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rius fordern die Ereignisse unter Xerxes, die schliesslich zur wirklichen Wegführung des Belsbildes, wie sie Herodot a. a. O. berichtet, führten. eine Ergänzung durch einen Usurpator, der, kurz nach Darius' Tode aufgetreten, die ersten schärferen Massregeln des Xerxes (Betonung des medisch-persischen Königtums 1) vor dem oben genannten üblichen Titel und Eindringen in das Grab des toten Bél [-Etana )]) veranlasst hätte, die man bisher auf eine blosse Provokation von Xerxes' Seite zurückführen musste. Bemerkenswert ist, dass zwei von den drei nach Bél-šímanni datierten Texten aus Borsippa, keiner aus Babylon datiert ist3). Der von Pinches ermittelte zweite Usurpator) fände sofern er nicht, was seiner Titulatur nach unwahrscheinlich ist, in die Zeit nach Xerxes gehört seinen Platz nicht unpassend um die Zeit der Aushebungen zum Griechenzuge: damals hat Xerxes den Titel „König von Babylon" abgeschafft, eine Massnahme, die die Babylonier mit dem Aufstand des Tar(Haz)-zi-a1) beantworteten. Die Ereignisse unter Xerxes wären unter diesen Voraussetzungen so verlaufen:

aus.

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Kurz nach Darius' Tode 485 Aufstand des Bel-simanni, von Borsippa Frühjahr 484 Xerxes beim Neujahrsfest in Babylon: „König der Meder und Perser, König von Babylon und der Länder". Sommer 484 Aufstand des Samas-irba, niedergeschlagen durch Megabyzos. — [? 481 (etwa Sommer) Aufstand des Ši-ku(?)-uš(?)-ti 1), darauf?] „Neujahr“ 480 Abschaffung des Titels König von Babylon". -480, während Xerxes in Griechenland war, Erhebung des Tar(Haz)-zi-a, 479/8 Niederwerfung derselben durch Xerxes (der aus diesem Grunde trotz Fortführung des Griechenkrieges ins Innere zurückkehrte, vielleicht auch schon deshalb sich nach Sardes zurückgezogen hatte), Wegführung des Belsbildes, Zerstörung des babylonischen Haupttempels und der (äusseren) Mauern Babylons 3).

Ergäben dagegen weitere Zeugnisse, dass gegen Darius I selbst ausser den Aufständen des Nidinti-Bel und des Araha später noch eine weitere Auflehnung stattgefunden hat, so wäre als deren Führer Bel-simanni zu betrachten, dagegen Si-ku-us(?)-ti(?) ev. in das Jahr 485 zu verlegen und von der Annahme eines Aufstandes im Jahre 481 bis auf Weiteres abzusehen. 1) Siehe S. 447 Anm. 6.

2) S. Britavās und Beλntágas, Festschrift f. Th. Noeldeke S. 997 ff.

3) Daher wird man auch, da in der Datierung nach Šamaširba Babylon genannt wird und der von Megabyzos niedergeschlagene Aufstand des Jahres 484 in Babylon selbst wurzelte, davon absehen. Samaširba, was an sich möglich wäre, vor Bêl-šimanni zu rücken, so dass letzterer der von Megabyzos bekämpfte Usurpator wäre.

4) Die Lesung zweier Zeichen ist zwar unsicher, aber die beiden anderen von Pinches bestimmt gelesenen scheinen die Identifikation mit einem der übrigen bekannten Könige oder Gegenkönige achämenidischer Zeit auszuschliessen.

5) Die Ergebnisse für die Kritik des Herodot und für die Quellenscheidung sind Wochenschrift f. klass. Phil. a. a. O. S. 964 f. Anm. 6 kurz angedeutet worden. Vgl. auch diese Zeitschrift I 271 nebst Anm. 1 u. 2.

Seleukos Nikators makedonisches Königtum.

Von C. F. Lehmann-Haupt.

In meinen hellenistischen Forschungen 1) habe ich den Nachweis zu führen gesucht, dass Seleukos nach der siegreichen Schlacht bei Kurupedion, die Lysimachos den Tod brachte, vom Heere des Lysimachos, d. h. von der makedonischen Heeresversammlung, zum Könige von Makedonien ausge rufen worden sei und dass durch diese bisher verkannte Tatsache auch einiges Licht auf die noch der Klärung bedürftigen Beweggründe falle, die Ptolemaios Keraunos zur Ermordung des Gastfreundes, der ihn bisher beschirmt hatte, führten.

In einer Seleukos und Ptolemaios Keraunos 2) betitelten Untersuchung unternimmt es neuerdings F. Reuss diesen Nachweis als auf der ganzen Linie misslungen hinzustellen.

Seine Gegenausführungen haben mich trotz einzelner erwägenswerter Hinweise als Ganzes nicht überzeugt, ja ich bin durch einige der von ihm neu herangezogenen Zeugnisse in meiner Anschauung noch bestärkt worden.

Da ich auf die betreffenden Fragen im grösseren Zusammenhange zurückzukommen habe und auch zur Zeit durch anderweitige dringende Arbeiten in Anspruch genommen bin, so muss ich es mir versagen, sogleich in eine ausführliche Widerlegung einzutreten. Andererseits möchte ich ein qui tacet consentire videtur gegenüber dem Gelehrten, dem wir die wertvolle und eingehende Würdigung gerade des Hieronymus von Kardia, der verlorenen Hauptquelle für die Diadochenzeit, verdanken, ungern aufkommen lassen.

Gleichzeitig hoffe ich der Sache einen Dienst zu erweisen und zur Klärung beizutragen, wenn ich um Einzelheiten, besonders die Interpretation unklarer und mehrdeutiger Stellen der uns leider nur vorliegenden sekundären und tertiären Autoren, unbekümmert die prinzipiellen Differenzen der beiderseitigen Anschauungen betone, die im wesentlichen auf dem Gebiete des Staatsrechtes liegen.

Reuss erklärt S. 598: „Durch die Wahl seitens des Heeres hält Lehmann das Königtum für legitim begründet; wenn aber je für eine Epoche der Geschichte, dann gilt für die Diadochenzeit der Satz, dass nicht das

1) Hellenistische Forschungen. 2. Seleukos, König der Makedonen. Klio V S. 244-254. 2) Hellenistische Beiträge. 2. Rheinisches Museum LXII. 1707 S. 595–600.

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Recht, sondern die Gewalt die Grundlage der Herrschaft ist. Alle Diadochenregenten sind Usurpatoren, bei allen kann von rechtlichen Ansprüchen nur insoweit die Rede sein, als sie Macht besassen, diese durchzusetzen".

Dem gegenüber bekenne ich mich zu der am treffendsten von Ulrich Köhler formulierten Anschauung: „Je unsicherer in der ersten Diadochenzeit der Rechtszustand, um so mehr mussten die einzelnen Machthaber es sich angelegen sein lassen, äusserlich die Form zu wahren" 1). Das gilt auch über die erste Diadochenzeit hinaus: was die Gewalt erstrebte, musste durch den Schein des Rechtes gedeckt werden.

Auf Grund jener entgegengesetzten Auffassung erklärt Reuss: „die Anerkennung durch das Heer „von der wir öfters hören 2) (Plut. Dem. 37, Pyrrhus 7 u. ö.) hatte ihre Bedeutung verloren 2), erbringt aber dafür nicht nur keinen Beweis, sondern angesichts der absolut klaren Nachricht des Memnon, das bei Lysimacheia stehende Heer des ermordeten Seleukos habe den Keraunos zum Könige ausgerufen, erklärt er: „nicht zum Könige Makedoniens, sondern zum Könige über das bei Lysimachia versammelte Heer, das, des Führers beraubt und in feindlichem Lande stehend, unter dem Drucke der Verhältnisse ihn zum Führer erkor". Als ob in dieser Zeit von einer Gleichsetzung der Begriffe König“ und „Führer" noch die Rede sein könnte und die griechische Prosa für Heerführer kein von BaoZeug verschiedenes Wort besässe. Und sind denn Heerkönigtum einer-, Volkskönigtum und Reich andererseits in Makedonien und den hellenistischen Staaten je etwas Verschiedenes gewesen? War nicht vielmehr der „Charakter der Militärmonarchie allen Diadochenstaaten angeboren * 3)? Reuss erblickt (S. 598) in der Tatsache, dass nachmals Sosthenes (Justin XXIV 5, 13) das ihm vom Heere angebotene Königtum ablehnt und sich mit der Stellung eines Heerführers begnügt" eine Bestätigung seiner Ansicht, während sie in Wahrheit, indem sie den Gegensatz zwischen König rex und Heerführer dur nachdrücklich betont, die denkbar schärfste Widerlegung für ihn bildet. Weil er nicht die Zahl der Prätendenten vermehren, sondern nur das gefährdete Vaterland retten wollte, deshalb lehnte Sosthenes. die Wahl zum Könige ab.

So soll denn nach Reuss' Anschauung Ptolemaios Keraunos von dem Heere zum Könige ausgerufen sein, das Seleukos in der Schlacht bei Kurupedion gegen Lysimachos geführt hatte, nicht etwa von den ehemaligen Truppen des Lysimachos, die der Sieg unter Seleukos' Befehl gebracht hatte, so dass Keraunos die Bacıkɛía, die ihn in Makedonien auf den Thron führte, den Truppen des Syrerkönigs verdankt hätte. Wer gleich mir nicht mit Reuss an ein vom Landes- und Volkskönigtum getrenntes Heerkönigtum zu glauben vermag, wird dagegen nur an denjenigen Truppenkörper denken können, der allein für die Vergebung des makedonischen

1) Das asiatische Reich des Antigonos. Sitzungsber. Berl. Ak. d. W. 1898. S. 827. 2) Von mir gesperrt. 3) Köhler a. a. O. 832.

Königtums in Betracht kommen kann, das einstige Heer des Lysimachos 1), des Königs (von Thrakien und) Makedonien.

Grossen Wert legt Reuss (S. 599) auf Polyb. XVIII 51, 3 ff. εirai μὲν γὰρ ἐξ ἀρχῆς τὴν δυναστείαν ταύτην Λυσιμάχου, Σελεύκου δὲ πολεμήσαντος καὶ κρατήσαντος τῷ πολέμῳ πᾶσαν τὴν Λυσιμάχου βασιλείαν δορίκτητον γενέσθαι Σελεύκου und Liv. 34, 38, 5; 33, 39, 2. quae illius omnia fuissent iure belli Seleuci facta.

Der Sieg über Lysimachos hat nach Kriegsrecht Seleukos zum Herrn von Makedonien gemacht, ihn macht Antiochos" (III) für seine Ansprüche geltend, nicht die Wahl in der makedonischen Heeresversammlung, die Ansprüche selbst beschränken sich auf die Teile des Cherrones und die Städte Thrakiens, die sein Ahnherr wirklich in Besitz genommen hatte", heisst es bei Reuss.

Niemand wird bestreiten, dass Lysimachos' Reich zunächst nach Kriegsrecht an Seleukos übergegangen war. Aber unrichtig ist es, wenn lediglich die tatsächliche Inbesitznahme als Grundlage von Antiochos' III Ansprüchen betrachtet wird. Dagegen spricht ja schon direkt das лãoα ẞaoileia, so dass die schwierige Frage gar nicht untersucht zu werden braucht, ob wirklich Antiochos III nur solche thrakische Städte beansprucht habe, die Seleukos tatsächlich zugefallen waren.

Dagegen kommt hier ein anderer von Reuss nicht berücksichtigter Gesichtspunkt in Betracht: Thrakien konnte als Provinz behandelt werden. und hat tatsächlich wie früher als persische so in hellenistischer Zeit als Provinz sowohl des Seleukiden- wie des Ptolemäerreiches gegolten. Dagegen war das Stammland der hellenistischen Reiche, Makedonien, als Provinz eines anderen Reiches undenkbar: vielmehr wurden die auswärtigen Herrscher, ein Pyrrhos, ein Lysimachos zu Königen von Makedonien ausgerufen, das dann sei es als Ganzes sei es sogar in selbständigen Teilen. -in Personal-Union mit ihren Reichen vereinigt wurde. Und so hat auch Seleukos Makedonien nur beherrschen können als König von Makedonien, ob er die Würde nun, wie ich gezeigt zu haben glaube, bereits nach Kurupedion gewonnen hatte oder sie erst zu erreichen strebte. Soweit das Stammland in Betracht kam, galt es für Seleukos, das, was er nach Kriegsrecht sein Eigen nannte, staatsrechtlich zu erwerben, um es zu besitzen.

Antiochos III aber war nach der gesamten Zeitlage weit entfernt seinerseits Ansprüche an das im Besitze der Antigoniden seit Generationen gefestigte

1) Paus. I, 16, 2 στρατιὰ μὲν καὶ Ἑλλήνων καὶ βαρβάρων ἦν παρὰ Σελεύκῳ widerspricht dem (gegen Reuss S. 597) mit Nichten. Weder in Seleukos' ursprünglichem Heere noch in dem des Lysimachos können die Makedonen ganz gefehlt haben: es kann sich höchstens fragen, ob sie an dieser Stelle bei Pausanias unter den Hellenen oder nach streng griechischer Anschauung unter den Barbaren mitzuverstehen sind. Das hinge ev. von der hier zu Grunde liegenden Quelle ab.

Makedonien zu erheben 1). Also hatte für ihn eine Berufung auf das etwaige makedonische Königtum seines Vorfahren keinerlei Wert, und somit kann aus diesen Stellen kein Gegenbeweis hergeleitet werden: sie sind für die Frage, wie sich Seleukos speziell Makedonien gegenüber verhalten habe, ohne jede Bedeutung.

Scheidet danach Antiochos III aus, so wissen wir hingegen, dass Antiochos I Ansprüche auf Makedonien erhoben und gegen Antigonos Gonatas Krieg geführt hat, um sie zu verwirklichen. Dass diese Ansprüche nur dann irgend welche Wesenheit hatten, wenn Antiochos' I Vater wirklich als König von Makedonien gegolten hat, habe ich betont 2). Da Reuss auf diesen Punkt gar nicht eingeht, so brauche ich das früher Gesagte nicht. zu wiederholen, sondern wende mich gleich der, freilich auch in diesen Zusammenhang gehörigen Inschrift von Borsippa zu.

Reuss bemerkt (S. 597): „Auch der Inschrift von Borsippa kann nicht entnommen werden, dass Seleukos den rechtlichen Besitz des makedonischen Königtums angetreten habe, als Nachfolger Alexanders des Grossen mag er auch als Makedonenkönig bezeichnet worden sein, wie er Justin XXXVIII 7, 1 als Begründer des makedonischen Reichs neben Alexander genannt wird: qui paternos maiores suos a magno Cyro Dareoque, conditoribus Persici regni, maternos a magno Alexandro ac Nicatore Seleuco, conditoribus imperii Macedonici referat. Eine Erinnerung an das von Lehmann vorausgesetzte Makedonierreich des Seleukos liegt in der hier dem Könige Mithradates untergelegten Rede schwerlich vor".

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Letzteres will ich hier ununtersucht lassen, vielmehr die Angaben der Inschrift von Borsippa unabhängig von der Verknüpfung mit der Meldung bei Justin betrachten. Antiochos I nennt in dieser seiner bei besonders feierlicher Gelegenheit gesetzten Inschrift seinen Vater König der Makedonen, König von Babylon(ien)“, sich selbst dagegen im Anschluss an ältere Titel der babylonischen und, solange die Personal-Union zwischen Persien und Babylonien bestand, der persischen Könige, nur „König der Welt, König von Babylon und der Länder".

Diese Unterscheidung zeigt, wie ich von vornherein nachdrücklich betont hatte3), dass es sich um etwas nur dem Seleukos, im Gegensatze zu seinem Sohn Zukommendes handeln kann. Dadurch wird der Gedanke ausgeschlossen, dass nur die den Seleukiden mit allen hellenistischen Herrschern gemeinsame makedonische Herkunft ausgedrückt sein solle. Die babylonischen Worte können nur gefasst werden als die wortliche Uebersetzung des Titels βασιλεὺς Μακεδόνων nicht als Μακεdovizòs Baorkers, sodass die Frage, ob denn jemals sonst ein hellenistischer Herrscher, der nicht König von Makedonien war, sich in offiziellen

1) Wenn er auch zeitweilig Philippos, den Schwager der Athamanen Amynander, in seinem absurden Prätendententum unterstützte.

2) Klio V, 250. 3) Klio V S. 249.

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