Die mosaisch-rabbinische Tugend- und Rechtslehre: bearbeitet nach der philosophischen Tugend- und Rechtslehre des seeligen Krug, und erlautert mit Angabe der Quellen

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J. Markbreiter, 1862 - 254 ˹éÒ

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˹éÒ 33 - Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir, und das moralische Gesetz in mir.
˹éÒ 69 - Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern so dir jemand einen Streich gibt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar. Und so jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem laß auch den Mantel.
˹éÒ 72 - Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen.
˹éÒ 177 - Gefängniss befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit Jedermann das widerfahre, was seine Thaten werth sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Theilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.
˹éÒ 94 - Ihr habt gehört, daß gesagt ist, „Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen." Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde; segnet, die euch fluchen; tut wohl denen, die euch hassen; bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen...
˹éÒ 78 - Da ging Pilatus zu ihnen heraus, und sprach: Was bringet ihr für Klage wider diesen Menschen? Sie antwort'ten, und sprachen zu ihm: Wäre dieser nicht ein Übeltäter, wir hätten dir ihn nicht überantwortet. Da sprach Pilatus zu ihnen: So nehmet ihr ihn hin, und richtet ihn nach eurem Gesetz.
˹éÒ 70 - Wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr geben einen Scheidebrief." ^Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet, (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht, und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe.
˹éÒ 76 - Alles nun, was ihr wollet, daß euch die Leute thun sollen, das thut ihr ihnen: das ist das Gesetz und die Propheten.
˹éÒ 85 - Menschen, als einer Person, daß er selbst vermögend ist, sich seinen Zweck nach seinen eigenen Begriffen von Pflicht zu setzen, und es widerspricht sich, zu fordern (mir zur Pflicht zu machen), daß ich etwas tun soll, was kein anderer als er selbst tun kann.
˹éÒ 159 - Es waren zwei Männer in einer Stadt, der eine reich, der andere arm. Der Reiche hatte sehr viele Schafe und Rinder; aber der Arme hatte nichts als ein einziges kleines Schäflein, das er gekauft hatte. Und er nährte es, daß es groß wurde bei ihm zugleich mit seinen Kindern.

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