ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

dem waren die Perrhäber unter Philippos' Gewalt: also konnten die Aetoler ihre Stimme den Athamanen geben. (Merkwürdig ist, dass Diodor XVI, 29 die Athamanen zwischen den amphiktionischen Stämmen nennt: τῷ μὲν ἱερῷ βοηθεῖν ἔγνωσαν (354) Βοιωτοὶ καὶ Λοκροὶ καὶ Θετταλοὶ καὶ Περραιβοί, πρὸς δὲ τούτοις Δωριεῖς καὶ Δόλοπες, ἔτι δὲ ̓Αθαμᾶνες καὶ ̓Αχαιοὶ Φθιῶται και Μάγνητες).

Für die Geschichte des ätolischen Bundesstaates sind solche amphiktionischen Urkunden wichtig, in denen die engere Heimat, die Stadt oder die Gemeinde, der Hieromnemonen angegeben ist. Solche Inschriften sind z. B. die Bull. XVIII von Couve herausgegebenen. In der einen (Michel 252) sind 11 Aetoler aufgezählt und dabei ist ihre Herkunft mitgenannt: 'Aoγείου, Θηβαίου, Θαυμακοῦ; γραμματεύοντος τοῖς ἱερομνάμοσιν Μενάνδρου Oavuazov. Der Orẞaios stammt aus dem phthiotischen Theben; diese Stadt und Thaumakoi besassen die zwei phthiotischen Stimmen, die von den Aetolern für sich in Anspruch genommen wurden. Theben ist von Philippos i. J. 217 eingenommen worden (Polyb. V. 100), kurz vor dem Ende des Bundesgenossen-Krieges: es galt aber für rechtmässigen Besitz der Aetoler (vgl. Polyb. XVIII. 38). Die Inschrift ist ein Ehrendekret für Antiochos III. und gewiss jünger als 217. Der in der Urkunde genannte Thebäer war wahrscheinlich ein Flüchtling. Die Aetoler haben den Flüchtlingen aus dem phthiotischen Theben Thronium als Wohnsitz angewiesen, Liv. XXVIII, 7. Die aetolischen Stadtnamen in der Urkunde zeigen, dass (wie das auch aus den anderen Inschriften zu ersehen ist) die Aetoler zu Hieromnemonen beliebig Bürger ihres eigenen Stammes bestellten und keine Rücksicht darauf nahmen, ob die Stimmen in den Pyläen auch wirklich von Bürgern der betreffenden Stämme geführt wurden: die eigentlichen Aetoler und auch die Akarnanen waren doch keine Mitglieder der Amphiktionie, und hier sehen wir einige echte Aetoler angeführt; man vergleiche 'Απειρίκου, Μακετέος, Αρσινοίος; 'Αργείος ist aus dem amphilochischen Argos. Alle in die Sympolitie einverleibten Stämme erhielten aetolisches Bürgerrecht: also hielten die Aetoler es auch für einerlei, welcher Aetoler eine den Aetolern anheimgefallene Stimme vertrat.

Die Urkunde 2536 (Collitz-Baunack) aus der Zeit des Perseus hat folgende Bedeutung: Perseus wollte dem delphischen Heiligtume und den Hellenen überhaupt seine Gewogenheit zeigen: er kam also selbst nach Delphi. Und da sehen wir, dass in der Pyläa 178/177, wo die voraetolische Ordnung der Stimmen wieder erscheint, die Amphiktionen zwei Stimmen den Abgeordneten des Königs gaben. Παρὰ βασιλέως Περσέως gewiss aus Courtoisie. Die Phoker hatten längst ihre zwei Stimmen zurückerhalten, aber für diese pyläische Versammlung haben sie gewiss dem erlauchten Gaste freiwillig ihr Recht abgetreten; schon früher waren diese zwei Stimmen dem makedonischen Königshause erteilt worden: man hatte also einen Vorwand 1). 1) Es sei bemerkt, dass Nikitsky über diese Urkunde und auch über den Zustand

Da sich, wie oben angeführt, Polybios zweimal über die Beziehungen der Aetoler zu Ambrakia ausspricht, so helfen uns diese Erörterungen auch, seine Ausdrücke über das Verhältnis der Aetoler zu Kios, Lysimacheia und Chalkedon zu verstehen. Diese drei Städte waren gewiss nicht in die aetolische Sympolitie einverleibt, wie, Ross folgend, Pomtow behauptet; sie waren Bundesgenossen, ovμuazoi, der Aetoler geworden. Polybios sagt einmal (XVIII, 3) διὰ τί δὲ Κιανοὺς παραπλησίως μετ Αἰτωλῶν συμπολιτευομένους ἐξανδραποδίσαιτο; das andere Mal (XV, 23) aber φίλων ὑπαρχόντων καὶ συμμάχων Αἰτωλῶν Λυσιμαχέων, Καλχηδοviov, Kiavor; er drückt sich also hier genau so aus, wie bei Ambrakia. Die Inschrift Collitz-Baunack 2531 beweist, dass die Ambrakioten keine Airohoi waren; Kianier, Lysimachier und Chalkedonier sind es selbstverständlich auch nicht. An diesen zwei Stellen ist also oεvεodαι συμπολιτεύεσθαι μετ' Αἰτωλῶν nicht im eigentlichen, sondern in dem Sinne gebraucht: sich an die Aetoler anlehnen". Hören wir noch, was XVIII, 3 gesagt wird, bevor über die Kianier gesprochen wird: 0εto yào τὸν Φίλιππον, διὰ τί Λυσιμάχειαν μετ' Αἰτωλῶν ταττομένην καὶ στρατηγὸν ἔχουσαν παρ' αὐτῶν, ἐκβαλὼν τοῦτον, κατάσχοι φρουρᾷ τὴν πόλιν.

Beloch verteilt die amphiktionischen Inschriften des III. Jahrhunderts gemäss der Zahl der ätolischen Hieromnemonen in Perioden und Gruppen: die Urkunde mit zwei Aetolern um 277 (erhalten in späterer Kopie); die Gruppe mit fünf (ungefähr um 270); die Urkunden des Archon Peithagoras mit sieben, um 265; die Gruppe mit neun von 264-250; die Urkunde des Archon Herys mit elf um 240; die Gruppe mit vierzehn, 228-220; dann die Urkunden mit weniger als vierzehn Aetolern und mit Erwähnung der Städte des Bundesstaates, 217-201. Beloch macht viele interessante Bemerkungen, z. B. über die Zeit, in die der Tod des Tyrannen Kleon fällt, über das Alter des Aratos im Jahre 251 u. and. Die Zahl der ätolischen Hieromnemonen trifft bei ihm sehr gut zusammen mit der Zahl der amphiktionischen Stimmen, welche die von den Aetolern einverleibten Länder besassen: die Urkunden verteilen sich genau in chronologischer Ordnung, indem bis 220 die Zahl der Aetoler immer wächst: der Nachweis der Einverleibung verschiedener Länder ist meistens gelungen. Ich glaube, dass im ganzen die bei Beloch gegebene Ordnung der Urkunden bestehen wird, aber vielleicht mit einigen Ausnahmen. Ueber den Stein, auf dem Peithagoras und Herys zusammen erscheinen (die von Beloch auf 25 Jahre auseinander gerissen sind), wird gewiss Pomtow schreiben oder hat schon geschrieben. Meinerseits mache ich die Bemerkung, dass. um 14 Stimmen zu erhalten, es nicht nötig ist, die makedonischen und phokischen Stimmen zusammen zu nehmen: Die der Amphiktionie kurz vor dem persäischen Kriege eine besondere, sehr interessante Ansicht hat: wahrscheinlich wird er sie in einer deutsch geschriebenen Abhandlung entwickeln.

konnten niemals zusammen auf ein und derselben pyläischen Tagsatzung erscheinen, sondern nur entweder makedonische oder phokische. In seiner Liste S. 215 hat Beloch die Oetäer und Malier vergessen. Ferner teilt auch Beloch die m. E. irrige Meinung, dass den Perrhäbern und Dolopern je eine Stimme genommen wurde, um zwei delphische Stimmen zu bekommen (219). Dann glaube ich nicht, dass die Aetoler jemals das ganze Thessalien in ihre Sympolitie einverleibt hätten. Ueberhaupt erscheinen die Aetoler bei Beloch zu gewissenhaft und zu ängstlich in der Berechnung der Stimmen. Und daher, glaube ich, wird auch meine vorliegende Abhandlung nicht überflüssig sein ').

Nachschrift (September 1906).

Holleaux hat in Bull. de C. H. XXIX, 1905, 362 fgg. eine Abhandlung über die ätolischen Volksversammlungen veröffentlicht, in welcher Ansichten vertreten werden, die von den meinigen grossenteils grundverschieden sind. Holleaux äussert: On a cru autrefois que les mots Pylaicum concilium designaient la pylaia delphique ou une assemblée aitolienne qui aurait coïncidé avec la pylaia. Il est facheux que cette vieille erreur s'étale encore dans les livres récents (Holleaux nennt Busolt. Schömann Lipsius, Niese, welch letzteren er lobt, weil er den angeblichen Irrtum berichtigt habe). Sur ce qu'était le Pylaicum concilium, il ne saurait, après les pénétrantes et décisives remarques de Nissen, subsister aucun doute. Le rapprochement qu'a fait Nissen entre deux passages correspondants de Pol. XVIII, 48 et Liv. XXXIII. 35 montre avec une clarté parfaite que Tite Live n'a pas compris les mots ἡ τῶν Θερμικῶν σύνοδος.

Die Worte des Livius sind: Thermopylas ubi frequens Graeciae statis diebus esse solet conventus Pylaicum appellant. Es ist also wahr, dass Livius hier Thermon oder Thermos (Polybios sagt immer quos) für Thermopylae missverstanden hat: aber den Namen Pylaicum concilium, Pylaicus conventus hat er im Polybios gefunden, er selbst konnte den Namen nicht erfinden, er sagt ausdrücklich appellant. Ebenso XXXI, 29 spricht er von: Concilium Aetolorum stata die, quod Panaetolium rocant; und dies ist wirklich der Name der Versammlungen Пага

1) In der II. Abteilung des III. Bandes seiner Griechischen Geschichte hat Beloch die Abhandlung über die delphische Amphiktionie, nach den neuveröffentlichten Inschriften, von neuem bearbeitet. Das Versehen betreffs der makedonischen und phokischen Stimmen ist bemerkt und berichtigt worden (Klio II. 215 cf. Gr. Gesch. III. 2. 338). Aber auch jetzt ist die Bemerkung über die Stimme von Magnesia geblieben: Natürlich handelt es sich dabei um eine der ätolischen Stimmen, denn nur darüber zu verfügen war die ätolische Bundesversammlung kompetent. M. E. verliehen die Aetoler immer nur fremde Stimmen, nicht die eigenen. Auch die Vermutung über Pharsalos kann nicht zutreffend sein, wenn. um sie zu stützen, behauptet werden muss, dass Polybios V. 99 einen Fehler gemacht hat. (Zusatz vom März 1905).

72 Th. Sokoloff, Zur Geschichte des dritten vorchristlichen Jahrhunderts.

Toxa (diese Form gebraucht auch Livius XXXV, 32: Panaetolicum concilium). Dieselbe Wendung lesen wir immer, wenn Livius einen fremden, einen griechischen Namen bezeichnen will, z. B. XXXI, 47: Euboicus sinus, quem Coela vocant. Livius hat Pylaicum concilium als Namen ebenso wenig erfunden, wie Panaetolicum und wie Coela. Gewiss dem Polybios entnimmt er den sehr genau gefassten Text des offiziellen Antrages des Strategen Damokritos XXXI, 32: nisi in Panaetolico et Pylaico concilio ageretur. ... ac si in Panaetolico aut Pylaico concilio actum esset (siehe oben). Holleaux vermutet, nach dem Vorgange von Nissen, dass im Texte des Polybios stand: Παναιτωλικοῖς ἢ Θερμικοῖς, oder ähnliches. Meine Meinung ist, dass die Worte vielmehr lauteten: ἐν ταῖς Παναιτωλικαῖς ἢ ταῖς Πυλακαῖς συνόδοις (oder im Singular).

Holleaux hat es wahrscheinlich gemacht, dass die Aetoler zwei ordentliche Volksversammlungen gehabt haben. im Frühling und zur Herbst-Tagsgleiche; und die Tagsatzung, auf welcher der genannte Antrag von Damokritos zur Verhandlung kam, hat wahrscheinlich im Frühling 199 stattgefunden (und nicht im Anfange des Herbstes 200). Aber beide Versammlungen konnten Пlavarozά genannt werden, und nicht bloss die Frühlingsversammlung, wie Holleaux meint. Die Tagsatzung des Jahres 192, welche Antiochos nach Griechenland herbeirief und den Krieg gegen die Römer erklärte, wird Panaetolicum concilium genannt (Liv. XXXV, 32); und sie war gewiss in Thermos, zur herbstlichen Tagundnachtgleiche. Der König kam von Ionien herüber, ohne Vorbereitungen, mit einem sehr kleinen Heer, gegen Ende des Jahres (tum fere in exitu annus erat: Liv. XXXV, 41).

Die Urkunde Στραταγέοντος τῶν Αἰτωλῶν Φ[ί]λλιο[ς] τοῦ Πανταλέ ωνος [Πλευρωνίου, [Π]αναιτωλι[κ]ο[i], Cousin Bull. C. H. Χ, 187 ist in Mokista, d. h. in Thermos, gefunden.

Also die Haupttagsatzung, Ocquizá, die Herbstversammlung konnte auch Παναιτωλικά genannt werden und dagegen sträubt sich sehr

Holleaux.

In seinem Artikel spricht Holleaux niemals von dem Rate des ätolischen Bundesstaates, welcher eine so hervorragende Bedeutung hatte. Auch fasst Holleaux niemals die so enge Verbindung der Aetoler mit der pyläischen Amphiktionie ins Auge, eine Verbindung, welche durch Hunderte von Urkunden bezeugt ist.

Die Worte Εδοξε τοῖς Αἰτωλοῖς-Θερμικοῖς bedeuten den Beschluss der aetholischen Ratversammlung, während des thermischen Festes.

Die neueste Limesforschung

(1900-1906)

im Lichte der römisch-kaiserlichen Grenzpolitik.

Von Ernst Kornemann.

Die Limesforschung hat seit Anfang der neunziger Jahre ausserordentlich grosse Fortschritte gemacht'). Die Begründung der deutschen Reichslimeskommission wirkte nach allen Seiten hin befruchtend und anregend. Staatliche Kommissionen, private Gesellschaften oder Einzelforscher sind in

[blocks in formation]

Emil Krüger. Die Limesanlagen im nördlichen England, Bonn. Jbb. 110, 1903, S. 1---38 (zitiert Krüger).

=

2. Germanien und Raetien.

O. v. Sarwey, E. Fabricius, F. Hettner (†), Der obergermanisch-raetische Limes des Römerreiches Lieferung 11 (1900) 26 (1906) (= ORL).

E. Herzog, Kritische Bemerkungen zu der Chronologie des Limes, Bonn. Jbb. 105, 1900, S. 50--77 (Herzog).

G. Wolff, Zur Geschichte der römischen Okkupation in der Wetterau und im Maingebiete, Annalen des Vereins für nassauische Altertumskunde 32, 1901, S. 1 25 (Wolff, Wetterau1).

E. Fabricius. Die Entstehung der römischen Limesanlagen in Deutschland, Vortrag geh, vor der 46. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner in Strassburg am 3. Okt. 1901, Westdeutsche Zeitschr. XX, 1901, S. 177–191 u. separat (Fabricius, Limesanlagen).

E. Fabricius, Ein Limesproblem, Festschrift der Universität Freiburg zum fünfzigjährigen Regierungsjubiläum des Grossherzogs Friedrich 1902 S. 275–299 (Fabricius, Limesproblem).

A. v. Domaszewski. Die Beneficiarierposten und das römische Strassennetz, Westdeutsche Zeitschr. XXI, 1902, S. 153 -211 (v. Do., Beneficiarier).

G. Wolff, Die Eroberung und Sicherung der Wetterau durch die Romer, Mitt. des Oberhess. Geschichtsvereins N. F. XH, 1903, S. 1 22 (= Wolff, Wetterau 2).

H. Nissen, C. Koenen, H. Lehner, M. L. Strack, Novaesium, Bonn.

Jbb. 111/2, 1904, nebst einem Tafelband (Novaesium).

E. Ritterling, Das frührömische Lager bei Hofheim i. T., Annalen des Vereins für nass. Altertumsk. 34, 1904. S. 1-110 (Ritterling, Hofheim).

Corpus inscriptionum latinarum XIII. Teil II fasc. 1 (Obergermanien), 1905, p. 237 ff. und 261 ff. (CIL XIII. 2).

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »