ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

in gewissem Sinne eine ewige Strafe ist, weil er den Verbrecher für immer aus der menschlichen Gesellschaft ausscheidet.

Richtet man dagegen seinen Blick auf die Größe der Schuld, so übersteigt die ewige Strafe keineswegs das Maß dessen, was der Sünde gebührt. Ja von diesem Standpunkt erscheint die Ewigkeit der Strafe eher als eine Forderung der unendlichen Gerechtigkeit.

Sünde ist die übertretung eines göttlichen Gebotes, mithin eine wenigstens virtuelle Verachtung der göttlichen Autorität, eine Beleidigung des Unendlichen. Darin liegt aber eine in gewissem Sinne unendliche Bosheit. Je größer die Majestät des Beleidigten, um so größer ist auch die Beleidigung. Beschimpft z. B. ein Knecht seinen Herrn, so ist die Beschimpfung größer, als wenn er seinen Mitknecht beschimpft; würde er aber einen Fürsten oder König beschimpfen, so wäre die Beschimpfung noch viel größer. Ist der Abstand zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten unendlich, so wird auch die Beleidigung in gewisser Beziehung unendlich 1, d. h. so groß, daß kein reines Geschöpf für dieselbe vollkommen genug zu tun, dieselbe vollkommen zu sühnen vermag. Denn alle guten Werke des Geschöpfes, möchten sie auch noch so lange fortgesezt werden, behalten immer einen nach allen Richtungen hin endlichen Wert, vermögen also nie die unermeßliche Schuld zu tilgen, welche dasselbe durch die Sünde auf sich geladen. Wenn ein Bettler einen König gröblich beschimpft hat, so wird diese Untat durch bloße Abbitte und Ehren-. bezeigungen des Bettlers keineswegs genügend gefühnt. Um wie viel mehr gilt dieses von den Beleidigungen, die das Geschöpf seinem Schöpfer und Herrn, der Erdenwurm der unendlichen Majestät zufügt!

Welche Strafe verdienen nun Vergehen, die durch keine, auch noch so lange fortgesezten guten Werke des Geschöpfes vollkommen gesühnt werden können? Eine solche, die sich über jeden endlichen Zeitraum hinaus erstreckt, also ewig dauert. Man denke sich jeden beliebigen Zeitraum, immer wird es wahr bleiben, daß die Sünde noch nicht vollkommen ihre gebührende Strafe gefunden, mithin den Anforderungen der strafenden Gerechtigkeit noch nicht Ge= nüge geschehen ist 2.

Wollen wir die Ewigkeit der Sündenstrafen begreifen, so müssen wir eben beständig vor Augen behalten, was es heißt, daß der armselige Erden= wurm sich gegen seinen Schöpfer, das Nichts gegen die unendliche Majestät Gottes auflehne!

Ist aber Gott nicht unendlich gut? Widerspricht es nicht seiner unendlichen Barmherzigkeit, seine Geschöpfe ewig zu strafen? Freilich ist Gott unendlich barmherzig, aber auch unendlich gerecht, weise und heilig. Gerechtig= keit und Barmherzigkeit stehen zugleich an seinem Herrscherthrone. Seine Güte kann seinen übrigen Vollkommenheiten nie widersprechen und in schwächliche Nachgiebigkeit ausarten. Mit Recht würden wir einen Herrscher tadeln, der aus Güte seine weisen Geseze mit Füßen treten und seine Autorität mißachten ließe. Würde nicht auch Gott unweise sein, wenn er nicht das Mittel ge=

1 S. Thom., Compend. th. ad Fr. Reg. c. 187.
2 Lessius, De divinis perfect. 1. 13, n. 187.

brauchte, das notwendig ist, um seinen Gesezen Achtung zu verschaffen und alle geschaffenen Wesen ihrem höchsten Herrn dienstbar zu machen? Dieses Mittel ist aber die ewige Sanktion im Jenseits. Hienieden zeigt der Allmächtige seine Güte und Langmut. Wer die Vaterhand Gottes von sich weist, wird im Jenseits in die Hände des gerechten Richters geraten.

Viertes Kapitel.

Eigenschaften des Naturgesekes.

Dasein, Wesen, Verpflichtung und Sanktion des Naturgesezes haben uns bisher beschäftigt. Es bleiben uns noch einige Eigenschaften desselben zu betrachten, deren Erkenntnis zu seinem vollen Verständnis wichtig ist. Diese Eigenschaften sind: die Einheit, Allgemeinheit (sowohl in Bezug auf Gültigkeit als Promulgation) und Unveränderlichkeit des Naturgeseßes.

§ 1. Einheit des Naturgefehes.

1. Das Naturgesetz enthält viele Vorschriften, wie: Du sollst nicht töten, stehlen, ehebrechen, du sollst Vater und Mutter ehren. Diese Gebote haben schon insofern eine Einheit unter sich, als sie alle unmittelbar von demselben göttlichen Gesezgeber ausgehen. Sie haben ferner alle denselben Zweck, nämlich die richtige Ordnung des menschlichen Verhaltens. Weiterhin kommen fie alle darin überein, daß sie sämtlich das von Natur aus Gute und Böse zum Gegenstande haben. Doch nicht von dieser Einheit sprechen wir hier. Wir wollen vielmehr wissen, ob es ein einzelnes allgemeines Gebot gebe, welches alle andern natürlichen Sittengebote zusammenfasse oder in sich begreife, so daß sie sich alle auf dieses eine Gebot zurückführen und auch aus demselben herleiten lassen. Oder um denselben Gedanken in der Sprache der Schule auszudrücken, es fragt sich, ob es unter den sittlichen Geboten eines gebe, welches sowohl leztes Reduktivprinzip als erstes Deduktivprinzip aller übrigen Vorschriften des Naturgesezes sei.

Ist diese Frage zu bejahen, so haben die natürlichen Sittengebote eine innere Einheit im strengen Sinne des Wortes, weil sich in allen ein ge= meinsames Element wiederfindet, das sie untereinander verbindet und welches in seiner abstraktesten Fassung in dem obersten Deduktivprinzip, in seinen konkreten Anwendungen und Modifikationen in den hergeleiteten Prin=zipien ausgedrückt ist, gleichwie dasselbe Licht je nach der verschiedenen Strahlenbrechung in verschiedene Farben zerlegt wird. Daraus erklärt sich dann auch, warum man bald in der Einzahl vom Naturgesez, bald in der Mehrzahl von natürlichen Sittengesehen redet.

2. Wir behaupten nun, es gebe ein solches oberstes natürliches Sittengebot, auf welches sich alle andern zurückführen und aus dem sie sich her: leiten lassen. Dasselbe lautet: Du sollst die dem vernünftigen Menschen geziemende Ordnung einhalten. Man kann dasselbe mit dem hl. Thomas auch so ausdrücken: „Tue das Gute und meide das

Böse."1 Der Sinn bleibt derselbe: Du sollst alles Böse meiden und das sittlich Gute, d. h. das dem Menschen als vernünftigem Wesen Geziemende tun, soweit es notwendig ist, damit du als Mensch wohlgeordnet oder gut seiest.

3. Der Beweis für unsere Behauptung läßt sich aus dem über die Norm des sittlich Guten Gesagten herleiten. Das Wesen des sittlich Guten besteht in der Angemessenheit einer Handlung mit der vernünftigen Natur des Menschen als solcher. Da nun die natürlichen Sittengebote darin übereinkommen, daß sie alles dem Menschen als Menschen Ungeziemende verbieten oder das ihm Geziemende, soweit es zur richtigen Ordnung notwendig ist, gebieten, so können sie alle auf das genannte Gebot zurückgeführt werden.

Wenn ich z. B. frage: Ist es erlaubt, dem Nebenmenschen heimlich sein Eigentum wegzunehmen? so lautet die Antwort: Nein, denn das ist Diebstahl, und das Naturgesetz gebietet: Du sollst nicht stehlen. Frage ich weiter: Warum ist es verboten zu stehlen? so erhalte ich die Antwort: Weil ein geordnetes Zusammenleben der Menschen unmöglich wäre, wenn jeder dem andern das Seinige stehlen dürfte. Es ist aber eine Forderung des Naturgesezes, alles zu vermeiden, was mit einem geordneten Zusammenleben der Menschen unvereinbar ist. Nun kann ich noch weiter fragen: Warum ist es ein Gebot des Naturgesezes, alles zu meiden, was mit dem Zusammenleben unverträglich ist? Jezt muß ich endlich antworten: Weil dieses dem Menschen, der seiner Natur nach ein soziales Wesen ist, widerspricht oder böse (ungeziemend) ist und das Naturgesetz fordert, man solle das Böse meiden. Will ich noch weiter fragen: Warum soll ich das Gute tun und das Böse meiden, so läßt sich auf diese Frage mit einem weiteren und allgemeineren Geseze antworten. Das angeführte Gesez läßt sich nicht mehr durch ein anderes Gesez begründen oder auf ein anderes zurückführen, welches einen noch allgemeineren, tieferen Grund enthielte. Ich kann zwar auch für dieses oberste Sittengebot die (metaphysischen) Gründe angeben, aber mich nicht mehr auf ein Sittengebot be= rufen, um es zu begründen.

Was wir hier an einem Beispiel in Bezug auf die Pflichten gegen den Nächsten gezeigt, ließe sich in gleicher Weise an den Pflichten des Menschen gegen Gott und gegen sich selbst dartun. Immer kommt man auf dem Wege der Analyse zuletzt zu dem obengenannten Sittengebot als dem gemeinsamen, lezten Grund aller Vorschriften. Mit Recht wird es also das lezte Reduktivprinzip in der sittlichen Ordnung genannt.

Es ist aber auch das erste Deduktivprinzip, aus dem sich alle Vorschriften des natürlichen Sittengesezes herleiten lassen. Es schreibt alles vor, was notwendig ist, damit der Mensch nach allen seinen Beziehungen zu sich und andern so geordnet sei, wie es sich für ihn als vernünftiges Wesen geziemt. Um zu wissen, was das Naturgesetz von ihm verlange, braucht sich deshalb jeder nur in den verschiedenen Lagen seines Lebens zu fragen, was diese Ordnung von ihm erheische. Wir haben dieses schon früher bei Erklärung der sittlichen Norm gezeigt (S. 59 u. 168). Der Unterschied zwischen dem

1 S. th. 1, 2, q. 94, a. 2.

obersten Moralprinzip und dem obersten Sittengebot besteht bloß darin, daß nur das letztere gebietet oder eine Verpflichtung ausdrückt, und daß dasselbe einen geringeren Umfang hat als das erstere, indem es nicht alles Gute umfaßt oder vorschreibt, sondern bloß, was zur richtigen Ordnung notwendig ist.

4. Die Moralphilosophie unterscheidet sich also in Bezug auf die innere Einheit nicht unwesentlich von den übrigen Teilen der Philosophie. Sie allein hat ein eigentliches oberstes Deduktivprinzip, aus dem sich alle sittlichen Vorschriften an der Hand der Erfahrung herleiten lassen. Dies ist bei keiner andern philosophischen Disziplin der Fall. Die Metaphysik z. B. hat wohl ein Reduktivprinzip, auf das sich alle übrigen als ihren lezten Grund zurückführen lassen, aber sie kann ihre Säße nicht aus irgend einem allgemeinen Prinzip herleiten. Die Ethik dagegen hat ein solches Deduktivprinzip. Sie muß freilich teils auf dem Wege der Erfahrung teils auf spekulativem Wege dieses oberste Prinzip begründen und erklären; aber ist es einmal festgestellt, so wird es zu einer unerschöpflichen Quelle von Schlußfolgerungen. Der erste allgemeine Teil der Ethik, der es mit der Auffindung und Darlegung des obersten Deduktivprinzips zu tun hat, ist also analytisch, während der zweite synthetisch sein wird. Selbstverständlich wird troß des Deduktivprinzips die Erfahrung nicht überflüssig. Wenn auch im allgemeinen feststeht, daß wir nach allen Richtungen die sittliche Ordnung einhalten sollen, so können wir doch nur auf Grund der Erfahrung bestimmen, was im einzelnen dieser Ordnung entspricht.

§ 2. Allgemeingültigkeit des Naturgesehes. Allgemeine Moral.

Hat das Naturgesetz nur Gültigkeit für bestimmte Kreise von Menschen und bestimmte Verhältnisse, oder gilt es für alle Menschen und alle Verhältnisse ohne Ausnahme? Die Beweise, die wir oben (S. 345) für das Dasein des Naturgesezes vorgebracht, tun auch die Allgemeingültigkeit desselben dar. Sie beweisen für alle Menschen in allen Lagen.

Das Naturgesez ist, wie wir gezeigt, sozusagen die notwendige Ausstattung oder Aussteuer der menschlichen Natur und wird durch das natürliche Licht der Vernunft den Menschen kundgetan. Deshalb ist das Gebiet seiner Gültigkeit so allgemein als das Gebiet der menschlichen Natur selbst. Es verpflichtet mich nicht aus dem Grunde, weil ich ein Deutscher oder ein Engländer, ein Asiate oder Amerikaner, ein Gelehrter oder ein Bauer, reich oder arm, sondern weil ich Mensch bin. Die Vernunft befiehlt mir, daß ich als Mensch die mir geziemende Ordnung einhalte, und zwar unbedingt, d. h. nicht bloß heute oder morgen, hier oder an einem andern Orte, sondern immer und überall. Es ist deshalb keine Lage denkbar, in welcher das Naturgesez den Menschen nicht verpflichtete. Der Politiker und Staatsmann ist ebenso an das Naturgesetz gebunden als der Privatmann; der Künstler und Literat ebenso als der ungelehrteste Bauer und Taglöhner; der Kulturmensch ebenso als der Wilde Australiens und Amerikas, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sie alle gleichmäßig vernünftige Menschen sind. Man hat schon die Moral,

d. h. die Gebote des Naturgesetzes auf das Privatleben beschränken und für den Politiker, den Künstler eine eigene Moral aufstellen wollen. Eine solche Einschränkung ist unhaltbar.

Wir können das Gesagte noch von einer andern Seite beleuchten. Das Naturgesetz gebietet oder verbietet das seiner Natur nach Gute oder Böse und mithin allgemein. Lüge, Meineid, Betrug sind nicht deshalb verboten, weil derjenige, der sich dieselben zu schulden kommen läßt, ein Franzose oder · ein Amerikaner, ein Gelehrter oder ein Künstler oder sonst etwas ist, sondern weil diese Handlungen ihrer Natur nach verwerflich sind. Das Verbot trifft sozusagen die Handlung selbst und begleitet sie immer und überall. Wo immer jemand einen Meineid oder Betrug begehen will, tritt ihm das Naturgeseh mit seinem Verbote entgegen.

Hierdurch gewinnt das früher (S. 145 ff) über die allgemeine Moral Gesagte neues Licht. Die allgemeine Moral ist nichts weiter als das allgemeingültige Naturgesez. Wer das Dasein einer allgemeinen Moral leugnet, muß auch das Naturgesez leugnen, und wer das Naturgesetz leugnet, muß auch die allgemeine Moral leugnen. Wer umgekehrt die allgemeine Moral annimmt, muß notwendig das Naturgesetz annehmen. Denn eine zu allen Zeiten und an allen Orten gültige Moral läßt sich nur erklären aus der Natur des Menschen, die allein immer und überall dieselbe bleibt. Diese Moral setzt auch notwendig einen Gesetzgeber voraus, der nicht bloß über diesen und jenen Menschen, sondern über die menschliche Natur selbst Herrschergewalt besiht. Dieser kann kein anderer sein als Gott selbst. Es ist deshalb leicht erklärlich, warum fast alle, die an den persönlichen Gott nicht glauben wollen, die allgemeine Moral bestreiten.

§ 3. Fromulgation des Naturgeseķes.

I. Das Naturgeset gilt für alle Menschen immer und überall. Ein Geset verpflichtet aber nur unter Voraussetzung der genügenden Promulgation, und da das Naturgesetz durch die natürliche Vernunft promulgiert wird, so fragt sich hat Gott das Naturgesetz durch das natürliche Licht der Vernunft in der Weise kundgetan, daß es allen Menschen irgendwie, wenigstens in seinen allgemeinen Umrissen bekannt ist und als Richtschnur ihres Verhaltens dienen kann?

Selbstverständlich ist nur von Menschen die Rede, welche den vollen Vernunftgebrauch haben und in den gewöhnlichen gesellschaftlichen Bedingungen aufgewachsen sind. Kinder, Irr- und Blödsinnige kommen also nicht in Betracht; ebensowenig Menschen, die völlig außerhalb jedes menschlichen Verkehrs aufgewachsen sind (Kaspar Hauser). Als soziales Wesen kann sich der Mensch nur innerhalb der Gesellschaft und mit Hilfe fremder Belehrung normal ent= wickeln.

Um die aufgeworfene Frage zu lösen, müssen wir mehrere Arten von Geboten im natürlichen Sittengesez unterscheiden.

Die erste Art umfaßt die allgemeinsten Sittenvorschriften, welche sich auf keinen Gegenstand im besondern beziehen, sondern nur in ganz allgemeinen

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »