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der fürs Judenthum fühlt, fühlt auch Hochachtung für Ew. Wohlgeboren, und der es mit Israel gut meint, dessen Brust erweitert sich, wenn er eines Montefiore gedenkt.

Ich, edler Sir Moses! konnte blos obigen Moralspruch im letztern Sinne zu befolgen suchen; ich konnte nur Weniges und Unbedeutendes fürs Judenthum leisten, aber diesem habe ich mich nicht entzogen.

Gewisse Männer, selbst aus unsern Glaubensgenossen, haben gesucht den Talmud in den Koth zu treten, das hat mich mit Indignation erfüllt, und den Vorsatz in mir hervorgerufen diesem Treiben anf wissenschaftlichem Wege entgegen zu treten. Jene donnerten in die Welt hinein, dass der Talmud Unmoralisches und Ungerechtes lehrt, da habe ich ,,die mosaisch-rabbinische Tugend und Rechtslehre verfasst, und dadurch bewiesen, dass der Talmud in seiner Totalität den reinsten Tugend- und Rechtsgrundsätzen entspricht. Jene nannten die Lehrer des Talmuds bornirt, da habe ich,,das mosaisch-rabbinische Civilrecht" und das mosaisch-rabbinische Gerichtsverfahren" verfasst, und dadurch gezeigt, dass diese verschrienen Talmudisten ein Rechtsgesetz zu Tage gefördert haben, welches in seiner logikalischen Schärfe und seinem Festhalten an dem

Rechtsgrundsatze allen jetzigen Gesetzbüchern kühn an die Seite gestellt werden kann, und dass es an Consequenz und Vollständigkeit diese noch übertrifft. Und der Heilige, gelobt sei er, hat meine reine Absicht mit Segen gekrönt; diese meine echt judenthümlichen Werke sind von dem höchsten Forum der Wissenschaft in Oesterreich auf eigene Kosten gedruckt, und von glorwürdigen Monarchen angenommen und huldreichst belohnt worden.

Dieses mein erstes Werk, erscheint nun in der zweiten Auflage, dessen Dedication Ew. Wohlgeboren in gewohnter Güte anzunehmen die Gewogenheit haben mögen. In der ersten Auflage habe ich das Werk meinem seel. Vater gewidmet, um meinem kindlichen Pietäts-Gefühl Rechnung zu tragen. Mein zweites Werk,,das mosaischrabbinische Civilrecht" dedicirte ich der h. kaiserl. Akademie der Wissenschaften, um mein Dankbarkeitsgefühl auszudrükken. Mein drittes Werk:,,das mosaisch-rabbinische Gerichtsverfahren ist, mit a. h. Bewilligung Sr. Majestät, dem Kaiser Alexander II. von Russland gewidmet. Durch die Dedication der 2. Auflage gegenwärtigen Werkes, will ich mein Hochachtungsgefühl darlegen für den Mann, den ich unter den jetzt lebenden Glaubensgenossen am meisten verehre.

Edler Sir Moses! Gottes reicher Segen begleite jeden Ihrer Schritte, und so wie der Herr an Ihnen in Er

ונתתי לו בביתי ובחומתי :füllung gebracht hat den Prophetenspruch so auch יד ושם טוב מבנים ובנות שם עולם אתן לו אשר לא יכרת

möge er Sie uns noch lange frisch und rüstig erhalten, und auch das Prophetenwort in Erfüllung bringen: NY 1

ואהביו כצאת

השמש בגברתו.

Ew. Wohlgeboren

Gr. Kanizsa am 24. Schebat 5621.

innigster Verehrer

Fassel.

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VORREDE

zur ersten Auflage.

I am not able to divine why we are supposed, in works where there is much truth, and little falsehood, much good, and a little evil, to see only the evil and the falsehood, to the utter exclusion of the truth and the good.

(Bulwer.)

Er hat dir kund gethan, o Mensch! was gut ist und was Gott fordert von dir: Gerechtigkeit üben, die Tugend lieben und einen bescheidenen (religiösen) Wandel mit Gott deinem Herrn." (Micha 6, 18.) Gerechtigkeit, Tugend und Religion will Gott von dem Menschen, und das sind die Grundsäulen, worauf die Wohlfahrt der Welt beruhet.,,Durch drei Dinge bestehet die Welt: durch die Tora (Gerechtigkeit, Objekt der Rechtslehre), den Gottesdienst (Objekt der Religionslehre) und das Wohlthun (Objekt der Tugendlehre).“ (Aboth. 1, 2.)

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Tora" im weitern Sinne umfasst die ganze Gotteslehre, welche Religions-, Rechts- und Tugendlehre involvirt; aber im engern Sinne wird unter ,,Tora" blos die Rechtslehre verstanden. So sprach einst ein Heide zu Hilel:,,Lehre mich die ganze Tora, während ich auf einem Fusse stehen kann, (d. h. in der allerkürzesten Zeit; denn jede Doktrin muss einen obersten Satz haben, aus welchem sie gefolgert werden kann, und diesen Satz wollte der Heide wissen); da sprach zu ihm Hilel: Was dir nicht gefällt, das thue deinem Nebenmenschen nicht, das ist die ganze Tora, alles Uebrige

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ist Folgerung gehe und lerne sie." (Schabbat 31 a.) Da aber aus dieser Formel weder eine Religions- noch eine Tugendpflicht zu folgern ist, so muss Hilel unter ,,Tora" nichts mehr als die Rechtslehre verstanden haben.

Die Gotteslehre (Religion) weis't uns hin auf die Unendlichkeit, oder besser auf das Unendliche, und lässt uns Recht und Tugend als Ausflüsse eines heiligen Willens erscheinen, und dadurch gibt sie diesen eine höhere Weihe. Zwar lehrt uns auch die Vernunft das Recht achten und die Tugend lieben; aber so nicht Gott als höchster Gesetzgeber betrachtet wird, und Recht und Tugend nicht Religion ist, so stehet Tugend und Recht nicht fest. Interesse, Eigennutz, Leidenschaft, Gelegenheit und Verführung zerstören leicht die Rechtund Tugendprincipien, wenn diese nur im Boden der Vernunft allein wurzeln. Auch ist es meine subjective Meinung, dass ohne geoffenbarte Gotteslehre die menschliche Vernunft auf die Principien der Tugend und des Rechts niemals von selbst gekommen wäre. Es sind Tausende und wieder Tausende von Jahren verstrichen, Wissenschaften und schöne Künste haben geblühet, man findet urweltliche Denkmäler und Kunstprodukte, die man auch jetzt nicht besser und schöner, und vielleicht nicht einmal in jener Vollkommenheit darzustellen vermöchte, und doch fehlte jenen Menschen im Allgemeinen die einfachste, die Rechts- und Tugendwissenschaft, Die Götter sühnten sie durch Menschenopfer, ihren Göttinen dienten sie durch Wollust. Bedrückung, Grausamkeit, Verfolgung und Unzucht waren die alltäglichsten Erscheinungen. (Selbst die wenigen echt tugendhaften Menschen, die die Geschichte aufbewahrt hat, als: Sokrates, Plato etc, haben nach der göttlichen Offenbarung gelebt). Erst das Wort Gottes hat die Welt erleuchtet. Einmal die Tugend und das Recht von Gott geoffenbart, und die menschliche Vernunft kann sie nicht wieder lassen.

Bleibt man aber wieder einzig und allein auf dem Standpunkt der Religion stehen', d. h. gibt man für die Befolgung der Rechts- und Tugendgesetze gar keinen andern Grund an, als weil Gott geboten, so kann dieses wieder zu vielem Irrthume führen, Irrthume, von dem auch der Talmud nicht ganz frei ist. Es haben dann die Tugend- und Rechtsgesetze keine höhere Potenz als die Satzungen und Ceremonien der Religion, diese und jene hat Gott geboten, durch die Uebertretung dieser wie jener sündigt man ge

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