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meinen nützlich werden, so darf er sich nicht trennen, sondern muss mitleiden, und mit den Uebrigen der Gefahr sich aussetzen" (Magen Abraham zu O. Ch. 574, Scholio 6). Der Mensch ist ein Theil und die Pflichten fürs Ganze sind höher als für einzelne Theile, also auch höher als die Selbstpflichten. So hat Jonathan von David gerühmt: „Er trug sein Leben in seiner Hand und schlug die Philister" (1 Samuel 19, 5), d. h. er hat für die Nation sich selbst in Lebensgefahr gebracht.

Wir haben zwar (2.) gesehen, dass sich selbst viele nicht retten dürfen mit dem Leben eines Einzelnen; aber Viele sind nicht ein Ganzes, sondern nur mehrere Theile eines Ganzen. Was ein Ganzes heisst, bestimmt sich selbst, nämlich was von der Vernunft als ein Ganzes gedacht wird. Gemeinde, Nation, Vaterland u. s. w.

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Hinsichtlich der Tugend hat jeder Mensch Freiheit des Willens, d. h. das Vermögen nach Selbstbestimmung zu handeln; der Entwickelung dieses moralischen Vermögens stehen manche Hindernisse entgegen, es bildet daher eben ein Gesetz der Tugendlehre, diese Hindernisse bei sich und bei Andern möglichst zu entfernen zu suchen.

Erläuterung. Ohne den Glauben an Willensfreiheit lässt sich kein Streben nach Tugend denken, es sagt daher Krug sehr wahr: „Das erste Wort, was die Asketik zu dem Candidaten der Tugend spricht, ist der Zuruf: Glaube an die Freiheit deines Willens, d. h. an die Möglichkeit der Tugend" (Siehe auch §. 7 Erläuterung). Der Talmud sagt sinnig: „Nur der ist ein freier Mensch, der sich hält an die Lehre" (Aboth 6, 2); denn die Forderungen des Naturtriebes stehen unter dem Gesetze der Naturnothwendigkeit, eben so die des Verstandes, als den persönlichen Nutzen berücksichtigend; befolgt nun der Mensch nur ausschliesslich das, was sie heischen, so hat er nicht als freies Wesen gehandelt, denn das Wollen war Naturgesetz, und daher sind blos die Handlungen der Tugend freiwillige Handlungen zu nennen.

Die Stellen im Talmud, welche dahin lauten, die Hindernisse, die der Tugend entgegenstehen, zu entfernen, als: „Schaffe das Böse hinweg und es werden keine Sünder mehr sein" u. dgl. sind unzählig, und es ist gar nicht nöthig sie anzuführen.

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Die bekannte Frage der Philosophen, ob die Tugend lehr- und lernbar sei? und die Antwort: die ursprüngliche Bedingung der Tugend, das Tugendgesetz in mir, ist nicht lehr- und nicht lernbar, wohl aber die Entwickelung, die Entfernung der Unwissenheit und der andern Hindernisse, stellt der Talmud durch eine sinnvolle Parabel dar: „Dem Kinde im Mutterleibe wird lehrt die ganze Tora, sobald es aber das Licht der Welt erblickt, kommt ein Engel und schlägt (sie) ihn auf den Mund, und da hat er alles, was er gelernt, vergessen (Nidda 30, b).“ Die eigentlichen Tugend- und Gerechtigkeitslehren, sind dem Menschen, so zu sagen in das Herz geschrieben, also dem Kinde im Mutterleibe gelehrt; aber so es zur Welt kommt, hat es alles vergessen, und es muss alles wieder durch Belehrung zum Bewusstsein gebracht, d h. entwikelt werden. Weil man aber ohne Sprache weder lehren, noch lernen, noch denken, d. h. richtig denken kann, so ist gewissermassen die Lehre, welche im Mutterleibe in das Innere geschrieben wurde, bei der Geburt auf den Mund geschlagen (gedrückt), und der Mund (d. h. die Sprache) besitzt nun alle Anlagen und Fähigkeiten zur Entwickelung der Lehre.

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Die nächsten Hindernisse der Tugend sind: 1. Mangel oder Fehlerhaftigkeit der Erkenntniss und der religiösen Denkart. 2. Uebergewicht des physischen über das moralische Gefühl und 3. die Ueberschätzung der eigenen Tugenden und die Nachsicht für eigene Vergehen. Es muss daher der Mensch 1. seine Erkenntniss vervollkommnen; 2. dem moralischen Gefühl stets das Uebergewicht zu verschaffen suchen; und 3. sich selbst oft mit aller Strenge prüfen und richten.

Erläuterung. 1. Ueber die Wichtigkeit zur Vervollkommnung des Geistes d. h. der Erkenntniss und der Denkart siehe §. 13. Erläuterung. Nur darf das wissenschaftliche Streben nicht zur blossen herzlosen Speculation gemacht werden. „Lernen

um zu thun“ ist das Sprichwort des Talmud (§. 13. Erläuterung); denn bleibt die Gelehrsamkeit blosse Speculation, so hat sie im Menschen keinen andern Werth, als die Bücher, welche ungelesen im Kasten stehen. Man verlangte von einem Rabbi eine Trauerrede auf den Tod eines Gelehrten zu halten; was soll ich über ihn sagen? sprach er, ein grosses Behältniss voll von Büchern ist zu Grunde gegangen" (Megila 28, b). „Als R. Saphra starb, wollten die Gelehrten ihn nicht betrauern, weil, sprachen sie, wir nichts von ihm gelernt haben" d. h. seine Gelehrsamkeit hat der Welt nichts genüzt (Moëd Katon 25 a. Siehe auch Sipht Kohn zu J. D. 340, Scholie 16).

2. „Stets soll der Mensch streben der guten Begierde die Obergewalt zu verschaffen über die böse Begierde“ (Berachoth 5, a. Siehe §§. 6. 9 und 11. Erläuterung).

3. Den Nebenmenschen soll man mit Milde beurtheilen (§. 10), seine eigenen Handlungen oft prüfen (§. 13); aber auch mit Strenge prüfen, damit man nicht den Splitter in des Nachbars Auge sehe, aber den Balken in dem eignen Auge übersehe. (Ein Satz in Math. nachgebildet dem talmudischen. B. Batra 15, b). „Sagt auch die ganze Welt von dir: du seiest ein frommer Mann, in deinen eigenen Augen sollst du dich stets für einen Sünder halten" (Nidda 30, b); daher muss Tadelsucht wie blinde Eigenliebe entfernt werden.

Hieher gehört auch eine sehr wichtige Klausel, welche bereits die alten Asketiker einschärften. Quod dubitas ne feceris," welche auch im Talmud ihre Vertretung hat. „In zweifelhaften Fällen muss man sich nach der erschwerenden Seite hinneigen." Denn die Achtung gegen das Gesetz bringt es nothwendig mit sich, das zu lassen wovon man nicht gewiss überzeugt ist, dass es gut, oder wenigstens erlaubt sei, und wieder das zu thun, welches entweder gut, oder wenigstens sicher erlaubt, das Unterlassen aber, vielleicht sündhaft sei." Wenn zwei Menschen einem Dritten Geld in Verwahrung geben, u. z. der Eine 100 fl. der Andere 200 fl., später aber könnte keiner von allen dreien sich mit voller Gewissheit erinnern, wem die 100 fl. und wem die

200 fl. gehören, sondern jeder der beiden Verwahrungsgeber sagt: ich glaube die 200 fl. gehören mir; so braucht der Aufbewahrer, nach juridischem Gesetze, beiden nicht mehr als 300 fl. zu geben. (Denn juridisch gilt die Regel: Eines Zweifels wegen kann der Possession nichts entzogen werden). Will er aber dem Himmel genüge thund. h. gewissenhaft dem Tugendgesetz gemäss handeln so muss er einem Jeden von Beiden 200 fl. geben" (Choschen Hamischpat 300, 1. Siehe auch B. Meziah 37, a).

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Als entferntere Hindernisse der Tugend sind zu betrachten: Erziehung und Unterricht, Beispiel und Umgang, Gelegenheit und endlich Gemüthsstimmung. Die Regeln hierüber verstehen sich von selbst. Eine jedoch muss hervor gehoben werden, nämlich: der Mensch mache sich von der Aussenwelt so unabhängig als möglich.

Erläuterung. Die Kinder gut zu erziehen durch Wort (Unterricht) und That (Gewöhnung, Chinuch), sie zum Guten zu leiten, macht der Talmud besonders zur Pflicht (Siehe Kiduschin 82 a. und b. u. a. O.). „Wer Kinder hat und sie nicht Tora lernen lässt, ist ein Verworfener." (Sota 22 a. Das Weitere wird in der angewandten T. L. besprochen werden).

Böse Gesellschaften zu meiden empfiehlt besonders der Talmud: „Heil dem Manne der nicht gehet in den Rath der Frevler, und nicht verweilt auf dem Wege der Sünder" (Psalm 1, 1 u. a. m.). „Und wenn du mir gäbest, sprach R. Jose, alles Silber und Gold, und alles Edelgestein und Perlen der Welt, so würde ich nirgends wohnen, als in einem Orte, wo die Tora heimisch ist" (Aboth 6, 9). Es ist zwar nicht unmöglich auch unter bösen Menschen gut zu bleiben, wie von dem frommen Abadjahu gesagt wird. „Er hat zwischen Frevlern gewohnt, und ist dennoch fromm geblieben" (Joma 38 b.), aber böse Gesellschaft und böses Beispiel sind jedenfalls ein Hinderniss der Tugend, und darum sollen sie wo möglich vermieden werden.

Jedoch von Eremitismus und Monächismus weiss der Talmud nichts. (R. Simon b. Jochai und sein Sohn, welche vierzehn Jahre in einer Höhle lebten (Schabbath 33 b.), mussten es ihrer Sicherheit wegen thun). Vielmehr gebietet er: „Erwirb dir einen Gesellschafter" (Aboth 1, 6). „Besser gestorben als ohne Gesellschaft leben zu müssen" (Thannith 23 a). Sehr richtig bemerktKrug: „Wer sich der menschlichen Gesellschaft ganz entziehet, entziehet sich auch den Pflichten gegen dieselbe, deren gewissenhafte Erfüllung eben so nothwendig zum Begriffe des tugendhaften Charakters gehört." Der Talmud sagt daher nicht: Entziehe dich von der menschlichen Gesellschaft, sondern blos: „Halte dich fern von einem bösen Nachbar, und geselle dich nicht zu einem gottlosen Menschen" (Aboth 1, 7).

Ueber Gelegenheit sagt der Talmud: „Der Mensch darf sich nicht einer Versuchung aussetzen", und führt an das bekannte Beispiel von David und Bath Scheba. (Siehe auch Kiduschin 81 a. und b., dass der grösste Mann der Gelegenheit und Versuchung unterliegen kann).

Endlich heisst es über Regelung der Gemüthsverfassung: „Der Mensch soll nicht aufbrausend sein" (Schabbath 105, b.), „sondern vielmehr nachgebend" (Joma 23 a). „Der Mensch soll nicht trotzig und starrsinnig sein" (Megila 28 a). Folgendes sagt Maimonides: „Die Gemüthsverfassung soll ruhig sein. Man sei nicht aufbrausend, aber auch nicht unempfindlich. Demuth und Sanftmuth besitze man bis zum äussersten Grad, die aber doch nicht in Kriecherei ausarten sollen u. s. w." (H. Deoth Absch. 1 und 2).

Sich ganz und gar von den Aussendingen unabhängig zu machen, ist unmöglich, die absolute Independenz kann nur Gott zukommen; aber so viel als möglich sich von den äussern Bedürfnissen unabhängig zu machen, ist nothwendig zur Beförderung der Tugend. „Das ist der Weg zur Tora, Brod und Salz zur Speise, Wasser mit Mass genossen zum Trunke, auf der Erde schlafen, ein kümmerliches Leben führen, u. s. w. (Aboth 6, 4). Im Mischnah Commentar (das. 4, 6) führt Maimonides viele Beispiele

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