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„Für den maladen Staat ist's der einzige Weg der Rettung, den Menschen in ihm gedeihen zu lassen."*) Versteht man hier, wie Bettina, unter dem Menschen den Begriff „Mensch“, so hat sie Recht: der „malade“ Staat wird durch das Gedeihen „des Menschen" genesen, denn je vernarrter die Einzelnen in „den Menschen“ sind, desto besser steht sich der Staat dabei. Bezöge man's aber auf den Einzelnen, auf „Alle“ (und halb und halb thut dies die Verfasserin gleichfalls, weil sie über „den Menschen" im Unklaren stecken bleibt), so klänge es etwa, wie Folgendes: Für eine malade Räuberbande ist's der einzige Weg der Rettung, den loyalen Bürger in ihr gedeihen zu lassen! Darüber ginge ja eben die Räuberbande als Räuberbande zu Grunde, und weil sie das spürt, darum erschießt sie lieber Jeden, der einen Zug hat, ein „ordentlicher Kerl“ zu werden.

Bettina ist in diesem Buche eine Patriotin oder, was wenig mehr, eine Philanthropin, eine Menschenbeglückerin. Sie ist ganz in derselben Weise mit dem Bestehenden unzufrieden, wie es das Titelgespenst ihres Buches nebst Allen ist, die den guten, alten Glauben, und was daran hängt, zurückführen möchten. Nur denkt sie umgekehrt, die Politiker, Staatsdiener und Diplomaten verdürben den Staat, während jene dasselbe den Böswilligen, den „Volksverführern“ in die Schuhe schieben.

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Was ist der gewöhnliche Verbrecher anders, als einer, das verhängnißvolle Versehen begangen hat, nach dem zu streben, was des Volkes ist, statt nach dem Seinen zu suchen. Er hat das verächtliche, fremde Gut gesucht, hat gethan, was die Gläubigen thun: die nach dem trachten, was Gottes ist. Was thut der Priester, der den Verbrecher vermahnt? Er stellt ihm das große Unrecht vor, das vom Staate Geheiligte, das Eigenthum desselben (wozu ja auch das Leben der Staatsangehörigen gerechnet werden muß) durch seine That entweiht zu haben; dafür könnte er ihm lieber vorhalten, daß er sich besudelt habe, indem er das Fremde nicht verachtete, sondern des Raubes werth hielt: er könnte es, wenn er nicht ein Pfaffe wäre. Redet mit dem sogenannten Verbrecher als mit einem

*) S. 385.

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Egoisten, und er wird sich schämen, nicht, daß er gegen eure Geseße und Güter sich verging, sondern daß er eure Geseße des Umgehens, eure Güter des Verlangens werth hielt; wird sich schämen, daß er Euch mitsammt dem Eurigen nicht verachtete, daß er zu wenig Egoist war. Aber Ihr könnt nicht egoistisch mit ihm reden, denn Ihr seid nicht so groß wie ein Verbrecher, Ihr verbrecht nichts! Ihr wißt nicht, daß ein eigenes Ich nicht ablassen kann, ein Verbrecher zu sein, daß das Verbrechen sein Lebeu ist. Und doch solltet Ihr's wissen, da Ihr glaubt, daß „wir allzumal Sünder find“; aber Ihr denkt Euch über die Sünde wegzuschwindeln, Ihr begreift's nicht denn Ihr seid teufelsfürchtig daß die Schuld der Werth eines Menschen ist. O wäret Ihr schuldig! So aber seid Ihr Gerechte". Nun - macht eurem Herrn nur Alles hübsch gerecht!

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Wenn das christliche Bewußtsein oder der Christenmensch ein Criminalgesetzbuch verfaßt, was kann da anders der Begriff des Verbrechens sein, als eben die — Herzlosigkeit. Jede Trennung und Kränkung eines herzlichen Verhältnisses, jedes herzlose Verhalten gegen ein heiliges Wesen ist Verbrechen. Je herzlicher das Verhältniß sein soll, desto schreiender ist seine Verhöhnung, desto strafwürdiger das Verbrechen. Den Herrn soll Jeder, der ihm unterthan ist, lieben: diese Liebe zu verleugnen, ist ein todeswürdiger Hochverrath. Der Ehebruch ist eine strafwürdige Herzlosigkeit, man hat kein Herz, keine Begeisterung, kein Pathos für die Heiligkeit der Ehe. So lange das Herz oder Gemüth Geseße dictirt, genießt nur der herzliche oder gemüthliche Mensch den Schuß der Geseze. Daß der Gemüthsmensch die Geseze gebe, heißt eigentlich nur, der sittliche Mensch gebe sie: was dem „sittlichen Gefühl dieser Menschen widerspricht, das verpönen sie. Wie sollte z. B. Untreue, Abfall, Eidbrüchigkeit, kurz alles radicale Abbrechen, alles zerreißen altehrwürdiger Bande in den Augen derselben nicht heillos und verbrecherisch sein? Wer mit diesen Forderungen des Gemüthes bricht, der hat alle Sittlichen, alle Gemüthsmenschen zu Feinden. Nur die Krummacher und Consorten sind die rechten Leute, um einen Strafcoder des Herzens consequent aufzustellen, wie ein gewisser Gefeßentwurf zur Genüge beweist. Die consequente

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Gesetzgebung des christlichen Staates muß ganz in die Hände der Pfaffen gelegt werden, und wird nicht rein und folgerichtig werden, so lange sie nur von Pfaffendienern, die immer nur halbe Pfaffen sind, ausgearbeitet wird. Dann erst wird jede Ungemüthlichkeit, jede Herzlosigkeit als ein unverzeihliches Verbrechen constatirt werden, dann erst jede Aufregung des Gemüths verdammlich, jede Einrede der Kritik und des Zweifels anathematisirt werden; dann erst ist der eigene Mensch vor dem christlichen Bewußtsein von Haus aus ein überführter Verbrecher.

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Die Revolutionsmänner sprachen oft von der „gerechten Rache“ des Volkes als seinem Rechte“. Rache und Recht fallen hier zusammen. Ist dies ein Verhalten eines Ich's zum Ich? Das Volk schreit, die Gegenpartei habe gegen dasselbe „Verbrechen" begangen. Kann Ich annehmen, daß Einer gegen Mich ein Verbrechen begehe, ohne anzunehmen, daß er handeln müsse, wie Ich's für gut finde? Und dieses Handeln nenne Ich das rechte, gute u. s. w.; das abweichende ein Verbrechen. Mithin denke Ich, die Andern müßten auf dasselbe Ziel mit Mir losgehen, d. h. Ich behandele sie nicht als Einzige, die ihr Gesez in sich selbst tragen und darnach leben, sondern als Wesen, die irgend einem „vernünftigen“ Geseze gehorchen sollen. Ich stelle auf, was „der Mensch“ sei, und was „wahrhaft menschlich“ handeln heiße, und fordere von Jedem, daß ihm dies Gesez Norm und Ideal werde, widrigenfalls er sich als „Sünder und Verbrecher“ ausweise. Den „Schuldigen“ aber trifft die „Strafe des Gesetzes"!

Man sieht hier, wie es wieder „der Mensch“ ist, der auch den Begriff des Verbrechens, der Sünde, und damit den des Rechts zu Wege bringt. Ein Mensch, in welchem Ich nicht „den Menschen“ erkenne, ist ein Sünder, ein Schuldiger“.

Nur gegen ein Heiliges giebt es Verbrecher; Du gegen Mich kannst nie ein Verbrecher sein, sondern nur ein Gegner. Aber den, der ein Heiliges verlegt, nicht hassen, ist schon ein Verbrechen, wie St. Just gegen Danton ausruft: Bist Du nicht ein Verbrecher und verantwortlich, daß Du nicht die Feinde des Vaterlands gehaßt hast?"

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Wird, wie in der Revolution, das, was „der Mensch“ sei, als

„guter Bürger“ gefaßt, so giebt es von diesem Begriffe „des Menschen“ die bekannten „politischen Vergehen und Verbrechen".

In alle dem wird der Einzelne, der einzelne Mensch, als Auswurf betrachtet, und dagegen der allgemeine Mensch, „der Mensch“ honorirt. Je nachdem nun dies Gespenst benannt wird, wie Christ, Jude, Muselmann, guter Bürger, loyaler Unterthan, Freier, Patriot u. s. w., je nachdem fallen sowohl die, welche einen abweichenden Begriff vom Menschen durchführen möchten, als diejenigen, welche sich durchseßen wollen, vor dem siegreichen „Menschen“.

Und mit welcher Salbung wird hier im Namen des Gesezes, des souveränen Volkes, Gottes u. s. w. geschlachtet.

Wenn nun die Verfolgten sich vor den strengen, pfäffischen Richtern listig verbergen und wahren, so schilt man sie „Heuchler“, wie St. Just z. B. diejenigen, welche er in der Rede gegen Danton anklagt*). Man soll ein Narr sein und sich ihrem Moloch überliefern.

Aus fixen Ideen entstehen die Verbrechen. Die Heiligkeit der Ehe ist eine fire Idee. Aus der Heiligkeit folgt, daß die Untreue ein Verbrechen ist, und es seßt daher ein gewisses Ehegesez eine kürzere oder längere Strafe darauf. Aber diese Strafe muß von denen, welche die „Freiheit als heilig" ausrufen, als ein Verbrechen wider die Freiheit angesehen werden, und nur in diesem Sinne hat auch die öffentliche Meinung das Ehegeset gebrandmarkt.

Die Gesellschaft will zwar haben, daß Jeder zu seinem Rechte komme, aber doch nur zu dem von der Gesellschaft sanctionirten, dem Gesellschaftsrechte, nicht wirklich zu seinem Rechte. Ich aber gebe oder nehme Mir das Recht aus eigener Machtvollkommenheit, und gegen jede Uebermacht bin Ich der unbußfertigste Verbrecher. Eigener und Schöpfer meines Rechts erkenne ich keine andere Rechtsquelle als Mich, weder Gott, noch den Staat, noch die Natur, noch auch den Menschen selbst mit seinen „ewigen Menschenrechten", weder göttliches noch menschliches Recht.

Recht an und für sich". Also ohne Beziehung auf Mich! „Absolutes Recht“. Also getrennt von Mir! Ein an und für sich

*) S. Politische Reden 10. S. 153.

Stirner, der Einzige.

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Seiendes! Ein Absolutes!
Wahrheit!

Ein ewiges Recht, wie eine ewige

Das Recht soll nach liberaler Vorstellungsweise für Mich verbindlich sein, weil es durch die menschliche Vernunft so eingesetzt ist, gegen welche meine Vernunft die „Unvernunft“ ist. Früher eiferte man im Namen der göttlichen Vernunft gegen die schwache menschliche, jezt im Namen der starken menschlichen gegen die egoistische, die als „Unvernunft“ verworfen wird. Und doch ist keine andere wirklich als gerade diese Unvernunft“. Weder die göttliche noch die menschliche Vernunft, sondern allein deine und meine jedesmalige Vernunft ist wirklich, wie und weil Du und Ich es find.

Der Gedanke des Rechts ist ursprünglich mein Gedanke oder er hat seinen Ursprung in Mir. Ist er aber aus Mir entsprungen, ist das „Wort“ heraus, so ist es „Fleisch geworden“, eine fixe Idee. Ich komme nun von dem Gedanken nicht mehr los; wie Ich Mich drehe, er steht vor Mir. So sind die Menschen des Gedankens „Recht“, den sie selber erschufen, nicht wieder Meister geworden: die Creatur geht mit ihnen durch. Das ist das absolute Recht, das von Mir absolvirte oder abgelöste. Wir können es, indem Wir's als absolutes verehren, nicht wieder aufzehren, und es benimmt Uns die Schöpferkraft; das Geschöpf ist mehr als der Schöpfer, ist an und für sich".

Laß das Recht einmal nicht mehr frei umherlaufen, zieh' es in seinen Ursprung, in Dich, zurück, so ist es dein Recht, und recht ist, was Dir recht ist.

Einen Angriff hat das Recht innerhalb seiner, d. h. vom Standpunkte des Rechtes aus erleben müssen, indem von Seiten des Liberalismus dem „Vorrecht“ der Krieg erklärt wurde.

Bevorrechtet und Gleichberechtigt

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um diese beiden Begriffe dreht sich ein hartnäckiger Kampf. Ausgeschlossen oder zugelassen würde dasselbe sagen. Wo gäbe es aber eine Macht, sei es eine imaginäre, wie Gott, Gesez, oder eine wirkliche, wie Ich, Du, vor der nicht alle „gleichberechtigt“ wären, d. h. kein Ansehen der Person gölte? Gott ist jeder gleich lieb, wenn er ihn

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