gedanken offenbar macht 1) als ein GeB. 1-11: Berikope am 10. Sonntage nach ruch des Todes zum Tode und 2) als ein Geruch des Trinitatis (Gedächtniß der Zerstörung Jerusalems), Lebens zum Leben. Wie das aber nicht von jeder statt 1 Kor. 12, 1–11: Der unbußfertige Sünder | Form des Christenthums gelten kann. Bierter Abschnitt: Das gesteigerte Verderben des Juden in seinem falschen Ge,eßeseifer (ein Seitenstück des Verderbens des Heiden in seiner Symbolik). Die fanatische und böse Weise der Juden, das Geseß mit Gefeßesstolz zu handhaben, und durch falsche Anwendung und Untreue zu verderben, eine Ver

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anlassung zur Lästerung des Namens Gottes unter den Heiden.

Kap. 2, 17-24.

Wenn 1) aber du ein Jude benannt [betitelt] wirst, und du verlässest dich auf das Gesetz, 18 und rühmest dich Gottes [des Einen, Wahren]; *and kennest den Willen, und beurtheilest die 19 widerstreitenden Dinge, intem du aus dem Gesetz unterrichtet wirst; *und trauest dir zu, ein Weg20 weiser der Blinden zu sein, ein Licht derer, die in der Finsterniß sind; *Erzieher der Unverständigen, Lehrer der Unmündigen, Besißer der Form (Darstellung] der Erkenntniß und der Wahr21 heit im Gesetz: -*Du der du also einen Anderen belehrst, belehrst du dich selbst nicht? Der du 22 predigst, man solle nicht stehlen, du stiehlst? *Der du sagst, mau solle nicht ehebrechen, du brichst 23 die Ehe? Der du die Gößen verabscheuft, du veräbst Frevel am Tempel [Tempelraub]? * Du, der 24 des Gefeßes sich rühmt, du verunehrest Ectt durch Uebertretung des Gesetzes. *Denn der Name Gottes wird um euretwillen gelästert unter den Heiden, wie geschrieben steht (Jes. 52, 5; Ezech. 36, 20]. 1) Nicht idé, sondern si dé zu lesen. Das idé sollte ein vermeintes Anakoluth verändern.

Exegetische Erläuterungen.

Der Zusammenhang mit dem Vorigen wird von Tholuck mit den Worten angegeben: "Der Jude war schon durch den Nachweis gedemüthigt, daß auch der Heide im Besite des Gesetzes. Es wird ihm ferner vorgehalten, daß sein Haben des Gesetzes vielmehr zur Schmach dessen wird, der es ihm gegeben." Wir haben schon vorhin gesehen, daß der Zusammenhang in einem scharfen Gegensatz besteht: ein Heide, der im Kern ein Jude ist, ein Jude, der nach dem Geist des Gesetzes der ärgste Heide ist.

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(de Dieu, Wolf.)— Unterrichtet wirst. Nach seiner Art lebte er im Gesetz, xarnyovuevos nicht xatηneis. Und trauest dir zu. Alles, was folgt, sollte er allerdings sein nach alttestamentlichen Andeutungen, f. Jes. 42, 6. 7 u. A. Um so weniger lag für Reiche ein Grund vor, hier Reminiscenzen aus den Evangelien anzunehmen (Matth. 15, 14; Luk.20, 32). Das Verderben des Judenthums bestand eben durchweg in der Karrikirung alttestamentlicher Attribute des Volks und seiner Zukunft in's Buchstäbliche und Fleischliche. Daraus ergab sich auch seine Proselytenmacherei (Matth. 23, 15), wie sie hier gezeich= Wenn aber du ein Jude. In den folgenden Ver- net ist. Wegweiser der Blinden. Blinde nannte sen scheint ein Anakoluth zu liegen, was man wahre der Jude die Heiden; onóros, Jes. 60, 2, waren demscheinlich durch die Lesart ide bat beseitigen wollen. nach die Heiden; die Juden pas eis añoнákvчiv Tholud: Zu dem Vordersatz V. 17–20 scheint der vv, Jes. 49, 6; vý, die Proselyten. (S. ThoNachsatz zu fehlen. Doch läßt sich auch ohne Annahme Hesych. oxnuatiouós. Nach Meyer sollen die Lehren luck) - die Form. uoopwois, klassisch: uóogwua, eines Anakoluchs auskommen. (Meyer). „Wenn du aber ein Jude heißest u. s. w., so lehrst du, der dem- und Vorschriften des Gesetzes selbst die Form der Ernach (ovv zufolge des Angeführten) Andere lehret, fenntniß und der Wahrheit sein. Näher läge es, an dich selbst nicht?" Wir würden eine leichtere Lösung die didaktische Ausprägung der alttestamentlichen finden, wenn wir die Verba éлovoμán und éлava- Gesezesoffenbarung in der rabbinischen Tradition nain als Conjunctive lesen dürften zur Bildung zu denken, aus welcher später der Talmud hervorging, eines hypothetischen Vordersages; die folgenden In denn es ist zunächst von einer uógpwoistys yuadicative constituirten dann den Nachsaß. Doch fehlt er T vouw sein sollte. Dekumenius und Olshausen σεως bie Steve, melde mittelbar μόρφ, τῆς ἀληθείας zu dem ei das äv. Ein Jude benannt. Jude war die Bezeichnung des Hebräers nach seiner Re- haben hier ohne Grund an den vorbildlichen Chaligion, daher theokratischer Ehrenname, was auch in rafter des Alten Testaments gedacht; Andere (bei der Etymologie des Wortes liegt. novouan von Es ist von einem Objekt die Rede, deffen der Jude Theophylakt) an das blosse Scheinbild der Wahrheit. der Vulg. und Bengel übersetzt cognominaris. Das sich rühmt. Seine uoopwors ist freilich das düstere Wort wird aber auch im Sinne des Simplex gebraucht, Gegenbild der persönlichen Menschwerdung der Wahrund Beiname war der Name Lovdatos nicht." Tho-heit in Chrifto, wie auch schon Sirach 24, 25 von luck: Freilich konnte er für den falschen Juden dazu einer Buchwerdung der oopia in der Thorah die werden. Und verlässest dich. Andeutung des jüs Rede ist. Dies Alles sind nun Züge des Juden in dischen Stolzes. Eigentlich: Du legst dich auf ihm seinen Ansprüchen. Nun folgen die Beweise des Widerzur Ruhe. So mißbrauchte der Jude seinen Vorzug, spruchs, worin er mit sich selbst steht. Psalm 147, 19. 20. Die ideale Bestimmung, welche Israel für die Völker hatte nach Jes. 42, 6.7 also einen Anderen belehrst. Das Analogon der u. a. Stellen, machte er sich zu einem falschen Trost, über die Heiden liegt darin, daß die Juden durch ihren folgenden Vorwürfe mit dem Urtheil des Apostels und die einzelnen Momente derselben, wie sie im Gesetzesstolz und ihren Gesetzesorthodoxismus auf Folgenden gezeichnet sind, karrikirte er dermaßen, den Weg des Verderbens gerathen sind, wie die daß der greuste sittliche Widerspruch aus seinem Cha Heiden durch ihren symbolisirenden und mythifirenden rafter wurde. Du rühmst dich Gottes als deines Schutzgottes, Jes. 45, 25; Jerem. 31, 33. Und Weisheitsdünkel. Der erste Vorwurf ist allgemein. kennest den Willen. Nämlich seinen Willen als die innere Seite des Gesetzes, Ephef. 3, 18 2c.; oder viel mehr noch den absoluten Willen schlechthin, der sich im Gesetz manifeftirt hat. Und beurtheilst die Widerstreitenden. Drei Erklärungen dieses Ausdruckes: 1) der Unterschied zwischen Recht und unrecht (Theodoret, Theophylakt 2c., Tholuck u. A., Philippi); 2) das vom Willen Gottes Verschiedene, Sündliche (Clericus, Glöckler); 3) du billigst das Vorzügliche (Vulg. probas utiliora, Bengel, Meyer). Dad Der Bebeutung von διαφέρειν unb διαφέροντα (hervorragen; sich unterscheiden; sich auszeichnen. Das Unterschiedene; das Vortreffliche) können diese verschiedenen Erklärungen zutreffen; über die richtige muß also der Zusammenhang entscheiden. Es will aber wenig heißen: du billigst das Vorzügliche; obschon Meyer die Vollendung einer Klimax darin finden will. Der Jude war als auch wi, der Unterscheidende, der scharf Entscheidende zwischen dem Erlaubten und Unerlaubten; er war geübt in der diaκρισις καλοῦ τε καὶ κακοῦ, ebr. 5, 14; δει διαστολή αγίων καὶ βεβήλων. Diefe Grflärung fpielt in eine

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vierte hinüber: và dragéporra, bie Streitigkeiten

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Der du

Du belehest dich selbst nicht? Ps. 50, 16. Hierauf folgen drei spezielle Vorwürfe in starker SteigeBegriff von deiv oder é§ɛīvai in sich, sondern finden rung. Die folgenden Infinitive schließen nicht den ihre Erklärung in dem Begriff des Gebietens, welcher in den verbis finitis liegt (Winer, S. 372)“ Meyer. besonders auch an das leidenschaftliche und trügerische Bei dem Vorwurf des Diebstahls ist ohne Zweifel Gewerbstreiben gedacht, dem die Juden sich hingaben auch an die lagen Scheidungen (Matth. 19, 8. 9; (Jakob. 4, 13); bei dem Vorwurf des Ehebruchs δαΐον. 4, 4).

Der stärkste Vorwurf ist der dritte: Der du die Gößen. Bdɛλvσooμai (von ßdɛkvoow, durch widrigen Geruch Abscheu erregen] im religiösen Sinne, verabscheuen. Der Jude nannte die Götzenbilder 8882vyuara (1 Macc. 6, 7, miasin). Erklärungen: 1) von der Beraubung der Gößentempel (Chryfoft., Theophyl. u. v. A. Meyer, Philippi. Tholuck: "Schon das Gesetz in 5 Mos. 7, 25 verbietet das Aneignen von Gold und Silberschmuck Gebetes bei Sofephus (Antiq. IV, 8, 10) with πρά der Götzenbilder, und in der Umschreibung dieses ausdrückliche Beziehung auf die Beraubung heidnischer

Tempel genommen. Apoftg. 19, 36. 37 zeigt wenigftens, daß man den Juden ein solches Verbrechen zutraute). 2) iepoovleiv im uneigentlichen Sinne: profanatio majestatis divinae (Luth., Calv., Beng., Kölln.). 3) Unterschlagung der Abgaben an den eigenen Tempel (Pelag., Grotius). Man kann in den Vorwurf der Beraubung heidnischer Tempel zugleich noch den Begriff der Befleckung, welche diese Beraubung mit sich führt, hineinlegen, wie Meyer thut, immer noch bleibt es auffallend, daß der Apostel auf einzelne Vorkommnisse der genannten Art eine so allgemein gehaltene furchtbare Beschuldigung soll begründet haben. Und wenn man annehmen muß, daß er bei den Vorwürfen: du stiehlst, du brichst die Ghe, nicht blos an grobe Einzelvergehen gedacht hat, sondern auch an die allgemeineren Erscheinungen jü discher Habsucht und Fleischeslust, so muß wohl auch hier eine allgemeinere oder geistigere Bedeutung des Vorwurfs angenommen werden. Freilich wird man auch hier Vergehen anzunehmen haben, welche den Heiden zum Aergerniß gereichen, und die Spiritualifirung des Vorwurfs bei Luther: „Du bist ein Gottesdieb, denn Gottes ist die Ehre, die nehmen ihm alle Werkbeiligen," geht viel zu weit. Man kann aber nicht an der Bemerkung vorbei, daß der wesentlichste Tempelfrevel der Juden nach Joh. 2, 19 in der Kreuzigung Christi bestand (vgl. Jakob. 5, 6). Daher war es auch wie ein Gerichtszeichen, daß der Tempel in Jerusalem selbst noch vor seiner Zerstörung auf das mannigfachste von den Juden entweiht | wurde. Im weiteren Sinne bestand aber das Vergehen der Juden darin, daß sie mit ihrem Fanatismus nicht nur den Untergang ihres Tempels herbeiführten, sondern auch die heidnischen Heiligthümer mit Frivolität schmähten, beschimpften, und wo Gelegenheit dazu war, ihre Schätze auch zu einem Raubgut und Handelsartikel machten. Du, der des Gesebes sich rühmt. Da dieses Urtheil das Resultat der vorigen Fragen ist, so hat Meyer guten Grund, diesen Vers nicht als Frage zu lesen, sondern als kategorische Anklage. Dafür spricht auch das yáo V. 24.

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Denn der Name Gottes. D. h. die Heiden schließen von dem ärgerlichen Verhalten der Juden auf ihre Religion, und werden so veranlaßt, ihren Gott, Jehovah, zu lästern. Die Juden rühmen sich des Gesezes (welches Baruch 4, 3 ʼn dóža rov laxwß| genannt wird), und machen dem Gesetzgeber selber Schande. Für den Juden besiegelt der Apostel auch hier wieder seine Aussage, indem er mit einem alt testamentlichen Worte schließt Jes. 52, 5: mein Name wird stets, den ganzen Tag gelästert. Vgl. Ezech. 36, 23. Ich will meinen großen Namen, der bei den Heiden entheiligt ist, den ihr unter denselben enthei= ligt habt, heilig machen.

Dogmatisch-ethische Grundgedanken.

2. Die Schilderung des Verderbens im Judenthum stellt offenbar lauter nomistische Charakterzüge auf, wie die Schilderung des heidnischen Verderbens anomistische. Hier geht die Verunstaltung der Religion von dem Geseßesdünkel aus, wie dort vom Weisheitsdünkel; die Wurzel des Hochmuths ist also beiden Linien des Verderbens gemeinsam. Dort entwickelt sich der Selbstwiderspruch des Heiden darin, daß er, der vermeintliche Weise, durch Verunstaltung seiner symbolischen Naturreligion zum Thoren wird, daß er bei allem Selbftruhm Kreaturanbeter wird und die Würde seines Menschenleibes verliert, daß er bei aller Naturvergötterung und durch dieselbe in scheußliche Unnatur versinkt, daß er sich bei allem Streben nach Lebensfülle und Begeisterung immer mehr in eine Atomistik lasterhafter Charaktere auflöst, und zuletzt bei allem besseren Wissen die Sünde theoretisch und ästhetisch ausschmückt. Hier entwickelt sich der Selbstwiderspruch des Juden in der Weise, daß er, der vermeintliche Lehrer der Völker, durch Verunstaltung seiner Offenbarungs- und Geseßesreligion zum geseßwidrigen Frevler wird, indem er Andere belehrt, aber sich selber nicht, und durch eine Folge von Gesebesübertretungen fortschreitet bis zur Profanation des Heiligen in Tempelschändung und Tempelraub (f. Matth. 21, 13). Zu der Profanation des Tempels kam die Profanation des Hohenpriesterthums, die in Kaiphas ihre Vollendung erreichte. Ebenso war das Lehramt der Juden vollständig profanirt durch Proselytenmacherei, durch Verfälschung des Gesetzes, ihre Religiosität verwendet zu einem Deckmantel der Heuchelei.

3. Der Fanatiker wird immer mehr durch die Consequenz seines Treibens profan; ein Verächter der wesentlichen Güter der Religion. Die Kirchengeschichte liefert zahlreiche Beispiele dafür, wie die Fanatiker in kirchlicher wie in antikirchlicher Form zulezt aus vermeintlichen Heiligen Tempelschänder und Räuber geworden.

4. So oft Philosophen die Weisheit verdorben haben, Politiker den Staat, Juristen das Recht u. s. w., so oft haben sicher auch Priester und Prediger die Religion verdorben.

5. Auch der mittelalterliche Satzungsgeist, der einst in einer besseren Gestalt wirklich ein „Lehrer der blinden“ Heiden war, ist am Ende dahin gekommen, daß er selbst den modernen Heiden auf die mannigfachste Weise religiöse und sittliche Aergernisse bereitet. Auch dieser Abschnitt steht also nicht ohne ernste Bedeutung gerade im Brief an die Römer.

Homiletische Andeutungen.

(3u V. 17-24.)

Der falsche Gesetzeseifer der Juden als Veranlassung zur Lästerung des Namens Gottes unter den Heiden; in sofern 1) solcher falsche Eifer zwar Gottes Willen kennt, ihn aber 2) dennoch frevelhaft übertritt (V. 17-24). Namenchristenthum hilft so wenig, als Namenjudenthum (B. 17–24). laß dich nicht auf deine Rechtgläubigkeit, wenn du nicht aus dem Glauben recht handelst (V. 17–24).

1. Von der indirekten Darstellung des Verderbens im Judenthum, welche der Apostel schon unter allgemeinem Gesichtspunkte von V. 1-16 gegeben hat, geht er nun dazu über, das Lebensbild deffelben nach der Erfahrung zu zeichnen. Kap. 3, 10-19 beweist er dann, daß auch schon das Alte Testament ein Verderben des jüdischen Volkes bezeuge. Diese Schildederung des wirklichen Verderbens ist aber noch von der Skizze der erbsündigen Uebertretung Kap. 5, 12 ff. und von der (partiellen) Entwicklung des Verstockungs- | (V. 24). gerichts Kap. 9 und 10 zu unterscheiden.

Ver

Troß glänzender Kenntniß ist Einer doch ein schlechter Lehrer, wenn er nicht thut, was er weiß (V. 17-24). Die Lästerung des Namens Gottes Auch um der Christen willen ist Gottes Name schon oft gelästert worden unter den Heiden

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