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Apostolat schon aufgenommenen wie der noch aufzunehmenden Gläubigen ihrer Diöcese, nach der Vorschrift der heiligen Canones und Apostolischen Constitutionen.

Art. VIII. Die Centraldirektoren sollen alljährlich den Generaldirektor von den Orten, an denen sie das Gebetsapostolat errichtet haben, in Kenntniß seyen, und ihm die Namen der eingeschriebenen Mitglieder übersenden, damit sie in das Hauptverzeichniß des Gebetsapostolates können eingetragen werden.

Durch Reskript vom 13. Mai 1875 sind von der Verpflichtung den neuen Mitglieder einen Aufnahmeschein zu geben und deren Namen in ein Register einzutragen, ausgenommen die Missionäre, welche die Bedingungen schwer erfüllen könnten. Dafür sind sie ermächtigt irgend ein anderes äußeres Zeichen der Aufnahme anzuwenden; zum Beispiel Medaille, Skapulier des heiligsten Herzen. Dafelbe gilt für jene Ordensgenossenschaften, welche den Mitgliedern des Gebetsapostolates die Theilnahme an ihren Gebeten und guten. Werken zugestanden haben.

Dekret.

Unser Heiliger Vater Papst Leo XIII. hat in einer dem unterzeichneten Sekre tär der hl. Congregation der Bischöfe und Regularen am 24. Mai 1879 ertheilten Audienz, nachdem er die Verlesung der einzelnen Artikel angehört hatte, die vorstehenden Statuten, wie sie in gegenwärtiger Abschrift, deren Original in dem Archiv dieser hl. Congregation aufbewahrt wird, enthalten sind, jedoch unbeschadet der Jurisdiktion der Ordinarien, wie es die hl. Canones und Apostolischen Constitutionen vorschreiben, gutgeheißen und bestätigt; dadurch zugleich für jezt und alle Zukunft die Dekrete dieser hl. Congregation der Bischöfe und Regularen (in Bezug auf das Gebetsapostolat) vom 27. Juli 1866, und vom 24. Mai 1867 annullirend.

Gegeben zu Rom im Sekretariat derselben hl. Congregation der Bischöfe und Regularen am 28. Mai 1879.

Das Schriftstück trägt die Unterschrift des Kardinals Ferrieri, Präfects, und des Erzbischofs von Myra, Sekretärs.

Erklärung der vorstehenden Statuten.

Vom Tage seiner Einführung an bis jezt war das Gebetsapostolat in stetem Wachsthum begriffen und hat unter dem sichtbaren Beistande des göttlichen Herzens Jesu eine in der That große Ausbreitung gewonnen; jest tritt dasselbe, so scheint es uns, in eine neue Periode der Befestigung und des Erstarkens ein. Wie es nach Gott seine wider Alles Erwarten schnelle Ausbreitung der Großmuth des glorreichen Papstes Pius IX. verdankt, so wird dasselbe dem väterlichen Wohlwollen des jetzt ruhmreich regierenden Papstes Leo XIII. für die größere Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Organisation verbunden sein. Nachdem wir bereits im 11. Heft des 6. Jahrganges des Sendboten die verehrten Mitglieder des Gebetsapostolates in Kenntniß gesezt haben, daß Seine Heiligkeit Papst Leo XIII. das Verhältniß des Gebetsapostolates zur Erzbruderschaft des göttlichen Herzens auf das genaueste geordnet habe, theilen wir vorstehend die neuen Statuten mit, erachten es aber im Interesse der geschäßten Mitglieder, dem Wortlaute derselben einige kurze Erklärungen und Erläuterungen beizufügen.

Artikel I. enthält, was den frühern Statuten fehlte, eine Definition oder genaue Bezeichnung des Wesens des Gebetsapostolates, deren Mangel Anlaß zu mancher Streitigkeit war. Es gibt viele und verschiedenartige religiöse Vereine. Das Gebetsapostolat ist weder ein geistliches Institut, nach eine Bruderschaft oder Gesellschaft oder Congregation, es ist ein frommes Werk." Bestimmter als Artikel I. der ursprünglichen Statuten es ausdrückte, sagen diese zwei Worte, daß das Apostolat nicht den Bedingungen und Formalitäten der eigentlichen Bruderschaften unterworfen ist. Dies besagen in einfacher Weise die zwei kleinen Worte durch welche der hl. Bater diese Vereinigung als pium opus,,,ein frommes Werk" - zu bezeichnen sich würdigte.

Eben weil es ein frommes Werk" ist, können die Bruderschaften, Congre gationen, religiöse Genossenschaften, demselben sich anschließen und der besondern Privilegien und Ablässe desselben theilhaftig werden, ohne darum jene zu verlieren, die sie schon besigen.

Aber wie es unterschiedliche Vereine gibt, so gibt es auch verschiedene Arten „frommer Werke." Wie unterscheidet sich dieses besondere fromme Werk von andern ? Welches ist der dem unsrigen eigenthümliche Charakter? Worin unterscheidet es sich zum Beispiel von dem Verein für die Verbreitung des Glaubens? Die Antwort auf diese Fragen liegt in dem Namen - Apostolat des Gebetes. Was eine Sache von praktischer Bedeutung besonders kennzeichnet, ist ihr Endzweck. Unser Endzweck ist Gebet, da es aber unzählige Gebetsvereinigungen gibt, so müssen wir den Zweck unseres Gebetsvereines noch näher bestimmen. Unser besonderer Zwed ist, unsere Vereinsmitglieder zum Gebete, zu wiederholtem, unausgeseztem Gebete anzuspornen, daß sie sich mit vorzüglichem Eifer dem Gebete ergeben, aber nicht in einer mehr oder weniger selbstsüchtigen Meinung, sondern mit selbstlosem Gemüthe und ungetheiltem Herzen, sich über ihre eigenen Interessen erhebend, ihre Gebete darbringen in Vereinigung mit den Wünschen und Absichten des göttlichen Herzens, daß sie mit einem Worte gesagt, diese Wünsche und Absichten zu den ihrigen machen, und sich folglich mit dem Apostolat vereinigen, das der göttliche Erlöser im hochheiligen Sakramente des Altares übt,,,da er allzeit lebt, um für uns zu bitten." Unser ,,frommes Werk" soll die Ausbreitung des Reiches Gottes befördern durch GebetApostolat des Gebetes.

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Diese Definition zeigt in Einem, wie enge das Gebetsapostolat mit der Andacht zum heiligsten Herzen Jesu verbunden ist; sie läßt das göttliche Her Jesu als seinen Ursprung, sein Band, sein Ziel und Vorbild erscheinen. Als seinen Ursprung, weil durch die Fürbitte dieses göttlichen Herzens — wir die Gnade des Gebetes erlangen; als sein Vorbild, weil wir in Ihm das Beispiel des immerwährenden Gebetes haben wozu es uns ermahnt; als sein Band, — weil vereinigt mit jedem aus uns, es uns unter einander vereinigt; als sein Ziel, weil der Zweck den wir erreichen wollen, die Verwirklichung seiner Wünsche und Absichten ist. Wenn der Hauptzweck der Herz-Jesu-Andacht darin besteht, die Herzen der Christen durch wahre Freundschaft mit diesem göttlichen Herzen zu vereinigen und wenn die Freundschaft wesentlich in der Verschmelzung der Interressen und Wünsche besteht, dann hat das Gebetsapostolat, so wie es in diesem ersten Artikel erklärt ist, unstreitig den ersten Rang unter allen Uebungen der Andacht zum göttlichen Herzen.

Es ist ein Werk des Gebetes und des Eifers zugleich, in Wahrheit ein Apostolat für das Herz Jesu.

Artikel II. veranschaulicht die Ausdehnung des Gebetsapostolates. Für diejenigen, deren Wünsche und Absichten mit denen des Herzens Jesu sich vereinigt haben, liegt kein wahrhaft gutes Werk außerhalb der Grenzen ihrer Thätigkeit, sie müssen sich für alles Gute beeifern. Wenn es uns gelingt um das Banner Jesu Christi treue und ihm ergebene Herzen zusammenzuschaaren, so vermehren wir eben dadurch die Zahl der eifrigen Christen, die da ernstlich sich bemühen ihre Standespflichten redlich zu erfüllen, weil sie in denselben für sich den Ausdruck des göttlichen Willens erkennen und in der Ausübung derselben das wirksamste, sicherste und vollkommenste Mittel zur vollkommenen Heiligung ihrer eigenen Seelen erblicken. Das Gebet schließt die Werke der Barmherzigkeit und Liebe nicht aus, sondern fördert dieselben, wie dies alle Christen, wenn sie wollen, bezeugen können, da es den Eifer vermehrt und unermüdliche Beständigkeit unsern guten Entschlüssen verleiht.

Artikel III. zeigt die Allgemeinheit des Werkes an, indem es erklärt, daß alle Gläubigen ohne Unterschied des Alters, Geschlechtes oder Standes in das Gebetsapostolat aufgenommen werden können. Ebenso enthält er den praktischen Beweis der fortdauernden Gunst des hl. Stuhles in der wiederholten Bestätigung der dem Apostolate bisher verliehenen geistlichen Gnaden und Ablässe.

Artikel IV. bezeichnet die nothwendige und zugleich genügende Bedingung, die Jene, welche Mitglieder des Apostolates sind, zu erfüllen haben, damit sie die den Mitgliedern gewährten Ablässe gewinnen. Seit Einführung des Gebetsapostolates war die tägliche Aufopferung der Gebete, Arbeiten und Leiden nach den Absichten des göttlichen Herzens Jesu die einzige wesentliche Bedingung für die Mitglieder, die erfüllt werden mußte, auf daß sie der Vortheile des Apostolates sich erfreuten; und dieß aus drei Gründen - 1. weil diese Uebung der beste Ausdruck der vollen Hingabe unserer Gesinnungen und Interessen an diejenigen Jesu Christi ist, was das Wesen des Apostolates ausmacht; 2. weil wir darin die leichteste und vortheilhafteste Verwirklichung der theologisch festgestellten Lehre haben, daß unsere guten Werke einen um so höhern Werth erlangen, mit je reinerer und heiligerer Absicht sie gethan werden; und endlich 3. weil diese Uebung so leicht, so Gott wohlgefällig und uns so nüßlich ist, daß kein Christgläubiger, in was immer für Lebensverhältnissen er sich auch befinden mag, ohne sich zu überladen, dieselbe nicht üben könnte. Wo eifrigen Seele bereits vielfältige Andachtsübungen übernommen haben, ist das Bedenken Neue zu übernehmen gewiß angebracht; hier aber wird von den treuen Dienern des Herrn nichts Neues verlangt, sondern nur gefordert, daß fie ihren gewöhnlichen Worten und Werken eine höhere Weihe geben sollen durch die reinste Meinung. Auch kann man nicht sagen, dieß sei ein will= türlicher Eingriff in schon bestehende Pflichten oder in früher gemachte Gebets= meinungen, da doch gewiß jede nur mögliche gute Meinung naturgemäß in der alles einschließenden Meinung einbe griffen ist, die Interessen Jesu Christi zu befördern, da ja jede Absicht die nicht die Ehre des göttlichen Herzens zum Gegenstande hat, eben darum auch keine gute Meinung ist.

Doch gerade die Einfachheit dieser Uebung rief ein Bedenken hervor, man

konnte fragen, wie denn eine, ihrem Wesen nach rein innerliche Ucbung das Bindemittel eines nach außenhin wirkenden, sichtbaren Vereines sein könne. Dieß Bedenken heben die neuen Statuten, indem sie diese innerliche Aufopferung der Gebete, Arbeiten und Leiden an eine äußerliche Uebung knüpfen, (die jedoch den Mitgliedern keine neue Verpflichtung, die sie beschweren könnte, auferlegt) an das Morgengebet. Das Morgengebet, d. h. die Aufopferung des Tages an Gott schon bei seinem Beginne, obschon nicht strenge geboten, ist doch bei allen, die sich den Dienst Gottes angelegen sein lassen, eine so allgemeine Uebung, daß gewiß Niemand, der es für der Mühe werth erachtet sich dem frommen Werk" des Gebetsapostolates anzuschließen, dieselbe unterlassen wird. Indem nun der 4. Artikel besagt, man solle die tägliche Aufopferung eben mit dem Morgengebete verbinden, gibt es dieser innerlichen Aufopferung eine äußerliche Gestalt, verleiht zugleich diesem Gebet einen neuen Grad der Wirksamkeit zur Heiligung, und allen Handlungen des Tages eine größere Weihe, ein wahrhaft apostolisches Gepräge.

Das ist alles was der Verein des Gebetsapostolates von seinen Mitgliedern verlangt. Aber die Erfahrung zeigt, daß Viele doch mehr thun wollen. Wir möchten die Mitglieder des Apostolates in drei Klassen eintheilen.

Zur ersten Klasse rechnen wir jene Mitglieder des Apostolates, welche sich damit begnügen die Vorschrift, die tägliche Aufopferung vorzunehmen, (die zwar auch noch ohne Sünde, jedoch nicht ohne den Verlust der Ablässe und Privilegien des Gebetsapostolates unterlassen werden kann) zu erfüllen. Zur zweiten Klasse zählen wir jene mehr eifrigen Mitglieder, die sich bemühen, neben der Vorschrift auch der Empfehlung, täglich ein Gesäßlein des Rosenkranzes nach der jeden Monat angezeigten Generalintention zu beten, nachzukommen, sich bestreben, und die sich zu diesem Ende in Gruppen von je 15 Personen zusammen thun, und so täglich den ganzen Rosenkranz mit seinen 15 Geheimnissen abbeten. Wir möchten diese letteren als die thätigen Mitglieder, als die auserwählte Schaar unferer großen Gebetsarmee bezeichnen, während wir jene andern, die einzig nur die innerliche Aufopferung machen, der Reserve vergleichen. Zur dritten Klasse dann gehören jene Mitglieder, die von ganz vorzüglichem hl. Eifer für die Ehre des göttlichen Herzens beseelt, sich zusammenschaaren, um neben der täglichen Aufopferung und dem Gesäßlein des Rosenkranzes wöchentlich oder monatlich die hl. Sühnungskommunion zu empfangen. Die Mitglieder können, ohne daß sie dazu einer besondern Erlaubniß bedürfen, sich in Gruppen von 7 oder mehr Personen gruppiren, zum Zwecke des wöchentlichen Empfanges der Sühnungskommunion, oder von 30 Personen für die monatliche Sühnungskommunion, so daß an jedem Tag der Woche oder des Monats eine Person aus der respectiven Gruppe die hl. Sühnungskommunion empfängt. Eine andere Weise die hl. Sühnungskommunion zu emfangen, ist noch leichter. Jeder Lokal- oder Pfarrdirektor des Gebetsapostolat hat nämlich die Vollmacht einen Tag in jedem Monat, gewöhnlich einen Sonn: oder oder Festtag, zum gemeinschaftlichen Empfang der hl. Sühnungskommunion für fämmtliche Mitglieder des Gebetsapostolates seiner Gemeinde zu bestimmen. Mit dieser Uebung ist ebenfalls ein vollkommener Ablaß verbunden. Diese 3. Abtheilung findet im 2. Artikel der Statuten ihre Anerkennung, da derselbe unter den hl. Uebungen deren sich die Mitglieder befleißen sollen, insbesondere die oftmalige Kommnnion, erwähnt.

Artikel V. erklärt: über den oben angeführten drei Klassen der Mitglieder, stehen die Beförderer und Beförderinnen unseres hl. Werkes, gleichsam der Generalstab unseres hl. Bundes. Jene Mitglieder, welche willens und im Stande sind an der Verbreitung des Gebetsapostolates zu arbeiten, können von ihrem Lokaldirektor, nach vorhergegangener Prüfung ihrer Befähigung für dieses Amt, mittels eines Diplomas als seine bevollmächtigten Gehülfen in der Verwaltung und Ausbreitung des Gebetsapostolates ernannt werden.

Artikel VI., VII. und VIII. handeln von der äußeren Einrichtung und Leitung des Gebetsapostolates. An der Spite desselben steht ein Generaldirektor, ernannt mit Bewilligung des hl. Stuhles durch den General der Gesellschaft Jesu. (Artikel VI.)

Er wird in der Erfüllung seiner Pflichten unterstützt durch Centraldirektoren, welche er mit Bewilligung der respektiven Ordinarien (Bischöfe) einsetzt und welche die Interessen des Vereins in einem ganzen Lande wahrnehmen und Diöcesandirektoren, welche die Leitung desselben in den einzelnen Diöcesen haben. (Art. VII.) Diese Centralvorsteher, können mit Gutheißung der Diöcesanbischöfe, in dem ihrer Obforge zugewiesenen Bezirke Unterabtheilungen errichten, denen sie Lokaldirektoren vorsezten. (Artikel VIII.) Ferner schreiben die neuen Statuten vor, daß in Zukunft, die Lokaldirektoren, entweder selbst oder durch die Centraldirektoren, ein Mal im Jahre dem Generaldirektor Kenntniß geben von den Orten, an welchen sie im Laufe des Jahres das Gebetsapostolat errichtet haben, weiters, daß sie die Namen der dem Apostolat beitretenden Mitglieder behufs Eintragung in den Vereinskatalog an die Generaldirektion, 22, Rue des Fleurs, Toulouse, France, einsenden. Diese einmalige Einsendung genügt, wie wir jetzt bestätigen können, um der doppelten Anforderung, welche der hl. Vater stellt, nämlich alle Namen, sowohl in das Verzeichniß des Gebetsapostolates, als auch in das der Erzbruderschaft vom heiligsten Herzen Jesu einzutragen, zu entsprechen.

Dem, was wir bereits im 11. Heft, 6. Jahrgang des Sendboten, über das Verhältniß des Gebetsapostolates zur Erzbruderschaft des heiligsten Herzens Jesu gesagt haben, fügen wir hier noch Folgendes hinzu:

1. Der Verein des Gebetsapostolates ist nicht schon an und für sich mit der Erzbruderschaft des göttlichen Herzens Jesu verbunden.

2. Die Mitglieder des Gebetsapostolates können daher sich aller Ablässe und geistlichen Vortheile desselben erfreuen, unabhängig von seiner Vereinigung mit der Erzbruderschaft des heiligsten Herzens Jesu, d. h. ohne daß sie der Erzbruder= schaft angehören.

3. Seit dem 7. Juni 1879 genügt es nicht mehr Mitglied des Gebetsapostolates zu sein, um auch zugleich der Erzbruderschaft des göttlichen Herzens Jesu anzugehören, sondern es bedarf einer speciellen Aufnahme in die Erzbruderschaft. Das Aufnahme-Diploma in die Erzbruderschaft des heiligsten Herzens besorgt der Central-oder auch der Diöcesan-Direktor des Gebetsapostolates, jedoch nicht gratis, sondern gegen Einsendung eines Dollars, der zur Deckung der bedeutenden Ausgaben besagter Erzbruderschaft verwendet wird.

4. Durch besondere Begünstigung seitens Seiner Heiligkeit, Papst Leo XIII. genießen alle Mitglieder des Gebetsapostolates, die vor dem 7. Juni 1879 aufge

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