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Papyrusbeiträge zur Römischen Kaisergeschichte.

Von Paul M. Meyer.

I. Vice praefecti Aegypti.

Der römische Princeps ist in Aegypten als Nachfolger der Ptolemäer absoluter König. Den ausserhalb des Nillandes Residierenden vertritt der praefectus Alexandreae et Aegypti. Strabon, der Zeitgenosse des Augustus, bezeichnet Aegypten als ἐπαρχία . . . ὑπὸ σωφρόνων δὲ ἀνδρῶν διοικουμένη τῶν πεμπομένων ἐπάρχων ἀεί (Geogr. 17, 12 p. 797). Dann fährt er fort: ὁ μὲν οὖν πεμφθεὶς τὴν τοῦ βασιλέως ἔχει τάξιν. Der ἔπαρχος Αἰγύπτου, der niemals aus den zur Zeit in Aegypten fungierenden Beamten genommen wird, nimmt die Stellung des Königs ein. Als Königstellvertreter vollzieht er auch die früher dem König zukommenden religiösen Funktionen und Zeremonien 1). Und ähnlich lauten die Worte des Tacitus (Hist. 1, 11): Aegyptum... inde a divo Augusto equites Romani obtinent loco regum.

Eine dem Augustus durchaus nicht genehme Konsequenz dieser Theorie zieht der erste Statthalter, C. Cornelius Gallus. Die dreisprachige Stele von Philae, die seinen Ruhm verkünden soll. zeigt, wie Wilcken (Zeitschr. f. ägyptische Sprache 35, 78 ff.) nachgewiesen hat, im Relief nicht das Bild des Kaisers, sondern sein eigenes. Selbst der erste Ptolemäer hatte auf der Stele von Buto nicht sich, den faktisch vollkommen unabhängigen Herrscher, dem nur noch der Königstitel fehlte, sondern den Scheinkönig Alexander IV darstellen lassen. Gallus dagegen setzt sein Bild an die Stelle des abwesenden Königs. Das wird ihm mit Recht zum Vorwurf gemacht, führt seinen Sturz herbei (Cassius Dio 53, 23, 5). In der Titulatur aller drei Inschriften auf der Stele von Philae bezeichnet er sich aber deutlich und klar, um mit den Worten der griechischen Inschrift zu reden, als ἱππεὺς Ῥωμαίων μετὰ τὴν κατάλυσιν τῶν ἐν Αἰγύπτῳ βασιλέων πρῶτος ὑπὸ Καίσαρος ἐπὶ τῆς Αἰγύπτου κατασταθείς 2).

Der Präfekt ist vom Kaiser eingesetzt, der die Oberaufsicht ausübt: 1) Seneca, nat. quaest. 4. 2, 8; Plinius, n. h. 5, 57: BGU. 362 VII, 8 ff. (a. 215). 2) Dittenberger, Or. gr. inser. sel. II, 654; vgl. Strabon, Geogr. 17.53 p. 819: Hirschfeld, Verwaltungsbeamte.”, 346.

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Appellation an diesen ist statthaft (Cod. Just. 2, 6, 1); in allen wichtigeren Verwaltungsangelegenheiten muss er auch an ihn berichten und seine Instruktionen einholen '). Kommt der König“ ins Land, so werden also die Funktionen des Präfekten nicht ausser Kraft gesetzt: er ist jetzt der Gehilfe des Anwesenden. Seine Präfektur legt er erst nieder, sobald der ihm bestimmte Nachfolger in Alexandreia eingetroffen ist und damit den Boden der Provinz" betreten hat 2). Einen an seiner Statt während seiner vorübergehenden Abwesenheit, so während eines Feldzuges, fungierenden Stellvertreter kann er als Mandatar des Kaisers nicht bestellen 3). Stirbt er aber vor Ablauf des ihm vom Kaiser erteilten Mandates, dann muss ein provisorischer Ersatzmann aus der Zahl der im Lande amtierenden kaiserlichen Prokuratoren eingesetzt werden.

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Ein solches Provisorium tritt wohl nach dem Tode des praef. Aeg. Vitrasius Pollio im Jahre 32 n. Chr. ein; bei Dio (58, 19) heisst es: záv τούτῳ Ουϊτρασίου Πωλίωνος τοῦ τῆς Αἰγύπτου άρχοντος τελευτήσαντος, Ἰβήρῳ τινὶ Καισαρείῳ χρόνον τινὰ τὸ ἔθνος ἐπέτρεψε 4). Hiberus, ein Freigelassener des kaiserlichen Hauses, wird Präfekturverweser.

Nach dem Tode des Ti. Iulius Lupus (c. 72 n. Chr.) versieht die Präfekturgeschäfte interimistisch (Valerius) Paulinus; Iosephus (b. J. 7, 10, 4) bezeichnet ihn als diadežάuevoz thr hyɛuoviar (s. Hermes 32, 227 Anm. 3).

Eine Vakanz der ägyptischen Präfektur, veranlasst durch die Ermordung des Inhabers, wird uns aus der Regierungszeit des Antoninus Pius berichtet. Unser Gewährsmann ist die zwar sonst nicht sehr vertrauenswürdige Chronik des Iohannes Malalas aus Antiochia; hier heisst es (XI, 367 p. 280 ed. Niebuhr): ἐπεστράτευσε δὲ κατὰ Αιγυπτίων τυράννευ σάντων καὶ φονευσάντων τὸν Αὐγουστάλιον ἔπαρχον καὶ μετὰ τὴν ἐκδίκησιν καὶ τὴν νίκην ἔκτισεν ἐν ̓Αλεξανδρείᾳ τῇ μεγάλῃ κατελθὼν τὴν Ηλιακὴν πύλην καὶ τὴν Σεληνιακὴν καὶ τὸν δρόμον. Ἐλθὼν δὲ καὶ ἐν ̓Αντιοχείᾳ τῇ μεγάλῃ ἐποίησε cet. Επαρχον statt des überlieferten dɛivaozov zu lesen schlug ich Hermes 32, 221 vor. Mit Unrecht habe

1) S. das Edikt des Ti. Julius Alexander aus dem Jahr 68 (Dittenberger, 1. 1. 669, 8 f.); Cassius Dio 57, 17; Hirschfeld, a. a. O. 349. Vgl. auch S. 130. 2) Ulpian., Digg. 1, 17, 1.

3) Mommsen, Röm. Staatsrecht I, 685 f.

4) Anders stellt sich die Sache nach Philo (in Flaccum 1 p. 517) dar: '0 Prázzos οὗτος ἐν τοῖς ἑταίροις κριθεὶς παρὰ Τιβερίω Καίσαρι μετὰ τὴν Σεβήρου τελευτήν, ὃς ἐπετέτραπτο Αἴγυπτον, καθίσταται τῆς Ἀλεξανδρείας καὶ τῆς χώρας ἐπίτροπος. Danach heisst der Nachfolger des Vitrasius Pollio, der im Amte gestorbene Vorgänger des A. Avillius Flaccus: 300g; s. Dessau, Prosopogr. II p. 143 n. 118. Nach der am Laubhüttenfeste des Jahres 38 erfolgten Verhaftung des Flaccus tritt wohl wieder eine zeitweilige Vakanz ein. Der zu seinem Nachfolger bestimmte Naevius (?) Sertorius Macro war vor Antritt des Amtes von Gaius getötet (Dio 59, 10, 6). Definitiver Nachfolger wird dann wohl noch 38 Vitrasius Pollio II (s. Willrich, Klio III, 399 Anm. 2. 410).

ich dann aber diese Worte (a. a. O. 224) auf das Jahr 156 und auf den praef. Aeg. M. Sempronius Liberalis bezogen. Dagegen haben vor allem schon Grenfell-Hunt (Fayum Towns p. 131) Widerspruch erhoben 1). Die früheste Urkunde, welche Liberalis als Präfekten nennt, ist vom 29. August 154 datiert (BGU. 372); P. Fayum 24 zeigt dagegen als Datum den 27. Oktober 158, ja P. Ory. III n. 594 gehört dem Dezember/Januar 158/159 an). An Sempronius Liberalis) kann also nicht mehr gedacht werden. Der Aufstand der Aegypter, von dem Malalas spricht, muss vor seine Präfektur fallen. Dass dieser Aufstand von Pius persönlich unterdrückt ist, das zu bezweifeln) liegt kein Anlass vor. Die auf die anonyme Kaisergeschichte zurückgehende Notiz der Biographie des Pius (vita Pii 5, 5) bestätigt dies 5). Und darauf weist auch das Edikt des Sempronius Liberalis (BGU. 372) vom 29. August 154 hin: hier fordert er (Toùs) Ev ἀλλοδαπῇ ἔτι καὶ νῦν διατρείβοντας) φόβῳ τῶν γενομένων προγρ[α]φῶν unter Zusicherung der Amnestie auf (col. I. 7 ff.), binnen drei Monaten ἐπαν[ελθ]εῖν ἐπὶ τὰ ἴδια καὶ τὸν . . . . π]ρῶτον καὶ μέγιστ[ον] κ[α]ρπὸν τῆς εὐετ[ηρίας κ]αὶ τῆς τοῦ κυρίου ἡμῶν Α[ὐτο]κράτορος περὶ πάντας ἀνθρώπους κη[δε]μονίας ἀποφέρεσθαι [καὶ] μὴ ἀνεστίους καὶ ἀο[ί]κ[ου]ς ¿ñì §évη≤ áîãoða[1]. Die Amnestie wird in den eben zitierten Worten und ebenso col. I, 16 ff. ausdrücklich auf die Initiative des Kaisers zurückgeführt. Leider ist die untere Hälfte der ersten Kolumne (Z. 22-35) nur sehr lückenhaft erhalten; doch das ist klar: das Edikt, das der Statthalter am Neujahrstag des 18. Jahres des Pius erlässt, bildet das Nachspiel eines zwar noch nicht ganz beendigten Aufstandes, der aber seinen gefährlichen Charakter verloren hat. Der Aufstand fällt also vor den 29. August 154, in das 17. Jahr des Pius (153/154) ®).

Wer war nun der Präfekt, der von den aufständischen Aegyptern ermordet wurde? Mit Sicherheit lässt sich diese Frage natürlich nicht

1) S. auch Stein bei Pauly-Wissowa RE. IV, 2388 n. 3.

2) Noch später herunter führt uns vielleicht BGU.904, wo nach Wilcken Z. 15-17 zu lesen ist: [. γρ]αφεῖσι ὑπὸ Σέμπρωνίου τοῦ ἡγε] [μο]νεύσαντος τῷ γεν[ομένῳ ... [...] o t $ L cet. (= 1.8/1.9).

3) S. auch de Ricci, Archiv. f. Papyrusf. II, 442 n. 60.

4) So v. Rohden bei Pauly-Wissowa II, 2507.

5) Die Notiz der vita Pii 7, 11 nec ullas expeditiones obiit wird nicht nur durch c. 5, 5, sondern auch durch Aelius Aristides widerlegt (s. folg. Anm.). [Cap. 7 der vita Pii stammt aus der minderwertigen (biogr.) Quelle, Kornemann, Kaiser Hadrian 14 u. 95: E. K.J.

6) Dazu stimmen sehr gut die Ansätze Waddington's (Mémoire sur la chronologie de la vie du rhéteur Aelius Aristide, Mém. de l'Académie des Inscr. 26, 1867, 259 ff.); nach ihm hat Pius Italien nicht vor 153 verlassen, der ägyptische Aufstand und der Aufenthalt des Pius in Aegypten fällt 153/154, im Frühjahr 155 trifft der Kaiser in Syrien mit Vologaeses zusammen (s. auch v. Gutschmid, Geschichte Irans S. 147), hierauf bleibt er längere Zeit in Antiochia, am 30. November 157 ist er sicher wieder in Rom (s. Le Bas-Waddington, Inscriptions de l'Asie mineure n. 866).

beantworten. Ein von Grenfell-Hunt beschriebener Papyrus (P. Oxy. IV p. 255 n. 800) spricht von Φήλικος τοῦ ἡγεμονεύσαντος und nimmt auf eine in das 16. Jahr des Pius (152/153) fallende Amtshandlung dieses Präfekten, L. Munatius Felix 1). Bezug. Damals war er also noch im Amte, zur Zeit der Abfassung des Papyrus ist er yεuorevoas. Wir kommen also nahe an die von uns wahrscheinlich gemachte Zeit des Aufstandes heran). Näheres können wir zur Zeit auch aus den Papyrus nicht entnehmen. Vor allem wissen wir nicht, wann der Präfekt getötet wurde, wir hören nichts über die Bestellung eines Vizepräfekten.

An der Hand dreier uns besser bekannter Fälle aus den Jahren 175/6, 215 und 244 n. Chr., die ähnliche Verhältnisse zur Voraussetzung haben, können wir aber wohl als Regel aufstellen, dass im Falle der Vakanz des Statthalterpostens bis zur Ankunft des definitiven Nachfolgers ein Vizepräfekt in Funktion trat. Als solcher fungiert schon c. 72 nach Chr. Paulinus, den, wie wir oben sahen, Iosephus diadežάuevos thr ἡγεμονίαν nennt. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass es, wenigstens im späteren 2. und im 3. Jahrhundert, einer besonderen Betrauung durch den Kaiser nicht bedurfte, vielmehr meistens der rangälteste procurator Augustials διαδεχόμενος (τὰ κατὰ τὴν ἡγεμονίαν vice praef. Aegypti eintrat. Der im Rang an zweiter Stelle stehende initooлos Kaioagos ist der iuridicus Alexandreae et Aegypti, der dizaiodórng. Unter den drei unten erwähnten Vizepräfekten befinden sich zwei iuridici, das Amt des dritten (No. 2) ist, wie bei Paulinus, nicht genannt 3).

Die drei Vizepräfekten sind:

1. C. Caecilius Salvianus (BGU. 327: 1. April 176)1),

2. Aurelius Antinous (Wessely, Studien z. Paläogr. II, 28 Z. 13 ff.; P. Reinach 49, 6: 215/216),

3. C. Iulius Priscus (CIL. VI, 16:38 = Dessau, Inser. sel. 1331).

1. C. Caecilius Salvianus ὁ κράτιστος δικαιοδότης διαδεχόμενος καὶ τὰ κατὰ τὴν ἡγεμονίαν: Der iuridicus Salvianus wird zugleich mit der Wahrnehmung der Präfekturgeschäfte betraut. Dies steht im Zusammenhang mit dem Aufstand des Avidius Cassius. Alexandrinische Münzen sind von diesem nicht bekannt. Die einzigen Urkunden, die wir aus seinen Herrschaftstagen besitzen, sind ein Ostrakon aus Theben, in

1) S. Hermes 32, 223; P. Lond. II n. 358 p. 171; Arch. f. Pap. II, 441 No. 56; P.Oxy. II n. 237 VIII, 18: 13. Sept. 151.

2) Seymour de Ricci hat schon auf Munatius Felix hingewiesen (Proc. of the Soc. of Bibl. Archaeol. 1902 p. 64 No. 51).

3) Anders liegt die Frage beim Strategieverweser; meist ist es der ßagilizòg youuuareg, wir finden aber auch gelegentlich städtische Honoratioren.

4) Wenger, der in seinem schönen Buche Die Stellvertretung im Rechte der Papyri S. 50 f. den Präfekturverweser an der Hand von BGU. 327 behandelt, gelangt, durch die falsche Datierung des Herausgebers der Urkunde irregeleitet, nicht zur klaren Erkenntnis des gerade hier sehr einfach liegenden Falles.

dessen Datierung leider Tag und Monat fehlen 1), und ein Papyrus, der von Botti im Bull. de l'Institut égyptien 7 (1896), 123 herausgegeben ist. Die Datierung lautet nach ihm:

Τα Αυτοκράτορος Καίσαρος Γαϊου (so wohl zu lesen statt Ιουλίου) Αονιδίου Κασίου παχὼν ὀγδώῃ.

Ist die Lesung richtig, dann erhalten wir als Datum den 3. Mai 175. Dazu stimmen sehr gut die Angaben der Vita Commodi 12, 1-3 und 2, 2, wonach Commodus auf die Nachricht von der Erhebung des Cassius am 19. Mai aus Rom aufgebrochen ist, am 7. Juli 175 an der Reichsgrenze die toga virilis erhalten hat. Da nun Cassius Dio (ep. 71, 27, 3) die Regierungszeit des Cassius auf 3 Monate 6 Tage angiebt, so werden wir sie wohl ungefähr durch die Monate April bis Juli fixieren können. Der zur Zeit fungierende praef. Aeg. C. Calvisius (Flavius) Statianus hatte sich auf die Seite des Empörers gestellt, wurde in seinen Sturz verwickelt 2). Ungefähr seit August 175 ist also der Statthalterposten in Aegypten vakant. Am 1. April 176 finden wir noch den iuridicus C. Caecilius Salvianus *) als διαδεχόμενος καὶ τὰ κατὰ τὴν ἡγεμονίαν, wie BGU. 327 zeigt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er sofort nach der Wiedergewinnung Aegyptens durch Marcus in Funktion trat. Dieser kam nach der Niederwerfung des Aufstandes in Begleitung seiner Gemahlin Faustina und seines Sohnes Commodus auch nach Aegypten, hat in Alexandreia wohl Winter 175 bis Frühjahr 176 zugebracht 1); von hier begab er sich nach Syrien und Kleinasien. Wir gehen also wohl mit der Annahme nicht fehl, dass das Provisorium bis zur Abreise des Kaisers beibehalten wurde, erst nachdem er den ägyptischen Boden verlassen, der neue Präfekt seine Amtstätigkeit begann. Als solchen lernen wir T. Pactumeius Magnus noch vor dem 29. August 176 kennen 5).

2. Die Person des zweiten Präfekturverwesers ist uns durch zwei Exemplare der Volkszählungslisten für das 24. Jahr des Caracalla (29. August 215 bis 29. August 216) bekannt. Das eine Exemplar enthält die seitens einer Einwohnerin von Antinoe und ihrer unmündigen Kinder an die für die Volkszählung bestellte Dreimännerkommission des Stadtteils B dieser Griechenstadt gerichtete Steuersubjektsdeklaration (P. Reinach 49). Sie beginnt:

1) Wilcken, Griechische Ostraka II n. 939: « L Faiov [4ovidiov Klassiov Kaisapos τοῦ κυ[ρίου . . .

2) S. Hermes 32, 226.

3) Er wird als dizaiodóτng erwähnt P. Lond. II n. 198 p. 173, wo sein Name zu ergänzen ist: von tăn zo[a]tioton dizaı[odóτm]; die Urkunde ist nicht datiert. 4) S. v. Rohden bei Pauly-Wissowa I, 2300 f.

5) Fay. Towns n. 159; sonstige Belege s. Hermes 32, 228, Klio I, 478. Am 28. März 177 fungiert er noch (BGU. 525. 970). Sein Nachfolger ist ein P. Oxy. III n. 635 genannter Jog úyztos, der in den letzten Lebensjahren des Marcus fungiert haben wird.

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