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herausgegeben, deren Verfasser ein Prof. Hiost seyn soll und diese Brochüre wird portofrei in Südschleswig Leuten, die sie nicht verlangt haben, ins Haus geschickt. Wie im Anhange zu meinen,,Erlebnissen" gezeigt wird, bemüht sich dieselbe nachzuweisen, daß vor nahe an 100 Jahren der dänischen Sprache in Schleswig Gewalt angethan ist und ist dabei so naiv zu übersehen, daß theils dänische Könige die Urheber dieser Gewaltthat gewesen sind, theils wenn sie geschehen, sittlich-religiöse Gründe die Einheit einer Sprache in Cultus, Schule, Leben nöthig machten, theils endlich ein damals angebliches Unrecht nicht im Stande ist, ein jeßt nur aus politischen Gründen vollzogenes Unrecht zu rechtfertigen, In der That, es gehört dänische Kurzsichtigkeit und Unbekanntschaft mit den höheren sittlichen Prinzipien dazu, um durch Darlegung eines, vor fast 100 Jahren angeblich vollzogenen Unrechts jezt geschehenes rechtfertigen zu wollen. Der Anhang zu den „Erlebnissen“ motivirt dies weiter.

Die Thätigkeit der Dänen greift noch weiter. Im Herzen des Landes und in seiner Hauptstadt Schleswig ist unter dem 24sten Juni d. J. von dem „Verein für die Geschichte der dänischen Kirche" ein Verein und ein Fest abgehalten. Der Verein, an dessen Spite lauter Dänen stehen, welche an dem deutschen Gymnasium, der sogenannten Domschule nach Vertreibung der deutschen Lehrer

angestellt sind, erläßt dazu durch das Schleswiger Intelligenzblatt folgende „Einladung :"

„Der Verein für die Geschichte der dänischen Kirche hält Dienstag, den 24sten Juni d. J. seine Jahres-Versammlung in der Stadt Schleswig."

„Die Versammlung beginnt 9 Uhr Vormittags in der Domkirche mit Gesang, worauf der Herr Professor Hoyer (Dåne!) seinen Vortrag über den Bau der Kirche hält." Um 1 Uhr hält Herr Dr. Hammerich (Däne) einen Vortrag über Ansgarius mit besonderer Beziehung auf seine Wirksamkeit in Schleswig.“

„Um 4 Uhr gemeinschaftliches Mittagsessen im Gasthause,,Stadt Hamburg“, zu welchem Einjeder der hieran Theil zu nehmen wünscht, sich bei Madam Esselbach zeichnen kann.“

Also in dem altehrwürdigen Dom, dem einzigen großartigen Kirchenbau des Landes, dessen Alter der Statistiker Pastor Jensen in das Jahr 1018 verlegt, und den derselbe „eins der herrlichsten und merkwürdigsten Gebäude des Landes" nennt; in dem Dom, wo die Nachfolger des Ansgarius wirkten, wo nie ein dänischer Laut von der Kanzel gehört worden ist, da werden jest dänische Vorträge gehalten, dort wird jeßt die deutsche Kirche Schleswigs eine dänische genannt und ein dänisches Fest wird gehalten zur Verherrlichung der Sache Dänemarks. Es

wird gesagt, daß die dänischen Redner auf der deutschen Kanzel starke Aufmunterungen sollen erlassen haben, die ,,dänische Muttersprache" zu hegen und zu pflegen. Es kann dies dahingestellt bleiben. Die Thatsachen, daß im ehrwürdigen deutschen Dom von deutscher Kanzel dänische Festreden erschallt sind, daß die deutsche Kirche Schleswigs der Geschichte zum Hohn eine dänische ist genannt worden diese Thatsachen beurkunden hinreichend die Thätigkeit der Dänen, Schleswig sprachlich, national und kirchlich in Dänemark und damit in Skandinavien einzugliedern.

Und diese Vorgänge geschehen in einer Stadt, wo einst deutsche Markgrafen ihren Siß hatten! Es wird genügen, Deutschland darauf aufmerksam gemacht zu haben. St. Johann-Saarbrück, den 10ten Juli 1856.

Der Verfasser.

Vorwort zur ersten Auflage.

Dr. A. G. Rudelbach in Kopenhagen, derselbe, welcher im Jahre 1851 in einer Schrift die Sache Schleswig-Holstein's volksthümlich, historisch-politisch, staatsrechtlich und kirchlich erörterte, und darin zu dem Resultate gelangte, daß er Schleswig alles Recht auf eine Ver

bindung mit Holstein absprach und die Geistlichkeit der Herzogthümer bezüchtigte, daß sie „den Amtseid selbst mit in die Sphäre der Insurrection hinüber gezogen habe“, dieser selbe Dr. Rudelbach hat mich zunächst zur Herausgabe der nachstehenden Schrift veranlaßt.

Nach einem Referat im norddeutschen Correspondenten Nr. 226 von 1855 ist Dr. Rudelbach auf der Missions- und Prediger-Conferenz in Leipzig erschienen und hat über die dänischen national-kirchlichen Zustände folgendes mitgetheilt: „Grundtviig (der anerkannte Führer der kirchlich-nationalen Richtung in Dänemark) selber mache den Ruhm seiner vaterländischen Kirche, auf welche er so stolz sei, zu Schanden. Dieser sei nemlich in die gefährlichste Schwärmerei gerathen, seine Schüler gewännen die Oberhand auf den Kanzeln Dänemark's und die Menge falle der neuen Lehre zu. Sein dãnisches Volk sei im Alles; es solle sein eigenstes Wesen nur ausgestalten in politischer wie in kirchlicher Beziehung, um herrlich zu sein vor Allen und für Alle. Das fanatisch wilde Treiben Grundtviig's und seiner Partei gewänne neuen Gluthhauch durch den wüthendsten Haß ge= gen Alles, was Deutsch heißt. Die Bekenntnißschriften sind von Deutschen verfaßt, die lutherische Theologie ist auf deutschem Boden gewachsen und groß geworden darum hin

weg mit Beiden. Jezt ist die Schwärmerei bis dahin gediehen, auch die Zehn Gebote abthun zu wollen, damit durch die Knechtschaft derselben das christliche Volk nicht långer um seine Freiheit betrogen werde. Zunächst wird für den nächsten Reichstag ein Antrag auf Abschaffung der Bekenntnißschriften vorbereitet und es ist alle Aussicht, daß er durchgehen werde."

So hat Dr. Rudelbach in Leipzig geredet. Nach einem andern Referat hat er weiter mitgetheilt, daß jene kirchlich - nationale Partei ihn nur den deutschen Hund“ nenne und hat die Versammlung aufgefordert „für Volk und Kirche Dänemarks, welche beide ins Verderben rennten, Fürbitte zu thun."

Der alte Grundtviig ist seit vielen Jahren der Führer einer politisch-national kirchlichen Richtung in Dänemark gewesen. Sein politisch-nationaler Eifer, welcher den alten. Mann immer zu den äußersten Consequenzen einer regierungsfeindlichen Opposition treibt, ist bekannt. Um dieses Eifers willen hat Kammerrath Drewsen, sonst sein Gesinnungsgenosse, Grundtviig treffend „national Tyren" (den nationalen Stier) genannt.

Weniger bekannt ist vielleicht seine Stellung zur Kirche. Grundtvig sagt selber von sich, daß er weder ein evangelischer noch kirchlicher Christ sei, denn er erkenne die h. Schrift nicht als regula fidei et vitae an. Diese steht

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