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sich der Wille frei zu dem, was ihm die Vernunft als sittlich guten Gegenstand vorstellt, so wird er subjektiv oder formell und im eigentlichen Sinne sittlich gut. Vom Willen fließt dann diese subjektive Gutheit auf die äußeren Handlungen über, sofern dieselben vom freien Willen ausgehen und an der Freiheit des Willens teilnehmen.

Zwischen dem sittlichen Charakter der Willensbetätigungen und dem der übrigen menschlichen Handlungen herrscht aber eine so große Verschiedenheit, daß man sie notwendig getrennt betrachten muß, wenn man sich nicht in manche Unklarheiten verwickeln will. Wir handeln zuerst von den äußeren Handlungen. Unter äußeren Handlungen verstehen wir hier alle Betätigungen des Menschen mit Ausnahme der Willensakte. Also auch die Tätigkeiten des Verstandes, des Gedächtnisses werden hier ebensowohl unter den äußeren Handlungen begriffen als die Bewegungen der Sinne und des Leibes; ausgeschlossen sind nur die unmittelbar vom Willen selbst geseßten Tätigkeiten, die wir innere Tätigkeiten nennen.

Die äußeren Handlungen sind in Bezug auf ihre objektive Gutheit oder Schlechtheit vom Willen unabhängig (S. 171). Die Angemessenheit oder Unangemessenheit derselben mit der vernünftigen Natur ist etwas objektiv Gegebenes, das vom Verstande bloß erfaßt zu werden braucht. Dagegen hängt ihre subjektive Gutheit ganz und gar vom Willen ab1. Die äußeren Handlungen sind nämlich nur insofern wahrhaft menschliche und sittliche Handlungen, als sie an der Freiheit des Willens teilnehmen oder unter der Herrschaft des freien Willens vollzogen werden. Sie sind also nicht aus sich

1 Klar gibt der hl. Thomas den Unterschied zwischen der formalen und objektiven Gutheit der äußeren Handlungen in folgenden Worten an (Quaest. 2 de malo a. 3): Actus exterior dupliciter considerari potest: uno modo secundum quod est in apprehensione secundum suam rationem: alio modo secundum quod est in operis executione. Si ergo consideretur actus secundum se malus, puta furtum vel homicidium, prout est in apprehensione secundum suam rationem, sic primordialiter in ipso invenitur ratio mali: quia non est vestitus debitis circumstantiis, et ex hoc ipso, quod est actus malus, i. e. privatus debito modo, specie et ordine, habet rationem peccati. Sic enim in se consideratus comparatur ad voluntatem ut obiectum, prout est volitus. Sicut autem actus sunt praevii potentiis, ita et obiecta praevia actibus: unde primordialiter invenitur ratio mali et peccati in actu exteriori sic considerato, quam in actu voluntatis: sed ratio culpae et moralis mali completur secundum quod accedit actus voluntatis et sic completive malum culpae est in actu voluntatis: sed si accipiatur actus peccati secundum quod est in executione operis, sic primordialiter et per prius est culpa in voluntate. Ideo autem diximus per prius esse malum in actu exteriori quam in voluntate, si actus exterior in apprehensione consideretur: e converso autem si consideretur in executione operis; quia actus exterior comparatur ad actum voluntatis ut obiectum, quod habet rationem finis. Finis autem est posterior in esse, sed prior in intentione. Das hier von der Schlechtheit der äußeren Handlungen Gesagte gilt selbstverständlich in gleicher Weise von der Gutheit derselben. In der S. th. 1, 2, q. 20, a. 1 ff nennt der hl. Thomas die objektive Gutheit und Schlechtheit die bonitas et malitia quam actus exterior habet secundum se propter debitam materiam et debitas circumstantias. Diese hängt nicht vom Willen, sondern bloß von der Wahrnehmung der Vernunft ab. Die formale Gutheit und Bosheit nennt er dagegen die bonitas, quam actus exterior habet ex ordine ad finem, und diese komme den äußeren Akten nur durch Teilnahme an dem Willensakte zu.

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selbst sittlich, sondern nur durch Teilnahme an der Sittlichkeit des Willens. Folglich können sie auch an den Attributen der Sittlichkeit und mithin an der formalen Gutheit oder Schlechtheit nur durch Vermittlung des freien Willens teilnehmen: sie sind gut oder bös, je nachdem sie vom guten oder bösen Willen ausgehen.

Dieser Grundsatz gilt ganz allgemein von allen äußeren Handlungen; also nicht bloß von denjenigen, die objektiv gleichgültig sind, wie z. B. lesen, reden, gehen usw., sondern auch von denjenigen, die objektiv ihrer Natur nach gut und lobenswert oder schlecht und verwerflich sind, wie z. B. ein Akt des Gehorsams, der Barmherzigkeit, oder aber lügen, stehlen usw. Sobald vorausgesezt wird, der Wille, zu lügen der zu stehlen, sei gut, ist auch die aus ihm hervorgehende Tat formal oder subjektiv gut.

Freilich ist eine solche Voraussetzung ohne schuldlosen Irrtum un= möglich, aber nicht deswegen, weil Lüge oder Diebstabl aus sich subjektiv schlecht wären, sondern weil sie als Objekte schlecht sind und deshalb bei richtiger Beurteilung zunächst den Willen subjektiv schlecht machen und dann durch den Willen bei der wirklichen Ausführung selbst subjektiv schlecht werden. Man erzählt vom hl. Crispinus, er habe reichen Leuten Leder ge= stohlen, um den Armen Schuhe zu verfertigen. Diese Erzählung ist eine Fabel 1, aber sie dient doch zur Beleuchtung des von uns ausgesprochenen Grundsages. Wenn angenommen wird, Crispinus habe die Überzeugung gehabt, die Entwendung fremden Eigentums zum Zweck des Almosens sei erlaubt, so war seine Tat subjektiv gut, obwohl sie objektiv schlecht war. Die Gutheit unseres Wollens hängt ja nicht von dem Gegenstande ab, wie er in sich ist, sondern wie er von uns erkannt wird.

Hieraus folgt, daß die äußere Handlung und der innere Willensakt, aus dem sie hervorgeht, in sittlicher Beziehung nur eine Handlung ausmachen und dieselbe subjektive sittliche Gutheit oder Bosheit besigen, obwohl sie physisch voneinander verschieden sind. Es folgt ferner, daß die äußere Handlung aus sich der sittlichen Gutheit und Bosheit des Willensaktes nichts hinzufügt. Die äußere Handlung ist in Bezug auf die subjektive Gutheit und Schlechtheit nur der Leib, der all sein sittliches Leben vom Willen erhält. Der Wille ist die Seele des ganzen sittlichen Lebens, die Zentralsonne, um die sich alle sittlichen Erscheinungen drehen. Daher kann dieselbe äußere Handlung bald subjektiv gut, bald schlecht sein, je nachdem der Wille gut oder böse ist. Schreiben, lesen, gehen sind so lange sittlich gut, als der Wille des Schreibenden, Lesenden, Gehenden gut ist; wird dieser Wille schlecht, so werden auch sie jofort schlecht 2.

Man pflegt denselben Gedanken auch so auszudrücken. Bei Beurteilung des sittlichen Charakters einer Handlung kommt es ganz auf den Beweg=

1 Wahrscheinlich ist die Fabel durch Mißverständis einer alten Legende entstanden, in der es heißt:

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Sankt Crispin machte den Armen Schuh und stallte (stellte, schenkte) ihnen das Leder dazu.” Aus stallte" machte der Überseßer: „stahl“.

2 Vgl. S. Thom., S. th. 1, 2, q. 20, a. 6.

grund an. Gibt jemand Almosen, unterwirft er sich äußerlich der Autorität, so fragen wir gleich nach dem Beweggrund. Denn der Beweggrund ist der 3wed oder Gegenstand, der den Willen zum Handeln antreibt und ihm seinen sittlichen Charakter verleiht. Durch den Willen wird dann auch die äußere Handlung gut oder bös.

Wenn aber die äußere Handlung der sittlichen Gutheit des Willensaktes nichts hinzufügt, ist es dann nicht gleichgültig, ob man sie ausführe oder nicht? Würde es dann nicht besser sein, sich auf die inneren Willensakte zu beschränken? Diese Folgerung ist unberechtigt. Die äußeren Handlungen sind der gewöhn= lichste Gegenstand unseres Wollens, und der Wille kann nicht ernstlich eine äußere Handlung wollen, ohne sie auszuführen, solange dies in seiner Gewalt steht. Wenn jemand behauptet, er wolle seine Pflicht erfüllen, und tut es nicht, obwohl er es kann, so glauben wir ihm nicht. Außerdem find viele äußere Handlungen um ihrer selbst willen geboten oder verboten, so namentlich alle Handlungen, die zum Gemeinwohl notwendig sind oder dasselbe schädigen.

Ist jedoch die Ausführung der äußeren Handlung dem Willen unmöglich, so beeinträchtigt diese Unmöglichkeit die sittliche Gutheit des Willens in keiner Weise. In diesem Sinne kann man sagen, daß es allein auf die Bereitwilligfeit, auf den guten Willen ankommt. Das Scherflein der armen Witwe war unermeßlich kostbarer in den Augen Gottes als die reichen Spenden der Pharisäer. Wer tut, was er kann, und aufrichtig bereit ist, mehr zu tun, dem wird der Wille für die Tat angerechnet; er hat vor Gott mehr getan als jeder andere, der zwar äußerlich Größeres leistet, aber nicht dieselbe Bereitwilligkeit des Herzens besiht.

Hieraus ergibt sich die tröstliche und erhebende Folgerung, daß der sitt= liche Wert nächst Gott ganz allein vom Menschen selbst abhängt und durch keine äußere Gewalt verhindert oder ihm entrissen werden kann. Mit Recht sagt Kant, daß nichts den Menschen einfachhin sittlich gut macht als der gute Wille. Er ist ein Juwel, das seinen Wert in sich selbst trägt. Man mag einen Menschen aller seiner äußeren Güter, selbst seiner Ehre und Freiheit berauben und so seine ganze äußere Wirksamkeit hindern; aber seinen freien Willen kann man ihm nicht rauben und deshalb auch nicht den wahren sitt= lichen Wert, die sittliche Größe, die nur im guten Willen, in der rechten Ge= sinnung besteht 1. Dieses kostbare Kleinod kann der Wille nur durch eigene Schuld verlieren. Deshalb kann ein armer Bettler, ein verstoßener Ausfähiger, eine arme Lidwina, die ihr ganzes Leben auf dem Schmerzenslager zubringt, sittlich unermeßlich höher stehen als ein anderer, der mit großen Geistesgaben und Glücksgütern ausgerüstet ist und mit dem Rufe seiner Großtaten die Mitund Nachwelt erfüllt.

Wir sagten, aus sich füge die äußere Tat der sittlichen Gutheit des Willens nichts bei. Denn aus zufälligen Ursachen wird fast regelmäßig

1 Sehr schön sagt der hl. Augustin (Serm. 70, c. 3): Nihil est tam facile bonae voluntati quam ipsa sibi et haec sufficit Deo. Und wiederum: Non faciunt bonos mores nisi boni amores (S. Aug., Serm. 311, n. 11. Ähnlich S. Thom., S. th. 1, 2, q. 20, a. 4.

durch die äußere Handlung die sittliche Gutheit oder Schlechtheit größer, weil der Wille selbst bei der Ausführung besser oder schlechter wird. Und zwar geschieht dies aus einem dreifachen Grund. Der Wille ist unter sonst gleichen Umständen um so besser oder schlechter, je häufiger er sich betätigt, je dauerhafter und energischer seine Atte sind. Nun aber wird bei der Ausführung der äußeren Handlung durchschnittlich der innere Willensakt mehrmals wiederholt. Er wird ferner länger dauern, weil die Ausführung längere Zeit in Anspruch nimmt und den Willen in derselben Betätigungsrichtung erhält. Endlich ist die Vollbringung der äußeren Handlung oft in sich angenehm oder beschwerlich, und infolge hiervon wird der Wille intensiver, energischer oder schlaffer. Ist die Handlung beschwerlich, so muß der Wille seine Energie in größerem Maße zur Anwendung bringen 1.

Zweiter Artikel.

Der gute und der böse Wille.

Da die subjektive (formale) Gutheit und Schlechtheit nur im Willen selbst ihren eigentlichen Siz hat, den äußeren Handlungen aber nur insofern zukommt, als sie vom Willen ausgehen, so konzentriert sich unsere Untersuchung auf den guten Willen 2. Wir haben jezt nur noch festzustellen: 1. wodurch die subjektive Gutheit des Willens entstehe und welchen Willensakten sie zukomme; 2. worin das innerste Wesen derselben bestehe; und endlich 3. ob alle Willensakte sittlich gut oder bös seien, oder ob es sittlich gleichgültige Willensbetätigungen gebe.

§ 1. Von den Arsachen oder Quellen der subjektiven Gutheit des Willens.

Der gute Wille hängt von drei Dingen ab: von seinem Gegenstand, seinen Umständen und von dem äußeren Zweck, auf den er gerichtet ist. Alle drei Faktoren beeinflussen ihn, aber in verschiedener Weise.

I. Vom sittlich guten Gegenstande reden wir hier nicht mehr, um zu bestimmen, was einen Gegenstand zu einem guten mache, noch auch um zu beweisen, daß derselbe irgendwie zur subjektiven Gutheit des Willens beitrage. Darüber haben wir schon das Nötige gesagt. Wir wollen bloß noch erfahren, was an der subjektiven Gutheit des Willens auf Rechnung des Gegenstandes zu sehen sei. Auf diese Frage antworten wir:

Der Willensakt erhält vom Gegenstande seine spezifische oder wesentliche Gutheit.

Wenn ich frage, warum der eine Willensakt ein Akt der Gerechtig= keit, der andere ein Akt der Nächstenliebe, der Mäßigkeit, der Gottesverehrung sei, so lautet die Antwort: weil diese Akte auf wesentlich verschiedene Objekte oder Gegenstände gerichtet sind. Also durch den Gegenstand

1 Vgl. S. Thom., S. th. 1, 2, q. 20, a. 4.

2 Treffend sagt der hl. Thomas (C. gent. 1. 3, c. 116): Homo dicitur bonus ex eo quod habet voluntatem bonam, per quam reducit in actum quidquid boni in ipso est.

werden die guten Willensakte nicht bloß im allgemeinen gut, sondern gut in einer bestimmten Art von Gutheit.

Unter dem Objekt verstehen wir hier nicht das Materialobjekt, sondern das Formalobjekt, d. h. die besondere Rücksicht, unter der und um derentwegen der Wille einen Gegenstand erstrebt; denn nur von diesem hängt die Art des Wollens ab, nicht von jenem. Wenn wir ferner behaupten, der Willensakt erhalte vom Gegenstand seine spezifische Gutheit, so wollen wir damit nicht sagen, jeder Willensakt werde durch seinen Gegenstand zu einem sittlich guten Akt bestimmter Art. Das hieße behaupten, jeder Willensakt sei sittlich gut. Der Sinn unserer Behauptung ist bloß: Wenn ein Willensakt auf ein fittlich gutes Objekt gerichtet ist, so erhält er von ihm seine spezifische Gutheit. Alle sittlich guten Willensbetätigungen kommen darin überein, daß sie auf einen sittlich guten Gegenstand gehen, aber diese objektive Gutheit ist bei verschiedenen Gegenständen wesentlich (spezifisch) verschieden und erzeugt demgemäß auch eine wesentlich verschiedene Gutheit im Willen.

Diese Erläuterungen vorausgesezt, ergibt sich die Richtigkeit unserer Behaup= tung aus dem allgemein anerkannten Grundsaße: Die Art jedes Aktes richtet sich nach der Art seines Objektes (actus specificatur ab obiecto). Dieser Grundsay muß auch auf dem sittlichen Gebiete gelten, da ja auch das sittlich Gute nach der gemachten Voraussetzung wirklicher Gegenstand des Willens ist. Es läßt sich auch kein anderer Grund denken, warum die Willensakte zu verschiedenen Arten von Tugenden gehören, als weil sie verschiedene Objekte haben. Tatsächlich werden allgemein die sittlich guten Handlungen nach ihren Gegenständen eingeteilt. Will jemand einem andern das Seinige geben, so nennen wir diesen Willensakt gerecht; will er durch ein Almosen fremde Not lindern, so nennen wir ihn barmherzig usw.

Unter dem sittlich guten Gegenstand haben wir aber hier alles zu verstehen, was notwendig ist, damit ein Gegenstand eine sittliche Gutheit (Angemessenheit) bestimmter Art besize. Lesen, reden, schreiben, gehen usw. sind aus sich noch keine sittlich guten Gegenstände. Es müssen zu solchen vorgestellten Handlungen noch weitere Bedingungen hinzutreten, welche ihnen eine spezifische Angemessenheit mit der vernünftigen Menschennatur als solcher verleihen. Von dem so gearteten Gegenstande erhält dann der Willensakt seine subjektive oder formale Gutheit bestimmter Art.

Diese subjektive Gutheit ist eine innere, physisch wirkliche Vollkommenheit des Willensaktes. Durch das sittlich gute Objekt wird der Willensakt nach seinem ganzen physischen Sein in die Sphäre des sittlich Guten erhoben. Denn der Wille geht wirklich und physisch auf das sittlich gute Objekt, und gerade in diesem bewußten physischen Streben nach dem sittlich guten Objekt besteht die wesentliche subjektive Gutheit des Willens.

Es ist also eine ungenügende Auffassung, wenn man die Gutheit des Willensaktes für etwas dem Willensakte Zufälliges oder Äußerliches hält. Denn entweder strebt der Wille nach dem sittlich Guten als seinem Formalobjekt oder nicht. Wenn nicht, so ist der Willensakt nach seinem Gegenstande nicht sittlich gut; wenn ja, so erhält er durch dieses Formalobjekt seine

Cathrein, Moralphilosophie. I. 4. Aufl.

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