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vermengt erscheint1. Troßdem bleibt sie auch heute noch als Staatsreligion anerkannt, was immerhin für die religiösen und sittlichen Anschauungen der Chinesen bedeutungsvoll ist.

II. Der Taoismus.

Als Gründer der Religion des Taoismus gilt der Philosoph und Zeitgenoffe des Konfuzius Lao-tse (geb. ca 604 v. Chr.), doch beruft sich dieser auf ältere Lehrer seines Glaubens und wahrscheinlich hat die Tao-Genoffen= schaft schon lange vorher bestanden. Lao-tse hat seine Anschauungen niedergelegt in dem Werke Tao-te-king2.

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Unter Tao versteht Lao-tse den absoluten Urgrund und das Prinzip alles Seins, die Gottheit. In seiner Absolutheit ist Tao noch nicht bestimmtes Sein, daher namenlos. Aus diesem übersein tritt er in das Sein ohne aufzuhören, der Erste, ewig überseiende zu sein. Er ist nun eine Zweiheit. Der Erste in dieser Zweiheit ist Urheber der Welt (Himmels und der Erde), der Zweite Bildner und Hervorbringer aller gestalteten Wesen, und wie in ihnen der ewig untrügliche Geist als der Dritte ist, so sind sie in ihrer unergründlichen Tiefe auch alles Geistigen Ausgang (Pforte). Dergestalt gehen in Tao Einheit, Zweiheit und Dreiheit hervor, welche lettere alle Wesen hervorbringt.“ 3

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Alle Wesen sind, ehe sie ins Dasein treten, in Tao. Er bringt sie hervor, und zwar nicht durch Emanation, sondern durch Schöpfung 4. „Tao bringt sie hervor", so heißt es im 51. Kapitel des Tao-te-king, seine Güte erhält sie, sein Wesen gestaltet, seine Kraft vollendet sie; daher von allen Wesen teins, das nicht huldige Tao und verehre seine Güte." Die von Tao ausgehende Bewegung besteht in der Zurückführung der Geschöpfe“ zu ihrem Ursprung. Das ist für den Menschen nicht so zu verstehen, als ob er etwa in einer allgemeinen Weltseele aufgehe, sondern in dem Maße, als er mit Tao eins geworden und bereits das Ewige angezogen, teilt er in persönlicher Fortdauer auch dann das ewige Leben Taos und verliert nicht bei der Leibeszerstörung“ 5.

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Die Sittenlehre Lao-tses nennt V. v. Strauß geradezu bewunderungswürdig". Sein sittliches Ideal ist „der heilige Mensch“. Heilig ist aber der Mensch durch Teilnahme an Tao, Vereinigung mit ihm und Wandel mit ihm. Die gewöhnlichen Menschen verlieren sich in der Sinnenwelt, den heiligen Menschen aber beschäftigt sein Inneres. Den Ewigen kennen, heißt erleuchtet sein. Das Ewige nicht kennen, macht unglücklich. Wer das Ewige kennt, ist umfassend, daher gerecht. Er kommt zur inneren Einheit und Geradheit und lautern Selbstlosigkeit. Sein Verhalten wird durch Tao bestimmt, dem er daher nachahmt, auch ohne es zu wollen. „Wie Tao unermüdlich alle Wesen hervorbringt, versorgt, ernährt, ausbildet, vollendet, beschüßt und mit Wohltaten segnet, so

1 Vgl. Chr. Pesch, Der Gotttesbegriff in den heidnischen Religionen der Neuzeit, Freiburg 1888, 1. Hälfte, 39 ff.

2 Über den Taoismus vgl. Legge in den Transactions of the IX intern. Congress of Orientalists II, London 1893, 563; ferner V. v. Strauß und Torney, Essays zur allgemeinen Religionswissenschaft (1879) 75 ff, und desselben: Lao-tses Tao-te-king, überseßt und kommentiert (1870).

3 V. v. Strauß, Essays 2. 111.

4 Ebd. 87-88.

5 Ebd. 111.

muß der heilige Mensch ihm darin ähnlich sein; weshalb denn auch er sich aller liebevoll annimmt, allen hilft, allen wohltut, keinen Menschen, ja kein Geschöpf verläßt." Selbst durch sein bloßes Dasein wirkt der heilige Mensch veredelnd, weil das Häßliche und Böse den Menschen zum Bewußtsein kommen, wenn sie das Schöne und Gute am heiligen Menschen sehen. Der heilige Mensch ist nach Lao-tse bescheiden, begierdenlos, behutsam, vorsichtig, friedfertig und nachgiebig, sparsam, um barmherzig sein zu können, genügsam, unscheinbar vor der Welt, aufrichtig, „vergilt Feindschaft mit Wohltun“.

V. v. Strauß meint: da Lao-tse dieselben Tugenden kennt, die auch wir preisen, und zwar als Ausflüsse der Einigung der Seele mit Gott, so wird man fast an die evangelische Ethik erinnert. Doch scheint uns der „heilige Mensch" Lao-tses ein bißchen an den stoischen Weisen zu erinnern, der in Selbstgenügsamkeit sich schließlich nur mehr durch die Zeit von Gott unterscheidet. Auch tritt im Tao-te-king eine gewisse Verachtung der gewöhnlichen Verrichtungen des Alltagsmenschen hervor.

Von den Verhaltungsregeln Lao-tses für die Regierenden heben wir folgende heraus. Die Regierenden sollen frei sein von Herrschsucht, sich nicht überheben, denn „Adel macht das Geringe zu seiner Wurzel, Hoheit macht das Niedrige zu seiner Grundlage. Daher nennen sich die Fürsten und Könige nach altem Brauch Wenigkeiten, Unwerte. Von solchen Regierenden fühlt sich das Volk nicht bedrückt, ihnen gehorcht es gern. -Liebt der Herrscher das Volf, sorgt er für dessen Leben, Wohlsein, Unterhalt, ohne nach Besih, Ehre, Gewalt zu streben, entsagt er großen Taten und aller Vielregiererei, so ist er ohne Tun und doch fehlt es nicht an gutem Regiment. Milde und Nachgiebigkeit vermögen mehr als Härte und Stärke. Nur mit Redlichkeit regiert man ein Land. Je mehr Verbote und Beschränkungen das Reich hat, desto mehr verarmt das Volk; je mehr Geseze und Verordnungen verkündigt werden, desto mehr Diebe und Räuber gibt es. Ist der Regierende nicht redlich, so werden die Redlichen zu Schelmen, die Guten zu Heuchlern." Der heilige Mensch ist „gerecht und nicht verlegend, bieder und nicht beleidigend, ehrlich und nicht willkürlich, leuchtend und nicht blendend" 1.

Auch über die Todesstrafe spricht sich Lao-tse aus. Beides, meint er, verlange Mut, sowohl den Verbrecher zu töten als ihn leben zu lassen, und beides sei bald nüzlich bald schädlich. Dem heiligen Mann werde es schwer, sich im gegebenen Fall für eines von beiden zu entscheiden, zumal der Himmel bei aller Langmut doch den Verbrecher zu finden wisse und nicht entkommen. laffe. Als Grundsah tastet er aber die Todesstrafe nicht an. Denn fürchtet das Volk nicht das Furchtbare, dann kommt das Furchtbarste" 2. Allein das Todesurteil soll der zuständigen Behörde überlassen bleiben.

Im Hinblick auf die Eroberungssucht vieler Fürsten der Lehnstaaten, aus denen das chinesische Reich bestand, sagt Lao-tse:

Kein größrer Frevel, als Gelüft erlaubt zu nennen,
Kein größres Unheil, als Genügen nicht zu kennen,
Kein größres Laster, als auf Mehrbesiß zu brennen.“ s

1 V. v. Strauß, Essays . 104.

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2 Ebd. 105.

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§ 7. Die Japaner.

Das Reich der aufgehenden Sonne" steht seit uralter Zeit unter dem Einfluß chinesischer Kultur und Sitte. Schon aus diesem Umstande dürfen wir schließen, daß auch die Japaner im Besize jener sittlichen Anschauungen sind, deren allgemeines Dasein wir nachzuweisen unternommen. In der Tat hat Konfuzius in Japan viele Anhänger. Hierzu kommt, daß schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung der Buddhismus weite Verbreitung in Japan ge= funden und seine Sittenlehre nach jenen äußersten Grenzen Asiens verpflanzt hat.

Die einheimische Religion der Japanesen, die vor Einführung des Buddhismus die ausschließliche gewesen zu sein scheint, ist der Sintoismus (Geisterreligion) oder die Religion der Kamis1. Kamis ist der Name der sieben himmlischen Geister, aus denen die erste Dynastie Japans besteht, ferner der fünf Halbgötter der zweiten Dynastie und aller derjenigen Herrscher, die vom regierenden Kaiser in die Reihe der Kamis erhoben wurden. Der Gründer der zweiten Dynastie heißt Tensio-Daizin, d. h. „der große, die Himmel erleuchtende Geist" (die Sonne). Von ihm wollen alle Japanesen abstammen. Er wird von allen Göttern am meisten verehrt, weil man die übrigen für zu erhaben hält, als daß sie sich noch mit der Erde beschäftigten. Es scheint kein Zweifel zu sein, daß die Japaner über allen genannten Göttern ein höchstes und erstes Wesen anerkennen, doch haben sie einen sehr unklaren Begriff von demselben und erweisen ihm keine besondern Ehrenbezeigungen 2. Außer den genannten Göttern werden auch unzählige andere Wesen, nicht nur die verstorbenen Kaiser, sondern auch die Seelen von Vorfahren, die sich durch Heilig= keit oder Verdienste um das Vaterland ausgezeichnet, ferner verschiedene Naturkräfte als Kamis verehrt.

Der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und an die jenseitige Vergeltung ist unter der großen Masse des Volkes seit den ältesten Zeiten allgemein. Alle Menschen müssen himmlischen Richtern Rechenschaft ablegen über ihr Leben. Der Lohn der Tugendhaften ist das Paradies, die Strafe der Lasterhaften und Bösen die Hölle (Neno-Buni) 3.

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Die Berichte der alten Missionäre sind voll des Lobes für den aufrichtigen Eifer, mit dem sich die noch heidnischen Japaner um das ewige Leben im Jenseits bemühten. Diese guten Leute achten das gegenwärtige Leben für nichts und haben keine größere Sorge, als sich ein echtes und dauerndes Glück in der andern Welt zu verschaffen, d. h. zu verdienen, in das Paradies des Gottes aufgenommen zu werden, dem sie sich auf besondere Weise geweiht haben; denn jede Gottheit hat ihr eigenes Paradies. Es gibt eines in der Luft, eines auf dem Meeresgrund, eines in der Sonne, im Mond und in allen Lichtkörpern, welche die Erde beleuchten. Jeder wählt sich seinen Gott je nach dem Paradies, das ihm am besten gefällt, und spart dann nichts, ihm seine Anhänglichkeit zu beweisen." 4

1 Sinto und Kami bedeutet dasselbe, nämlich einen Geist.

2 Charlevoix, Histoire du Japon I 170.

3 Mohnike, Die Japaner, Münster 1872, 52.

4 Charlevoix a. a. D. 170.

Eine Hauptpflicht der Sintoisten ist das Streben nach Reinheit von jeder körperlichen und geistigen Befleckung. Deshalb ist vor jedem Tempel Wasser zur Reinigung. Mit Ehrfurcht und gesenkten Augen soll man dem Tempel nahen. Im Tempel selbst ist ein Metallspiegel aufgestellt, und zwar so, daß man sich beim Eintreten in den Tempel darin erblickt. Dadurch soll der Eintretende gemahnt werden, zu bedenken, daß, wie man alle seine Züge und Flecken im Spiegel sehen kann, so auch die Unsterblichen alle Flecken und geheimsten Gesinnungen seines Herzens wahrnehmen 1.

Zweimal im Jahre werden Papierfiguren in den Fluß geworfen zum Zeichen, daß das Volk von den Sünden der lezten sechs Monate reingewaschen sei. Zuweilen vollzieht der Priester an seiner Person für das ganze Volk den sinnbildlichen Akt der Abwaschung 2. Die Akte der äußeren Gottesverehrung bestehen besonders in Opfern, Gebeten, Feier der vorgeschriebenen Feste.

Der Taiho-ritsu-rio, das älteste japanische Strafgesetzbuch, verfaßt um 702 nach Christus, nennt folgende als besonders strafbare Handlungen: Verbrechen gegen Kaiser und Reich, Landesverrat, Mord an Eltern und Geschwistern, sonstigen Mord und schwere Körperverlegung; Unehrerbietigkeit gegen Kaiser und Religion, Unehrerbietigkeit gegen Eltern usw.; die übrigen strafbaren Handlungen werden eingeteilt in Verbrechen gegen die Religion, gegen Gesundheit und Leben, gegen das Eigentum (Diebstahl und Raub), Brandstiftung, Verbrechen gegen die Sittlichkeit, Verleumdung usw.

Schon aus der Zeit vor Abfassung dieses Gesezbuches werden die Todesstrafe, Verbannung, Entziehung des Grundeigentums als Strafen für Verbrechen gegen Religion, Kaiser und Kaiserin und die Eltern erwähnt 3.

Da uns kaum etwas einen tieferen Einblick in die sittlichen Anschauungen eines Volkes gewährt als seine Art zu beten, so lassen wir einige japanesische Gebetsformeln folgen. Eigentlich betet der Mikado für das ganze Volk, ähnlich wie der Kaiser von China für sein Reich. Denn sein Gebet hat einen viel höheren Wert als das der gewöhnlichen Menschen, weil er ein Sohn der Götter ift. Ein solches Gebet des Mikado lautet: „O Gott, der du in der hohen Ebene des Himmels wohnst, der du göttlich bist deinem Wesen und Verstand nach und mächtig, Schuß zu verleihen gegen Schuld und Strafe, die Unreinheit zu verbannen und uns von Befleckung zu reinigen ihr Scharen der Götter, neiget euer Ohr und höret unsere Bitten."

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Daß aber auch die gewöhnlichen Japaner ihre Pflicht, zu beten, erfüllen, geht daraus hervor, daß es genaue Anweisungen gibt, wie man seine täglichen Andachtsübungen verrichten solle. Das erste Gebet am Morgen lautet: „Aus der Ferne verehre ich in Demut und Unterwürfigkeit Ame-no-Mi-haschira und Kumi-no-Mi-haschira (den Gott und die Göttin des Windes). . . . Ich sage voll Ehrfurcht: Würdiget euch, mich zu segnen, indem ihr die unfreiwilligen Vergehen gut macht, in welche ich, gesehen und gehört von euch, gefallen bin, und indem ihr wegblaset und beseitigt das übel, welches die bösen Götter

Charlevoix, Histoire du Japan I 175.

2 Pesch, Der Gottesbegriff in den heidnischen Religionen der Neuzeit 51.
Globus 1894, 75 ff: Strafrechtspflege in Japan.

mir antun könnten, und indem ihr mir helfet, lange zu leben wie der harte und dauernde Fels, und indem ihr den Göttern himmlischen Ursprungs und den Göttern irdischen Ursprungs die Bitten wiederholt, die ich jeden Tag vor= trage, mit eurem Atem, auf daß sie dieselben vernehmen mögen mit der Scharfhörigkeit des schnell rennenden Füllens." 1

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Bekümmere dich nie", heißt es in einem andern Gebet, um Lob und Tadel deiner Mitmenschen, sondern handle so, daß du dich nicht zu schämen brauchst vor den Göttern des Unsichtbaren. Wenn du wahre Tugend zu üben wünschest, dann lerne die Ehrfurcht vor dem Unsichtbaren; das wird dich abhalten, Böses zu tun. Mache ein Gelübde zu dem Gott, der das Unsichtbare regiert, und pflege das Gewissen, das dir eingepflanzt ist. Du kannst höchstens hoffen, hundert Jahre zu leben; da du aber nach dem Tode in das unsichtbare Reich des Oho-kuni-nuschi eingehen und seiner Herrschaft untertan sein wirst, so lerne beizeiten, vor ihm dich zu beugen."

Unter den sittlichen Eigenschaften der Japaner ragen besonders Vaterlandsliebe und Tapferkeit hervor, die sich nicht selten zu heldenmütiger Todesverachtung steigern. Der Heroismus, den die Japaner in der großen Christenverfolgung bewiesen, hat kaum seinesgleichen in der Geschichte. Selbst zarte Frauen und Kinder aus den edelsten Familien gingen mit der größten Standhaftigkeit in den qualvollsten Tod. Außerdem wird dem Japaner Geduld und Sanftmut, Gastfreiheit, Mildtätigkeit gegen die Armen, Dankbarkeit für empfangene Wohltaten, Treue und Freundschaft nachgerühmt 2. Grobe Verbrechen, wie Mord, Diebstahl, Ehebruch, kommen selten vor. Dies ist die Folge der schonungslosen und unparteiischen Strenge, mit der die Rechtspflege gehandhabt wird. Hierzu kommt die den Japanern eigentümliche gesetzliche Bestimmung, daß für die Verbrechen eines Individuums nicht nur die Bewohner desselben Hauses, sondern sogar die der nächsten Nachbarhäuser haften müssen.

Eine merkwürdige sittliche Anomalie des japanischen Volkes ist die Selbsttötung durch Bauchaufschlizen (Harakiri). Die Erscheinung scheint sich daraus zu erklären, daß die Todesstrafe bis in die neueste Zeit sehr häufig war und für den Japaner mit seinem entwickelten Ehrgefühl nichts für schimpflicher gilt, als durch Henters Hand zu sterben. Außerdem wurden die Güter der Hingerichteten vom Staate beschlagnahmt. So nahmen denn alle, welche die Todesstrafe fürchteten, um dem Henker zuvorzukommen, ihre Zuflucht zum Harakiri 3. Dadurch retteten sie ihre Verwandten und Nachbarn vor Nachteil und Schande.

§ 8. Die alten Griechen.

Nachdem wir von Ägypten ausgehend die Kulturvölker Asiens durchwandert, kehren wir zurück nach Europa zu jenem merkwürdigen kleinen Volke, das wie kein anderes bestimmend in die Kulturentwicklung der Menschheit eingegriffen hat. Der Olymp, den sich das phantasiereiche Hellenenvolk im Laufe der Zeit zusammengedichtet, ist zwar wenig geeignet, uns Achtung und Ehrfurcht ein=

1 Pesch a. a. D. 52 nach Redd, Japan I 44.

2 Vgl. Charlevoix a. a. D. 76 ff. Mohnike, Die Japaner 38 ff.
3 Charlevoix a. a. D. 120.

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