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Inschriften auch nur als makedonischer König, als Μακεδονικὸς βασιλεύς, bezeichnet finde, nicht erörtert zu werden braucht. Es bleibt dabei: die Inschrift von Borsippa ist an sich ein vollgültiges Zeugnis dafür, dass Seleukos staatsrechtlich als König von Makedonien anzusehen war. Aber dieses Zeugnis steht nicht allein, sondern findet seine Ergänzung durch die Nachrichten der klassischen Autoren, sofern man sie nicht mit Reuss' unhaltbaren Argumenten für ungültig erklärt.

Wenn schliesslich Reuss eine nähere psychologische Erklärung für die Untat des Keraunos, die alle Neueren (Droysen, Niese, Beloch) als nötig bezeichnet und zum Teil versucht haben, als überflüssig ablehnt und sein Verhalten aus den Anschauungen der Zeit mit ihren wilden Ausbrüchen zügelloser Leidenschaften und aus der Sinnesart des Ptolemaios Keraunos erklärt, so weise ich wiederholt darauf hin, dass selbst für denjenigen, der später die Kinder der eigenen Halbschwester, statt sie zu adoptieren, in gremio matris ermordete1), doch der erste 2) Schritt auf der Bahn des Verbrechens, die erste Befleckung der bisher reinen Hände mit dem Blute des Gastfreundes und Beschützers etwas Ungeheuerliches ist, das nach einer Erklärung verlangt. Diese ist gegeben, wenn sich Keraunos, wie ich zu zeigen versucht habe ), gegenüber dem Entschlusse des Seleukos als erwählten makedonischen Königs, sein bisher ruhendes babylonisches Thronrecht auszuüben), in einer Zwangslage befand, die jeden anderen. Weg zum Ziele ausschloss. Einmal auf die Bahn der Gewalttat gedrängt, die allerdings seinem ungestümen Wesen entsprach, bildete er sich dann zu dem Charakter aus, der (Reuss S. 598) selbst in jener Zeit rohester Greueltaten noch auffiel", der also, da er sogar in jener wilden Epoche Anstoss erregte, als etwas Gewordenes, nicht als von vornherein gegeben. betrachtet und erklärt werden muss.

1) Reuss a. a. O. S. 600; vgl. Klio V S. 254.

2) Klio V S. 252: dessen Hände bis dahin noch rein von Blut waren“.

3) A. a. O. S. 252 f.

4) Mit dieser Auffassung verträgt sich auch das „ukhov zaì Mazedóvov ägZer des Synkellos, das Reuss (S. 596) mir zu deren Wiederlegung entgegenhält, durchaus.

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Mitteilungen und Nachrichten.

Bemerkungen zur Prosopographia attica IV1).
Von J. Sundwall.

Αριαράθης Αττάλου Συπαλήττιος.

Dieses Demotikon ist zweifelsohne dem Pythaisten aus dem Jahre 128/7, AqıægáIng Artálov beizulegen, der in einer von Colin publizierten delphischen Urkunde vorkommt (Le culte d'Apollon Pythien a Athènes S. 47; BCH. XXX, 200). Fragen wir nämlich nach seiner Herkunft, so ist nicht zu leugnen, dass wir einen ausländischen Prinzen vor uns haben, und zwar einen aus dem Hause der Attaliden, wie sein Patronymikon verrät. Das attische Bürgerrecht war ja Attalos II Philadelphos, als er in Athen als Schüler des Karneades weilte, verliehen worden (IG. II3 1906: Kagvɛáδην Αζηνιέα Ατταλος καὶ Ἀριαράθης Συπαλήττιοι ἀνέθηκαν; vgl. Ditt. Syll. 298, 2). Als Attalos seinem Bruder Eumenes 159 auf dem Thron von Pergamon folgte, heiratete er Eumenes' Witwe Stratonike, die Schwester des Ariarathes V (vgl. Wilcken, PaulyWiss. II, 2172). Es kann kein Zweifel darüber walten, dass dieser Ehe der obenerwähnte Pythaist Aquagáons Atráλov entsprossen ist. Wir kennen ja die Freundschaft des Attalos und Ariarathes V. Was war denn natürlicher, als dass Attalos seinen Sohn nach dem Schwager und Freunde nannte, wie es häufig geschah. Ausserdem bezeugt Plutarchos De frat. amore 18): τί οὖν ἐκεῖνος (Άτταλος); ἀποθανόντος αὐτοῦ (Εὐμένους), παιδίον οὐδὲ ἓν ἠθέλησεν ἐκ τῆς γυναικὸς ἀνελέσθαι τεκούσης πολλάzıç, und an seiner Aussage hätte man nicht zweifeln sollen, wie Niese tut (Gesch. d. griech. u. mak. Staat. III, 206, 2), da ihm die Sache wegen des Alters der beiden Gatten nicht glaubwürdig erscheint. Dass Attalos bei seinem Regierungsantritt ungefähr 61 Jahre alt war, dürfte dennoch nicht für seine Impotenz zeugen. Stratonike wieder stand um 159 sicherlich in den vierzigen. Als Tochter des Königs Ariarathes IV, dessen Geburtsjahr nicht über 235 hinaus gesetzt werden kann (Beloch, Gr. Gesch. III, 2, 166), entstammte sie ohne Zweifel einer früheren, vor der mit Antiochis ca. 195 geschlossenen Ehe (vgl. Holm, Gr. Gesch. IV, 492), und wurde im Winter 189/8 mit Eumenes II verlobt (Niese, Pauly-Wiss. II, 817). Bei ihrer Vermählung, die spätestens 186 stattgefunden hat (denn aus diesem Jahre haben wir Münzen von der neuen zu ihrer Ehre gegründeten Stadt Stratonikeia (vgl. Hill, Hist. Gr. coins S. 139), kann sie gut ca. 15 Jahre alt gewesen sein (dieses Alter war kein ungewöhnliches Heiratsalter für Mädchen, vgl. Hermann-Blümner, Lehrb. d. griech. Priv.-Alt. S. 36, 1). Sie war also um 159 eine ungefähr 43 jährige Frau, an deren Fähigkeit zur Mutterschaft wir nicht zu zweifeln berechtigt sind, obwohl im Süden die Fruchtbarkeit der Frauen früher eintritt und früher abnimmt als in nördlichen Ländern. Wenn nun der Sohn kurz nach 159 geboren war, hatte er 128/7 schon das Jünglingsalter überschritten. In der oben erwähnten Pythaistenliste waren auch sowohl ältere Personen als Knaben ohne Unterschied verzeichnet, wie wir z. B. daraus ersehen können, dass Τιμοκλῆς Ἱππάρχου in demselben Jahre als ἱππείς vorkommt (Colina. Ο. S. 102). während Zɛvódizos Avoiμázov erst 123/2 Ephebe ist (II1 471). In meinen Untersuchungen

1) Vgl. Klio V S. 131-132; 282-284. VI S. 330-331.

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über die attischen Münzen des neueren Stiles, Öfversigt af Finska Vetenskaps-Societetens Förhandlingar XLIX 1906-1907 Nr. 9 (S. 55) hatte ich diesen Ariarathes mit einem von Beulé (Les monnaies d'Athènes S. 349: Serie Nizoyérns—Kardiμazos) gegebenen gleichnamigen Magistratus tertius identifiziert, da mir die Vermutung von Kirchner (Z. f. Num. 21, 92; P. A. 1608), dass dieser Münzbeamte der König Ariarathes VI von Kappadokien sei, wegen der Zeitumstände (die Serie Nizoyέvs-Kanniμazos gehört nach meiner Ansetzung in die Zeit um 120, vgl. Unters üb. att. Münz. S. 54 f.) unhaltbar schien. Nachträglich bemerkte ich aber, dass Weil (Ath. Mitt. VI, 327) diesen Namen als eine fehlerhafte Lesung einer Tetradrachme in der Sammlung Prokesch nachweist, und ihn in 'Ardoias berichtigt. Ich habe mich selbst von der Richtigkeit dieser Angabe im Berliner Münzkabinet überzeugt. Also fällt der Ariarathes, der nur aus dem genannten Exemplar belegt worden war, unter den dritten Beamten dieser Serie vollständig weg. In einer delischen Inschrift glaube ich jedoch unseren oben besprochenen Pythaisten Ariarathes wiederzufinden. Jardé gibt in BCH. XXIX, 18 und 226 aus drei σηκώματα die Inschrift: 'Αριαράθης ἐμπορίου ἐπιμελητὴς ̓Απόλλωνι. Da dieser Epimelet wohl nicht Ariarathes V, der schon 162 den Thron von Kappadokien bestieg, gewesen sein kann, und wir nicht so spät wie zu dem Ariarathes, der mit seinem Bruder Ariobarzanes II Ephebe c. 84-78 war (vgl. Wilhelm, Berl. Phil. Wochenschr. 1902, 1098) gehen können (vgl. Jardé, BCH. XXIX, 19, 3), liegt es am nächsten an unseren Ariarathes zu denken, der ja in Athen geweilt zu haben scheint. Wie Plutarchos sagt, hat Attalos seine Kinder nicht zu Hause erziehen lassen; diesen Sohn liess er in Athen erziehen, wie wir sehen. Es war damals Sitte, dass Fürsten die Kinder, die sie nicht anerkennen wollten, in anderen Städten erziehen liessen, wie Ariarathes IV die untergeschobenen Söhne, den einen nach Rom, den anderen nach Jonien sandte (vgl. Niese, Pauly-Wiss. II, 817). Von anderen Kindern aus Attalos' Ehe wissen wir noch nichts, aber es ist kein Grund zu zweifeln, dass es mehrere gegeben hat, wie Plutarchos erzählt. Als Attalos III, der Vetter oder Bruder unseres Ariarathes, bei seinem Tode 130 sein Reich den Römern vermachte, blieb dieser Ariarathes als gewöhnlicher Bürger in Athen und hat sich jeder Einmischung in die Erbstreitigkeiten und die Erhebung des Aristonikos ferngehalten. Αρατίων Σίμου ἐν Μυζινούττης.

Auf diese Weise ist der Name des Phylarchen der Aigeis im Jahre des Aristolas (P. A. 161/0) aus IG. II 444, Z. 56 −7: qv]ìì ?v[iza] Alzeïz [yviaozovvtoç 'Agario]voz του Σίμου [ ] (über die Ergänzung vgl. Z. 78 f.) und Z. 59–60: [qvii¡ ἐνίκα Αιγε[ς] φυλαρχοῦντος [ T]ov [. Jov by Muğģioiting, zu ergänzen. Der betreffende Phylarch ist dann ein jungerer Sohn von Σίμος Ανθεστηρίου Η ἐγ Μ. (vgl. P. A. 12 676).

Zur Entstehungszeit des römischen Legionslagers in Troesmis.

Von B. Filow.

In einem Nachtrage am Schluss seines erst vor kurzem erschienenen Buches Etude historique sur trois légions romaines du Bas-Danube nimmt H. van de Weerd Rücksicht auf meine Schrift über die mösischen Legionen 1), die er nicht mehr benützen konnte, aber an anderem Orte ausführlich besprochen hat *). Er erwähnt dabei (S. 399) einen Brief von mir, den ich ihm im Anschluss an seine Besprechung geschrieben habe und dessen Inhalt er teilweise wiedergibt. Es handelt sich um folgenden auf die legio V Macedonica bezüglichen Satz aus meiner Schrift (S. 64), den van de Weerd als erklärungsbedürftig bezeichnet hat: Ihre Versetzung (von Oescus) nach Troesmis ist sicher unter Traian erfolgt, weil Oeseus von ihm zur Kolonie erhoben 1) Sechstes Beiheft der Klio 1906.

2) Bull. bibliogr. du Musée Belge 1906 S. 337-348.

wurde, was nur bei der Wegziehung der Legion aus diesem Orte möglich war.Van de Weerd hat insofern Recht, als aus der erwähnten Tatsache noch nicht sicher folgt, dass die Legion gerade von Traian nach Troesmis versetzt wurde. Nur so viel ist sicher, dass sie spätestens unter diesem Kaiser Oescus verlassen haben muss. So habe ich ihm geschrieben, dass man das Wort sicher in dem angeführten Satze durch spätestens ersetzen muss, und mit Rücksicht auf diesen Brief meint jetzt van de Weerd, dass wir in diesem Punkte übereinstimmen. Da aber dadurch der Schein erweckt werden könnte, dass ich auch meine Annahme für die Versetzung der legio V Macedonica nach Troesmis erst unter Traian zurücknehme und da van de Weerd denjenigen Teil meines Briefes, in dem ich diese Frage berührte. stillschweigend übergangen hat, so sehe ich mich genötigt, noch einmal darauf zu kommen.

Van de Weerd entscheidet sich im Anschluss an Gsell dafür, dass die legio V Macedonica schon unter Domitian von Oescus nach Troesmis versetzt wurde (S. 36 ff., vgl. S. 274 und 352). Er erinnert dabei an die Teilung der Provinz in Ober- und Untermoesien und daran, dass man dem neuen Statthalter ein genügendes Heer geben musste. Diese Umstände haben aber mit der Versetzung der Legion nach Troesmis nichts zu tun. Denn schon vor der Teilung der Provinz standen in Moesien vier Legionen, von denen zwei ihre Lager auf dem Gebiete der späteren Untermoesien hatten (beide in Oescus oder in Oescus und Novae). Man könnte sich eher auf die Neuerung Domitians berufen (Suet. Dom. 7), der zufolge zwei Legionen nicht dasselbe Lager innehaben konnten. Sollte nämlich richtig sein, dass im ersten Jahrh. in Oescus zwei Legionen (nach den Bürgerkriegen I Italica und V Macedonica) standen 1), so muss nach dem Aufstande des Antonius Saturninus eine davon diesen Platz verlassen haben. Aber auch in diesem Falle wird man eher an die Versetzung der I Italica nach Novae, als der V Macedonica nach Troesmis denken.

Wichtiger ist das zweite in Betracht kommende Argument. Statius (Silv. V 2, 136), bei der Aufzählung der Gegenden, nach denen Vettius Crispinus als Legionstribun kommen konnte, sagt:

An te septenus habebit

Ister et undoso circumflua conjuge Peuce?

Man hat in dieser Stelle eine Anspielung auf das Lager der legio V Macedonica in Troesmis gesehen 2) und van de Weerd schreibt mit Bezug darauf: je ne connais aucun tribun légionnaire détaché du corps principal pour commander quelque poste militaire ou castellum à l'intérieur du pays. Pour expliquer la présence d'un tribun légionnaire près des embouchures du Danube, il est donc nécessaire d'admettre qu'il y eut dans la partie septentrionale de la Dobrugea actuelle un camp légionnaire principal. Ce camp ne peut être que celui de la Ve Macedonica 3). Wir wissen aber, dass die römische Besatzung in Chersonesus Taurica, die aus Legionsabteilungen und Auxiliartruppen zusammengesetzt war), im zweiten Jahrh. unter einem Legionstribunen stand 5). Die von van de Weerd gemachte Voraussetzung ist also nicht stichhaltig und nichts hindert uns anzunehmen, dass auch in der Dobrudja zur Zeit Do1) Vgl. von Domaszewski Neue Heidelb. Jahrb. I, 1891, S. 197 f., Beuchel De legione Roman. I Italica S. 61.

2) Gsell Essai sur le règne de Domitien S. 215, 7; von Premerstein Oesterr. Jahresh. I, 1898, Beibl. Sp. 191; vgl. Kornemann Klio VII S. 93.

3) Bull. bibliogr. du Musée Belge 1906 S. 347.

4) Vgl. Rostowzew Beitr. zur alten Gesch. (jetzt Klio) II S. 80 ff., van de Weerd Etude hist. S. 50 f. 196 f. 262. 375 f.

5) Vgl. CIL VIII 619 (Dessau 2747). III 14 2144. 13 750 Zeile 36/7 und 44. B. Filow Die Legionen der Provinz Moesia S. 14, 5.

mitians eine stärkere Besatzung stand, die einem Legionstribunen unterstellt war. Jedenfalls kann man aus der angeführten Stelle des Statius nicht schliessen, dass Troesmis schon unter Domitian Legionslager war.

Ueberhaupt scheint mir die Versetzung der legio V Macedonica nach Troesmis schon unter Domitian unwahrscheinlich aus folgenden Gründen. Damals standen in Untermoesien nur zwei Legionen, I Italica und V Macedonica, von denen die erstere wahrscheinlich von dieser Zeit an ihr Hauptlager in Novae gehabt hat. Das Legionslager von Durostorum war noch nicht geschaffen 1). Unter solchen Umständen wäre die legio V Macedonica durch ihre Versetzung nach Troesmis, wegen der grossen Entfernung zwischen diesem Orte und Novae, von dem Hauptheer Moesiens abgeschnitten. Dadurch wäre in der Grenzverteidigung Moesiens eine Schwäche entstanden, deren Zulassung bei der damaligen Dakergefahr unverständlich wäre. Soweit wir den Tatbestand erkennen können, scheint es vielmehr, dass die moesischen Legionen im ersten Jahrh. möglichst konzentriert gehalten wurden. Oescus, Viminacium und wahrscheinlich Ratiaria sind die ältesten Legionslager an der Nordgrenze Moesiens gewesen und haben die Operationsbasis für alle Vorstösse gegen die Daker gebildet 2). So lange die Dakergefahr bestand, konnte diese Position nicht verlassen werden. Erst die Eroberung Dakiens durch Traian hat eine tiefgreifende Aenderung der Grenzverteidigung veranlasst. Oescus hat jetzt seine strategische Bedeutung verloren und die legio V Macedonica konnte nach Troesmis vorgeschoben werden. Gleichzeitig wurde durch die Gründung des Legionslagers von Durostorum die Verbindung zwischen Troesmis und Novae gesichert.

Das Material, das wir jetzt zur Verfügung haben, gestattet uns noch nicht, die Entstehungszeit des römischen Legionslagers in Troemis mit Sicherheit zu bestimmen. Durch diese Bemerkungen glaube ich aber gezeigt zu haben, dass grössere Wahrscheinlichkeit für die Zeit Traians spricht 3). Gibt man noch zu, dass die Erhebung von Oescus zur Kolonie durch Traian mit der Versetzung der Legion wenigstens im Zusammenhang stehen kann, so wird diese Wahrscheinlichkeit noch verstärkt.

Petilius Cerialis.

Im folgenden wird der Versuch gemacht, die Zeit der Abreise des Petilius Cerialis aus Rom gegen die germanischen Aufständischen genauer, als es bisher geschehen), zu bestimmen.

Nach Joseph. bell. Iud. VII 83 erfährt Cerialis vom germanischen Aufstande erst auf der Reise: πορευόμενος οὖν ἐκεῖνος (sc. Cerialis) ὅποι προσετέτακτο, καὶ τὰ περὶ τὴν ἀπόστασιν τῶν Γερμανῶν πυθόμενος. Das ist auch aus seinen Worten: ὥσπερ ἐκ δαιμονίου προνοίας Ουεσπασιανὸς πέμπει γράμματα Πετιλίῳ Κεραλίφ (a. a. Ο. 82)

1) Nach von Domaszewski (Philologus LXV, 1906, S. 341) war Durostorum schon unter Domitian Legionslager. Wenn das richtig ist, so kann die Entstehungszeit des Lagers von Troesmis erst recht nicht unter Domitian gesetzt werden, weil zu Beginn der Dakerkriege Traians das zweite untermoesische Lager sich noch in Oescus befand. Vgl. von Domaszewski a. a. O. S. 324 f.

2) Vgl. die trefflichen Bemerkungen von Domaszewski's in Philol. LXV, 1906, S. 324.

3) Auch Ritterling, in seiner Besprechung des van de Weerdschen Buches hebt hervor (Wochenschr. für klass. Philol. 1907 Sp. 528), dass die Verlegung der legio V Macedonica nach Troesmis nicht schon unter Domitian erfolgt sein kann. Vgl. auch von Domaszewski a. a. O. S. 329.

4) S. Gsell, Essai sur le règne de l'empereur Domitien p. 10: Au printemps de l'année 70, Petilius Cerialis ... fut envoyé en Germanie. Auch nach Mommsen, Rom. Gesch. V 125 (im Frühjahre 70°), am frühesten zu derselben Zeit.

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