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durch Liebe, Innigkeit und bürgerliche Tugenden glückliche fürstliche Familie wohnte. Es ist leider nicht Sprachgebrauch von fürstlichem, sondern nur von bürgerlichem Familienglück zu sprechen; hier aber war eine fürstliche Familie so bürgerlich glücklich, daß manche bürgerliche Familie davor erröthen könnte. Die erlauchte Gemahlin des Herzogs, eine geborne Gräfin Danneskjold-Samsőe, eine Dame von fast zu großer Gemüthsfülle, war keine Wahl der Convenienz, sondern der Neigung. Fünf fürstliche Kinder, zwei Söhne und drei Töchter, waren aus dieser Ehe entsproffen. Der Herzog von Augustenburg ist viel gekannt und viel beurtheilt worden. Seine politischen Gegner, die Dänen, haben ihm alle möglichen Schlechtigkeiten angedichtet. Ich habe in den bald folgenden Zeiten des Kampfes erlebt, daß von dänischen Beamten Schand-Bilder, welche den Herzog unter einem Galgen, einen Strick um den Hals und mit der Unterschrift: ,,der deutsche Verräther“, gratis an die Bevölkerung Alsens vertheilt wurden: aber die Gediegenheit seines Geistes, die hohe Rechtlichkeit seines Charakters wagten auch seine bittersten Feinde nicht anzutasten. Wenn man den Herzog in größeren Kreisen sah, welche er öfter um sich versammelte, so erkannte man an Haltung und Benehmen den geborenen Fürsten; verkehrte man mit ihm, so ward man von der Klarheit seines practischen Verstandes, von seiner großen geistigen. Bildung und der tiefen Rechtlichkeit seines Sinnes erfüllt; sah man ihn im Familienkreise, so fühlte man sich von seiner Innigkeit als Gatte und Vater tief erquickt und gewann die diesem, sonst im Auftreten äußerlich kalten und starren Manne nothwendige Ergänzung der Innigkeit und damit den eigentlichen Schlüssel zu seinem ganzen Wesen. Ich bin

ohne Sympathien, ja mit Antipathien im Herzen dem Herzog genahet, und es ist zunächst sein Auftreten als Gatte und Vater, welches meine Antipathie in Verehrung verwandelt hat. Das Haus und die Familie, nicht das öffentliche Leben, sind der Probierstein des Gatten und Vaters; wer ein liebendes ethisches Haupt eines Hauses, einer Familie ist, dem werden auch die bürgerlichen Tugenden nicht entstehen.

Der Herzog von Augustenburg, als dynastisch berechtigter Erbe und zugleich Träger der Rechte der deutschen Herzogthümer, war und ist zugleich der Erbe vielen Unrechts von Seiten des mächtigeren, älteren Zweiges, der den dänischen Königsstuhl inne hatte. Friedrich III. hatte 1660 mit Hülfe des dänischen Volkes und der Prälaten im Kampfe wider die Oligarchie die constitutionelle dänische Monarchie in einen absoluten Staat verwandelt und zugleich, in falscher Vorsorge für seine Familie, statt des Wahlstatuts eine Erbstatut durch das Königsgeseß von 1665 eingeführt, wonach in Dänemark auch der Weiberstamm erbberechtigt war. Dies Königsgeset konnte nicht und war nie in den Herzogthümern als Erbstatut eingeführt und daher ruheten die Erbrechte des Herzogs an diese, auf dem alten Grundgefeß von 1460. Als nun die Gefahr des Aussterbens der älteren königlichen Linie näher trat, da begannen auch die vielfachen Leiden der jüngeren Linie. Der Vater des Herzogs, der Schwager des regierenden Königs, war unter diesen Kämpfen im Jahre 1814 gestorben und hatte seinen Söhnen in seinem Testament die Mahnung hinterlassen die Rechte und Ansprüche, welche ihre Abkunft ihnen gebe, mit männlicher Festigkeit, aber ohne Verlegung der Gerechtigkeit, der Ehre und der Pflicht zu behaupten." In diesen Worten liegt nicht allein die Cha

rakteristik des Verfahrens des Herzogs, sondern auch seiner Persönlichkeit. Männliche Festigkeit, eine strenge, fast starre Gerechtigkeit, aber ohne Verlegung der Ehre und Pflicht, waren die Grundzüge und Grundsäße, nach welchen der Herzog handelte. Er war ein deutscher Fürst von deutscher Bildung und Gesinnung. Er wollte kein Recht, auf das er kein Recht hatte. Es hätte in seiner Macht gestanden, sich mit Dänemark zu verföhnen und als Sohn einer dänischen Königstochter, sich oder seinen Söhnen durch Adoption die Anwartschaft auf den Königsthron zugleich mit der Krone der Herzogthümer zu erwerben. Die ganze dänische Nation würde ihn mit Jubel aufgenommen haben, weil damit die Lebensgefahr einer Trennung der durch Personalunion verbundenen Staaten abgewendet worden wäre. Mitten in der höchsten Erbitterung des folgenden Kampfes, sagte mir der dänische Oberauditeur Dornier:,,welch ein Mann wär der Herzog von Augustenburg geworden, wenn er sich zu uns gehalten hätte, die ganze Nation würde ihn auf den Händen. getragen haben!" Der Herzog konnte nicht und wollte nicht. Er konnte nicht, weil in Dänemark die weibliche Linie blühete und allein dort erbberechtigt war; er wollte nicht, weil er nur sein deutsches Recht wollte und mit seiner Bildung, seinem Herzen, seiner ganzen Lebensentwickelung ein durch und durch deutscher Fürst war. Die jest unterdrückten Rechte seines Hauses können nie ersterben, und wenn es eines Commentars zu ihrer Erläuterung bedürfte, was bei einem so sonnenklaren Rechte nicht der Fall ist, die Leiden, welchen dies jüngere fürstliche Haus durch die ältere Linie ausgefeßt gewesen ist, würden diesen Commentar mit unauslöschlichen Schriftzügen schreiben. Der Herzog von Augustenburg, Neffe,

Schwager und Onkel von dänischen Königen, ist durch diese aus seinen Besigungen verdrängt, an seinen ererbten fürstlichen Rechten gekränkt, und die nächsten Blutsbande haben weder das Unrecht abwehren, noch das Recht schüßen können. Denn wenn das Erbrecht der älteren Linie auch im Weiberstamme auf die Herzogthümer nicht rechtlich in Frage stand und existent war, wozu dann die Bemühungen während eines halben Jahrhunderts, die jüngere fürstliche Linie mit ihrem Erbrecht entweder durch Adoption in die ältere zu vers pflanzen, oder durch Gewalt auszustoßen? Ein blutiger Krieg hat die Rechte, wie der Herzogthümer so ihrer Dynastie, zurückgedrängt und zeitweilig unterdrückt; nimmer aber sie verlöscht und vernichtet. Denn ein Recht, das Gott gegeben und durch Jahrhunderte erhalten hat, das verwischt kein Lon doner Protokoll, das ist versiegelt mit der Unterschrift desselben Gottes, der es gegeben hat, und im Protokolle der gerechten Vorsehung da lautet es: Recht muß Recht bleiben, dem fallen endlich alle frommen Herzen zu.“ Pf. 94. 13. Die jüngere Dynastie des Herzogs wird noch einst die Herzogskrone in den Herzogthümern tragen.

In einer Zeit, wo diese erbitterten Kämpfe vor ihrem nahen blutigen Ausbruch standen, lernte ich den Herzog kennen. Die Bitterkeiten derselben gipfelten bereits. Der königliche Schwager des Herzogs, Christian VIII., war feinem Lebensende nahe. Ein alternder Bruder und ein Sohn, der in zwei Chen, die darum beide wieder gelöst worden waren, keine Kinder gezeugt hatte, waren die einzigen Stüßen des verlöschenden Mannsstammes. Der König theilte mit voller dänischer Empfindung die Sorge der dänischen Nation, daß in naher Zukunft die Herzogthümer von Dänemark abgelöst sein wür

den. Es geschah darum viel Menschliches, es ward dem lieben Gott viel ins Handwerk gegriffen, und die nächste Folge davon war Entfremdung, Erbitterung der Fürsten einerseits und der Nationen andererseits. Es war nicht zu verwundern, daß die Perfönlichkeit des Herzogs, als des schwächeren und leidenden Theiles, Dem, der ferner stand, in oft starker, herber Fassung entge gentrat. Ich habe in dem Herzoge die Klarheit und Energie des Geistes, das ausgeprägteste Rechtsbewußtsein, die umfassendste Rechtskenntniß und politisch historische Bildung vorgefunden und als Schmuck dieser Eigenschaften eine freilich gewöhnlich verborgene, aber um so tiefer begründete Innigkeit des Gemüths. Der Herzog wollte eher sein Leben als sein Recht opfern, aber eben so heilig war ihm auch fremdes Recht. Der Herzog forderte Treue von seinen Umgebungen, aber eben so sehr gab er sich in Treue hin und es ist ihm oft zum entschiedensten Nachtheil geworden, daß er die Unfähigkeit Einzelner, aus Glauben an ihre erprobte persönliche Treue, nicht einsehen konnte.

Bis zum Jahre 1840 lebte der Herzog in Frieden. Im Besit reicher Revenüen, geehrt und geliebt von seinen Gutsuntergehörigen, glücklich durch Liebe in seiner Familie, Träger hoher dynastischer Berechtigungen, war der Herzog gewiß glücklich zu nennen. Tiefe Sittlichkeit war das Gepräge dieses fürstlichen Hauses. Ein religiöser Sinn ging von der fürstlichen Gemahlin aus, und die religiöse Durchbildung der fürstlichen Kinder war des Herzogs erklärter Wille. Der Herzog ist oft wegen aufbrausender Heftigkeit angeklagt und öfter hat er durch einen vermeintlich starren Rechtssinn verlegt. Wohl, der Herzog war sehr aufbrausend und sein Rechtssinn nahm oft eine starre Form an. Aber er ehrte auch, wie es

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