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haben 1). Ist der Nutzen für unser Wissen auch in vielen Fällen nur gering, so in anderen desto bedeutsamer. Des weiteren wird es möglich, Zeichnungen gefälschter Münzen oder Bilder freier Phantasie, oft ebenfalls von verderblichem Einfluss bis auf den heutigen Tag, zu kennzeichnen, aber auch verschollene echte Stücke von Bedeutung für die Wissenschaft aus schwer zugänglichen Quellen leicht erreichbar zu machen. Grossen Zeitaufwand bedingt hier bei den Vorarbeiten die mühevolle Aufgabe, aus den oft mangelhaften Münzbeschreibungen von vier Jahrhunderten die zusammengehörigen herauszufinden und zu vereinigen. Eine gewisse Scheidung des Wesentlichen und Unwesentlichen und die Aussonderung des Letzteren wird von Fall zu Fall vom Bearbeiter vorzunehmen sein, der allein zu beurteilen vermag, was Weizen und was Spreu ist. Wenn man vielfach einwirft, dass diese gründliche Durch arbeitung und Sichtung der Litteratur ein unnötiger Ballast sei, so vergisst man, dass das Corpus auch in dieser Hinsicht über die einem Münzkatalog gesteckten Grenzen hinausgehen muss, soll es für wissenschaftliche Ausbeutung eine wirkliche Grundlage bieten, was erst in jedem Einzelfalle der Benutzer empfinden wird. Noch eine, den Epigraphiker kaum berührende Crux sei mit einem Wort gestreift. Sind alle die erwähnten Vorstadien glücklich überwunden und ist der Bearbeiter mitten im Aufbau, so bringt der unerschöpfliche klassische Boden neues Material. Es ist selbstverständlich, dass wie bei allen Monumentsammlungen der antiken Kultur so auch hier die Addenda in ihr Recht treten. Aber wie, wenn ein neues Gepräge die Grundlagen der eben aufgestellten Chronologie erschüttert?! Da bleibt nichts anderes übrig, als die Arbeit oft vieler Monate verloren zu geben und von Neuem zum Anfang zurückzukehren. Sind nun solche einschneidenden Vorkommnisse auch nicht an der Tagesordnung, so ereignen sie sich doch häufiger, als man denkt, und sind auch dem Verfasser des makedonischen Corpusteiles, zu dessen Besprechung wir nunmehr übergehen, nicht erspart geblieben.

Der vorliegende, von H. Gaebler bearbeitete erste Faszikel des Bandes III (Makedonia und Paionia) 2) bricht erfreulicherweise mit der ursprünglichen Absicht, das Corpus Nummorum in Halbbänden erscheinen. zu lassen. Die Neuerung liegt nicht weniger im Interesse des Publikums und des Autors als des Verlegers, sowie last not least in dem der Akademie der Wissenschaften, unter deren Schutz das Unternehmen steht. Hier gibt es nur ein pro und kein contra. Denn jeder Faszikel stellt

1) Vgl. H. Gaebler, Corolla Numismatica, Oxford 1906, S. 368 f.

2) Die antiken Münzen Nord-Griechenlands unter Leitung von F. Imhoof-Blumer herausgegeben von der Kgl. Akademie der Wissenschaften. Band III, Makedonia und Paionia, bearbeitet von Hugo Gaebler. I. Abteilung mit 5 Tafeln. Berlin, Georg

Reimer 1906. 4° VII und 196 S.

für sich ein integrierendes Ganzes dar. Abgeschlossene Gebiete finden sich leicht in den Prägungen einzelner oder je nach Umfang mehrerer Städte oder Dynasten oder aber als Landesmünzen, wie in unserem Falle. Hier handelt es sich um die Gepräge von Macedonia in genere, die in den letzten beiden vorchristlichen Jahrhunderten, sowie während der Kaiserzeit unter sehr verschiedenen Bedingungen zur Ausgabe gelangten. Ihre Bearbeitung, die durch H. Gaebler, wie hier vorausgenommen werden soll, in mustergültiger Weise stattgefunden hat, ist vorzüglich geeignet, als Beispiel angeführt zu werden, um die Unerlässlichkeit der oben besprochenen Vorarbeiten schlagend darzutun. Von diesem Gesichtspunkt aus ist das folgende Referat abgefasst, das auch nicht im entferntesten den zahllosen Detailstudien gerecht zu werden vermag, die vom Verfasser mit unermüdlicher Geduld und hervorragendem Scharfsinn lange Jahre hindurch unter den schwierigsten Verhältnissen aufgewendet wurden. Um die Einleitung zum Corpus zu entlasten, hat Gaebler die Ergebnisse seiner Untersuchungen in vier umfangreichen Aufsätzen veröffentlicht, die in der Berliner Zeitschrift für Numismatik unter dem Titel: Zur Münzkunde Makedoniens. I. III. IV. V. herausgegeben sind 1). Dadurch war es ihm möglich, in 1/2 Bogen Einleitung knapp und ohne Begründung den notwendigen Extrakt zu geben, der die Anlage und Verteilung des Münzkatalogs erläutert. Dieser umfasst 902 Nummern.

Gleich wenn wir die ältesten makedonischen Landesmünzen betrachten, so ergibt sich aus den eindringenden Studien Gaeblers der einwandfreie Beweis für eine von Eckhel und L. Müller vorgeschlagene Datierung, der eine neue, weittragende staatsrechtliche Erkenntnis zur Folge hat. Unter Ablehnung anderer Ansätze weist Verf. kleine Silber- und Kupfermünzen (Corpus n. 1-153; vgl. Z. f. N. XX. S. 169 ff.) der Zeit Philipps V. und des Perseus zu, und zwar wurde in mindestens drei Distrikten geprägt, der Edonis, Amphaxitis und Bottiaia, deren letzte beide durch Zusatz des Namens, ausgeschrieben oder im Monogramm, gekennzeichnet sind. Aus dieser Datierung geht hervor, dass Philipp V. den Makedonen, seinen Untertanen, Münzrecht, also auch eine gewisse Autonomie zugestand, eine Tatsache, die sich auch für andere Gebiete der Diadochenherrschaft beweisen lässt. So weit die durch die Münzprägung allein zu ermittelnde, wichtige Erkenntnis. Die betreffenden Münzserien waren nun zeitlich fixiert innerhalb der Grenzen, die die Regierungszeit des Königs ergab. Verf. würde sich aber der Möglichkeit einer noch präziseren Datierung beraubt und damit der Anordnung im Corpus ein sehr wesentliches Moment entzogen haben, hätte er die antike Litteratur bei Seite gelassen. Die hier in Betracht kommenden Liviusstellen, an sich viel zu unbestimmt, um für die Münzfragen irgend etwas zu ergeben, beweisen nun in Ver1) Zeitschr. f. Numismatik XX. S. 169-192, Tf. VI; XXIII, S. 141-189; XXIV, S. 245-338, Tf. VI. VII; XXV. S. 1–38, Tf. I -III.

bindung mit der numismatischen Beobachtung unzweideutig, dass Philipp V. im Jahre 185 v. Chr. diese einschneidende politische Massregel anordnete (vgl. Gaebler, a. a. O. S. 173 f.). In dieselbe Zeit weist Verf. die bronzenen Serrati, bisher viel später angesetzt, auf Grund einer Berliner Münze des Königs, die auf einen Serratus überprägt ist. Nach Ausscheidung einiger bisher fälschlich der gleichen Epoche zugeteilter Typen gelingt es dem Verf., die gesamte autonome Münzprägung der Makedonen aus der Zeit der letzten beiden Könige übersichtlich zusammenzustellen (a. a. O. S. 179 ff.). Eine blosse Aneinanderreihung der besprochenen zahlreichen Gruppen nach äusseren Gesichtspunkten im Corpus wäre als Quellenmaterial für die historische Forschung von äusserst geringem Wert gewesen, da zur Gewinnung der gegebenen Resultate eine volle Beherrschung des Münzmaterials nicht sowohl der Abdrücke als auch der Originale erforderlich war, die nur dem Bearbeiter selbst möglich ist. Dasselbe wird klar bei Betrachtung der folgenden Münzepochen, deren erste 10 Jahre nach der Schlacht von Pydna (168 v. Chr.) unter römischer Herrschaft beginnt. (Ihre Münzen: Corpus n. 154-188.) Es ist schliesslich nur als eine kluge Fortsetzung der Politik Philipps V. zu betrachten, wenn Rom, die Zerstörerin der makedonischen Königsmacht, dem in vier uɛgides zerstückelten Lande das Münzrecht, sogar für Silber gewährt, eine Massregel, die freilich, wie Gaebler nachweist (Z. f. N. XXIII, S. 143 ff.), vor allem dem Ruin des Landes vorzubeugen bestimmt war. Die trotzdem auch weiterhin bestehende elende Lage nutzt der Adramyttener Andriskos, um als Befreier im Jahre 150 v. Chr. die Makedonen gegen Rom aufzurufen, aber schon nach zwei Jahren ist seine Rolle ausgespielt und nun wird 148 v. Chr. Makedonien römische Provinz. Erst Gaebler ist es gelungen. diesen wechselvollen Perioden ihre Münzemissionen zuzuweisen. Hier sind es beobachtete Stempelumarbeitungen, die ihm die Chronologie der Serien aufhellten. Auf einem Original der Tetradrachmen mit dem das Brustbild der Artemis Tauropolos tragenden makedonischen Schild auf der Vs. und der Keule nebst der Legende Maxedóvov im Eichenlaubkranz der Rs. (Corpus n. 1951) entdeckte er die Spuren eines älteren, auf dem Stempel nicht völlig getilgten Gepräges. von dem besonders das Wort LEG den Beweis lieferte, dass diese Landesmünzen nicht vor die römische Okkupation fallen können, sondern der Zeit nachher angehören müssen, jedoch vor der Schaffung der Provinz Macedonia anzusetzen sind, ebenso wie die LEG-Tetradrachmen (n. 189194) selbst. Da nun Gaebler in einer glänzenden Beweiskette die letzteren als unter dem Praetor P. Iuventius Thalna geprägt zeigt, so ist für die Mazɛôóror-Tetradrachmen (n. 195-196a) die kurze Epoche des siegreichen Andriskos unwiderleglich als Entstehungszeit erwiesen. Doch erst die Nachprüfung der gesamten alten Ueberlieferung konnte dem Verf. die Gewissheit für seine Kombination erbringen, die in den schnell wechselnden

Kriegsläuften im Lager stattfindende Prägung und infolge dessen die schleunige Benutzung vorhandener Stempel erklären, aus der ungenügenden Ausrüstung des Thalna die ihm von Rom gewährte Erlaubnis, selbst zu münzen, erschliessen u. a. m. Aber auch königliches Geld des Andriskos zu finden, gelang Gaebler, als er auf einem Stück einer bisher Philipp V. zugeschriebenen, stilistisch aber von dessen Prägungen abweichenden Serie Spuren des LEG-Typus als des ursprünglichen Stempelbildes erkannte und damit das im Gegensatz zu dem Portrait Philipps V. unbärtige Bild der Vs. dem Philippos-Andriskos sicherte (Z. f. N. XXIII, S. 153 ff.). So wird Gaeblers Darstellung hier wie in den folgenden Aufsätzen der Zeitschrift über das rein Numismatische herauswachsend ein Abriss der Geschichte Makedoniens für die betreffenden Perioden.

Seit Makedonien 148 v. Chr. römische Provinz wurde, ist für das Land bis zum Beginn der Kaiserherrschaft nur in zwei kurzen Epochen gemünzt worden und zwar nicht von den Makedonen selbst, denen alsbald das Münzrecht entzogen wurde, sondern auf Geheiss römischer Beamter. In die erste Zeit der Provinzialverwaltung gehören die Bronzemünzen der Quaestoren L. Fulcinnius und C. Publilius (n. 197-211), nach Gaeblers Vermutung mit Erlaubnis des Senates durch den Praetor Q. Caecilius Metellus ausgegeben, um dem Mangel an Kleingeld abzuhelfen (Z. f. N. XXIII, S. 157 ff.). Unter diesen Emissionen ist von besonderem Interesse ein Nominal mit dem von den römischen Denaren kopierten Romakopf als Vs.-Typus. Die später erfolgte Einziehung und Umprägung dieser Stücke, welche Gaebler wiederum zuerst nachweist, stützen seine Annahme, dass ihnen mit Zwangskurs der Wert des römischen Denars verliehen war. Die Leberprägung zeigt auf der Vs. eine Silensmaske (n. 212), in der Verf. mit guten Gründen das redende Wappen des D. Junius Silanus erkennt (a. a. O. S. 160 f.). wodurch sich die Ummünzung in das Jahr seiner Statthalterschaft 142/141 v. Chr. festlegen liess. Die Rs. mit dem Namen Mazɛôórov beweist durch das beigefügte Decreto), dass hier ein Erlass, natürlich des Statthalters, vorlag. Wiederum eine scharfsinnige, nur durch Benutzung der antiken Litteratur ermöglichte Datierung einer sonst in der Luft schwebenden Münzgruppe, die den Stellen bei Cicero, Livius und Val. Maximus erst Hintergrund verleiht, wo von unredlichem Gelderwerb des Silanus in der Provinz die Rede ist, wie er ja bei solcher Finanzoperation leicht stattfinden konnte.

Eine eingehende Untersuchung widmet Verf. den republikanischen Statthaltern und ihren Provinzialbeamten, deren Ergebnisse in einer am Schluss des Aufsatzes (a. a. O. S. 187 ff.) abgedruckten, in die Corpuseinleitung (S. 6 ff.) aufgenommenen Liste niedergelegt sind'). Innerhalb

1) Eine Zusammenstellung der von 31 v. Chr. bis 249 n. Chr. bekannt gewordenen Provinzialbeamten hat Verf. Zeitschr. für Numismatik XXIV, S. 249 ff. gegeben und der oben genannten Liste in der Corpuseinleitung angereiht.

dieser über 100 Jahre umfassenden Epoche ist nur noch in der Zeit von 93 bis 88 v. Chr. gemünzt worden. Gaebler geht von den unter dem Praetor C. Sentius Saturninus (92-88) durch den Legatus pro quaestore Q. Bruttius Sura ausgegebenen und mit seinem Namen auf der Rs. signierten Tetradrachmen aus (Corpus n. 225), deren Vs. die Legende Maza dóvor bei dem Kopf Alexanders d. Gr. trägt. Eine stempelgleiche Vs. mit dem Namen des Quaestor AESILLAS auf der Rs. ergab, dass letzterer der unmittelbare Vorgänger des Sura im Quaestoramte war. Und nun gelang auch die richtige Ergänzung des auf der Vs. einiger Aesillasstücke befindlichen Namens des Praetors CÆ... (n. 213 f.) als des dem Sentius unmittelbar voraufgehenden Statthalters L. Iulius Caesar, den uns eine Ehreninschrift von Samothrake kennen lehrt. Also auch hier eine Inschrift, durch welche Verf. erst volle Sicherheit für seine Kombinationen gewann. Gaeblers weitere Forschungen erkennen als Grund der Neuaufnahme von Münzemissionen nach 50 Jahren Pause wiederum den schlechten Stand der römischen Staatsfinanzen, dessen Ursprung und Entwickelung er ausführlich darlegt (a. a. O. S. 172 ff.).

Damit findet die Münzprägung der Makedonen während der Republik ihren Abschluss und beginnt erst wieder in der Kaiserzeit unter wesentlich anderen Verhältnissen. Haben wir schon bisher eine Reihe bedeutsamer Resultate des Verf. anführen können, welche die ganze vorchristliche Münzgeschichte Makedoniens mit neuen Schlaglichtern beleuchten, so fördert Gaeblers exakte Forschung in diesem zweiten, viel umfangreicheren Hauptabschnitt womöglich noch überraschendere Ergebnisse zu Tage. Die dieser Periode angehörenden Münzen teilen sich zunächst in zwei grosse Gruppen, deren eine die Gepräge mit Kaiserkopf, die andere solche ohne Herrscherportrait umfasst1). Wenn jene, durch die Regierungsjahre der römischen Kaiser begrenzt, im allgemeinen geringere chronologische Schwierigkeiten bietet, so liegt in der zweiten eine Fülle von Geprägen vor, deren Anordnung im Corpus nach rein äusserlichen Gesichtspunkten allerdings möglich war. Aber mit einer solchen Publikation wäre infolge der unverdaulichen Masse des Materials seine wissenschaftliche Verarbeitung eher erschwert als erleichtert worden. Denn eine rationelle Verwertung ist eben nur dem Corpusredactor möglich, dem sich nicht nur jeder einzelne Stempel mit seinen Eigentümlichkeiten, sondern auch jede Künstlerindividualität in der Weise einprägt, dass ihm ein neu hinzu

1) Die von Regling (Zeitschr. f. Num. XXIII, S. 193 u. Anm. 2) für letztere vorgeschlagene Bezeichnung pseudautonom" halte ich für unzutreffend. Will man sie im Gegensatz zu den vorkaiserlichen Münzen nicht autonom“ nennen

was an sich

richtig ist. da der Ausdruck über die Grenzen der Autonomie nichts auszusagen braucht, die Münzprägung mit eigenem Namen ohne den des souveränen Herrschers aber stets einen gewissen Grad von Autonomie voraussetzt so wäre quasiautonom weniger irreführend, als pseudautonom“.

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