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ohne prophetische Gabe bin, daß ich, Gott sei gedankt, etwas Besseres als die Politik zu predigen habe. Doch, ich entsinne mich einer politischen Aeußerung, etwa vor einem Jahre gethan. Ich habe gesagt:,,Heut zu Tage meint man sich unter der dänischen, oder der deutschen Fahne sammeln zu müssen. Gemeinde Christi, sammle dich unter der Fahne Christi, dort ist dein Play."

Das ist die einzige politische Aeußerung, welche ich meines Wissens gethan habe. Glauben Sie diesen meinen Worten nicht, so lassen Sie meine sämmtlichen Predigtconcepte aus Nottmark holen, oder befragen Sie die ganze Gemeinde, Mann für Mann, ob ich auch nur mit Einem über Politik gesprochen habe.

Frage. Sie haben am Sonntag den 26sten März den Herzog plöglich aus dem Kirchengebete weggelassen. Dadurch haben Sie nicht bloß beurkundet, daß Sie bei der Insurrec tion betheiligt waren und genau Bescheid wußten um die Entwicklung derselben, sondern Sie haben auch dadurch zu erkennen gegeben, daß sie den Herzog für schuldig hielten und wegen. seines Betragens richteten.

Antw. Ich erfuhr die Erhebung am Tage vor dem Sonntage, von Augustenburg aus.

Frage. Also doch von Augustenburg.

Antw. Ja wol von Augustenburg, aber durch ein junges Mädchen aus meiner Verwandtschaft. Uebrigens habe ich ja so eben erklärt, daß ich den Herzog von Augustenburg hochachte, daß ich mit ihm auf der Seite Schleswig-Holsteins stehe und nun sollte ich ihn und seine eventuelle Betheiligung an der Erhebung verdammen? Der Grund war der: ich kannte die Erbitterung, welche in meiner und den andern Gemeinden durch

undankbare fanatische Prediger gegen ihn geweckt war, ich kannte die Stimmung auch an dem Tage und dachte du kannst für einen Mann nicht beten, dem vielleicht alle außer dir, fluchen. Aus diesem Grunde unterließ ich das Beten und wer meiner theologischen Ueberzeugung ist, wird mich begreifen. Jeht indeß bedauere ich, es unterlassen zu haben.

Hiermit endete das Verhör. Zwei Tendenzen legte es an den Tag. Die Dänen bedurften einer Rechtfertigung für ihr revolutionäres Thun, sie suchten daher die Schuld von sich ab und auf den Herzog von Augustenburg zu wälzen. Durch Aktenstücke jener Zeit liegt es klar am Tage, wie wenig dieser daran dachte, zu einer gewaltsamen Abwehr der dänischen Angriffe zu schreiten. Selbst noch in der elften Stunde hat er nur daran gedacht, den Weg des Rechts inne zu halten, hat dringend gebeten, nicht zu gewaltsamen Maaßregeln zu schreiten. Wie weit auch sein politischer Scharfblick trug, dennoch überraschten ihn die Märzereignisse und in der lesten Unterredung, welche ich 14 Tage vor dem Ausbruch derselben mit ihm hatte, dachte er nur an eine Erledigung durch Verhandlungen, zu welchen die erfahrenen Männer der Herzogthümer mit denen Dänemarks durch das königliche Patent vom 28sten Januar nach Kopenhagen berufen waren. Daher ward auch ich von den Ereignissen in Kiel und Rendsburg so schmerzlich berührt, weil meine Kunde von den Zuständen nicht weiter reichte, als die Mittheilungen des Herzogs gingen. Aber die Dänen bedurften einer Rechtfertigung und da sie diese auf dem Wege der Wahrheit nicht fanden, suchten sie dieselbe auf dem Wege der Lüge. Es wird ja die Zeit hier schon kommen, wo die Geschichte frei von Entstellungen und Lügen die Begebnisse jener Zeit der Nachwelt zum unbefan

genen Urtheil vorlegt. Dann wird es sich auch herausstellen, daß unter den schwersten Sünden des revolutionären Dänemarks auch die oben an steht, welche dem Herzog von Augustenburg an Ruf, an Recht und Besig angethan ist.

Das Dunkel dieser lügnerischen Beschuldigungen, welches den Herzog traf, erstreckte sich nun auch auf diejenigen, welche zu ihm in irgend ein Verhältniß getreten waren und traf dem gemäß auch mich. Es ist wol kaum begreiflich vor einem auch nur sittlichen Forum, wie eine richterliche Behörde von der Voraussehung auszugehen sich nicht schämte, daß ein evangelischer Geistlicher nur gegen Uebernahme der Verpflich tung zu einer politischen Agitation ein geistliches Amt übernommen habe. Die tiefe Gesunkenheit der sittlichen Zustände Dänemarks geht schlagend aus dieser Frage des Auditeurs Lund an mich hervor. Es sollte durchaus eine politische Schuld bei mir gefunden werden, und es ging vollständig über ihr Fassungsvermögen, wie man bei warmen Sympathien für das Recht der Herzogthümer, dennoch das heilige Amt unberührt von den politischen Umtrieben hatte bewahren können. Freilich, die Analogie der dänischen Geistlichen lag nahe. Wie sie erst die Politik und dann das Amt, wie ihr amtliches Thun nur eine national politische, keine religiösethische Haltung hatte, wie die gesammte dänische Nation nicht christlich national, sondern national-christlich sich dar stellte, also daß in zweiter Linie erst das Christenthum kam, so dachten die Dänen auch uns zu finden. Denn, was ich selber denk und thu', das traue ich auch Undern zu. Das Verhör hinterließ mir den angenehmen Eindruck, daß ich für die Wahrheit ein Zeugniß abgelegt, und die Lügenhaftigkeit der Anklage widerlegt hätte. Aber es bestärkte mich in der

fast firen Idee, daß doch endlich mir Recht und Gerechtigkeit werden müsse, es machte in so fern meinen Zustand noch unerträglicher, weil ich vor lauter Denken an mein Recht, das Stillefein des Glaubens mehr und mehr verlor. Wie ist das doch so traurig, daß das formale Rechtsbewußtsein so stark in uns lebt, daß es uns nur zu oft in Schlingen der Selbstgerechtigkeit verstrickt, nur zu oft uns zum Abfall vom Vertrauen auf Gott und vom kindlichen Gebet verleitet! Nur das Herz kann recht beten, in welchem Sünde und Gnade ihre bewußte Versöhnung im Glauben gefunden haben; nur das Sünderherz kann erhörlich beten, das durch seine Sünde hindurch den Ruf der Liebe: kommet her zu mir alle die ihr mühselig seid und beladen, vernommen hat; nicht aber das Herz, das immer nur sein Leiden als erlittenes Unrecht anschaut, nur unterm Fußtritt der Menschen sich krümmt, nicht unter dem Stachel seiner eigenen Sünde. Gewiß darf ich auch wider das Unrecht, das mir die Menschen anthun, beten, aber eben so gewiß nicht allein um dieses Unrechts willen. Gewiß ist ein volles Rechtsbewußtsein in unserer Brust ein Segen, aber nur dann führt es zu einem Gewissen, das uns nicht verklagt, wenn wir unsere Sünde durch desselbe erkennen, die Sünde mit demselben von uns fern halten, nicht aber, wenn wir es nur gebrauchen, um die von Undern uns angethane Sünde im Vergrößerungsglase zu schauen. Ein so umflortes Auge hatte damals nun mein Rechtsbewußtsein. Ich sah nur das Unrecht, das mir angethan wurde, sah nur mein zertretenes persönliches Recht, aber mein Unrecht, meine Sünde sah ich nicht. Ich habe in dem Vierteljahr meiner Gefangenschaft viel gebetet und noch jezt verklagen mich diese Gebete in meinem Gewissen.

Auf den Verhörsrichter machte das Verhör augenscheinlich einen unangenehmen Eindruck, denn es begründete keine Anklage wider den Herzog, noch auch wider mich. Am Schlusse des Verhörs ward ich aufgefordert, meine Wünsche auszus sprechen. Ich forderte Rückkehr in mein Haus, Einseßung in mein Amt und Erstattung der gehabten Kosten der Gefangenschaft. Mit Uchselzucken ward mir erwidert, daß darauf schwerlich eingetreten werden könne, und ich gefragt, ob ich nicht den Antrag stellen wolle, nach Holstein, oder - wie höhnend bemerkt ward -in,,das große deutsche Vaterland" zurückzukehren. Ich bestand darauf, in Umt und Haus zurückzukehren, und ward entlassen. Als ich später die Unmöglichkeit einsah, diese gerechten Forderungen zu erreichen, änderte sich auch diese Ansicht und ich dankte Gott, als endlich die Stunde schlug, die mich erlösete, wenn sie mich auch nicht meinem Amte und Hause wieder zuführte. Die durch das Verhör angeregten Hoffnungen baldiger Freiheit bewährten sich nicht. Wir kehrten nach Faaborg zurück, um das frühere traurige Leben wieder zu beginnen. Nach Verlauf einiger Zeit erhielt ich ein vertrauliches Schreiben vom Bischof d. d. den 14. Juli mit merkwürdigen Anerbietungen. Schon unterm 29. April hatte der Bischof mir geschrieben:,,die Verrichtung, das medium fein zu müssen, welches treuen Amtsbrüdern eine so große Unbehaglichkeit (sc. der Suspension) vermitteln sollte, war für mich gewiß eine schmerzliche Amtspflicht. Mit Rückficht auf den Einen gestatteten die Worte mir eine mildere oder weniger kränkende Interpretation, als intendirt war; es schmerzte mich, daß dasselbe mit Rücksicht auf die zwei Andern unmöglich war.“ Im vorgenannten Schreiben schlug mir nun der Bischof vor, daß ich um meinen Abschied ein

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