Die mosaisch-rabbinische TUGEND- UND RECHTSLEHRE, bearbeitet nach der philosophischen Tugend- und Rechtslehre des seeligen von HIRSCH B. FASSEL, Oberrabbiner zu GROSS-KANIZSA, Besitzer der Kais. und Königl. österr. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. GROSS-KANIZSA, DRUCK VON J. MARKBREITER, 1862. F2 1862 ,,Siehe, gelehrt habe ich euch Gesetze und Rechte, so wie mir gebot Gott, mein Herr. So beobachtet und thut sie, denn diess ist eure Weisheit und eure Einsicht vor den Augen der Völker, die hören werden alle diese Gesetze und sagen müssen: Wahrlich dieses Volk ist ein weises vernünftiges Volk" (5. B. M. 4, 5 und 6.) *) *) Das Loos dieses Werkes scheint ein sonderbares zu sein. Zwanzig Wochen lag es vor der 1. Auflage bei der Censur, und war im Jahre 1848 das erste grössere Werk, welches in Österreich censurfrei erschien. Und so kam es zur Öffentlichkeit in einer stürmischen Zeit, wo eine Neugestaltung des Reiches erwartet wurde. Und die zweite Auflage kommt wieder in einer verhängnissvollen Zeit, wo ebenfalls einer Neugestaltung des Reiches entgegen gesehen wird. Möge diese Zeit sich glücklicher und zur festern Begründung des theuern Vaterlandes gestalten. Der Verfasser. G. B. Dem wahren Menschen, dem echten Israeliten Sir Moses Montefiore, OBERSHERIF von KENT und LONDON in Hochachtung und Ehrfurcht gewidmet vom Verfasser. Sehr edler Sir Moses! Ew. Wohlgeboren! לא עליך המלאכה :Jener moralische Spruch unserer Weisen :hat einen Doppelsinn. Der eine לגמור ולא אתה בן חורין להבטל ממנה ,,Du kannst ja die Arbeit" nämlich die Aufgabe, die dir als Mensch gestellt ist ,,niemals vollenden, daher bist du niemals frei, um dich ihr zu entziehen". Hättest du auch ,,nicht vollenden, Ew. Wohlgeboren erfüllten und erfüllen diesen Moralspruch im erstern Sinne. Was haben Sie nicht schon für Judenthum und Judenheit geleistet, Grosses und Erhabenes, und ermüden noch immer nicht. Darum tönt auch der Klang Ihres gefeierten Namens in allen Weltgegenden und jeder, |