ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Geldgeschäfte trieb vermutlich auch der A. Vivennius A. 1. Erotianus argentarius de Velabro1). Die Gegend des Velabrum war in früherer wie späterer Zeit ein Zentrum des Handels mit Lebensmitteln 2). Mit diesem Handel standen, wie die oben erwähnte Inschrift des C. Calpurnius Daphnus argentarius macelli magni beweist, die argentarii in Verbindung. Im Jahre 204 haben bekanntlich die argentarii et negotiantes boari huius loci dem Kaiser Septimius Severus das noch jetzt auf dem Velabrum stehende Ehrendenkmal errichtet). Die nahen Beziehungen zwischen den argentarii als Auktionatoren und den Händlern mit Lebensmitteln zeigt auch die Ehreninschrift des Cn. Sentius Cn. fil. Felix aus Ostia, der u. a. patronus praeconum et argentariorum et negotiatorum vinariorum ab urbe genannt wird1). Dieselbe Zusammenstellung findet sich auf einer dem jüngeren Decius im Jahre 251 dedizierten Marmortafel: argentarii et exceptores itemq(ue) negotiantes vini supernat(is) et Arimin(ensis)). Auch hier erscheinen die Bankiers und Auktionatoren als mit den Weinhändlern verbunden). Die exceptores sind vermutlich Schreiber und Protokollführer, die den Geschäftsleuten ihre Dienste vermieteten). Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kann man daher die freigelassenen Caucilii, die argentarii de foro vinario genannt werden), als Bankiers ansehen. Denselben Beruf haben wohl auch die argentarii de (oder a) foro Esquilino9) und der [arg]entarius de vico .... ionum ferrariarium 10) ausgeübt.

Man hat darüber gestritten, ob in der Inschrift CIL VI 348: Pro salute domus Augustae (oder: -sti, s. Nr. 30745) | ex corpore pausariorum et argentariorum Isidi | et Osiri mansionem | aedificavimus die argentarii Bankiers oder Silberarbeiter sind. Reinesius nahm das letztere

1) CIL VI 9184.

2) Jordan a. a. O. S. 473f. Inschriftlich bekannt sind ein negotiator penoris et vinorum de Velabro (CIL VI 9671), ein vinarius de Velabro (9993), außerdem aus später Zeit ein Leopardus de Belabru cla[v]ar(i)us (9259). CIL VI 33933 ist wahrscheinlich zu ergänzen: [th]urarius de Velab(ro), statt des auch vorgeschlagenen weit selteneren [a]urarius. Auf den Euhodus margarit?]arius de Velabr(0), Notiz. d. Sc. 1906 S. 252 (unten Nr. 134), komme ich später zurück.

3) CIL VI 1035. Waltzing, Corporations II, 111, irrtümlich: bijoutiers, richtig dagegen Mrs. Strong, Roman sculpture S. 300: money changers.

4) CIL XIV 409.

5) CIL VI 1101.

6) Vgl. CIL XIV 2886: a VII Caesares argentar (io) coactori und IX 4680 negotiator vinarius a septem Caesaribus idem mercator omnis generis mercium transmarinarum. Zu vergleichen sind noch: CIL VI 9189: C. Luccei Bithi 1. Fausti coactoris a portu vinario. 9190: [coact]or de porto vinar(io) (68 n. Chr.). XI 3156 aus Falerii: Q. Fulvio Chareti argentar(io) coactor(i) de portu vinario superiori.

7) Dig. XIX 2, 19, 9 in einem Reskript des Septimius Severus und Caracalla. 8) CIL VI 9181. 9182.

9) CIL VI 9179. 9180.

10) CIL VI 9185.

Aber

an und wollte daher pausariorum zu aurariorum ändern1). Aber schon vor ihm hatte Salmasius) nachgewiesen, daß die pausarii zu dem Isiskultus in Beziehung standen. Die argentarii faßte er dagegen als Silberarbeiter auf, und ihm folgen die meisten unter den Neueren3). aus den oben angeführten Inschriften, besonders aus derjenigen aus Ostia, geht hervor, daß die argentarii -Bankiers der Hauptstadt - ein eigenes Collegium oder Corpus bildeten1). Es ist sehr unwahrscheinlich, daß die Silberarbeiter ein gleichnamiges Collegium gebildet haben. Sie hätten sich wohl, wie ihre Standesbrüder in Caesarea), collegium fabrum argentariorum genannt. Es ist möglich, daß unsere Inschrift aus der Zeit des Septimius Severus oder Caracalla stammt, die ja dem Isiskultus besonders eifrig oblag 6). Bedenkt man nun, daß die argentarii-Geldwechsler des Forum boarium, wie der Bogen auf dem Velabrum zeigt, dem Septimius Severus und dessen Familie aus irgend einem Grunde besonders ergeben waren, so scheint es ganz natürlich, daß sie auch die von ihm verehrte Isis als Schutzgöttin betrachteten.

Können wir also in einer ganzen Menge von Fällen die inschriftlich. erwähnten freigelassenen argentarii der Hauptstadt mehr oder weniger bestimmt als Bankiers und Wechsler erklären, so dürfen wir auch in anderen Fällen, wenn ein sicherer Anhalt zur Feststellung des Berufes fehlt, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in den argentarii nicht Silberarbeiter, sondern trapezitae sehen 7). So namentlich, wenn die Inschrift der republikanischen oder frühkaiserlichen Zeit angehört, wie die der Cn. Cn. On. Septumieis Cn. Cn. C. l. Philargurus Malchio Phileros arg(entarii)8). Ich kenne überhaupt unter stadtrömischen Inschriften, die freigelassene argentarii erwähnen freie Geburt läßt sich für keinen nachweisen nur eine einzige, wo man geneigt sein könnte, das Wort in der Bedeutung von „Silberschmied" zu nehmen. Es ist dies die inter

1) Reinesius, Syntagma inscriptionum antiquarum, Lipsiae 1682, I 139. (Ihm folgt u. a. Blümner, Techn. IV 306 A. 3). Er ging von der Lesart: corpora pausariorum aus, was er in corporati aurariorum ändern wollte: das P sei aus TI entstanden.

2) Salmasius, ad Spart. Caracalla 9, 11 (Historiae Augustae scriptores ed. Paris 1620). Vgl. auch Henzen im Corpus.

3) Ruggiero, Diz. epigr. I 658. Waltzing, Corporations I 205. II 111. Voigt a. a. O. S. 522 A. 29.

4) Mit Unrecht verneint dies Voigt a. a. O.

5) CIL VIII 21106. Unten Nr. 172.

6) Roscher, Lexikon II 405. Vgl. die Votivinschrift CIL VI 354: Isidi Reginae pro salute et incolumitate impp. Caess. L. Septimi Severi.... et M. Aurelii Antonini usw. 7) CIL VI 4329. 9156. 9158. 9159. 9160. 9164-9168. 9170. Notiz. d. Sc. 1900 S. 574 Nr. 2 = Bull. della commissione comun. 1901 S. 100 Nr. 3: argen[tarius] Reatin[us], also wohl aus Reate.

8) CIL VI 9170= I 1087.

essante Weihinschrift der Concordia Augusta, die im vorigen Jahre von Herrn Harry Langford Wilson im Antiquitätenhandel zu Rom entdeckt wurde. Sie lautet1):

[merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][ocr errors]

IMAGINES III. ET SIGNVM CVM SVIS ORNAMENTIS ET
BASI PIGMENTARIS ET MINIARIS SVA PEC. D. D

Herr Wilson nimmt an, daß es sich hier um die imagines von drei kaiserlichen Personen handelt. Er erinnert an zwei Weihinschriften aus Ephesos, laut welchen C. Vibius C. f. Salutaris einmal Dianam argenteam item imagines argentea[s] duas, unam divi Aug(usti), [a]liam phyles, ein anderes Mal Dianam argenteam item imagines argenteas duas, [u]nam Lysimachi et aliam phyles gestiftet hat2). Similarly fährt er fort in the present case the imagines of members of the imperial family and doubtless the statue of Concordia Augusta as well, were of silver, especially since they were the gift of men one of whom, at least, was engaged in the silver business, either as a dealer or as an artisan.

-

Z. 4 ergänzt der Herausgeber also und ohne Zweifel richtig arg(entarius), nicht arg(enteas sc. imagines). Wenn er aber das argentarius mit „Silberhändler" oder „Silberschmied“ übersetzt, indem er einen Zusammenhang zwischen dem Material der Weihgaben und dem Beruf des Dedikanten annimmt, kann ich ihm nicht beistimmen. Erstens wird in der Inschrift das Material nicht erwähnt. Zweitens ist, auch vorausgesetzt, daß die imagines und das signum aus Silber waren, was allerdings mit Hinsicht auf die vielen analogen Fälle) sehr möglich ist, die Frage damit nicht entschieden. Konnte doch ein Bankier ebensowohl als ein Silberhändler silberne Weihgeschenke dedizieren. Was mich hier, außer der Analogie mit den oben angeführten Inschriften hauptstädtischer argentarii, bewegt auch diesen argentarius als Bankier anzusehen, ist der Umstand, daß die Dedikanten die Bilder den Genossenschaften der pigmentarii und miniarii schenken. Diese Beziehung zum Gewerbe der Salben- und Farbenhändler erklärt sich für einen Bankier oder Auktionator, der

1) Amer. Journ. of Arch. 1912 S. 94 mit Abbildung. Die Tafel befindet sich jetzt im Thermenmuseum.

2) CIL III 14195, 5 und 6.

3) Außer dem von Wilson angeführten Beispielen ließen sich noch viele andere anführen. CIL X 6: Lares argenteos septem; XIV 2215, 2: imagines argenteas IIII; 34: imaginem Matris deum argenteam; 35: imaginem Attis argentiam; IX 1154: argenteam statuam Felicitatis Aeclani; XI 364: sign(a) arg(entea) VI et imagine(m) ex auri p. II; II 3228: signum argenteum; XI 6071: imaginem argent(eam); u. a. 10

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIV 2

mit allerlei Geschäftsleuten in Berührung kam, nicht aber so leicht für einen Silberschmied.

....

Alle Wahrscheinlichkeit spricht also für die Ansicht, daß die freigelassenen argentarii der Stadt Rom in der Regel Bankiers waren. Trotzdem wäre es verkehrt, zwischen den argentarii-Silberschmieden und den argentarii-Bankiers eine allzu scharfe Grenze zu ziehen. Wird doch von Scaevola der Fall besprochen, daß Seius, der Prokurator des Gaius, bei einem argentarius vascularius eine Schuldverpflichtung für seinen Patron unterzeichnet1). Sehr bezeichnend für die nahen Beziehungen zwischen den Bankiers und den Silberschmieden ist eine verstümmelte Inschrift, die in cryptis basilicae Vaticanae gefunden worden ist (unten Nr. 88). Sie lautet (CIL VI 9393): anus .... Castoris decurio | inianae ¦ [. . . . Nice]phor(us) faber arg(entarius)|[ad Vo]rtumnum | vixit cum suis | . . . . a . a........ Philleros fecit). Der Silberschmied Nicephorus hatte also seine Taberne bei dem signum Vortumni, nur einige Schritte von dem Castortempel nach der Basilica Iulia zu, gerade in dem Zentrum des Geldverkehrs. Hier hatte T. Sempronius Gracchus (d. Ae.) im Jahre 169 v. Chr. eine Basilica gebaut2). An dem arg verstümmelten Anfang der Inschrift wurde eine Person genannt, die irgend etwas mit dem Castortempel zu tun hatte. Sehr ansprechend ist die Ergänzung: [post aedem] Castoris, wobei man sehr wohl an einen argentarius denken könnte3). Er war zugleich decurio einer Korporation (decuriae? familiae? domus?.... inianae)4) genannt. inianae)4) genannt. Aber ein faber argentarius, der seine Taberne dicht an den Wechslerstuben hatte und in nahen Beziehungen zu einer Person stand, die post aedem Castoris Geschäfte trieb, kann sehr wohl, wie der argentarius vascularius bei Scaevola, neben seinem Handwerk Geldgeschäfte getrieben haben.

Wenn wir die Hauptstadt verlassen und die Berufsart der in italischen Inschriften erwähnten argentarii, soweit sie nicht Sklaven sind, zu bestimmen suchen, fehlt es uns an sicheren Anhaltspunkten fast ganz. Der

.. Etorius P. f.... us argentarius aus Praeneste) war ohne Zweifel Bankier. Denn während der Beruf des Bankiers und Wechslers nicht selten von Freigeborenen ausgeübt wurde 6), findet man unter den Silber

1) Dig. XLIV 7, 61, pr.

2) Liv. XLIV 16, 10. Jordan, Topographie I 2 S. 384 A. 95.

3) Allerdings findet man auch einen sagarius post aedem Castoris erwähnt: CIL VI 9872.

4) Vgl. die Ausführungen von Sarti, der die Inschrift publiziert hat, bei Dionysius, Phil. Laur. Sacrarum Vaticanae basilicae cryptarum monumenta, ed. II, Roma 1828, Appendix S. 62, Abbildung Taf. XIX.

5) CIL XIV 3034.

6) So der M. Fulcinius in Rom (Cic., pro Caec. 10), der L. Herennius in Leptis maior (Cic., Verr. V 155) und wahrscheinlich auch der Q. Lucceius in Regium (Cic., Verr. V 165).

18

.....

schmieden nur Sklaven und Freigelassene, keinen einzigen sicher Freigeborenen1). Welchen Beruf der argentarius, Gemahl der Allia aus Tarent2), Q. Catius Q. 1. Ias argentarius aus Forum novum3), C. Iulius Eros argentar(ius) aus Puteoli (Cumae?)4), C. Papius C. 1. Apelles argent(arius) accensus P. Sili co(n)s(ulis) aus Capua3), Q. Sertorius Castor argentarius aus Urvinum Mataurense), [4.] Cossinius A. l. Pandarus argentarius aus Puteoli) ausgeübt haben, muß dagegen dahingestellt werden. Nur die Analogie mit den hauptstädtischen Inschriften läßt uns vermuten, daß diese argentarii, besonders diejenigen aus älterer Zeit, wie C. Papius Apelles, trapezitae, nicht fabri argentarii waren.

In den Provinzen begegnen argentarii bei weitem nicht so häufig wie in Rom und Italien, am zahlreichsten noch in Gallien. Und zwar sind sie alle entweder Freigeborene oder Freigelassene 8). Schon das würde auf den Beruf der Wechsler hindeuten. In einigen Fällen läßt sich diese Bedeutung des Epithets argentarius bestimmt feststellen. Auf dem jetzt verschollenen Grabstein des Sulla Senni f. Remus argentarius in Bonn) sah man nach der in einer Handschrift des Ghisbert Cuperus bewahrten Zeichnung in Relief einen Mann mit einem Mantel lose über die Tunika geworfen und mit einer Fibula befestigt. In der rechten wie in der linken Hand hielt er eine Rolle, vor ihm stand ein Tisch: es ist die mensa des trapezita.

Bankier war auch der Praecilius in Cirta, der sich als Ausüber der ars argentaria angibt. In den sehr schlechten Versen, die auf seinem stattlichen mit Reliefs und Gemälden geschmückten Mausoleum zu lesen sind, heißt es u. a. (CIL VIII 7156 v. 2f.):

Praecilius, Cirtensi lare, argentari|am ex(h)ibui artem.
Fydes in me mira fuit semper et veritas omnis.

Fydes (= fides) und veritas sind aber Eigenschaften, die einem Bankier und chargé d'affaires ganz besonders zukommen. Es ist klar, daß das artem argentariam exhibere 10) hier synonym ist mit argentariam

1) P. Silius Victor tritor argentarius (Nr. 103), den Ruggiero, Diz. epigr. I 658, als Freigeborenen ansieht, kann ebensowohl Freigelassener gewesen sein. S. u. 2) CIL IX 236. 3) IX 4793. — 4) X 1915.

5) X 3877. Ein P. Silius Konsul im Jahre 3 und 28 n. Chr.

6) XI 6077.

7) Amer. Journ. of arch. 1898 S. 378 Nr. 10.

8) Auf einem Grabstein in Narbonne, der die verstümmelte Inschrift [ar]gen[t]ario | . . . . nae C. 1. Turpae | L (CIL XII 4459) trägt, zeigt das Relief (protome viri pileati), daß der argentarius ein Freigelassener war.

....

9) CIL XIII 8104. Die Zeichnung des Cuperus reproduziert in Bonner Jahrb. X (1847) Taf. II, vgl. S. 104.

10) Auf die Metallarbeit bezieht sich ars argentaria CIL XIII 2024 (unten Nr. 181) und August., in psalm. 54, 22. 67, 39.

10*

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »