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UNIV. OF

noch ein Schritt, und die Welt des Heiligen hat gesiegt: Du versinkst in den Abgrund. Darum ermanne Dich, dieweil es noch Zeit ist, irre nicht länger umher im abgegrasten Profanen, wage den Sprung und stürze hinein durch die Pforten in das Heiligthum selber. Wenn Du das Heilige verzehrst, hast Du's zum Eigenen gemacht! Verdaue die Hostie und Du bist sie los!

3. Die Freien.

Wenn oben die Alten und die Neuen in zwei Abtheilungen vorgeführt wurden, so könnte es scheinen, als sollten hier in einer dritten Abtheilung die Freien für selbständig und abgesondert ausgegeben werden. Dem ist nicht so. Die Freien sind nur die Neueren und Neuesten unter den „Neuen“ und werden blos deshalb in eine besondere Abtheilung gebracht, weil sie der Gegenwart angehören, und das Gegenwärtige vor Allem unsere Aufmerksamkeit hier in Anspruch nimmt. Ich gebe die Freien" nur als eine Uebersehung der Liberalen, muß aber rücksichtlich des Freiheitsbegriffes wie überhaupt so manches Anderen, dessen vorgreifliche Heranziehung nicht vermieden werden kann, auf Späteres verweisen.

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§. 1. Der politische Liberalismus.

Nachdem man den Kelch des sogenannten absoluten Königthums so ziemlich bis auf den Bodensaz geleert hatte, ward man im achtzehnten Jahrhundert zu deutlich inne, daß sein Getränk nicht menschlich schmecke, um nicht auf einen andern Becher lüstern zu werden. Menschen“, was Unsere Väter doch waren, verlangten sie endlich, auch so angesehen zu werden.

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Wer in Uns etwas Anderes sieht, als Menschen, in dem wollen Wir gleichfalls nicht einen Menschen, sondern einen Unmenschen sehen, und ihm wie einem Unmenschen begegnen; wer dagegen Uns als Menschen anerkennt und gegen die Gefahr schüßt, unmenschlich

behandelt zu werden, den wollen Wir als Unsern wahren Beschüßer und Schirmherrn ehren.

Halten Wir denn zusammen, und schüßen Wir einer im andern den Menschen; dann finden Wir in Unserem Zusammenhalt den nöthigen Schuß, und in Uns, den Zusammenhaltenden, eine Gemeinschaft derer, die ihre Menschenwürde kennen und als ‚Menschen“ zusammenhalten. Unser Zusammenhalt ist der Staat, Wir Zusammenhaltenden sind die Nation.

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In unserem Zusammen als Nation oder Staat sind Wir nur Menschen. Wie Wir Uns sonst als Einzelne benehmen, und welchen selbstsüchtigen Trieben Wir da erliegen mögen, das gehört lediglich Unserem Privatleben an; Unser öffentliches oder Staatsleben ist ein rein menschliches. Was Unmenschliches oder „Egoistisches“ an Uns haftet, das ist zur „Privatsache“ erniedrigt, und Wir scheiden genau den Staat von der „bürgerlichen Gesellschaft“, in welcher der „Egoismus“ sein Wesen treibt.

Der wahre Mensch ist die Nation, der Einzelne aber stets ein Egoist. Darum streifet Eure Einzelheit oder Vereinzelung ab, in welcher die egoistische Ungleichheit und der Unfriede hauset, und weihet Euch ganz dem wahren Menschen, der Nation oder dem Staate. Dann werdet Ihr als Menschen gelten und Alles haben, was des Menschen ist; der Staat, der wahre Mensch, wird Euch zu dem Seinigen berechtigen und Euch die „Menschenrechte“ geben: der Mensch giebt Euch seine Rechte!

So lautet die Rede des Bürgerthums.

Das Bürgerthum ist nichts anderes als der Gedanke, daß der Staat alles in allem, der wahre Mensch sei, und daß des Einzelnen Menschenwerth darin bestehe, ein Staatsbürger zu sein. Ein guter Bürger zu sein, darin sucht er seine höchste Ehre, darüber hinaus kennt er nichts Höheres als höchstens das antiquirte ein guter Christ.

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Das Bürgerthum entwickelte sich im Kampfe gegen die privilegirten Stände, von denen es als „dritter Stand" cavalièrement behandelt und mit der „canaille" zusammengeworfen wurde. Man hatte also im Staate bis jetzt die ungleiche Person angesehen“. Der Sohn eines Adeligen war zu Chargen ausersehen, nach denen

die ausgezeichnetsten Bürgerlichen vergebens aufschauten u. s. w. Dagegen empörte sich das bürgerliche Gefühl. Keine Auszeichnung mehr, keine Bevorzugung von Personen, kein Standesunterschied! Alle seien gleich! Kein Sonder-Interesse soll ferner verfolgt werden, sondern das allgemeine Interesse Aller. Der Staat soll eine Gemeinschaft von freien und gleichen Menschen sein, und Jeder sich dem „Wohle des Ganzen" widmen, in den Staat aufgehen, den Staat zu seinem Zweck und Ideal machen. Staat! Staat! so lautete der allgemeine Ruf, und fortan suchte man die ,,rechte Staatsverfassung", die beste Constitution, also den Staat in seiner besten Fassung. Der Gedanke des Staats zog in alle Herzen ein und weckte Begeisterung; ihm zu dienen, diesem weltlichen Gotte, das ward der neue Gottesdienst und Cultus. Die eigentlich politische Epoche war angebrochen. Dem Staate oder der Nation dienen, das ward höchstes Ideal, Staatsinteresse höchstes Interesse, Staatsdienst (wozu man keineswegs Beamter zu sein braucht) höchste Ehre.

So waren denn die Sonder-Interessen und Persönlichkeiten verscheucht und die Aufopferung für den Staat zum Schiboleth geworden. Sich muß man aufgeben und nur dem Staate leben. Man muß uninteressirt" handeln, muß nicht sich nüßen wollen, sondern dem Staate. Dieser ist dadurch zur eigentlichen Person geworden, vor welcher die einzelne Persönlichkeit verschwindet: nicht Ich lebe, sondern Er lebet in Mir. Darum war man gegen die frühere Selbstsucht gehalten, die Uneigennüßigkeit und Unpersönlichkeit selber. Vor diesem Gotte, Staat, verschwand jeder Egoismus, und vor ihm waren Alle gleich: sie waren ohne allen andern Unterschied Menschen, nichts als Menschen.

An dem entzündlichen Stoffe des Eigenthums entbrannte die Revolution. Die Regierung brauchte Geld. Jezt mußte sie den Sat, daß sie absolut, mithin Herrin alles Eigenthums, alleinige Eigenthümerin sei, bewähren; sie mußte ihr Geld, welches sich nur im Besiß, nicht im Eigenthum der Unterthanen befand, an sich nehmen. Statt dessen beruft sie Generalstände, um sich dies Geld bewilligen zu lassen. Die Furcht vor der lezten Consequenz zerstörte die Illusion einer absoluten Regierung; wer

sich etwas bewilligen" lassen muß, der kann nicht für absolut angesehen werden. Die Unterthanen erkannten, daß sie wirkliche Eigenthümer seien, und daß es ihr Geld sei, welches man fordere. Die bisherigen Unterthanen erlangten das Bewußtsein, daß sie Eigenthümer seien. Mit wenig Worten schildert dies Bailly: „Wenn ihr nicht ohne meine Einstimmung über mein Eigenthum verfügen könnt, wie viel weniger könnt ihr es über meine Person, über Alles, was meine geistige und gesellschaftliche Stellung angeht! Alles das ist mein Eigenthum, wie das Stück Land, das ich beackere: und ich habe ein Recht, ein Interesse, die Geseße selber zu machen." Bailly's Worte klingen freilich so, als wäre nun Jeder ein Eigenthümer. Indeß statt der Regierung, statt des Fürsten, ward jezt Eigenthümerin und Herrin - die Nation. Von nun an heißt das Ideal „Volksfreiheit ein freies Volk" u. s. w.

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Schon am 8. Juli 1789 zerstörte die Erklärung des Bischofs von Autun und Barrère's den Schein, als sei Jeder, der Einzelne, von Bedeutung in der Gesetzgebung: sie zeigte die völlige Machtlosigkeit der Committenten: die Majorität der Repräsentanten ist Herrin geworden. Als am 9. Juli der Plan über Eintheilung der Verfassungsarbeiten vorgetragen wird, bemerkt Mirabeau: „Die Regierung habe nur Gewalt, kein Recht; nur im Volke sei die Quelle alles Rechts zu finden." Am 16. Juli ruft ebenderselbe Mirabeau aus: „Ist nicht das Volk die Quelle aller Gewalt?" Also die Quelle alles Rechts und die Quelle aller

Gewalt! Beiläufig gesagt, kommt hier der Inhalt des „Rechts“ zum Vorschein: es ist die - Gewalt. „Wer die Gewalt hat, der hat das Recht."

Das Bürgerthum ist der Erbe der privilegirten Stände. In der That gingen nur die Rechte der Barone, die als „Usurpationen“ ihnen abgenommen wurden, auf das Bürgerthum über. Denn das Bürgerthum hieß nun die „Nation". In die Hände der Nation" wurden alle Vorrechte zurückgegeben. Dadurch hörten sir auf, „Vorrechte“ zu sein: sie wurden „Rechte“. Die Nation fordert von nun an Zehnten, Frohndienste, sie hat das Herrengericht geerbt, die Jagdgerechtigkeit, die - Leibeigenen. Die Nacht vom 4. August

war die Todesnacht der Privilegien oder „Vorrechte“ (auch Städte, Gemeinden, Magistrate waren privilegirt, mit Vorrechten und Herrenrechten versehen), und endete mit dem neuen Morgen des „Rechtes", der „Staatsrechte", der Rechte der Nation".

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Der Monarch in der Person des „königlichen Herren“ war ein armseliger Monarch gewesen gegen diesen neuen Monarchen, die souveräne Nation". Diese Monarchie war tausendfach schärfer, strenger und consequenter. Gegen den neuen Monarchen gab es gar kein Recht, kein Privilegium mehr; wie beschränkt nimmt sich dagegen der „absolute König“ des ancien régime aus! Die Revolution bewirkte die Umwandlung der beschränkten Monarchie in die absolute Monarchie. Von nun an ist jedes Recht, welches nicht von diesem Monarchen verliehen wird, eine „Anmaßung“, jedes Vorrecht aber, welches er ertheilt, ein „Recht“. Die Zeit verlangte nach dem absoluten Königthum, der absoluten Monarchie, darum fiel jenes sogenannte absolute Königthum, welches so wenig absolut zu werden verstanden hatte, daß es durch tausend kleine Herren beschränkt blieb.

Was Jahrtausende ersehnt und erstrebt wurde, nämlich jenen absoluten Herrn zu finden, neben dem keine andern Herren und Herrchen mehr machtverkürzend beständen, das hat die Bourgeoisie hervorgebracht. Sie hat den Herrn offenbart, welcher allein „Rechtstitel“ verleiht, und ohne dessen Gewährung nichts berechtigt ist. So wissen wir nun, daß ein Göße nichts in der Welt sei, und daß kein ander Gott sei ohne der einige" *).

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Gegen das Recht kann man nicht mehr, wie gegen ein Recht, mit der Behauptung auftreten, es sei „ein Unrecht“. Man kann nur noch sagen, es sei Unsinn, eine Illusion. Nennete man's Unrecht, so müßte man ein anderes Recht dagegen stellen und an diesem es messen. Verwirft man hingegen das Recht als solches, das Recht an und für sich, ganz und gar, so verwirft man auch den Begriff des Unrechts, und löst den ganzen Rechtsbegriff (wozu der Unrechtsbegriff gehört) auf.

Was heißt das, Wir genießen Alle Gleichheit der politischen

*) 1. Corinther 8, 4.

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