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so prägnant, nämlich als vernünftige Wesen von absolut bösem Willen, sind sie im Talmud nicht dargestellt. Krug sagt: Wenn man nicht nach dem manichäischen Dualismus zwei unendliche im ewigen Widerstreite des Guten und Bösen begriffene Wesen annehmen wollte, so müssen auch die Teufel als endliche (sterbliche) Wesen gedacht werden." Und wirklich heisst es im Talmud: „Die Schedim essen wie Menschen, vermehren sich wie Menschen und sterben wie Menschen. (Chagiga 16 a). Es wird sogar von einem recht gutmüthigen Dämon dieser Gattung, Josef Scheda" genannt, im Talmud erzählt. Der König der Schedim ist nicht Satan, sondern Aschmodai, welcher als ein recht gemüthliches Weser geschildert wird. Uebrigens influirt der talmudische Teufelsglaube weder auf irgend eine Glaubensmeinung, noch auf irgend einen Glaubenssatz, er ist ein einfaches Phantasienspiel. Der einzige Satan, als angenommener Ankläger, hat durch die Kabbala Eingang gefunden in das Gebiet der Gebete, und der Synagogal-Gebräuche, als z. B. das Nichtschoferblasen am Rüsttage des Rosch Haschana, um dadurch Satan zu verwirren, und dient zu nichts als zu beweisen, dass die damalige Anschauungsweise auch auf die Talmudisten eingewirkt hat.

Krug citirt den Hamb. Corresp. vom 4. November 1817, wo berichtet wird: „Am 14. October 1817 ist in England der Teufel, in Gestalt eines schwarzen Schweines, förmlich todtgeschlagen, aufgehängt und verbrannt werden." (Vergleich Juma 69, b. einen ähnlichen Bericht, welcher aber wenigstens eine poetische Parabel bildet, dass ohne Leidenschaft die Welt nicht bestehen würde. Und der Hang zum Götzendienst wird dort als ein Löwe aus Feuer, mit einem dammensprüheeden Rachen geschildert, ein echt dichterisches Bild, was treffend die Unduldsamkeit des eifrigen Götzendienstes porträtirt, welcher alle Andersdenkende mit Feuer und Flammen vertilgen möchte, wie z. B. der Maccabäerkrieg zeigt). Ist es dann noch zu verwundern, dass die Talmudisten vor achtzehnhundert Jahren, an Schedim geglaubt haben? Aber dieser Glaube war so unschuldig, dass sie sogar Teufelbeschwörung nicht um sie von Besessenen auszutreiben, denn von diesem weis der Talmud gar nichts, sondern um sich mit ihnen zu besprechen u. dgl. - erlauben

(Siehe Jore Deah 189, 16), weil ihr Teufel etwas ganz andres war, als der Teufel der spätern Zeit, und sogar ihr Satan konnte bei seinen Handlungen gute Absichten für Israel haben (Siehe B. Bathra 16, a). R. Lakisch (daselbst) spricht aber die richtige Ansicht aus: „die böse (sinnliche) Begier ist der Satan und zugleich der Todesengel." Sonach ist kein Satan ausser, sondern in uns, welcher auch zugleich bei Uebermass der Sinnlichkeit den Menschen tödtet. — R. Lakisch scheint überhaupt erleuchtete Ansichten gehabt zu haben; so sagt er (Abode Sara 3, b.): "Es gibt für die Zukunft kein Gehinom, sondern Gott wird hervorziehen die Sonne aus ihrer Hülle" die Sonne der Erleuchtung, welche in diesem Leben durch die Hülle des Körpers verdunkelt ist die Frommen werden durch sie geheilt sein" selig leben in dem frohen Bewusstsein des gethanenen Guten — und die Frevler werden durch sie gerichtet sein"

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Unruhe

fühlen, durch das vollständig erlangte Bewusstsein habender Schuld.

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S. 12.

Verdienst und Schuld in moralischer Beziehung, lassen sich nicht übertragen, daher kann weder fremdes Verdienst noch fremde Schuld als zurechnungsfähig betrachtet werden.

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Erläuterung. Eltern sollen nicht getödtet werden, ob der Kinder, und Kinder sollen nicht getödtet werden, ob der Eltern; Jedweder soll bloss für seine Sünde getödtet werden“ (5. B. M. 24, 16). Juridisch genommen ist dieses sich von selbst verstehend, die That kann doch nur dem imputirt werden, der sie begangen hat. Doch im praktischen Leben geniessen die Kinder tugendhafter Eltern, da bei ihnen eine bessere Erziehung und gute Beispiele, die sie im Elternhause vor Augen hatten, vorausgesetzt wird, Bevorzugung, Zutrauen u. s. w., welche zum Theil ihnen als Anerkennung des elterlichen Verdienstes gewährt werden; und umgekehrt werden Kinder schlechter Eltern, wegen eines gewissen Misstrauens in Betreff ihrer Erziehung und des bösen Beispiels, das sie im Elternhause gehabt haben dürften, zurückgesetzt, und oft sogar gemieden; darum spricht die heil. Schrift: Gott sucht heim das Vergehen der Eltern an den Kin

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dern" (2. B. M. 20, 5). Weil aber dieses im gewöhnlichen Leben allerdings sich so verhält, aber den Gesetzen der Tugendlehre widerspricht, indem was die Rechtslehre über Zurechnung festsetzt, auch die Tugendlehre anerkennt, so scheint dieser mosaische Ausspruch nicht moralisch begründet; und an einer Stelle sagt darum der Talmud - mit bemerkenswerther Kühnheit: -, Vier Aussprüche that Mose, welche von andern Propheten aufgehoben wurden. Mose sagte: „Gott sucht heim die Sünden der Eltern an den Kindern," Jecheskel (Ezechiel 18, 20) aber hat ihm widersprochen. „Die Person, die gesündigt hat, die stirbt! Der Sohn büsst nicht für den Vater und der Vater büsst nicht für die Sünde des Sohnes. Die Gerechtigkeit des Gerechten kommt ihm anheim und der Frevel des Frevlers kommt über ihn" (Mackoth 24, a). An einer andern Stelle aber sagt der Talmud: "Moses meint, wenn die Kinder dieselben Sünden begehen, welche die Eltern begangen haben" (Sanhedrin 27, b.), d. h. die Kinder böser Eltern büssen nur die eignen Frevel; aber weil sie schwerlich diese Frevel begangen hätten, wenn sie dieselben nicht hätten von den Eltern begehen sehen, so leiden sie doch für die Sünden der Eltern.

Eine Parabel des Midrasch (Jalkot p. Beracha) besagt, „dass Sebulun mit Isaschar einen Vertrag geschlossen habe, dieser soll lehren, jener den Lebenserwerb besorgen und den Gewinn mit ihm theilen, dagegen soll dem Sebulun wieder die Hälfte des göttlichen Lohnes für das Verdienst Isaschar zu Theil werden." Ferner lautet eine Erzählung des Talmuds (Sota 21, a): „Hillel war arm, und trotz seiner Armuth bildete er sich zum grossen Lehrer; sein Bruder Schebna aber machte Geschäfte und wurde reich; da sprach dieser: Ich gebe dir die Hälfte meines erworbenen Reichthums, gib du mir dafür die Hälfte deines erworbenen Lohnes. Da rief eine himmlische Stimme: Gäbe der Mensch sein ganzes Vermögen her, so kann er die Liebe doch nicht erkaufen." Diese beiden Stellen geben zu folgendem Schlusse Veranlassung: Man kann einen Vertrag machen, sich von Jemanden unterstützen zu lassen, um ohne Sorgen der Gelehrsamkeit sich widmen zu können, und diesem dafür die Hälfte des göttlichen Lohnes zuweisen; hat man aber bereits mit der Gelehrsamkeit sich beschäftigt, so kann man den bereits erworbenen Lohn nicht mehr verkaufen" (Jora Deah 246, 1). Setzt man statt „göttlichen Lohn“

„moralisches Verdienst", welches im Grunde identisch ist, so wird dieser Schluss ganz folgerichtig. Der Andre verhilft ihm zur Ausübung der guten That, ohne dessen Mitwirkung hätte er sie entweder gar nicht, oder wenigstens nicht so vollziehen können, ganz natürlich, dass dem Andern die Hälfte des moralischen Verdienstes zukommt. Ist aber die gute That einmal realisirt, und der andre will dann das moralische Verdienst kaufen, so gilt der Grundsatz: Weder moralisches Verdienst, noch moralische Schuld, lassen sich übertragen."

S. 13.

Die sittliche Urtheilskraft, die der Mensch besitzt, soll oft angewendet werden, die eignen Handlungen zu richten. Bei allen Handlungen soll der Mensch das Bewusstsein haben, dass auch ein höherer Richter sie siehet: doch können beide Moralmittel nicht als untrüglich angesehen werden.

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Erläuterung. Es wäre wohl für den Menschen besser nicht geboren zu sein, da er aber einmal auf der Welt ist, so soll er oft seine Handlungen untersuchen" (Erubin 13, b.). „Jede Nacht soll der Mensch seine, während des verflossenen Tages verübten Handlungen, untersuchen" (Magen Abraham zu O. Ch. 239, Scholie 7).

Je öfter man sein Gewissen hört, d. h. von seiner Urtheilskraft Gebrauch macht, eine desto grössere Fertigkeit erlangt man im Sich-selbst-richten, und folglich auch in der Ausübung des Guten und der Vermeidung des Bösen. Auch dient die oftmalige Selbstbeurtheilung dazu, dass man zu jeder Zeit vorbereitet bleibt, vor seinen himmlischen Richter zu erscheinen." Die Schüler fragten R. Elieser: "Was soll das heissen: Thue Busse einen Tag bevor du stirbst," wie kann denn der Mensch seinen Todestag vorauswissen? Um so mehr, sprach der Rabbi, muss er alle Tage Busse thun, denn vielleicht stirbt er morgen" (Schabboth 153 a), daher sagt Maim.: „Zu jeder Zeit soll der Mensch sich ansehen, als wäre seine Todesstunde schon da, und darum zu jeder Zeit Busse thun" (H. Teschuba 7, 2).

Doch welches ist das Gesetz, unter welches die sittliche Urtheilskraft alle vom Willen abhängenden Handlungen subsummiren soll, um zu bestimmen, ob sie diesem entsprechen oder nicht? Die Philosophen sagen: Das Gesetz, welches die praktische Vernunft aufstellt. Dem Talmud aber ist nur Gott Gesetzgeber, und zugleich äusserer Richter; und dieser Richter soll dem Menschen stets gegenwärtig sein. „Fürchtet Gott, wie ihr Menschen fürchtet, sprach R. Jochanna zu seinen Jüngern. Wie, sagten diese, nicht mehr? Da antwortete der Rabbi: Scheuet ihr euch nicht Böses zu thun in Gegenwart anderer Menschen? Habt daher auch vor der Gegenwart Gottes immer Scheu" (Berachoth 28, b). Die spätern Rabbiner sagen: Es stehet geschrieben: „Ich stelle Gott mir gegenwärtig immerdar" (Psalm 16, 8); das ist ein stark zu beherzigender Grundsatz. Des Menschen Verhalten, Bewegungen, Verrichtungen, wenn er allein zu Hause ist, sind nicht gleich seinen Bewegungen und Verrichtungen in Gegenwart eines grossen Königs; sein Sprechen mit seinen Hausleuten und Verwandten, ist nicht gleich als es sein würde, wenn ein grosser König gegenwärtig wäre; überlegt nun der Mensch, dass der allerhöchste König, der Heilige, gelobt sei er, dessen Herrlichkeit die ganze Erde füllt, über ihm stehe und seine Thaten schaue, so muss Ehrfurcht und Demuth bewirken, dass er sich zu sündigen schäme" (Orach Chajim 1, 1)." Beherzige drei Dinge, und du fällst nie der Sünde heim. Erkenne was über dir ist. Ein allsehendes Auge, ein allhörendes Ohr, und ein genaues Verzeichniss deiner Handlungen" (Aboth 2, 1).

Aber untrüglich sind beide Mittel nicht. (S. §. 1 Erläu terung); es kann sich Mancher das zum Verdienst anrechnen, was ein Verschulden ist, z. B. um Gott gefällig zu sein, andersdenkende Menschen verfolgen, oder mit Gewalt zu bekehren suchen. Um richtig zu urtheilen, ob die Handlungen dem Gesetze gemäss sind, oder besser, um richtig nach dem Gesetze zu handeln, muss man das Gesetz genau kennen: und darum legt der Talmud einen so hohen, ja den höchsten Werth, auf die genaue Erforschung des Gesetzes. „Das Lernen des Gesetzes hat einen höhern Werth als alle früher angeführten Gebote" (Peah 1, 1). Der Talmud gestehet zwar, dass das Lernen des Gesetzes nur Mittel, aber nicht Zweck ist; „das Lernen ist nicht die Haupt

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