ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub

Im lezteren Falle, wo es sich um das Fortbestehen des Gesezes handelt, wollen die Äquiprobabilisten nicht erlauben, daß man der milderen Ansicht folge, wenn sie gleich wahrscheinlich ist wie die entgegengesezte, und sie berufen sich für diese Einschränkung auf den Grundsatz: In dubio melior est condicio possidentis. Allein nur beim negativen Zweifel kann man sich zu Gunsten des Gesetzes auf diesen Grundsaz berufen, d. h. in dem Falle, wo das Gesetz bisher sicher bestanden hat und keine soliden Gründe dafür vorgebracht werden können, daß es aufgehoben sei. Ist es dagegen positiv wahrscheinlich, daß das Gesez nicht besteht, so kann man sich nicht auf dieses Prinzip berufen. Auch der hl. Alfons, auf den sich die Äquiprobabilisten stüßen, läßt in diesem Falle das Prinzip nicht gelten 1.

Die Äquiprobabilisten wenden ein, sobald eine Ansicht sicher wahrschein= licher (certo probabilior) sei, höre die gegenteilige Ansicht auf, sicher wahrscheinlich zu sein. Wir geben zu, die eine Ansicht kann die andere so weit an Wahrscheinlichkeit übertreffen, daß leztere aufhört, sicher wahrscheinlich zu sein; aber daß immer, sobald die eine Ansicht unzweifelhaft die größere Wahrscheinlichkeit für sich hat, die entgegengesezte aufhöre, solid wahrscheinlich zu sein, geben wir nicht zu. Wir können in vielen Fällen überzeugt sein, daß die eine Ansicht, sowohl was die Autorität als die inneren Gründe angeht, an Wahrscheinlichkeit die entgegengesezte übertrifft, und troßdem die Überzeugung haben, daß diese lettere noch solid wahrscheinlich bleibt. Es ließe sich leicht aus den Werken des hl. Alfons dartun, daß dieser große Moralist derselben Ansicht war. Derselbe hat überhaupt nicht die Absicht gehabt, ein wesentlich neues System aufzubringen, er wollte nur durch genauere Formulierung und Umgrenzung den Probabilismus vor der Gefahr des Mißbrauches schüßen 2.

Harnac (Dogmengeschichte III 641): „Dieser Orden (der Jesuiten) hat mit Hilfe des Probabilismus fast alle Todsünden in läßliche Sünden umgewandelt. Er hat fort und fort Anweisungen gegeben, im Schmuße zu wühlen, die Gewissen zu verwirren und Sünde durch Sünde zu tilgen"!! Ein besonderes Denkmal verdient der „Justizausschuß“ des Bundesrates, der im Jahre 1872 in seinem „Gutachten" über das Jesuitengeseß schrieb: „Der Probabilismus der Jesuiten berechtigt gegen das Gewiffen zu handeln (!), wenn nur Gründe von einigem Belange dafür sprechen." Dieser Sah bildet die Haupt= begründung für das Jesuitengesetz! (Vgl. Heiner, Der Jesuitismus 73.)

1 Auf die Frage, ob ein Gebot noch verpflichte, wenn es zweifelhaft ist, ob dasselbe durch die Gewohnheit aufgehoben sei, antwortet er: In dubio de consuetudine possidet praeceptum, unde petenda est dispensatio; secus si probabile sit adesse consuetudinem (Theol. mor. 1. 3, n. 290; ebenso 1. 3, n. 112, q. 3). Noch in der legten Ausgabe, die zu Lebzeiten des Heiligen erschienen ist, lesen wir: Quid in dubio, an impleveris legem? Respondetur: In dubio negativo teneris implere, secus in positivo (a. a. O. l. 1, n. 99).

2 Wir haben dies eingehender nachgewiesen im Artikel: „Zur Verständigung in der Probabilismusfrage" im Pastor bonus 1896, 161 ff; über die Einwendungen gegen den Probabilismus vgl. Cathrein, Philosophia moralis n. 208. Über die ganze Kontroverse zwischen Probabilisten und Äquiprobabilisten vgl. man auch Bouquillon, Theol. mor. fundam. 570 ff; Ballerini, Dissertatio de morali systemate S. Alphonsi und desselben Opus theologicum morale t. I; Noldin J. S., Moralsysteme (Kirchenleriton) und Zeitschrift für kathol. Theologie, Innsbruck 1896; Leimbach, Untersuchungen über die verschiedenen Moralsysteme, Fulda 1894; Lehmkuhl, Theol. mor. I, n. 74 ff; Huppert, Art. „Probabilismus“ im Katholik 1893; Göpfert,

[ocr errors]

Wenn ein neuerer Verteidiger des Äquiprobabilismus behauptet, nur die Ansicht sei im eigentlichen Sinne wahrscheinlich, welche sich verglichen mit der entgegengeseßten Ansicht auf einen gewichtigeren Grund stüße, so ist die Behauptung logisch unhalt= bar. Freilich wendet P. Jansen C. SS. R. ein: „Mit probabilitas proprie dicta wird hier von de Caigny offenbar nicht die Probabilität in jedwedem Sinne ge= meint, sondern diejenige, welche, obgleich an sich nicht verbindend, dennoch an und für sich ein Anrecht besißt, der weniger probablen vorgezogen zu werden bei der Wahl einer Handlungsnorm: damit wird behauptet, daß einfachhin probabel, d. h. einfachhin annehmbar prae alia opposita sententia qualicumque, bloß jene Meinung ist, welche sich dem die Wahrheit suchenden Verstande eher als der nach persönlichem Ermessen vermeintlichen Wahrheit ähnlich (= verisimile = probabile) als von dieser Wahrheit abweichend dartut." Wir halten es für einen Mißbrauch, in der Kontroverse über den Probabilismus dem Worte probabel einen solchen von der allgemein angenommenen und herkömmlichen gänzlich verschiedenen Sinn zu unterschieben. Das bringt nur Verwirrung in die Kontroverse. Dann aber leugnen wir, daß es eine solche nicht sichere Ansicht gebe, die an und für sich ein Anrecht besige, der entgegengesezten, und zwar auch der kontradiktorisch entgegengesezten, Ansicht vorgezogen zu werden. Wer das behauptet, leugnet das oben erklärte und begründete Prinzip: Lex dubia non obligat, oder wie der hl. Alfons dasselbe auch formuliert: Lex incerta non potest producere certam obligationem. Wir sezen ferner voraus, daß die opinio minus probabilis sich nicht auf rein persön= liches Ermessen, sondern auf objektiv solide Gründe stüße, denen auch ein aufrichtig nach Wahrheit strebender Geist ihren Wert nicht abstreiten kann. Unter dieser Voraussetzung haben wir zwei meist kontradiktorisch entgegengesetzte Meinungen, die beide nicht sicher sind, aber beide den Schein der Wahrheit an sich tragen (verosimilia). Mag auch der Schein der Wahrheit auf der einen Seite größer sein, so kann doch dieser Schein trügen; vielleicht ist die wahrscheinlichere Meinung objektiv falsch. Es hat viele Meinungen gegeben, die früher als wahrscheinlicher galten, aber später als unrichtig erkannt wurden.

Wenn die Äquiprobabilisten immer wieder behaupten, man müsse der wahrscheinlicheren Ansicht folgen, wenn sie für das Gesez spricht, so antworten wir mit dem hl. Alfons: Man zeige uns endlich, wo dieses Gesetz geschrieben stehe?

Moraltheologie I (1897) 167; Arendt, Apologeticae de aequiprobabilismo Alphonsiano a P. J. de Caigny exaratae Crisis, Friburgi 1897. Von den Verteidigern des Äquiprobabilismus nennen wir besonders: Aertnys, Theol. mor. (1890); Marc, Instit. mor. Alphons. (1893); Pruner, Lehrbuch der kathol. Moraltheologie 2 (1903); de Caigny, Apologetica de aequiprobabilismo Alphonsiano dissertatio, Tornaci 1894, und desselben De gemino probabilismo licito, Brugis 1901; Jansen C. SS. R., La question Liguorienne (Revue thomiste).

1 De Caigny a. a. O. 44: Probabilitas proprie dicta exigit motivum relative gravius.

2 Jahrb. für Philosophie und spekulative Theologie (1900) 489.

3 Peto ab adversariis, ut indicent (si possunt) ubinam legem hanc esse scriptam invenerint, quod teneamur inter opiniones probabiles probabiliores sequi? Haec lex quidem, prout universalis, deberet omnibus esse nota et certa; at quomodo ista lex certa dici potest, cum communis sententia doctorum, saltem longe maior illorum pars post tantum discrimen absolute asserant, hanc legem non adesse? Usquedum igitur de tali lege dubitatur, opinio quod adsit haec lex sequendi probabiliora, quamvis alicui videatur probabilior, numquam tamen lex dici poterit, sed appellanda erit mera opinio, utpote ex fallibili motivo deducta, quae vim nequaquam habet ut lex obligandi. Dissertat. de usu moderato opin. probab. etc. bei Arendt

Siebtes Buch.

Schuld und Verdienst.

Erstes Kapitel.

Von der Sünde.

§ 1. Begriff und Wesen der Sünde.

Der Reihe nach haben wir die verschiedenen Ursachen und Bestandteile untersucht, die zum Zustandekommen der sittlich guten bzw. sittlich schlechten Handlungen mitwirken. Es bleiben uns noch zwei Eigenschaften zu betrachten, die mit der Gutheit und der Bosheit der menschlichen Handlungen zusammenHangen: die Sünde und das Verdienst.

1. Das Gesetz ist die verpflichtende allgemeine Richtschnur unseres Handelns. Die übertretung desselben ist die Sünde. Und da jedes Gesetz wenigstens mittelbar seine verpflichtende Kraft vom göttlichen Willen hat, so kann die Sünde definiert werden: die freiwillige übertretung eines göttlichen Gebotes oder die freiwillige Mißachtung des verpflichtenden göttlichen Willens.

Man pflegt schwere und läßliche Sünden zu unterscheiden. Die schwere Sünde ist eine übertretung des göttlichen Willens, welche Gott so beleidigt, daß sie das Freundschaftsband zwischen ihm und dem Menschen zerreißt und diesen von seinem letzten Ziele abwendet. Weil sie dem Menschen die Freundschaft Gottes und das ewige Leben raubt, wird sie auch Todsünde genannt. Die läßliche Sünde dagegen hebt das Freundschaftsverhältnis, oder wenn dieser Ausdruck gestattet ist, das gute Einvernehmen zwischen dem Menschen und seinem Schöpfer nicht auf.

Die Zulässigkeit dieser Unterscheidung beruht darauf, daß wir nicht an= nehmen können, jede geringfügige Mißachtung des göttlichen Willens, besonders

[ocr errors]

a. a. D. 372. Dieses Argument gilt heute noch ebensogut als vor 150 Jahren. Erwähnt sei hier noch der Beweis, mit dem P. 2. M. Wouters C. SS. R. in der Zeitschrift Divus Thomas den Äquiprobabilismus zu stüßen sucht. Deus nequit rationabiliter permittere ac proin non permittit actionem, quae legis aeternae absolutae sive antecedentis dictae (legis nimirum quam Deus independenter ab errore hominum statuit atque necessario prosequitur amore) contemptum involvit, i. e. qua praedictae legis transgressionem magis quam adimpletionem sectamur. Iam vero, huiusmodi actionem permitteret permittendo, ut opinionem faventem libertati sequamur, quum opinionem faventem legi probabiliorem habemus. 1. Wir retorquieren zunächst das Argument gegen die Äquiprobabilisten: Gott kann auch eine Handlung nicht erlauben, qua aeque transgressionem quam adimpletionem legis antecedentis sectamur. 2. Direkt antworten wir: Gott kann eine solche Handlung nicht erlauben, wenn uns die lex antecedens sicher bekannt ist, concedo, wenn wir vom Dasein eines solchen Gesetzes eine sichere Kenntnis haben können, nego. Unter Voraussetzung dieser Unkenntnis ist es auch nicht wahr, daß unsere Handlung, auch wenn sie vielleicht materiell gegen das Gesetz ist, eine Verachtung des göttlichen Gebotes involviere. Vgl. Cathrein, Philosophia mor. n. 208, obi. 8.

4

wenn sie nur halbfreiwillig ist, sei im stande, das Freundschaftsverhältnis zwischen Gott und dem Menschen zu zerstören und den Menschen von seinem Endziel abzuwenden. Ein weiser Vater wird nicht wegen jeder geringfügigen Beleidigung dem Sohne seine Liebe entziehen und ihn schwer züchtigen, und auch unter wahren Freunden wird das gute Einvernehmen nicht durch jede geringfügige Beleidigung zerstört.

Aber wann ist eine Sünde eine schwere, oder woran erkennt man, daß eine Sünde eine schwere Beleidigung Gottes ist? Zur schweren Sünde ist erfordert a) eine wichtige Sache; b) volle Erkenntnis derselben und endlich c) volle Einwilligung. Also nur wenn der göttliche Wille in einer wichtigen, belangreichen Sache und zwar mit voller Erkenntnis und voller Einwilligung übertreten wird, haben wir eine schwere Sünde. Denn nur in einem solchen Falle erkennen wir, daß Gott gewissermaßen mit der ganzen Wucht seiner höchsten Autorität von uns Gehorsam verlangt, daß wir also diesen Gehorsam nicht verweigern können, ohne Gottes Autorität, wenigstens virtuell, zu verachten und seiner Freundschaft verlustig zu gehen. Gerade in dieser (virtuellen) Verachtung der göttlichen Autorität und der göttlichen Freundschaft liegt der innerste Kern der schweren Sünde 1.

Ein Vergleich möge uns das Wesen der schweren Sünde in etwa an= schaulicher machen. Wenn ein Vater seinem Sohn ein ernstes, nachdrückliches Gebot gibt, so erkennt dieser, daß er das Gebotene nicht mehr unterlassen kann, ohne die väterliche Autorität zu mißachten, den Vater zu beleidigen und sein Wohlwollen und seine Liebe, soviel an ihm liegt, zu verscherzen. Übertragen wir dieses auf das Verhältnis des Menschen zu Gott, so ist die Notwendigkeit, in die wir uns durch den göttlichen Willen versezt sehen, eine Handlung zu tun oder zu unterlassen, um seine Autorität nicht zu mißachten und ihn zu beleidigen, die Verpflichtung. Das Zuwiderhandeln gegen diese Verpflich= tung ist die Sünde. Natürlich ist das Verhältnis des Kindes zu seinem Vater nur ein schwaches Bild der innigen Beziehung des Menschen zu Gott. Der Mensch hat von Gott nicht bloß das leibliche Leben, sondern alles, was er ist und besigt, ja er muß es von ihm jeden Augenblick durch die Erhaltung ge= wissermassen von neuem geschenkt bekommen; er kann ohne Gottes Mitwirkung nichts denken oder tun; er ist für Gott geschaffen, und auch nur in Gott kann er sein wahres, vollkommenes Glück erreichen. Wenn deshalb der Mensch seinem Schöpfer den Gehorsam verweigert und deffen Autorität mißachtet, d. h. sündigt, so liegt in einer solchen Tat eine Bosheit, für die es in menschlichen Verhältnissen nichts ähnliches gibt.

Die Bosheit jeder Sünde, sowohl der schweren als der läßlichen, sezt notwendig den gebietenden Willen Gottes voraus, so daß eine eigentliche Sünde ohne göttliches Gebot nicht möglich ist. Damit ist nicht gesagt, daß die ganze Bosheit der Sünde das göttliche Gebot vorausseße. Denn wie früher gezeigt wurde (S. 155 ff), wären auch ohne göttliches Gebot, Lüge, Meineid, Gotteshaß, Gotteslästerung u. dgl. in etwa böse und verabscheuens

1 Deshalb sagt treffend der hl. Thomas (2, 2, q. 104, a. 3): Peccatum consistit in hoc quod homo, contempto Deo, commutabilibus bonis inhaeret.

wert. Aber sie hätten noch nicht die Bosheit der Sünde, weil diese in der Übertretung des göttlichen Gebotes besteht. In diesem Sinne läßt sich behaupten, der Sah: „Manches ist nicht deshalb böse, weil es verboten, sondern verboten, weil es böse ist", gelte bloß mit Rücksicht auf das positive Gesez, aber nicht mit Rücksicht auf das natürliche Sittengeseß; denn die eigentliche und volle Bosheit (malitia completa), welche die Sünde zur Sünde macht, sest notwendig ein Gesez voraus 1.

2. Man kann in einer und derselben Sünde, wenigstens in der schweren, mit Grund eine mehrfache Bosheit unterscheiden. Die Sünde ist vor allem im Widerspruch mit der vernünftigen Menschennatur, sie ist gewissermaßen eine Herabwürdigung derselben, und diese Bosheit ist in Bezug auf die Sünden gegen das Naturgesez unabhängig vom göttlichen Gebot. Sodann ist jede Sünde gegen das allgemeine Wohl der Menschen, welches durch das Gesez erreicht werden soll. Endlich zerstört die Sünde das richtige Verhältnis des Menschen zu Gott. Die Sünde ist eine Auflehnung gegen die göttliche Autorität oder eine virtuelle Mißachtung derselben, somit ein Ungehorsam gegen Gott, eine dem höchsten Herrn zugefügte Unehre und ein schwerer Undank gegen den größten Wohltäter. Sie ist deshalb auch im Widerspruch mit der Liebe, die der Mensch Gott, seinem höchsten Gute, und sich selber schuldet, indem sie ihn von seinem Endziel abwendet und der göttlichen Gerechtigkeit überantwortet. Mit Fug und Recht vergleicht man die schwere Sünde mit dem Selbstmord. Wie der Selbstmörder sich seines zeitlichen Lebens beraubt, so beraubt sich der Sünder der Liebe Gottes und dadurch des ewigen Lebens und überliefert sich dem ewigen Verderben. Jede Sünde ist deshalb eine Torheit im schlimmsten Sinne des Wortes.

3. Vergleichen wir mit der gegebenen Begriffsbestimmung der Sünde noch einige Begriffsbestimmungen, die uns bei neueren Schriftstellern begegnen, so fällt das Ungenügende und Unrichtige derselben von selbst in die Augen. Die sogenannte „spekulative Theologie" innerhalb des Protestantismus versteht unter Sünde vielfach nur eine bloße Negation, ein Nichtvorhandensein des Guten oder gar nur einen geringeren Grad des Guten. Andere nennen die Sünde sogar einen notwendigen Durchgangspunkt zur Tugend. Wieder andere erblicken in der Sünde nur eine Abweichung vom Imperativ der Sittlichkeit oder eine Umkehr der Triebfeder der Vernunft (die Kantische Schule) oder ein Überwiegen des sinnlichen Triebes über das geistige Lebensprinzip (Schenkel). Noch andern gilt die Sünde als ein Abweichen von der naturgemäßen Lust und Neigung des Herzens oder als eine Unlust verursachende Hemmung des Gottesbewußtseins durch das Selbstbewußtsein (Schleiermacher) 2.

Dies scheint uns die einzige haltbare Erklärung der bekannten Stelle des

hl. Thomas (S. th. 1, 2, q. 71, a. 6 ad 4).

2 Über diese und andere Ansichten, besonders innerhalb der protestantischen Bekenntnisse vgl. Herzog, Realenzyklopädie, Artikel „Sünde“. Luthardt (Kompendium der theol. Ethik 78) nennt die Sünde „das Nicht sein sollende". Die Sünde sei nicht auf den Akt beschränkt, sondern umfasse auch jeden Fehler, jede Neigung, die mit dem Geseze Gottes im Widerspruch stehe. Das ist unrichtig. Sezen wir den Fall, jemand sei längere Zeit dem Trunk ergeben gewesen. Nun bekehrt er sich auf

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »