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zu den Urrechten. Ein unbeschränktes Recht kann Niemand besitzen. Welche
Begründung der Talmud für das Eigenthumsrecht angibt

.........

Denk- und Sprechfreiheit ist ein Urrecht. Die Sprechfreiheit kann
wohl durch Gesetze beschränkt, aber nicht im Vorhinein gehemmt werden..
Die äussern Eigenthumsrechte entstehen in der Regel zweiseitig, aber
sachliche können auch einseitig entstehen

Die Besitznahme zur Erwerbung des Eigenthumsrechtes muss durch
ein Zeichen geschehen.

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Die Production begründet das Eigenthumsrecht, und der phisische Be-
sitz begründet dessen Vermuthung; was phisischer Besitz ist; wenn Produc-
tion und Stoff verschiedenen Eigenthümern gehört, wer Eigenthümer bleibt 10
Ueber Gesammt-Eigenthümer, welche disponibel sind, und welche
nicht; und dass oft bei einem Gesammteigenthum die Eigenthümer kein grös-
seres Benutzungsrecht haben, als jeder Andere

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Das Zugewachsene ist Eigenthum des Eigenthümers der Hauptsache ;
Ausnahme hievon......

Der Tod hebt alle Rechte auf, daher könnte rechtlich für die Zeit
nach dem Tode nichts verfügt werden; das Erbrecht erfliesst nicht aus dem
Naturrechte.

....................................................................................

Rechte können sowohl verlassen, als überlassen werden, aber eine
blosse Nichtaussübung ist kein Beweis der Verlassung, und ein Zusehen der
Gebrauchmachung eines Andern, kein Beweis der Ueberlassung, daher gibt
es keine eigentliche Verjährung und Ersitzung

............
.......

Wie ein Vertrag entstehet, dieser kann sowohl einen als auch beide
Paciscenten berechtigen oder verpflichten, kann positiv oder negativ geschlos-
sen werden. Wenn ein Verbalvertrag Giltigkeit hat, und über Vertrag auf
eine zukünftige Zeit lautend.....

.......

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Wann ein Collectivvertrag bindende Kraft hat, und wann nicht, und
dass überhaupt ein Vertrag nur dann bindend ist, wenn er ganz ratihabirt ist 16
Die Willensmeinung wird nicht vorausgesetzt. Mangel an Vernunft,
Irrthum, Zwang und Unbestimmtheit heben die Giltigkeit des Vertrages auf.
Wenn doch eine Willensmeinung vorausgesetzt wird, oder Eigenthumsrechte
durch Stillschweigen entstehen. Wenn ein erzwungener Vertrag Giltigkeit
hat, und welche Wirkung Betrug oder Furcht auf die Giltigkeit der Ver-
träge hat

Wenn die Bestimmungen des Vertrages nicht möglich oder nicht er-
laubt sind zu vollziehen, hat er keine Giltigkeit. Ueber Verträge durch dritte
Personen geschlossen. Ein Eingeständniss bildet einen Uebertragungsvertrag,
Rechtsgrund dafür

Das Zwangsrecht ist ein dreifaches, zuvorkommend, herstellend und
wiedervergeltend, und nähere Erläuterung dieser drei Zwangsrechte, und
dass die Wiedervergeltung abtretbar ist, daher blos eine Entschädigung be-
gründet, die Tödtung des Mörders ist nicht Wiedervergeltung, sondern noth-
wendiges Zuvorkommensrecht

Ueber Nothwendigkeit einer Strafe wegen begangener Schuld, sie ist

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nämlich eine Sühne des Rechtes, und kann selbst vom König nicht erlassen
werden. Die Oeffentlichkeit der Strafe ist zur Abschreckung und Besserung 20
Bestrafung kann nur an einem Zurechnungsfähigen vollzogen werden,

und auch nur an dem, der die Gerechtigkeit verletzt hat. Ueber Züchtigung
der Unzurechnungsfähigen

Nur wenn Absicht mit der Schuld verbunden ist, kann Strafe erfolgen,

und muss die Strafe nach der Grösse der Schuld bemessen werden, wobei

vier Grundsätze zu beachten sind. Eine Rücksichtsnahme, ob die Bestrafung

auch andere Personen mitleiden, ist nicht gestattlich

Die Einsetzung von Richtern zur Bestrafung der Schuldigen und zur

Bemessung des Grades der Strafe ist Pflicht der Gesellschaft. Dem Richter
ist hinsichtlich der Strafbestimmung kein Spielraum zu überlassen, wohl aber
hinsichtlich der Erforschung der Schuld

Der Staat, als juridische Gesellschaft, muss eine Regierung einsetzen,
welcher Folge zu leisten Rechtspflicht ist. Ebenso die Bezahlung von Steuer.
Welche Regierungs-Verordnungen Gesetzeskraft haben, und welche

nicht......

Der Wohnplatz der juridischen Gesellschaft wird als Eigenthum des

Staates gedacht. Die Zahl der Gesellschaft ist nicht zu bestimmen. Der Staat

hat kein Recht Religionsgenossenschaften zu beschränken, wenn die Reli-

gion nichts Staatsgefährliches enthält .............

Welche Würde der Ohrigkeit eines Staats zukommt; ihr ist jedes

Staatsmitglied Ehrfurcht und Gehorsam schuldig. Ob auch ein Weib zur Re-

gierung fähig sei? Wie der Talmud einen König betrachtet..........

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Welche Rechte der höchsten Gewalt im Staate zukommen; u. z. der

Oberaufsicht, welche aber nicht in eine Inquisition ausarten darf; die Ge-

setzverbesserung und Auslegung; der Entscheidung und Bestrafung. Unter-

schied zwischen Civil- und Strafsachen; und endlich der Vollziehung des

Gesetzes.....

Ueber Leben und Tod stehet der Staatsgewalt kein Recht zu, sondern
Todesstrafe kann nur vom Gerichte ausgesprochen werden. Ausnahme hie-
von ist, wenn das Staatsoberhaupt gewissermassen als Bluträcher auftritt.
Das Todesurtheil des Gerichtes kann keine Gewalt mildern

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Kriegesdienste und Steuer aufzulegen ist ein Recht der Staatsgewalt,

aber sie darf keinen Unterschied zwischen den Staatsmitgliedern machen... 31

Das Oberhaupt des Staates kann seine Würde nicht vergeben; Belei-
digungen kann er sogar mit dem Tode bestrafen, hat aber auch das Recht zu
begnadigen. Wodurch gerechtfertigt erscheint, dass Isebel den Nabot wegen

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Die Erhaltung und Erziehung der Kinder ist Pflicht des Vaters, daher
kommen ihm alle hierauf bezughabende Rechte zu. Er muss seinen Sohn
einen Erwerb lernen lassen. Warum der Mutter solche Pflicht nicht obliegt.
Der Vater ist auch Vormund seiner Kinder, und erlöschen alle väterlichen
Rechte mit der Mündigkeit der Kinder; die Nutzungen des Vermögens des
Kindes kann der Vater zur Erziehung verwenden, aber die Ernährung darf
er sich nicht bezahlen lassen

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.............

Ohne Vertrag ist rechtlich kein Dienstverhältniss möglich, und alle
Rechte und Pflichten aus einem Dienstverhältniss bestimmt sowohl der Ver-
rag als der Gebrauch. Zur Ausübung eines Unrechtes kann kein Dienstver-
hältniss verpflichten, wohl aber zur Unterlassung mancher Tugendpflicht.
Rechtsfrage hierüber.

..............

Das Haus ist das Reich der Familie, welches Niemand entweihen darf,
selbst das Gericht nicht so leicht.

Die Glaubenslehren sind unauflös- aber nicht erzwingbar, die Glaubens-
handlungen sind erzwing- und unauflösbar, aber nicht unabänderlich. Die
13 Glaubenslehren, wie der 13, Glaubensartikel zu verstehen sei. Ueber
Suspension von Glaubenshandlungen, und Kirchenstrafen

...............

Die jüdische Kirche bestimmt die Gelehrsamkeit als den Gradmesser
zur Würde; Die Kirchenvorstände sind wählbar und von einander, in der
Regel, unabhängig. Die Priester nach der Geburt, werden vom jüd. Kirchen-
rechte nicht sehr bevorzugt. Grausame Aussprüche über Idioten. Wie ver-
werflich es ist sich gewaltsam als Rabbiner einsetzen zu lassen, oder sich eine
solche Stelle zu erkaufen

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Weder Zwang noch Ueberredung zum Beitritte gestattet die jüd. Kirche.
Sie kennt auch keine Ausstossung und lässt keine Lossagung gelten. Ueber
Kirchenstrafen; welche Sünder von der Kirche sie sogar als vogelfrei erklärt
werden, Ursache u. Vertheidigung des Talmuds, wegen dieser harten Aussprüche 46
Das Eigenthum der Kirche ist theils veräusserlich, theils unveräusser-
lich, Letzteres ist solches, welches zum heiligen Dienste verwendet wird.
Kircheneigenthum kann niemals herrenlos werden. Die Kirche erwirbt ein
Geschenk durch das blosse Wort des Gebers, aber in allen übrigen Eigen-
thumsrechten ist die Kirche ganz so, wie jedes Individuum zu behandeln.
Die Kirchenbeamten werden nicht von der Kirche, sondern von den Gemein-
den besoldet. Vortheil dieser Norm

Wenn Kirche und Staat identisch ist, können Götzendiener nicht ge-
duldet, und andere Religionsgenossen zum Staatsdienst nicht zugelassen wer-
den. Es ist aber hinsichtlich des Recht- und Tugendgesetzes nicht der ge-
ringste Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden, wenn diese nur nicht
Götzendiener sind....................

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