ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

99

von Köhler 1), dann von Busolt 2) mit Recht dieser Rettungsversuch Meyers aus sprachlichen Gründen zweifellos bedeutet das Tovtovs dè éléσdaι τούτους ἑλέσθαι Ezatòv avôoas nicht die Wahl leiten“, „wählen lassen", sondern aktiv wählen" zurückgewiesen worden. Weit mehr Zustimmung hat daher die Vermutung G. Gilberts) gefunden, der zufolge sich in den fünf Proedroi der leitende Ausschuss der Oligarchen darstellt eine Oberleitung, die ja zweifellos bei dem Erfolge, den die Oligarchen gehabt haben, tatsächlich bestanden haben muss. Allein auch dieser Erklärung stellt sich die Schwierigkeit entgegen, dass bei Thukydides die Stellung und Aufgabe der Proedroi eine staatsrechtlich und offiziell festumschriebene ist, während, wie Wilamowitz') sehr richtig hervorhebt, die fünf Proedroi im Sinne des leitenden Ausschusses der Klubbisten rechtlich und offiziell unmöglich bestehen konnten. Es ist besonders nach den Angaben der Rede für Polystratos kein Zweifel, dass in diesen Bestimmungen des Antrags bei Thukydides ein geschichtlich zweifellos nicht verwirklichtes Moment vorliegt. Mögen wir uns dieselben nach den obigen Ausführungen als ein rudimentäres Glied des ursprünglich schriftlichen und dann offiziell abgeänderten Antrags des Peisander oder sonst wie erklären, es genügt für die Feststellung des historischen Vorgangs zu bemerken, dass die Kommission der 100 tatsächlich von den Phylen gewählt worden ist, und nur die in dem Verfassungsentwurf für die 5000 bei Aristoteles cap. 30 erhaltene Bestimmung der Leitung der Ratsverhandlungen durch einen Ausschuss von fünf Männern lässt uns jene Mitteilung bei Thukydides auch in einem verfassungsgeschichtlich interessanteren Lichte erscheinen. Demnach ist etwas Aehnliches wie in dem Verfassungsentwurf für die 5000 schon in dem Antrag des Peisander beabsichtigt gewesen. Und wie ferner Ed. Meyer aus dem Ehrendekret des Pythophanes von Karystos (CIA II, 1c p. 396) erkannt hat, haben fünf Proedroi als Leiter des Rats auch tatsächlich während der kurzen Herrschaft der 9000 nach dem Sturz der 400 bestanden 3).

Alles weitere ist schon von Ed. Meyer mit völliger Sicherheit erörtert worden. Vor allem erhellt, dass betreffs der faktischen Existenz der 400 und der bloss nominellen Auswahl der 5000 während des Regimentes der 400 allein Thukydides recht unterrichtet ist. Was uns Thukydides erzählt, dass zunächst die Kommission von 100 durch Kooptation sich zu einem Rat von 400 konstituiert und dieser mit unumschränkter Machtvollkommenheit die Staatsgewalt ausübt, wird vollkommen durch Polystratos' Verhalten bestätigt. Auch dass, wie wir aus Thukydides schliessen müssen, in dem Rat der 400 zwei Kategorien vorhanden sind: 100 von den Phylen Gewählte und 300 von den Hundert Ernannte, wird, sobald 1) Sitzungsberichte 1900 S. 811 Anm. 2) Griechische Geschichte III, 2 S. 1480 Anm. 3) Beiträge zur inneren Geschichte Athens S. 307.

4) Aristoteles und Athen II, 358. - 5) Forschungen II, 430 f.

23*

wir nur mit völliger Berechtigung die Zahl 100 von der aristotelischen Wahlkommission auf die mit ihr identische Behörde der zarazoyɛiç übertragen, durch die Rede für Polystratos bewiesen. Alles, was dagegen Aristoteles bietet, stellt sich als subjektive, falsche Schlussfolgerung aus den Akten dar. Vor allem ergibt sich, dass die Konstituierung der Wahlkommission von 100 und die durch diese erfolgte Einsetzung des Rates der 5000, die der Eingang cap. 30 zwar nicht selbst schildert, wohl aber voraussetzt, keineswegs in den Akten selbst als Tatsache enthalten, sondern lediglich aus ihnen von Aristoteles oder Aristoteles' Quelle gefolgert ist. Die in cap. 30, 31 vorliegenden Verfassungsentwürfe für die provisorische Regierung der 400 und den definitiven Rat der 5000 geben sich ferner als Vorlage einer von den 5000 eingesetzten Kommission von Hundert. So folgert Aristoteles, dass erst tatsächlich die 100 von den 5000 eingesetzt, dann gemäss den Verfassungsentwürfen das Regiment der 400, endlich nach diesen die Herrschaft der 5000 geschichtlich realisiert worden ist, und nur die weitere Angabe, dass die 5000 doch nur dem Namen nach ernannt worden sind, lässt schliesslich den aristotelischen Bericht in dem Lichte völliger Brüchigkeit erscheinen. Nachdem der in Aussicht genommene Rat der 5000 die Verfassungskommission der Hundert eingesetzt, also tatsächlich konstituiert sein muss, endet der aristotelische Bericht in dem sich selber vernichtenden Geständnis: οἱ μὲν πεντακισχίλιοι λόγῳ μόνον ᾑρέθησαν.

Uebrigens wird uns die bloss nominelle Existenz der 5000 auch sonst durch die Rede für Polystratos bewiesen. Zwar sucht die Verteidigung für die Sache des Angeklagten dadurch zu gewinnen, dass nach ihrer Darlegung Polystratos an einer Auswahl von 9000 teilnimmt (13), und eine zaralový muss in der Tat, wie Köhler 1) bemerkt, schon um die Möglichkeit dieser Angabe zu erklären, stattgefunden haben. Nur ist das nicht eine zaraλový unter dem Regiment der 400, sondern die Auswahl der 5000 resp. 90002) nach dem Sturz der Vierhundert. Dass Polystratos an dieser zaraλorý nicht beteiligt gewesen ist, beweisen die eigenen Angaben der Rede, dass, als Polystratos zurückkehrte, à лqάyuara yön μɛteñentózɛi, also der Rat der 400 schon gestürzt und das Regiment der gemässigt oligarchischen Verfassung bereits eingerichtet ist (14). Als pures Blendwerk ist die zarazový der 9000 von der Verteidigung an die falsche Stelle gesetzt worden.

Nur kurz möge noch auf das von Aristoteles namhaft gemachte Interregnum vom 14.-22. Thargelion eingegangen werden. Wie Ed. Meyer 3) sehr richtig erkannt hat, bezieht sich die von Aristoteles im Eingang cap. 32 genannte Vollversammlung unter dem Vorsitz des Aristomachos

1) Sitzungsberichte 1900 S. 814.

2) Beloch, Bevölkerung der griechisch-römischen Welt S. 107 f. 3) Forschungen II, 432.

[ocr errors]

zweifellos auf die Volksversammlung auf dem Kolonos. Nur so erklärt es sich, dass sich an diese Versammlung genau so wie bei Thukydides auch bei Aristoteles die Auflösung des alten Rates unmittelbar anschliesst 1). Bedenken möchte dagegen das nach Aristoteles eingetretene Interregnum vom 14.-22. Thargelion erregen. Dass in der Tat dies Interregnum, wie Aristoteles die Dinge darstellt, ohne vorherige faktische Konstituierung der 400 realiter ein Ding der Unmöglichkeit ist, ist schon oben bemerkt worden. Indessen findet sich, wenn wir die Auflösung des alten Rates bei Aristoteles am 14. Thargelion im Sinne des thukydideischen Berichtes auffassen, bei Thukydides etwas Aehnliches angedeutet. Auf eine Zeit, wo die Verschworenen faktisch in den Besitz der Gewalt und des Rathauses gelangt sich lediglich der Erledigung formeller Angelegenheiten, der Wahl der Prytanen, der Darbietung von Gebeten und Opfern unterziehen, folgt das eigentliche Schreckensregiment der 400, die Ermordung und Verbannung der Missliebigen, der Einkerkerung der Gegner und sonstiger Aenderungen in den Verordnungen (cap. 67, 3). Genau dasselbe wird uns jetzt. durch die Rede für Polystratos bestätigt. Wir erfahren aus dieser, dass Polystratos sofort nach abgelegtem Amtseid in den Rat eintritt, allein nur 8 Tage an den Sitzungen des Rates nach der Darstellung der Verteidigung sogar nur schweigend teilnimmt, dann als Kommandant nach Eretria abfährt. Diese 8 Tage der Ratsanwesenheit des Polystratos sind ohne Zweifel mit dem von Aristoteles namhaft gemachten und auch aus Thukydides indirekt ersichtlichen Interregnum vom 14.-22. Thargelion identisch. Offenbar hat man sich in dieser Zwischenzeit damit beschäftigt, die formellen Grundlagen des neuen Regiments zu schaffen, die nötigen Beamten zu wählen und die Besetzung der wichtigsten Exekutivposten mit absolut zuverlässigen Gesinnungsgenossen vorzunehmen. So hat Polystratos offenbar als zuverlässiger Oligarch das wichtige Amt des Kommandanten von Eretria erhalten. In diese Zeit muss ferner die Ausarbeitung der bei Aristoteles überlieferten Verfassungsentwürfe für das provisorische Regiment der 400 und das definitive Regiment der 5000 fallen. Denn als man nach Thukydides' Bericht in möglichster Beschleuni1) Wäre letzteres nicht, so würde man geneigt sein, mit Volquardsen a. a. O. S. 128 ff. die bei Aristoteles im Anfang cap. 32 erwähnte Bestätigung allerdings auf die in cap. 30, 31 enthaltenen Verfassungsentwürfe zu beziehen und ihre Annahme in die Zeit zwischen den 14. und 22. Thargelion zu setzen. Um dies durchzuführen, muss Volquardsen annehmen, dass von Aristoteles die Vorgänge zwischen dem 14. und 22. Thargelion irrtümlicherweise vor den erstgenannten Tag gesetzt worden sind. Dem steht gegenüber, dass bei dieser Auslegung unter 290; nur die Vollversammlung des Rates der Vierhundert, nicht aber der alten abgedankten Volksversammlung noch der, wie wir aus der Rede für Polystratos mit Sicherheit wissen, überhaupt nicht existierenden Fünftausend verstanden werden kann (gegen Volquardsen a. a. O. S. 125 und 128). Gerade diese Auslegung ist aber nach den gesamten Angaben der aristotelischen Ueberlieferung, ihrer sonstigen geschichtlichen Wahrscheinlichkeit ungeachtet, vollkommen unmöglich.

[ocr errors]

gung, εὐθὺς μετὰ τὴν αὐτῶν κατάστασιν (cap. 72) die Gesandten zum Heer nach Samos zur Beschwichtigung abschickt, werden diesen die Instruktionen bereits im Sinne der in cap. 30 enthaltenen Verfassung für die 5000, der sektionsweise sich ablösenden Regierung der vier Ratsabteilungen mitgegeben. Demgemäss reden die Gesandten zu dem Heere auf Samos: ὡς οὔτε ἐπὶ διαφθορᾷ τῆς πόλεως ἡ μετάστασις γένοιτο, ἀλλ' ἐπὶ σωτηρίᾳ, οὔθ ̓ ἵνα τοῖς πολεμίοις παραδοθῇ, τῶν τε πεντακισχιλίων ὅτι πάντες ἐν τῷ μέρει μεθέξουσιν (cap. 86, 3). Es ist ferner die Vermutung Ed. Meyers 1), dass nach diesen vorbereitenden Aktionen der Rat der 400 rechtlich erst am 22. Thargelion, entsprechend der Datumsangabe des aristotelischen Berichtes, die Regierung ergriffen und erst an diesem Tage sich offiziell konstituiert hat. Ob dabei die 400 noch einmal gemäss der Bestimmung des aristotelischen Verfassungsentwurfes cap. 31 x лọоzoitov von den Phylen gewählt wurden, mag dahingestellt bleiben. Sicher ist nur, dass das Regiment der 400 offiziell erst vom 22. Thargelion datiert. Und damit beginnt, wie wir aus Thukydides ersehen, zugleich die Zeit eines gewalttätigeren Vorgehens der Vierhundert.

Die Rede für Polystratos ist zugleich der unumstössliche Beweis dafür, dass nicht nur in dem Tatsachenbestand, sondern auch dem Kolorit, der stimmungsreichen Wiedergabe der Geschehnisse allein Thukydides das Richtige getroffen hat. Der Schrecken der Revolution, die Gewalttätigkeit der Machthaber, die Furcht und Angst der Nichtverschworenen, Mord und Einkerkerung, die in dem offiziellen Aktenbericht des Aristoteles keine Darstellung, nicht einmal in seiner Schilderung eine Erwähnung finden, sie hallen uns aus dem Bericht des Thukydides genau so wie aus der Rede für Polystratos offenkundig entgegen. Polystratos ist Mitglied des Rats, aber, wie die Verteidigung angibt, nur gezwungen. Anders zu handeln, war ihm bei dem Terrorismus der Machthaber unmöglich, denn wer sich ihrem Willen widersetzte, den verbannten und töteten sie. Tov yàg leyóvτων ἐναντία ἐκείνοις οἱ μὲν ἔφευγον οἱ δὲ ἀπέθνῃσκον. τοὺς μὲν γὰρ ἐξήλαυνον αὐτῶν, τοὺς δὲ ἀπεκτίννυσαν (9). Das ist vollkommen in Uebereinstimmung mit dem Kolorit des thukydideischen Berichtes — ein Beweis wieder für die glänzende Skizzierung, in der der gewaltige Meister antiker Geschichtsschreibung nicht nur die treibenden Motive und grundlegenden Begebenheiten unbeirrt durch die reale Inkongruenz der Akten, sondern auch die gesamte Stimmung, das reiche Bild des buntbewegten Treibens in seinen mannigfaltigen geheimnisvollen wie offiziellen Zügen dargestellt hat 2).

1) Forschungen II, 425.

2) Ein Beweisgrund der neuerdings öfters behaupteten formellen wie inhaltlichen Mangelhaftigkeit des achten Buches bei Thukydides wird man also aus Thukydides' Darstellung der Revolution der Vierhundert schwerlich herleiten können. Eine nähere Erörterung des eben berührten Problemes liegt im übrigen ausserhalb des Rahmens dieser in bewusster Absicht unabhängig von jener Frage angestellten Untersuchungen.

Crassus' Partherkrieg.

Von K. Regling.

Der hier in Form einer fortlaufenden Erzählung niedergelegten Untersuchung über Crassus' Partherkrieg haben als Vorarbeiten gedient meine Aufsätze über die antiken Quellen zu diesen Feldzügen1) und über die geographischen Verhältnisse des Kriegsschauplatzes, nämlich des Landes zwischen Euphrat und Belich 2). Die antiken Quellen sind, von gelegentlichen Erwähnungen und Notizen abgesehen, folgende:

Plutarchus, vita Crassi 16-33; Cassius Dio 40, 12-27; Justinus 42, 4; Velleius Paterculus 2, 46, 2; Josephus bell. Jud. 1, 8, 8, arch Jud. 14, 7, 1, 3; Hegesippus 1, 21; Appianus bell. civ. 2, 18; Ampelius 31; Zosimus 3, 32; Moses von Chorene 2, 17; Livius per. 106; Florus 1, 46; Ruf. Festus 17; Eutropius 6, 18; Orosius 6, 13; Obsequens 124; Servius zu Vergils Aeneis 7, 606; Pseudo-Appianus Parthica; Caesar bell. civ. 3, 31; Strabo 16, 748; Zonaras 5, 7; Nicolaus von Damascus bei Athenaeus 6, 252 D, Frg. 88 bei Müller, FHG III 418.

Von neueren ausführlicheren Bearbeitungen nenne ich folgende:

J. Foy Vaillant, Arsacidarum imperium. Paris 1728. S. 108-123.

L. du Four de Longuerue, Annales Arsacidarum. Strassburg 1732. S. 23 f.

G. E. J. Guilhem de Sainte Croix, Mémoire sur le gouvernement des Parthes, mémoires de l'academie des inscriptions Bd. 50. S. 48 ff.

Drumann, Geschichte Roms. Königsberg 1838. IV S. 93-110. P. Groebe gestattete mir freundlichst, das Manuskript der von ihm bearbeiteten 2. Auflage dieses Bandes einzusehen.

Ritter, Erdkunde von Asien. 10. Teil. Berlin 1843. S. 1121-1123.
Fischer, Römische Zeittafeln. Altona 1846. S. 250, 253.

Chesney, Expedition to the Euphrates and Tigris. London 1850. II S. 407–412. St. Martin, Fragments d'une histoire des Arsacides. Paris 1850. II S. 110-118. Dean Merivale, History of the Romans under the empire. 4. Aufl. London 1862. I S. 509-534.

Rawlinson, The sixth great oriental monarchy. London 1873. S. 150-178. Die mir unzugängliche Darstellung in desselben Verfassers Parthia (1893) ist wohl nur ein Auszug daraus.

1) De belli Parthici Crassiani fontibus. Berliner Dissertation 1899; ich zitiere sie als Dissertation"; Rezensionen von Höck, Wochenschr. fur klass. Philol. 1899, 1147 f. und Holzapfel, Berl. philol. Wochenschr. 1901, 850 ff.; gegen die Einwände Holzapfels siehe unten S. 366 10, über eine auf die Quellenfrage bezügliche Notiz Groebes siehe unten S. 390.

2) Zur historischen Geographie des mesopotamischen Parallelogramms, Klio [Beiträge zur alten Geschichte] I 443 ff. mit Spezialkarte.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »