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er sieht irgend ein dieser Ankunft häufig vorausgehendes Zeichen. Dieses genügt, um in ihm die Hoffnung zu wecken. Denn der Instinkt, nach Dingen zu streben, die bloß in einem Zeichen gegenwärtig sind, ist ihm angeboren 1.

Die Verzweiflung (Verzagtheit) ist das Gegenteil der Hoffnung. Wie sich diese zu dem schwierigen Gute hin bewegt, so flieht jene dasselbe wegen der wirklichen oder vermeintlichen Unmöglichkeit, es zu erreichen. Die Verzagtheit ist eine Art Sich-fallen-laffen angesichts der entgegentretenden Schwierigkeiten. Sowohl Hoffnung als Verzweiflung haben das Verlangen nach einem Gut zur Voraussetzung. Was wir nicht wünschen, hoffen wir auch nicht; ebensowenig werden wir verzagt, wenn wir es nicht erreichen. Die Verzweiflung kann deshalb definiert werden als eine Betätigung des sinnlichen Strebevermögens, durch die wir uns von dem ersehnten Gut abwenden, weil wir seine Erreichung für unmöglich halten.

II. Mut und Furcht.

1. Der Mut besteht in einer Erhebung des sinnlichen Strebevermögens gegen die drohende Gefahr. Der Mut geht gegen das drohende Übel an, um es zu überwinden. Er sezt deshalb die Hoffnung, die Gefahr zu überwinden, voraus. Wer diese Hoffnung nicht hegt, geht der Gefahr nicht entgegen und sezt sich nicht zur Wehr, sondern verzagt.

2. Die Furcht ist der Gegensatz des Mutes und besteht in dem zitternden, niederdrückenden Gefühl, das sich unseres Strebevermögens bei einem drohenden, nicht leicht abzuwendenden Übel bemächtigt. Kostet die Abwendung eines übels teine Mühe, oder ist sein Eintreffen nicht wahrscheinlich, so fürchten wir nicht. Die Wirkungen der Furcht sind eine Art Trauer über die Furcht selbst, die wir als ein Übel betrachten, ferner Beklemmung des Herzens, die bei höherem Grade den Blutumlauf hemmt und Schweiß aus den Poren treibt (Angstschweiß).

Die Furcht kann verschiedener Art sein, je nachdem sie sich auf unser eigenes Handeln oder auf äußere Dinge als ihren Gegenstand bezieht. Ist unser eigenes Handeln Gegenstand unserer Furcht, so wird diese vor dem Handeln zur Zaghaftigkeit oder zur Scham (Verschämtheit, Schüchtern= heit, Blödigkeit). Die Zaghaftigkeit besteht in der Furcht vor der Größe oder Schwierigkeit der vorzunehmenden Handlung, die Scham (pudor) in der Furcht vor der Schimpflichkeit derselben. In diesem Sinne sagen wir, jemand schäme sich, etwas zu tun oder zu sagen. Nach geschehener Tat entsteht die Beschämung (verecundia), d. h. die Furcht vor Einbuße an fremder Achtung wegen der begangenen schimpflichen Tat. Das Kind schämt sich, wenn es etwas Schimpfliches getan hat, und sucht infolgedessen die Verborgenheit. Sowohl Scham als Beschämung äußern sich durch Erröten 2. Beide Affekte

'S. Thom. 1. 2, q. 40, a. 3 ad 1: Quamvis bruta animalia non cognoscant futurum, tamen ex instinctu naturali movetur animal ad aliquid futurum ac si futurum praevideret: huiusmodi enim instinctus est eis inditus ab intellectu divino praevidente futura.

2 Der deutsche Ausdruck Scham wird vielfach sowohl für pudor als verecundia gebraucht.

können, obwohl sinnlicher Natur, nur im Menschen entstehen, weil sie die geistige Erkenntnis voraussehen. Das Tier verrät nie Scham und errötet nie. So ift, wie schon bemerkt wurde (S. 20), die Scham ein Beweis, daß im Menschen ein über dem sinnlichen Erkennen und Begehren stehendes, höheres Prinzip waltet, welches sich vor gewissen Handlungen wie vor Erniedrigungen seines angebornen Adels sträubt und sie deshalb fremden Blicken zu verbergen sucht. Hätten wir. nicht das Bewußtsein unserer Würde als vernünftige, unermeßlich hoch über dem Tiere stehende Wesen, so wäre das Schamgefühl unerklärlich und zwecklos. Fassen wir dagegen die Würde des Menschen als Vernunftwesen ins Auge, so erkennen wir sofort die Zweckmäßigkeit desselben. Es ist gewissermaßen als Schußwehr oder Schildwache vor die stärksten sinnlichen Triebe gestellt. Selbst sinnlicher Natur, wird es bei den kleinsten Gefahren, den ersten Regungen der niederen Triebe wach und mahnt durch sein unwillkürliches Sträuben die Vernunft an ihre Pflicht, zu überlegen, was sich für den Menschen als Vernunftwesen geziemt, und den Willen, nur so weit die sinnlichen Triebe zu befriedigen, als sie den Anforderungen der Vernunft entsprechen. Natürlich kann das Schamgefühl, wie alle andern Gefühle, gepflegt und vermehrt oder durch Zuwiderhandeln abgeftumpft werden.

Bezieht sich die Furcht auf äußere größere übel, denen wir nur schwer zu widerstehen vermögen, so verzweigt sie sich in drei Unterarten. Der Schreden. ist die Furcht, die uns wegen eines unerwartet und plöglich drohenden Übels ergreift. Ähnlich wie die Trauer, bringt er eine Lähmung des willkürlichen Bewegungsapparates und einen krampfhaften Zustand der gefäßverengenden Muskeln hervor, aber beides in höherem Grade und plöglich. Der Schrecken lähmt den Menschen, macht ihn unbeweglich und stumm. Plöglicher Schrecken läßt das Blut in den Adern erstarren und ist im stande, in kurzer Zeit die Haare zu bleichen, ja sogar einen Menschen zu töten 1.

Ist der Gegenstand der Furcht ein Übel, das uns wegen seiner Ungewöhnlichkeit groß erscheint, so empfinden wir Bestürzung (Betroffenheit), wir stehen vor demselben wie gebannt oder gelähmt. Tritt uns ein großes Übel vor die Seele, das in sich viel Ungewisses hat oder dessen Eintreten sich nicht sicher voraussehen läßt, so befällt uns Angst (Bangigkeit)2.

III. 3orn. Der Zorn ist die Begierde nach Rache für ein uns (wirklich oder vermeintlich) zugefügtes übel. Er sucht dem Urheber des

1 Eine ausführliche Schilderung der physiologischen Vorgänge beim Schrecken gibt Lange, Gemütsbewegungen 22 ff.

2 S. Thom. 1, 2, q. 41, a. 4. Sollte jemand gegen diese Begriffsbestimmung die Todesangst Christi am Ölberge einwenden, bei der diese Ungewißheit nicht vorhanden sein konnte, so läßt sich darauf erwidern: es gebe eine zweifache Un= gewißheit: die eigentliche Ungewißheit in der Vernunft, die zu feinem bestimmten Urteil gelangt, und diese Ungewißheit bestand in Christus nicht, die uneigentliche Ungewißheit im sinnlichen Erkennen, das keinen Ausweg aus der Gefahr fieht und deshalb Unruhe und Furcht im finnlichen Begehrungsvermögen zur Folge hat, und diese Ungewißheit konnte bei Christus vorhanden sein, weil er freiwillig den finnlichen Teil seiner natürlichen Schwäche überließ. S. Thom., In 3 dist. 17, q. 1, a. 4.

übels Gleiches mit Gleichem zu vergelten 1. Der Gegenstand des Zornes ist somit immer ein zusammengesezter. Er besteht a) in dem erstrebten übel, b) in dem Wesen, welchem dieses übel zugefügt werden soll, um das von ihm erlittene itbel zu vergelten. Auch in den Tieren begegnet uns, wie die Erfahrung lehrt, die Leidenschaft des Zornes. Aber wie die meisten Leidenschaften uns im Menschen. wegen ihrer Verbindung mit der Vernunft vielgestaltiger entgegentreten, so auch der Zorn.

Der Zorn des Tieres richtet sich immer gegen die unmittelbare Ursache des übels. Der Hund beißt in den Stein, mit dem er geworfen, oder in den Stock, mit dem er geschlagen wird. Ähnliches kann man an Menschen beobachten, welche vor Zorn die Besinnung verlieren. Galenus erzählt von einem Menschen, der vor Zorn schäumend in den Schlüssel biß, weil es ihm nicht gelang, damit eine Türe zu öffnen. Außerdem kann aber der Mensch noch auf andere Weise zürnen, weil er mit der Vernunft die ihm zugefügte Unbill zu erfassen vermag. Der aus dieser Kenntnis hervorgehende Zorn kehrt sich nie gegen gefühllose Wesen, weil wir wissen, daß sie weder das ihnen zugefügte übel empfinden noch im stande sind, Unrecht zuzufügen 2.

Unterarten des Zornes sind der Jähzorn, die Erbitterung und die Wut. Sie vermehren alle nach irgend einer Richtung hin den Zorn, unterscheiden sich aber durch die verschiedene Weise, in der sie dies bewirken. Jähzorn ist der leicht und schnell auflodernde Zorn. Eine Schattierung des Jäh= zornigen ist der Mensch voll Galle (gallig), der leicht in bösartigen, schäd= lichen Zorn ausbricht und darin verharrt. Wenn die Traurigkeit, in welcher der Zorn wurzelt, lange dauert und der Zorn immer wieder sich regt, so heißt er Erbitterung. Zu dieser gehören als bloße Schattierung der Groll oder Grimm (Ingrimm), d. h. der heftige, im Innern verhaltene Zorn, der nimmer ruht, bis er Rache genommen. Erreicht der Zorn einen so hohen Grad, daß er die ruhige Besinnung raubt, so heißt er Wut.

Unter allen Leidenschaften hat der Zorn allein keine ihm konträr ent= gegengesezte Leidenschaft. Die irasziblen Leidenschaften haben das mit Schwierig= keit zu erreichende Gute oder zu vermeidende Übel zum Gegenstande. Da sich nun der Zorn gegen das gegenwärtige, schwer zu überwindende übel wendet, so müßte die ihm entgegengesetzte Leidenschaft das gegenwärtige Gute als schwierig zum Gegenstande haben. Das ist aber unmöglich, weil das Gute, das wir schon besigen, dem Begehrungsvermögen keine Schwierig= feit bietet.

Der Zorn ist an sich, solange er innerhalb der Schranken der Vernunft gehalten wird, nichts sittlich Verwerfliches. Es gibt auch einen gerechten,

1 Die hauptsächlichsten Äußerungen des Zornes find die Erweiterung der feinen Blutgefäße und der vermehrte Blutzufluß zur Haut. Dem Zornigen steigt das Blut in den Kopf, es kocht in seinen Adern. Ferner zeigt sich bei ihm eine Erweiterung der großen Blutadern, „die Stirnadern schwellen". Vor allem aber ist beim Zornigen eine heftige Erregung der willkürlichen Muskeln bemerklich. Er hat einen Drang zu raschen, kräftigen Bewegungen, er fährt auf, stampft, schreit, poltert, ballt die Fäuste, schlägt auf irgend einen Gegenstand los, bloß um seine Muskeln zu gebrauchen.

S. Thom. 1, 2, q. 46, a. 7 ad 1.

heiligen Zorn. Ja die Unfähigkeit, zur rechten Zeit und in der rechten Weise zu erzürnen, ist ein Mangel, der den Menschen (Phlegmatiker) zu schwierigen Unternehmungen untauglich macht.

Fünftes Kapitel.

Von den Hindernissen der Freiwilligkeit im Handeln.

Es erübrigt uns noch, einige Ursachen zu betrachten, welche die Freiheit und zurechnungsfähigkeit des Menschen beeinflussen und verändern. Die Erörterung dieser Hindernisse wird zeigen, warum es nötig war, vorher die Leidenschaften zu behandeln; denn dieselben gehören zu den Hauptfeinden des freien Willens, die nicht mit roher Gewalt, aber durch Einschmeichelung und Liebkosung, durch List und Sophisterei den freien Willen auf ihre Seite bringen.

Zum freien Handeln gehört die genügende Überlegung von seiten der Vernunft und innere Selbstbestimmung von seiten des Willens. Dementsprechend kann daß freie Handeln durch alles verändert werden, was die Erkenntnis und Selbstbestimmung beeinflußt. Dazu gehört vor allem die Unwissenheit oder Unkenntnis, sodann die Leidenschaft, die entweder den Willen zum Bösen hinzieht (Begierde) oder vom Guten abhält (Furcht), und endlich die von außen herrührende Gewalt. Wir behandeln also der Reihe nach den Einfluß, den 1. die Unwissenheit, 2. die Begierde, 3. die Furcht, 4. die Gewalt auf unser Wollen ausübt.

§ 1. Die Anwissenheit (Ankenntnis).

I. Die Unwissenheit im weiteren Sinn ist gleichbedeutend mit Unkenntnis und bezeichnet das Fehlen der Erkenntnis in einem derselben fähigen Wesen. Im engeren und eigentlichen Sinne aber bedeutet Unwissenheit den Mangel an der erforderlichen Erkenntnis, d. h. derjenigen Kenntnis, die jemand nach seiner Lage und seinem Stande haben soll. Wenn der Bauer von analytischer Geometrie nichts versteht, so bezeichnen wir das wohl als Unkenntnis, aber nicht als Unwissenheit, weil kein Vernünftiger von ihm eine solche Kenntnis erwartet. Entbehrt dagegen der Richter der zu seinem Amte erforderlichen Rechtskunde, so bezeichnen wir eine solche Unkenntnis als eigent= lichen, tadelnswerten Mangel.

Man unterscheidet mehrere Arten von Unwissenheit:

1. In Bezug auf den ursächlichen Einfluß der Unwissenheit auf die Handlung unterscheidet man die vorhergehende und die begleitende Unwissenheit. Vorhergehend ist jene Unwissenheit, die unserem Willensentschluß vorausgeht und ihn veranlaßt. Wer z. B. auf der Jagd, im Glauben, ein Wild zu erlegen, einen Freund tötet, tut es aus Unwissenheit. Die Unwissenheit geht seinem Willensentschluß, auf den Freund zu zielen, vorher und ist die Ursache desselben; natürlich nicht die positive, sondern die negative Ursache, in derselben Weise wie die Dunkelheit Ursache ist, daß man in den Graben fällt. Würde dagegen jemand auf der Jagd, während er auf ein Tier zu zielen glaubt, seinen Feind töten, dem er schon lange nach

dem Leben strebt, so wäre die Unwissenheit eine begleitende, weil sie tat= sächlich keinen ursächlichen Einfluß auf die Handlung ausübt. Nach der Annahme würde er ja seinen Feind getötet haben, auch wenn er ihn erkannt hätte. Die Tötung geschieht also in oder mit Unwissenheit, aber nicht aus Unwissenheit oder infolge der Unwissenheit.

2. In der vorigen Unterscheidung zwischen vorhergehender und begleitender Unwissenheit berücksichtigten wir das ursächliche Verhältnis der Unwissenheit zum Willen. Betrachtet man umgekehrt das ursächliche Verhältnis des Willens zur Unwissenheit, so läßt sich die Unwissenheit einteilen in die vorhergehende und nachfolgende, je nachdem sie der Willensbestimmung vorausgeht, mithin von ihr unabhängig ist, oder aber vom Willen als der Ursache abhängt. In diesem Sinne kann man die vorhergende Unwissenheit auch unfreiwillig, die nachfolgende aber freiwillig nennen.

3. Die Unwissenheit kann überwindlich oder unüberwindlich sein, je nachdem es in der Gewalt des Menschen steht, sie abzulegen oder nicht. Diese Einteilung fällt mit der vorigen in Wirklichkeit zusammen. Für unüberwindlich gilt nicht nur jene Unkenntnis, deren Beseitigung in keiner Weise, also physisch unmöglich ist, sondern auch jene, deren Beseitigung moralisch unmöglich ist, d. h. eine größere Anstrengung erheischt, als durchschnittlich vernünftige und gewissenhafte Leute in ähnlicher Lage aufzuwenden pflegen.

4. Die schuldbare und unverschuldete Unwissenheit. Diese Einteilung ist mit der vorigen identisch. Jede unüberwindliche Unwissenheit ist schuldlos, und jede überwindliche oder freiwillige Unwissenheit ist irgendwie schuldbar. Denn wir verstehen ja unter Unwissenheit den Mangel der erforderlichen Kenntnis, und dieser ist in dem Maße schuldbar, als er freiwillig oder überwindlich ist. Nimmt man aber Unwissenheit im weiteren Sinne als gleichbedeutend mit Unkenntnis, so ist die genannte Unterscheidung von der vorigen verschieden. Denn nicht jede freiwillige Unkenntnis ist schuldbar, sondern nur die Unkenntnis dessen, was man wissen soll. In Bezug auf die Wirkungen aber, die aus der Unwissenheit sich ergeben, unterscheiden sich die freiwillige und die schuldbare Unwissenheit nicht. Die aus unserer Unwissenheit hervorgehenden Wirkungen können uns nur insofern zugeschrieben werden, als die Unwissenheit schuldbar ist.

5. Die Unwissenheit kann endlich direkt oder indirekt gewollt sein, je nachdem sie in sich absichtlich gewollt und unterhalten wird, oder nur in bewußter Vernachlässigung ihren Grund hat. In der geflissentlich gewollten Unwissenheit lebten die Gottentfremdeten, die bei Job zu Gott sprechen: „Weiche von uns, die Kenntnis deiner Wege wollen wir nicht" 1, d. h. wir wollen deine Sagungen nicht kennen, um ungestört auf der Bahn der Lafter wandeln. zu können. Die indirekt gewollte oder aus sträflicher Nachlässigkeit entstandene Unwissenheit heißt grobe Unwissenheit, wenn die Vernachlässigung eine sehr große war.

Mit der Unwissenheit verwandt ist die Unachtsamkeit und Vergessenheit. Wer etwas tut oder unterläßt, weil er im Augenblick nicht daran

1 36 21, 14.

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